WiSe13 Beschlüsse

Aus ZaPFWiki

Resolutionen und Positionspapiere

Resolutionen zum WiSe13 aus Wien

Anti Harassment Policy - Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten

Die ZaPF ist ein freies Forum von und für Physikstudika. Sie bietet eine sichere Umgebung für Teilnehmika unabhängig ihrer Alter, Geschlechter, sexueller Identitäten oder Orientierungen, physischen Erscheinungen und Befähigungen, Studiengänge, Lebensumstände sowie politischer oder religiöser Überzeugungen. Aus diesem Grund kann diskriminierendes, ausschließendes und grenzüberschreitendes Verhalten in jeglicher Form nicht toleriert werden.

Adressaten:

Zur Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten

Fachdidaktikprofessuren

Die Kernaufgabe der Fachdidaktikprofessuren ist die Ausbildung der Lehramtsstudierenden. In zweiter Linie soll erst die Forschung folgen.

Die ZaPF empfiehlt bei Berufungen von Fachdidaktikprofessuren die Standardkriterien für Bewerberinnen und Bewerber folgenderma\ss en anzupassen:

  • Bei den Bewerberinnen und Bewerbern soll primär auf einschlägige Praxiserfahrung geachtet werden, auf Forschungsaktivität sekundär.
  • Eine klassische akademische Laufbahn (Promotion, Habilitation, ...) ist nicht zwingend erforderlich.
  • Die Stellen sollten ein erhöhtes Lehrdeputat beinhalten.

Erklärung

einschlägige Praxiserfahrung (Beispiele)
mind. 5 Jahre Unterrichtserfahrung als eigenverantwortliche Lehrkraft, Seminarleitung (Referendariat) oder Schulbuchautorschaft etc.


Adressaten:

Zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren

Geschichte der Physik

Die ZaPF empfiehlt, dass an jeder Universität, an der ein Physikstudium aufgenommen werden kann, auch ein Modul zur Physikgeschichte angeboten wird.

Dieses Modul kann je nach Personal eine Vorlesung, ein Seminar, eine Hausarbeit oder eine Ringvorlesung sein. Denkbar sind auch universitätsübergreifende Block-Seminare. Das Modul soll frei wählbar und mit Credits versehen sein. Die ZaPF empfiehlt eine Zusammenarbeit mit inner- und außeruniversitären physikhistorischen Arbeitsgruppen.

Begründung

Physikgeschichte ergänzt unter anderem folgende Punkte im Physikstudium:

  • Draufblick auf das eigene Fach
  • Aufarbeiten der Begriffsbildung in der Entstehungszeit von Theorien
  • Lesen von Original-Arbeiten
  • Vermeidung, bereits geführte Diskurse zu wiederholen
  • Kennenlernen von nicht widerlegten (evtl. fruchtbaren) Alternativtheorien
  • Hinterfragen und damit besseres Verständnis etablierter Theorien
  • Aufwerfen ethischer Fragestellungen
  • Beleuchtung der Entdeckungszusammenhänge
  • Identitätsbildung als Physikerin oder Physiker
  • Diskussion zur Methodik mit wissenschaftstheoretischen Elementen


Adressaten:

Zur Stellungnahme zur Geschichte der Physik


Weitere Beschlüsse

Öffentlichkeitsarbeit (Auftrag an den StAPF)

Die ZaPF beauftragt den StaPF eine Onlinepräsenz für die ZaPF (im Rahmen der Vorgaben) zu erstellen und diese zu warten. Ein Konzept soll ausgearbeitet und auf der nächsten ZaPF vorgestellt werden, bevor es veröffentlicht wird.

Entsendeverfahren in den Systemakkreditierungspool

Von der ZaPF in den Programmakkreditierungspool entsandte Personen können zusätzlich dem Poolvernetzungstreffen (PVT) für den Systemakkreditierungspool vorgeschlagen werden. Falls sie vom PVT in den Systemakkreditierungspool entsandt werden, ist dies an ihre Entsendung in den Programmakkreditierungspool seitens der ZaPF gebunden.

Vertrauenspersonen (Selbstverpflichtung)

Die ZaPF verpflichtet sich selbst zur Einrichtung eines Teams aus Vertrauenspersonen, um Hilfe suchenden Personen eine Anlaufstelle zu geben.

Das Team sollte aus zwei Teilen bestehen. Der Hauptteil des Teams soll gewählt werden, während der zweite Teil von der Orgagruppe der austragenden Fachschaft gestellt wird. Hintergrund hierfür ist, dass die lokale Orga die strukturellen Gegebenheiten kennt.

Begründung
Wir müssen anerkennen, dass Ausgrenzung, Diskriminierung und Belästigung auch im Rahmen der ZaPF vorkommen kann und vorgekommen ist. Im Falle eines Falles ist eine kurzfristig erreichbare und bekannte Anlaufstelle für Hilfe suchende Personen wichtig.

Auswahlverfahren

Die Auswahl der beiden Personen aus der organisierenden Fachschaft wird dieser überlassen. Dabei ist geschlechtliche Diversität wünschenswert.

Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt abhängig von der Anzahl der sich bewerbenden Menschen. Bewerbungen erfolgen in Textform an von der organisierenden Fachschaft bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der ZaPF öffentlich zu machende Adressen. Die Adressen sind per Rundmail an alle angemeldeten Menschen zu veröffentlichen. Bewerbungsende ist der Start des Anfangsplenums.

Bei über sechs sich bewerbenden Menschen erfolgt die Wahl in zwei Wahlgängen. Im ersten Wahlgang wird per Wahl durch Zustimmung eine Gruppe von sechs Personen gewählt. Der so bestimmten Gruppierung muss anschließend mit absoluter Mehrheit vom Plenum das Vertrauen ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Sind die ersten sechs Personen vom gleichen Geschlecht, ersetzt die Person eines anderen Geschlechts mit den meisten Stimmen die sechste Person in der Rangfolge. Sollten sich nur Personen eines Geschlechts beworben haben, ist diese Regelung irrelevant.

Bei maximal sechs sich bewerbenden Menschen muss der kompletten Gruppierung das Vertrauen mit absoluter Mehrheit vom Plenum ausgesprochen werden, damit sie als gewählt gelten. Die Wahl durch Zustimmung entfällt hierbei.

Die gewählten Vertrauenspersonen nehmen ihre Aufgaben bis zum Beginn der nächsten ZaPF wahr.

Gewählt wird von jeder einzelnen anwesenden Person (keine Fachschaftswahl!) in Form einer anonymen, geheimen Abstimmung. Eine Personaldebatte findet nicht statt.

Der Wahlausschuss bewahrt Stillschweigen über die Stimmaufteilung. Er veröffentlicht ausschließlich die Namen der gewählten Personen in alphabetischer Ordnung.

Begründung des Auswahlverfahrens
Um eine Anlaufstelle im Problemfall darzustellen, ist Vertrauen eine notwendige Basis für betroffene Personen. Da Vertrauen in dieser Form eine hochgradig persönliche Meinung des einzelnen Menschen darstellt, ist nur eine anonyme, geheime Wahl mit Wahlrecht für jede anwesende Person sinnvoll. Zielsetzung ist das Finden einer Gruppe, in der die größtmögliche Anzahl der Anwesenden der ZaPF mindestens eine Person für sich finden kann, der sie sich im Problemfall anvertrauen kann.
Es ist zu betonen, dass die Vertrauenspersonen garantierte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner im Problemfall darstellen. Jeder und jedem Einzelnen steht es im Problemfall natürlich frei, andere Personen anzusprechen.
Eine Beschränkung der Gruppenstärke auf sechs gewählte und zwei ernannte Personen gewährleistet eine effiziente Arbeitsweise und stellt andererseits ausreichend viele verschiedene Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung.

Aufgaben der Vertrauenspersonen

Jede Vertrauensperson übernimmt eine verantwortungsvolle Aufgabe und muss sich dieser bewusst sein.

In erster Linie sind die Vertrauenspersonen Ansprech- und Gesprächspartner, die die entsprechende Situation von außen betrachten und einschätzen.

Die angesprochene Vertrauensperson ist zur Diskretion gegenüber den Hilfesuchenden verpflichtet. Der Opfer- und Täterschutz ist den Umständen entsprechend zu gewährleisten. Die Vertrauenspersonen sind in letzter Instanz ihrem Gewissen verpflichtet.

Es wird empfohlen, dass sich die Vertrauenspersonen entsprechend ihrer Aufgaben weiterbilden (zum Beispiel ZaPF-Workshop).

Abstimmungsergebnisse & Begründungen

Alle Abstimmungsergebnisse, Begründungen und weitere Informationen zu den Beschlüssen, Resolutionen und Positionspapieren sind dem Protokoll des Zwischenplenums und dem Protokoll des Abschlussplenums zu entnehmen.