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Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Jannis (Diskussion | Beiträge)
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==SoSe 09 - Göttingen ==
Grundsätzlich werden Resolutionen und andere Beschlüsse [https://zapfev.de/zapf/resolutionen/ hier] online veröffentlicht.
===Resolution aus dem AK Lehramt (1)===
 
== SoSe25 - Erlangen ==
{{:SoSe25 Beschlüsse}}
<br>
[[SoSe25 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Erlangen]]
 
== WiSe24 - Mainz ==
{{:WiSe24 Beschlüsse}}
<br>
[[WiSe24 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Mainz]]
 
== SoSe24 - Kiel==
{{:SoSe24 Beschlüsse}}
<br>
[[SoSe24 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Kiel]]
 
== WiSe23 - Düsseldorf ==
{{:WiSe23 Beschlüsse}}
<br>
[[WiSe23 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Düsseldorf]]
 
== SoSe23 - Berlin ==
{{:SoSe23 Beschlüsse}}
<br>
[[SoSe23 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Berlin]]
 
== WiSe 22 - Hamburg ==
{{:WiSe22_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe22 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Hamburg]]
 
== SoSe 22 - Bochum ==
{{:SoSe22_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe22 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Bochum]]
 
== WiSe 21 - Göttingen ==
{{:WiSe21_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe21 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Göttingen]]
 
== SoSe 21 - Ostsee (Rostock/ Greifswald) ==
{{:SoSe21_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe21 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen der Online-ZaPF an der Ostsee]]
 
== WiSe 20 - hosted in Garching ==
{{:WiSe20_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe20 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen der Online-ZaPF hosted in Garching]]
 
== SoSe 20 - Digital-ZaPF ==
{{:SoSe20_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe20 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen des StAPF während des Digital-Semesters]]
 
== WiSe 19 - Freiburg ==
{{:WiSe19_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe19 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Freiburg]]
 
== SoSe 19 - Bonn ==
{{:SoSe19_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe19 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Bonn]]
 
== WiSe 18 - Würzburg ==
{{:WiSe18_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe18 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Würzburg]]
 
== SoSe 18 - Heidelberg ==
{{:SoSe18_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe18 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Heidelberg]]
 
== WiSe 17 - Siegen ==
{{:WiSe17_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe17 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Siegen]]
 
== SoSe 17 - Berlin ==
{{:SoSe17_Beschlüsse}}
<br>
 
[[SoSe17 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Berlin]]
 
== WiSe 16 - Dresden ==
{{:WiSe16_Beschlüsse}}
<br>
 
[[WiSe16 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Dresden]]
 
== SoSe 16 - Konstanz ==
{{:SoSe16_Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[SoSe16 Beschlüsse| Zu allen Beschlüssen aus Konstanz]]
 
== WiSe 15 - Frankfurt am Main ==
{{:WiSe15_Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[WiSe15 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt am Main]]
 
== SoSe 15 - Aachen ==
{{:SoSe15_Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[SoSe15 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Aachen]]
 
== WiSe 14/15 - Bremen ==
{{:WiSe14_Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[WiSe14 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Bremen]]
 
== SoSe 14 - Düsseldorf ==
{{:SoSe14_Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[SoSe14 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Düsseldorf]]
 
== WiSe 13/14 - Wien ==
{{:WiSe13 Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[WiSe13 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Wien]]
 
== SoSe 13 - Jena ==
{{:SoSe 13 Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[SoSe 13 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Jena]]
 
== WiSe 12/13 - Karlsruhe ==
{{:WiSe12 Beschlüsse}}
 
<br>
 
[[WiSe12 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Karlsruhe]]
 
== SoSe 12 - Bochum ==
{{:SoSe 12 Beschlüsse}}


1.Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungen
<br>
zum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimenten
für den praktischen Einsatz im Unterricht.
2. Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
3. Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
4. Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern á 4 SWS
stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.


===Resolution aus dem AK Lehramt (2)===
[[SoSe 12 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Bochum]]


Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des
== WiSe 11/12 - Bonn ==
Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.
{{:WiSe11 Beschlüsse}}
[[WiSe11 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Bonn]]


== WiSe 08/09 - Aachen ==
== SoSe 11 - Dresden ==
===Resolution aus dem AK Lehramt===
{{:SoSe11 Beschlüsse}}
„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten.
[[SoSe11 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Dresden]]
Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz!
Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die
Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für
alle zu gewährleisten.“
===Resolution aus dem AK Studienführer===
*I „Die ZaPF beschließt die Erstellung eines Studienführers Physik in der Form einer Wiki.“
*II „Die ZaPF bittet den Vorstand des ZaPF e.V., eine Domain (evtl. von Freiburg) für den Studienführer Physik bis zur
nächsten ZaPF zu sichern. Der Name der Domain wird im StAPF diskutiert. (z.B. studienfuehrer-physik.de) “
*III „Die ZaPF ruft die einzelnen Fachschaften der Physik auf, das Studienführer-Wiki bis Ende April 2009 mit Informationen
zu füllen.“
===Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung===
„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig
und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“
Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen
„Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen,
die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“
== SoSe 08 - Konstanz ==


=== Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System ===
== WiSe 10/11 - Berlin ==
Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.
{{:WiSe10 Beschlüsse}}
=== Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor ===
[[WiSe10 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Berlin]]
Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.


Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.
== SoSe 10 - Frankfurt ==
{{:SoSe10 Beschlüsse}}
[[SoSe10 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt]]


=== Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung ===
== WiSe 09/10 - München ==
Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.
{{:WiSe09 Beschlüsse}}
[[WiSe09 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus München]]


Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.
==SoSe 09 - Göttingen ==
{{:SoSe09 Beschlüsse}}
[[SoSe09 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Göttingen]]


Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.
== WiSe 08/09 - Aachen ==
{{:WiSe08 Beschlüsse}}
[[WiSe08 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Aachen]]
 
== SoSe 08 - Konstanz ==
{{:SoSe08 Beschlüsse}}
[[SoSe08 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Konstanz]]


== WiSe 07/08 - Bielefeld ==
== WiSe 07/08 - Bielefeld ==
{{:WiSe07 Beschlüsse}}
[[WiSe07 Beschlüsse|Zu allen Beschlüssen aus Bielefeld]]


=== Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten ===
==Ältere==
Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.
* [[SoSe07 Beschlüsse]] aus [[:Kategorie:SoSe07|Berlin]]


===Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung===
===SoSe 2006: Ergänzung des Anforderungskatalogs===
Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll aufgrund aktueller Probleme Punkt 19 hinzugefügt werden:<br />


==SoSe 07 - Berlin==
19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen. (w)<br />


===Resolution aus dem AK Zugangsberechtigung===
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll Punkt 20 hinzugefügt werden.<br />
Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.


Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung
20. Ein wirksames internes Instrument zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ist vorhanden. (h)
nahe.


Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.
=== WiSe 2002: Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge===
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführung insgesamt positiv oder negativ beurteilen.


Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigem Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zu Lasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden.
# Studierbarkeit (h)
# 6 Semester inkl. Arbeit (h)
#  Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)
##  Umfang 2-6 Monate (w)
# Kreditierung nach ECTS (w)
# Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
# Studienbegleitende Prüfungen (h)
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt wrden (h)
##  auch zur Notenverbesserung (w)
# Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)
# Pflichtveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich sein (h)
#Etwas Spezialisierung ist auch möglich (außerhalb der Thesis) (h)
# nicht-physikalisches Nebenfach obglitatorisch (h)
# bei Bachelor of Science in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h)
# Bachelor nicht nur als Master Zugang --> kein abgeschnittes Diplomstudium (h)
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h)
# Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)


Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.
===WiSe 2002: Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge===
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierngsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführungen insgesamt positiv oder negativ beurteilen.


===Resolution aus dem AK Resolution zu Studiengebühren===
# Studierbarkeit (h)
Durch die in mehreren Bundesländern beschlossenen Studiengebühren wird die soziale Offenheit des Hochschulzugangs weiter eingeschränkt. Insbesondere durch die Verzinsung der Kredite zu Finanzierung der Gebühren und die fehlende Anpassung des BaFÖG.
# 4 Semester inkl. Arbeit (h)
# Es gibt eine Master Thesis
##  mindestens 6 Monate (h)
##  mindestens 9 Monate (w)
# Kreditierung nach ECTS (h)
# Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
# Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
# Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
##  Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)
# realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h)
# Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein (h)
# Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
# Defizite aus dem Vorstudium sollen ausgeglichen werden (w)
#
##Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)<br />
##Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% - 70% betragen (w)


Wir sind der Auffassung, dass zur Verbesserung der universitären Lehre dringend weitere Mittel erforderlich sind, die jedoch von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden müssen.
(WiSe 2002)


Wir begrüßen daher die Initiativen zur Durchführung eines Boykotts der allgemeinen Studiengebühren und behandeln sie als gerechtfertigten Protest der Studierenden.


[[Kategorie:Resolutionen]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]