Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Januar 2019, 12:41 Uhr
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WiSe 19 - Würzburg
Resolutionen
Resolution zur Anpassung der Semesterzeiten
Mit dieser Resolution verstärkt die ZaPF das Positionspapier zu Internationalen Semesterzeiten, welches 2016 in Konstanz verabschiedet wurde. Dabei wurde gemeinsam mit anderen BuFaTas die Resolution verfasst und auch verabschiedet.
Hier geht es zur gemeinsamen Resolution zur Anpassung der Semesterzeiten.
Resolution zu Lern- und Arbeitsräumen
Wir sprechen uns für die Einrichtung gut ausgestatteter Lern- und Arbeitsräume aus, sowohl für einzelne Personen als auch größere Gruppen. Diese Räume dienen dem Austausch zwischen Studierenden unterschiedlicher Semester und Fachbereiche und ist somit eine Bereicherung des Studiums. Hier gehts zur Resolution zu Lern- und Arbeitsräumen.
Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Mit dieser Resolution verstärkt die ZaPF ihre Aussprache gegen Symptompflicht auf Attesten, welche bereits im Sommer 17 in Siegen in diesem Positionspapier verabschiedet wurde. Auch diese Reso wurde gemeinsam mit anderen BuFaTas verfasst und unterzeichnet.
Hier geht es zu der gemeinsam verfassten Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen.
Resolution zur Solidarisierung der ZaPF mit Fridays for Future
Die ZaPF solidarisiert sich mit den Fridays for Future, insbesondere unter dem Aspekt, dass die FFF sich für die Akzeptanz von wissenschaftlichen Tatsachen in der Gesellschaft einsetzt. Wir sprechen uns dafür aus, dass Hochschulen die Freiräume schafft, dass man an den Demos teilnehmen kann, und gegen jegliche Repressionen, wenn man an den Demos teilnehmt.
Hier geht es zur Resolution zur Solidarisierung der ZaPF mit Fridays for Future.
Resolution zur Wissenschaftskommunikation
Diese Resolution baut auf den zwei Positionspapieren aus Würzburg (Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation und Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung) auf und fordert, dass Wissenschaftskommunikation in den Curriculum integriert wird und von Hochschulen gefördert wird. Als mögliches Format für diese Integration schlagen wir ein fakultätsübergreifende Veranstaltung oder die Möglichkeit, seine Abschlussarbeiten vor fachfremden Publikum vorzustellen. Hier geht's zur Resolution zur Wissenschaftskommunikation.
Positionspapiere
Positionspapier zu Bibliotheken und Raumentwicklung
In diesem Positionspapier spricht sich die ZaPF gegen die Reduktion von Printmedien in Bibliotheken sowie gegen das Schließen von dezentralen Bibliotheken aus. Durch die Reduktion von dieser - für das Studium wichtigen - Infrastuktur, werden Wartezeiten verlängert und breit gefächerte Recherche eingeschränkt. Außerdem argumentieren wir, dass Bibliotheken als Raum der Begegnung und des Austausches dient und somit essentiell für das Studium ist.
Hier geht es zum Positionspapier zu Bibliotheken und Raumentwicklung.
Positionspapier zum Lehramtsstudium
Die ZaPF fordert die Studierbarkeit von anderen Fächerkombinationen im Lehramtsstudium außer Mathematik/Physik indem man in den Physikteil des Lehramtsstudiums mehr mathematische Grundlagen integriert.
Hier geht es zum Positionspapier zum Lehramtsstudium
Positionspapier zur NFDI
Die ZaPF befürwortet die Einrichtung einer Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und hält in dem Positionspapier die studentische Perspektive zur Debatte fest. So fordern wir, dass die Nutzung der NFDI ins Studium integriert wird, indem man sie als Handwerkszeug für Übungsaufgaben oder Praktika nutzt. Weiter wollen wir einen freien Lesezugang ohne Accounterstellung und einen Schreibzugang für Studierende über die OAuth-Systeme der Uni.
Hier geht es zur Positionspapier zur NFDI
Weitere Beschlüsse
Akkreditierungsrichtlinien
Die Akkreditierungsrichtlinien wurden überarbeitet und verabschiedet. Hier kann man die neuen Akkreditierungsrichtlinien einsehen.
Kommentierte MRVO
Auf der ZaPF wurde eine kommentierte Version der Musterrechtsverordnung (MRVO) verabschiedet. Dabei wurden Resos, die die ZaPF bereits verabschiedet hat und welche dem Abschnitt der MRVO entsprechen, in der Farbe Bernd eingefügt. Weiter wurden Punkte, welche in einem Folge-AK behandelt werden sollen, in einer weiteren Farbe (Bärbel) markiert. Bereits ausgearbeitete Änderungsanträge wurden in der dritten Farbe Bruno eingefügt. Hier gehts zur kommentierten MRVO.
Offener Brief zur Novellierung des Hochschulgesetzes in NRW
Das Bündnistreffen bestehend aus NRW-Fachschaften, der GEW und dem SDS, hat zur Novellierung des HSG in NRW einen offenen Brief verabschiedet. Die ZaPF hat entschieden als erstzeichnende Organisation dieses Briefes aufzutreten.
Hier geht es zum Beschluss, den offenen Brief zu unterzeichnen, und hier zum genannten offenen Brief.
Studienreform-Forum
Die ZaPF möchte auf der DPG Didaktik Frühjahrstagung 2020 in Bonn als Mitorganisator des Studienreform-Forums, evtl. gemeinsam mit der KFP und der jDPG, auftreten. Hierfür wird an Menschen das Mandat erteilt, eine Arbeitsgruppe zu bilden und dies zu tun.
Hier geht es zum Beschluss zum Studienreform-Forum.
SoSe 18 - Heidelberg
Resolutionen
About the handling of null results
The ZaPF views null results[1] as natural byproduct of proper scientific research. As such, they are not waste, but have scientific value worth protecting and preservating. Even though they are not the final conclusion to a topic, they may be of valuable help to future projects. We want to further their recognition as a product of thorough scientific research.
Of particular importance to this goal is the scientific community’s proper access to null results. Thereby, scientists can profit from experiences made by their colleagues and avoid following the same inconclusive paths. This saves resources and is therefore in the interest of every participant in the research process.
The handling of null results should be a discussed during the planning and preparation of scientific projects and the development of suitable procedures included into the regulations of funding associations. In this way the publication of null results can be established as a part of everyday research practice in the long term.
To accomplish these goals, the ZaPF proposes the following measures:
- Inclusion of information about null results obtained during a project in the appendix of related publications. This would allow to simultaneously research the current scientific state of the art and the problems regarding its realization.
- Establishment of infrastructure providing services to store and share data that may be of value to the scientific community after the termination of a project regardless of whether it is raw data or processed in any way to multiple institutions.
- ↑ The ZaPF defines null results as follows: a result of scientific research, fulfilling one of the following criteria:
- falsification of the original working hypothesis,
- ambiguous or inconclusive result,
- or a result of small relevance not necessarily pertaining to the current work obtained during the creation of a publication ("trial and error"), the only prerequisite being that the results are obtained maintaining proper scientific standards.
To About the handling of null results
Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen
Die ZaPF fordert, dass bestehende Systeme zur Prüfungsan- und abmeldung überarbeitet und flexibel gestaltet werden.
Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hochschulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischem Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unterschiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit. Diese Fristen werden oftmals mit Raumplanung und organisatorischen Problemen begründet. Das Beispiel des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin, in der es keine verpflichtende Prüfungsanmeldung gibt und eine Prüfungsteilnahme als Anmeldung gilt, zeigt jedoch, dass solche Begründungen hinfällig sind. Außerdem können durch solche Maßnahmen Prüfungsämter entlastet werden, da weniger irreguläre Abmeldungen anfallen.
In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Monate vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen und wir sehen in dieser Form der Handhabung unnötige Hürden für Studierende. Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein. Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein.
Die Prüfungsvorbereitungszeit zwischen einer frühen Anmeldung und Prüfung selbst kann in vielerlei Hinsicht unverschuldet behindert werden. Daher wird durch eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor der Prüfung, ohne eine Möglichkeit sich abzumelden, den Studierenden die Flexibilität genommen, sich selbstsicher für Prüfungen anmelden zu können.
Gerade hinsichtlich limitierter Prüfungsversuche, die an den meisten Hochschulen bedauerlicherweise praktiziert werden, ist eine solche Regelung – vor allem im Zusammenhang mit Zwangsanmeldungen für den nächstmöglichen Termin – eine absolute Zumutung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme zur Zwangsexmatrikulation aus Siegen im Wintersemester 17/18, in der sich die ZaPF gegen jede Art von Zwangsmaßnahmen ausspricht.
Nur ein flexibles Anmeldesystem kann dem Bild einer fortschrittlichen Hochschule entsprechen, daher sieht die ZaPF die absolute Notwendigkeit, bestehende An- und Abmeldesysteme anzupassen. Reguläre Prüfungsan- und abmeldungen müssen deshalb kurzfristig möglich sein und insbesondere Zwangsanmeldungen ohne die Möglichkeit des Rücktritts sind grundsätzlich abzulehnen.
Zur Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen
Resolution zum Streik der studentischen Hilfskräfte in Berlin
Es liegt im Verantwortungsbereich der Hochschulen den reibungslosen Lehrbetrieb sicherzustellen.
Dafür sind die studentischen Hilfskräfte an Hochschulen und Universitäten unverzichtbar, weshalb sie als vollwertige Beschäftigte der Hochschulen angesehen werden müssen. Um den Studierenden eine Tätigkeit an den Hochschulen und Universitäten parallel zu ihrem Studium zu ermöglichen ist es notwendig, dass eine ausreichende Bezahlung erfolgt und diese regelmäßig an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen wird.
Daher fordert die ZaPF, die Verhandlungsführenden der Arbeitgeber auf, endlich ein faires Angebot vorzulegen und somit eine baldige Einigung in den Tarifverhandlungen zu erreichen. In der Zwischenzeit müssen die Hochschulen allen Studierenden einen regulären Studienfortschritt ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund solidarisiert sich die ZaPF mit den Studentischen Beschäftigten in Berlin und ihrem aktuellen Arbeitskampf.
Zur Resolution zum Streik der studentischen Hilfskräfte in Berlin
Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren
Im Studienakkrediterungsstaatsvertrag und in der Musterrechtsverordnung (MRVO) in ihrer aktuellen Fassung (Staatsvertrag vom 7.2017, MRVO vom 7.12.2017) werden die Richtlinien für die formalen Kriterien des Ablaufs von Akkreditierungsverfahren geregelt. Darunter fällt auch die Benennung der externen Gutachter*innen (§3 des Staatsvertrags) und die Aufgabenverteilung verschiedener Akteure während des Verfahrens (MRVO §§ 24, 27, 28).
Die ZaPF fordert hierfür, dass das zu entwickelnde Verfahren für die Benennung der externen Gutachter*innen die Benennung für alle Statusgruppen regelt (Staatsvertrag §§ 3 (2) Punkt 5 und 3 (3)). Von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Begutachtung ist hierbei eine in Akkreditierung durch Erfahrung oder entsprechende Fortbildung geschulte Gutachtergruppe. Die ZaPF fordert daher über MRVO §25 (3) hinaus, dass alle Gutachter*innen über eine solche Befähigung verfügen sollen. Für die studentischen Gutachter*innen empfiehlt die ZaPF, das Angebot des studentischen Akkreditierungspools zu nutzen.
Weiterhin fordert die ZaPF mehr Transparenz in den Abläufen der Verfahren. Dabei sollen insbesondere Rückkopplungsmechanismen zwischen Agenturen, Gutachtergremien und dem Akkreditierungsrat formalisiert und veröffentlicht werden (vor allem bezüglich der Aufgaben in den §§ 22, 27, 28 MRVO).
Die weitere Entwicklung und Evaluation der Verfahrensabläufe soll unter studentischer Beteiligung stattfinden.
Zur Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren
Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO
Die Landtage veröffentlichen im Rahmen der Überarbeitung des deutschen
Akkreditierungssystems gemäß den Artikeln des Studienakkreditierungsstaatsvertrags Rechtsverordnungen zur Akkreditierung.
Diese müssen in Kernpunkten übereinstimmen, um eine „bundesweite Gleichwertigkeit von Studien- und Prüfungsleistungen sowie Studienabschlüssen und die Möglichkeit des Hochschulwechsels“ (Staatsvertrag §1 (2)) zu gewährleisten. Sie dürfen allerdings nach §4 (6) des Staatsvertrags auch weiterführende Verordnungen hinsichtlich der Qualitätsüberprüfung erlassen.
Die ZaPF fordert, dass in den Länderspezifischen Rechtsverordnungen gemäß §4 (3), einer entsprechend überarbeiteten Musterrechtsverordnung (MRVO) vorgreifend, die folgenden Punkte als stärkere Richtlinien festgeschrieben werden:
- Akkreditierungsfristen (MRVO §26 (1))
- - Eine Akkreditierungsfrist von 8 Jahren (MRVO §26 (1)) für eine Erstakkreditierung ist zu lang. Für neu eingerichtete Studiengänge fordert die ZaPF eine erstmalige Reakkreditierung ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit, spätestens nach 5 Jahren.
- Zusammenstellung von Gutachtergruppen (MRVO §25)
- - Alle Gutachter*innen sollen im Bereich Akkreditierung geschult sein – entweder durch ihre Erfahrung oder durch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen (MRVO §25 (3)).
- - Bei Akkreditierungen von Lehramtsstudiengängen (MRVO §25 (1)) darf die Vertretung der Berufspraxis in der Gutachtergruppe nicht durch einen Vertreter*in der obersten Landesbehörde ersetzt werden, sondern soll um diese*n ergänzt werden.
Zur Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO
Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze
Im Rahmen der laufenden Hochschulgesetz-Novellierungen in mehreren Bundesländern hält die ZaPF die folgenden Punkten für besonders relevant und nimmt wie folgt Stellung:
Gremien
Grundsätzlich ist es falsch, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt. Vielmehr ist es notwendig, dass keine Position übergangen werden kann. Dies kann z.B. durch eine paritätische Zusammensetzung oder ein Statusgruppen-Vetorecht[1] sicher gestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass die Teilhaberechte Aller gesetzlich sichergestellt sind und nicht nur optional gewährt werden.
Dass allen Bedenken ernsthaft Rechnung getragen wird, ist Voraussetzung für qualitätsvolle und langfristige Lösungen, die von allen Beteiligten getragen und nicht nur aus Pflicht ausgeführt werden. So zeigt etwa die Erfahrung, dass in Studiengängen, die von Anfang an unter Einbeziehung der Studierenden geplant wurden, Zwangsmaßnahmen wie Anwesenheitspflichten nicht nötig sind.
Es entspricht guter wissenschaftlicher Praxis, argumentativ darüber zu streiten, was richtig und sinnvoll ist. Entscheidungen über reine Mehrheitsabstimmungen übergehen die Möglichkeit, einen Konsens zu finden oder produktiv mit einem unüberbrückbaren Dissens umzugehen.
Personalvertretung
Alle Arbeitnehmer*innen müssen durch eine vollwertige, gesetzlich verankerte Personalvertretung repräsentiert werden, welche derzeit oft für Hilfskräfte/ studentische Beschäftigte nicht existiert. Gerade wenn Hochschulen wissentlich oder unwissentlich gegen geltendes Arbeitsrecht verstoßen, brauchen die oftmals prekär angestellten Hilfskräfte/studentische Beschäftigte eine Vertretung, die effektiv gegen Missstände vorgehen kann.
Studienverlaufsvereinbarungen
Zur Entwicklung persönlicher und fachlicher Kompetenzen muss ein selbstverantwortliches und interessengeleitetes Studium ermöglicht sein. Um Willkür bei der Aushandlung der Studienverlaufsvereinbarung und Verschulung im Studium zu verhindern, spricht sich die ZaPF gegen die Ermöglichung von verbindlichen Studienverlaufsvereinbarungen aus.
Die damit indirekt angedrohte Zwangsexmatrikulation legt ein absicherungsstatt entwicklungsorientiertes Studium nahe. Die Drohung mit dem Ausschluss vom Studiums untergräbt zudem eine vertrauensvolle Studienberatung, da so keine ehrlich Kommunikation über die wirklichen Probleme von Studierenden möglich ist. Studienverlaufsvereinbarungen sind daher nicht geeignet, Abbrecherquoten positiv zu beeinflussen, und verhindern ein freies Studium, welches auch Blicke über den Tellerand und Interdisziplinariät ermöglicht.
Anstatt Studierende, die unerfreuliche Studienverläufe haben, individuell unter Druck zu setzen, sollten strukturell die Bedingungen verbessert werden.
Gesellschaftliche Verantwortung[2]
Es ist nicht optional, sondern notwendig, dass die Hochschulen einen Beitrag zu einer gerechten, nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt leisten und ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen nachkommen.
Hochschulen müssen in der Position sein, zu Aufklärung über Falschdarstellungen, Kriegsursachen und -profiteure, etc. beizutragen, sowie an – nicht ergriffenen und noch zu entwickelnden – zivilen Möglichkeiten zum Beispiel zur Lösung von Ressourcenkonflikten zu forschen. Dieser Funktion können Hochschulen nur nachkommen, wenn ihre Unabhängigkeit gewahrt ist und ihnen ausreichende Mittel zur Erfüllung dieser Aufgaben zur Verfügung stehen. Insbesondere ist eine Verankerung dieser Aufgaben in den Hochschulgesetzen dafür unabdingbar. Nur so ist sicher gestellt, dass die Landesregierungen verbindlich die Verantwortung dafür übernehmen, den Hochschulen die nötigen Rahmenbedingungen zur Verfügung zu stellen. Die Bedeutung wird z.B. daran deutlich, dass die RWTH Aachen vor kurzem ein Drittmitellprojekt abbrach, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk für Militärfahrzeuge in der Türkei ging. Sie
betonte dabei explizit, dass sie in dieser Entscheidung durch die Friedensklausel im NRW-Hochschulgesetz bestärkt wurde[3]. Eine Streichung dieser Klausel, wie sie momentan geplant ist, bedeutet nicht mehr Freiheit für die Hochschulen, sondern einen erhöhten Druck auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten.
Auch angesichts der strukturellen Unterfinanzierung der Hochschulen bedeutet die Streichung dieser Klausel nicht mehr Freiheit für die Hochschulen, sondern einen erhöhten Druck auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten.
- ↑ Zur Spezifizierung siehe Resolution aus Jena: https://zapf.wiki/Sammlung_aller_Resolutionen_und_Positionspapiere#Positionspapier_zur_demokratischen_Mitgestaltung_in_Hochschulgremien
- ↑ https://zapfev.de/resolutionen/sose17/gesellschaftlich_verantwortung/PosPapier_gesellschaftliche_verwantwortung.pdf
- ↑ http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/September-2017/~oktv/Statement-der-RWTH-Aachen-zur-Machbarkei/
Zur Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze
Resolution zur Position der SHK-Räte im neuen Hochschulgesetz NRW
Die ZaPF (Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften) verurteilt die im neuen Landeshochschulgesetz geäußerte Ansicht, dass die SHK-Räte einen Fremdkörper in einem System der Interessenvertretung darstellen, da diese im Landespersonalvertretungsgesetz explizit ausgenommen werden. Stattdessen fordert die ZaPF die Mitglieder des Landtages NRW dazu auf, sich für einen Fortbestand und einen Ausbau der Vertretung derer einzusetzen, die an den Hochschulen ihres Landes als Studentische Hilfskräfte tätig sind und somit in vielfältiger Weise erst den qualitativ hochwertigen Universitätsbetrieb ermöglichen. Aus diesem Grund wendet sich die ZaPF auch an alle Physik-Fachschaften und bittet alle Studierende der Physik um die Unterstützung der Petition gegen diese Änderung des Hochschulgesetzes in NRW.
Zur Resolution zur Position der SHK-Räte im neuen Hochschulgesetz NRW
Resolution zur Sensibilisierung von Fachschaften zum Thema Depression
Auf der Sommer-ZaPF 2018 in Heidelberg gab es einen AK, der sich mit dem Thema Depressionen im Studium beschäftigt hat. Wir möchten euch als mögliche Ansprechpartner der Studierenden sensibilisieren, da auch in der Universität viele Menschen sind, die von Depressionen direkt oder indirekt betroffen sind.
Bitte informiert euch so weit wie möglich zu diesem Thema, damit ihr schnell reagieren könnt, wenn ihr euch in einer entsprechenden Situation befindet.
Wir haben für euch einen Leitfaden[1] erstellt. Dieser soll bei der Einarbeitung in das Thema helfen und beim Erstellen einer eigenen Informationssammlung über die lokalen Hilfsangebote unterstützen.
Zur Resolution zur Sensibilisierung von Fachschaften zum Thema Depression
Resolution zur Studierendenmobilität
Der Leitgedanke der Bologna-Reform ist es, die inter- und intranationale Mobilität der Studierenden zu fördern. Besonders im Vordergrund steht die „Förderung der Mobilität durch Überwindung der Hindernisse, die der Freizügigkeit in der Praxis im Wege stehen“[1]. Dieses Ziel wird in Deutschland aus diversen Gründen nicht erreicht.
Unter Anderem wird bereits am 15. November 2010 auf einer Podiumsdiskussion zum Thema „Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa“[2] im Europäischen Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei festgestellt:
Selbst ein einfacher Standortwechsel in Deutschland wird, auch auf Grund des Bildungsföderalismus, oft durch die engen Modulpläne der einzelnen Universitäten oder Hochschulen verhindert.
Weiterhin bestehen an einigen Hochschulen formale Gründe (u.A.: Zugangs- und Zulassungssatzungen bzw. -ordnungen, Landeshochschulgesetze), die einen Hochschulwechsel, insbesondere innerhalb eines Studiums, verhindern. Es entsteht z.B. ein Konflikt wenn eine Rückstufung unmöglich ist[3] und eine Leistungsbasierte Einstufung[4] erfolgen soll. Eine Einstufung in ein zu niedriges Fachsemester verhindert hier eine Immatrikulation und damit einen Hochschulwechsel. Dies steht in direktem Widerspruch zu den Leitgedanken des Bologna-Prozesses. Ein Hochschulwechsel innerhalb eines Studienganges verlängert nahezu zwingend die Studiendauer. Grund hierfür ist vor allem die unterschiedliche Bewertung der einzelnen Module sowie die zu begrüßende unterschiedliche Schwerpunktsetzung der Hochschulen. Dies stellt in Verbindung mit Studienhöchstdauern eine erhebliche Hürde in der Studierendenmobilität im Sinne der Bologna-Reform dar.
Hinzu kommen oft Bedingungen zu Mindestleistungen an der Zieluniversität, z.B. dass die Hälfte der Leistungen an der abschlussgebenden Hochschule erbracht werden muss. Dies verhindert bei einem Hochschulwechsel bei der oft erforderlichen Anerkennung aller vorherigen Leistungen einen Abschluss.
Für eine vollständige Umsetzung der Bologna-Reform ist die Gewährleistung der Mobilität unabdingbar. Konkret bedeutet dies:
- In Fällen, in denen eine Immatrikulation nicht möglich ist, da der Studierende nach bestehenden Regelungen in ein zu niedriges Fachsemester einzustufen wäre, ist eine Einstufung in das nächsthöhere Fachsemester vorzunehmen. Ist eine Rückstufung formal möglich, ist eine Einstufung nach ECTS vorzunehmen.
- Bestehen unglücklicherweise Höchststudiendauern oder andere Zwangsbedingungen, ist ein Hochschulwechsel als Begründung für Toleranzsemester oder andere Härtefallregelungen anzusehen.
- Es muss der Entscheidung der oder des Studierenden obliegen, welche Leistungen zur Anerkennung der Zieluniversität zur Verfügung stehen. Ist dies formal nicht möglich und steht eine Regelung zur Mindestleistung an der Zieluniversität einem Abschluss im Weg, so ist eine Regelung zu finden, die den erfolgreichen Studienabschluss ermöglicht.
- Die Akkreditierungsagenturen sowie der Studentische Akkreditierungspool sowie die Qualitätsmanagementsysteme der Hochschulen werden gebeten, bei der Akkreditierung darauf zu achten, Mobilität dadurch zu fördern[5], dass diese Mobilitätshürden abgebaut werden.
- ↑ Der Europäische Hochschulraum – Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister, 19. Juni 1999, Bologna
- ↑ Claire Weiß, Tim Wiewiorra: Reform des Bologna-Prozesses als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. In: Europäisches Informations-Zentrum in der Thüringer Staatskanzlei: Reform des Bologna-Prozesses an deutschen Hochschulen als Voraussetzung für innovative und kreative Ausbildung in Europa. Erfurt 2011, S. 105
- ↑ es ist nicht möglich, mehrfach das selbe Fachsemester zu studieren
- ↑ die erbrachten Leistungspunkte nach ECTS bestimmen das Fachsemester
- ↑ §12 (1) Musterrechtsverordnung gemäß §4 (1-4) Studienakkreditierungsstaatsvertrag, Beschluss der KMK vom 7.12.2017
Zur Resolution zur Studierendenmobilität
Positionspapiere
Positionspapier gegen kommerzielle Werbung in Lern- und Lehrräumen
Die Zusammenkunft aller Physik Fachschaften (ZaPF) spricht sich dafür aus, dass in Räumen der Lehre und des Lernens (z.B. Bibliotheken, Hörsäle, Übungsräume, Praktikumsräume) bei Lehr- und Lernbetrieb das Arbeiten ohne Beeinflussung durch Werbung stattfinden soll. Sinn der Lehrveranstaltungen und des Lernbetriebs ist es, dass Studierende unbeeinflusst von Interessen Dritter Fachinhalte erlernen und diskutieren, sowie Lehrende Lehrinhalte frei vermitteln können. Diese Arbeitsatmosphäre wird durch Werbung beeinträchtigt. Kommerzielle Werbung [1] in diesen Räumen, insbesondere Hörsaal- und Raumbranding [2] ist von daher nicht hinnehmbar.
- ↑ Werbung meint hier Maßnahmen zur Öffentlichkeitswirkung von kommerziellen, außeruniversitären Einrichtungen.
- ↑ Hörsaal- und Raumbranding meint hier den Verkauf von Namensrechten von Hörsälen und anderen Lehr- und Lernräumen. In konkreten Fällen kann dies das Anbringen von Firmenlogos am und im betroffenen Raum und an der Rauminfrastruktur, sowie die Eintragung des Namens ins Raumverwaltungssystem der Hochschule bedeuten.
Zum Positionspapier gegen kommerzielle Werbung in Lern- und Lehrräumen
Positionspapier zum gültigen Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der dazugehörigen Musterrrechtsverordnung
Dieses Positionspapier aktualisiert das Positionspapier „Zu Änderungen im Akkreditierungssystem“, welches im Wintersemester 2017 auf der ZaPF in Siegen erarbeitet wurde. Hierbei wird nun auf die aktuelle Fassung (Staatsvertrag vom Juni 2017, Musterrrechtsverordnung vom 7.12.2017) der betreffenden Dokumente eingegangen, welche auf der ZaPF in Siegen noch nicht vollständig beschlossen waren. Neben neuen Punkten, insbesondere zum Staatsvertrag, werden Punkte des letzten Positionspapiers erneut aufgegriffen.
Punkte zum Staatsvertrag
- Die ZaPF begrüßt, dass alle auf Grundlage des Staatsvertrags akkreditierten Studiengänge in Deutschland bundesweit als gleichwertig qualitätsgesichert anerkannt werden (vgl. §1 (3))
- In §3 (2) wird der Ablauf von System- und Programmakkreditierungsverfahren geregelt, wobei alternative Verfahren (nach §3 (1) Punkt 1) ausgenommen sind. Allerdings hält die ZaPF es für notwendig, dass folgende Punkte auch für alternative Verfahren explizit gelten
- – die studentische Beteiligung am Verfahren muss sichergestellt sein
- – eine Begutachtung mit Vor-Ort Begehung durch externe Gutachter*innen soll in jedem Fall stattfinden
- – bei der Konzeption von Studiengängen muss die Rücksprache mit den Uni-internen Gremien, insbesonderen unter studentischer Beteiligung, sicher gestellt sein
Die Vorschrift für Begehungen in allen Verfahren ist im Moment in §24 der Musterrechtsverordnung geregelt. Die Aufnahme einer verpflichtenden Begehung in den Staatsvertrag in §3 (2) finden wir für alle Verfahren wünschenswert.
- Zur Erarbeitung von Richtlinien zur Gutachter*innenbestellung durch die Hochschulrektorenkonferenz (§3 (3)) fordert die ZaPF, dass die Richtlinien alle Statusgruppen berücksichtigen.
- Die ZaPF begrüßt, dass Gutachten und Entscheidungen veröffentlicht werden müssen (§3 (6)).
- Die ZaPF begrüßt eine Evaluation und gegebenenfalls die entsprechende Korrektur des Akkreditierungssystems (§15).
Punkte zur Musterrechtsverordnung (MRVO)
- Die ZaPF beharrt weiterhin auf der Unverzichtbarkeit von Begehungen bei allen Akkreditierungsverfahren (siehe Positionspapier Wintersemester 2017 Siegen), da dies die einzig direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Studierendenschaft. Neben dem Wunsch nach einer entsprechenden Vorschrift in §3 (2) des Staatsvertrags, muss die Begehung in §24 (5) MRVO auf jeden Fall festgeschrieben werden.
- Eine Akkreditierungsfrist von 8 Jahren (§26 (1) MRVO) für eine Erstakkreditierung ist zu lang. Für neu eingerichtete Studiengänge fordert die ZaPF eine erstmalige Reakkreditierung ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit, spätestens nach 5 Jahren.
- Wir freuen uns, dass die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement und die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden Eingang in die MRVO erhalten haben.
- Die im Positionspapier aus Siegen aufgeführten Punkte „Zugangsvoraussetzungen Master“, „Gebündelte Akkreditierung“, „Vertreter der Berufspraxis im Lehramt“ und „Kombinationsstudiengänge“ sollen in den zu erarbeitenden neuen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF für studentische Gutachter*innen Berücksichtigung finden.
Zur neuen Aufgabenverteilung zwischen Akkreditierungsrat und Agenturen:
- Als Folge unserer Kritik 2 an den Unklarheiten der neuen Aufgabenverteilung (Staatsvertrag §3, MRVO §§ 22, 27, 28) zwischen Rat und Agentur, fordert die ZaPF Transparenz bezüglich Rückkopplungsmechanismen zwischen Agenturen, Gutachtergremium und Akkreditierungsrat.
Positionspapier zur Besetzung und Ausgestaltung von Professuren in der Physikdidaktik
Die ZaPF zieht folgende Stellungnahmen zur Besetzung von Fachdidaktikprofessuren zurück:
- die Stellungnahme zum Thema „Fachdidaktikprofessuren“ vom 17.11.2013, verabschiedet in Wien,
- die „Ergänzung zur Stellungnahme der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften zu Fachdidaktikprofessuren“ vom 01.06.2014, verabschiedet in Düsseldorf und
- die Resolution zum selbigen Thema vom 13.11.2016, verabschiedet in Dresden
und ersetzt sie durch folgende, konsolidierte Fassung:
Die ZaPF bekräftigt ihre bereits in der Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtsstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt) zum Ausdruck gebrachte Position, dass an jeder Universität, die Lehrer*innen für das Fach Physik ausbildet, eine Professur für die Fachdidaktik der Physik existieren soll.
Zuständigkeiten und Verantwortungen der Fachdidaktik
Der/ Die Inhaber*in dieser Professur soll sich für die Betreuung, Begleitung und Qualitätssicherung der Unterrichts- sowie Experimentierpraktika[1] und der fachdidaktischen Veranstaltungen sowie die Betreuung von Abschlussarbeiten im Rahmen der Prüfungsordnung verantwortlich zeichnen.
Allgemein soll die Fachdidaktik sowohl mit der allgemeinen Erziehungswissenschaft, als auch mit der Fachwissenschaft (Physik) vernetzen und bei der Modul-/ Inhaltsplanung der Fachphysik für Studierende des Lehramts mitwirken.
Im Sinne der Einheit von Forschung und Lehre müssen diese Aufgaben zeitlich mit der fachdidaktischen Forschung abgestimmt werden; einige dieser Aufgaben müssen daher sicherlich aus zeitlichen Gründen von Lehrbeauftragten übernommen werden. Für diese Stellen sind Lehrende mit mit eigener Praxiserfahrung im Schulbereich (z. B. abgestellte Lehrer) erforderlich.
Praxiserfahrung der Bewerber*innen auf eine Professur
Die ZaPF fordert, dass in den Berufungskommissionen für Stellen in der Fachdidaktik ausdrücklich auf die bisherige Praxiserfahrung der Bewerber eingegangen wird. Bewerber mit Praxiserfahrungen in der Schule sind zu bevorzugen.
Solche Praxiserfahrung kann neben der Lehre in der Schule (bspw. Referendariat) z. B. in Schülerlaboren, bei museumspädagogischen Tätigkeiten (mit Bezug zur Physik), in Planetarien, oder auch im universitären Kontext, wie z. B. bei der Betreuung von Nebenfachpraktika erfolgt sein.
Der fortwährende Praxisbezug soll in der Lehrtätigkeit sichergestellt sein.
Akademische Voraussetzung
Für die Berufung muss eine Promotion in einem physikalischem Fach oder in der Physikdidaktik vorliegen. Außerdem halten wir Erfahrung in der didaktischen Forschung und Lehre, sofern sie nicht schon in der Promotion/ Praxistätigkeit erfolgt ist, für unabdingbar.
- ↑ das bezieht sich nicht auf die Fachpraktika der Physik
Zum Positionspapier zur Besetzung und Ausgestaltung von Professuren in der Physikdidaktikg
Weitere Beschlüsse
IT-Konzept der ZaPF
Die ZaPF möge folgendes IT-Konzept beschließen:
- Die ZaPF spricht sich für freie und offene Software (Free and Open Source Software, FOSS) aus. Daher setzt die ZaPF bei ihrer Arbeit auf solche Software und fordert die Teilnehmer der ZaPF auf, Software, die im Rahmen der ZaPF-Tätigkeit entwickelt wird, auch unter einer Lizenz in dem Sinne von freier Software bereitzustellen.
- Die ZaPF sieht Datenschutz als ein hohes Gut an. Die ZaPF arbeitet daher nach den Grundsätzen der Datensparsamkeit und der Vermeidung der Erhebung unnötiger Daten. Bei der Auswahl und Entwicklung von Software wird auf den Schutz der Daten geachtet und die Software so datensparsam wie für unseren Betrieb möglich konfiguriert.
- Für die Dienste der ZaPF soll eine zentrale Serverinfrastruktur in Zusammenarbeit mit dem ZaPF e.V. bereitgestellt werden. Alle Teilnehmer*innen der ZaPF können in Absprache mit dem TOPF dort Dienste, die für die Arbeit der ZaPF sinnvoll sind, durch den TOPF bereitstellen lassen. Um eine zentrale Infrastruktur unter Kontrolle der ZaPF zu haben, sollen alle Dienste, wenn möglich, auf dem zentralen Server laufen.
- Die Dienste der ZaPF sollen auf Dauer eine zentrale Login-infrastruktur nutzen, um den Benutzer eine komfortable Nutzung der Dienste ohne verschiedene Login-informationen zu ermöglichen.
- Die ZaPF stellt Mailinglisten für ihre Mitglieder bereit, um die Arbeit der ZaPF als Ganzes, der Gremien und einzelner Arbeitskreise zu unterstützen. Die Mails auf den Mailinglisten werden, in der Regel nicht-öffentlich, archiviert. Die Namen der Mailinglisten werden so gewählt, dass sie nach außen erkenntlich und vertretbar sind.
Zu allen Beschlüssen aus Heidelberg
WiSe 17 - Siegen
Resolutionen
Resolution zu Berufsorientierenden Praktika
Adressaten:
Wir fordern die Fachbereiche auf, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, nicht nur Forschungs- und Laborpraktika an der eigenen Universität belegen zu können, sondern auch wissenschaftsorientierte Praktika an anderen Universitäten, in For- schungseinrichtungen und insbesondere auch in der Industrie anrechnen lassen zu können. An vielen Universitäten bereitet das Physikstudium vorwiegend auf eine akademi- sche Laufbahn vor. Hierbei haben Studierende jedoch kaum Gelegenheit sich während des regulären Studienverlaufes einen Einblick in mögliche Berufsfelder zu verschaffen.
Zum Resolution zu Berufsorientierenden Praktika
Resolution zur Exzellenzstrategie
Adressaten:
Bezugnehmend auf die Ausschreibung der DFG zu den Exzellenzuniversitäten fordert die ZaPF, dass bei der Auswahl die Aspekte der exzellenten Lehre eine elementare Rolle spielen. Die Universitäten sollen zudem in ihren Anträgen explizit angeben, wie sie ein Ungleichgewicht von Lehre und Forschung verhindern.
Begründung
Die Ausbildungsfunktion der Universität sollte von zentraler Bedeutung sein und ist essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Forschungsuniversität im internationalen Wettbewerb. Das Erfolgsmodell der Einheit von Lehre und Forschung nach dem humboldtschen Prinzip wird durch die einseitige Förderung der Forschung durch die Exzellenzstrategie aufgehoben¹ . Ein solches Ungleichgewicht sollte in jedem Fall verhindert werden. Profitieren die Studierenden nicht von der neuesten (geförderten) Forschung, so bleiben die Probleme der studentischen Ausbildung im direkten Vergleich mit internationalen Spitzenuniversitäten bestehen - dem eigentlichen Ziel der Exzellenzstrategie.
Zum Resolution zur Exzellenzstrategie
Resolution zur Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen
Adressaten:
Angesichts des Koalitionsvertrages der neuen NRW-Landesregierung nimmt die ZaPF wie folgt Stellung:
1. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, nicht dem Beispiel von Baden-Württemberg zu folgen, die Stellungnahmen der Hochschulen zu berücksichtigen und keine Studiengebühren - egal in welcher Form - einzuführen.
2. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, die Zivilklausel ¹ nicht aus dem Hoch- schulgesetz zu streichen. An der Drittmittelorientierung festzuhalten und gleich- zeitig die "bürokratische (...) Bevormundung“ ² , “zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ ³ beitragen zu sollen, aufzuheben, bedeutet nicht mehr "Freiheit“4 für die Hochschulen, sondern einen erhöhten Druck, auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten. Dies wurde zuletzt auch an der Entscheidung der RWTH- Aachen5 deutlich, ein Drittmittelprojekt kurz vor Beendigung abzubrechen, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk für Militärfahrzeuge in der Türkei ging.
3. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, an der gesetzlichen Verankerungen eines "Kodex gute Arbeit“ festzuhalten und diesen weiterzuentwickeln. Prekäre Arbeitsbedingungen sind den Kolleginnen und Kollegen weder zumutbar, noch tragen sie dazu bei, dass die Hochschulen ihren Aufgaben besser nachkommen können.
Zum Resolution zur Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen
Resolution zu den aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen in Baden-Württemberg
Adressaten:
Die ZaPF fordert
1. die Beibehaltung eines politischen Mandates der Studierendenschaften in Baden- Württemberg, damit sie ihre studentischen Interessen weiterhin vor Gesellschaft und Politik vorstellen und für diese weiterhin auch öffentlich streiten dürfen.
2. die CDU-Fraktion muss ihre anmaßenden Anschuldigungen zurückziehen. Zwi- schen einer studentischen Interessenvertretung, auch durch Demonstrationen, und der Unterstützung und Duldung von Straftaten besteht ein klarer Unterschied.
3. das Ministerium für Wissenschaft und Kunst, wie auch die gesamte Landesre- gierung, auf, die Studierendenschaften im Land frühzeitig in Gesetzesänderungen einzubeziehen und wie in anderen Bundesländern keine Maßnahmen "...gegen die Hochschulen oder über die Hochschulen hinweg"[Pfeiffer-Poensgen, 27.9.17] durchzuführen.
4. die Abschaffung der kürzlich eingeführten Studiengebühren. Begründung Das Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat Pläne, das Landeshochschulgesetz zu reformieren1 . Hierbei soll auch der Satz, der den Studierendenschaften das politi- sche Mandat garantiert, gestrichen werden, was trotz zuvoriger Informations- und Diskussionsveranstaltung von MWK, Hochschulen und Studierendenschaften erst durch die Presse bekannt wurde. Doch was bedeutet die Streichung des politischen Mandats? Die Grünen-Fraktion sagt: Das ändert nichts 2 . Die CDU konstruiert derweil in der Südwestpresse 3 einen Zusammenhang zwischen Krawallen und Randalierer*innen auf Demonstrationen und dem politischen Mandat, das deshalb eingeschränkt werden müsse. In diesem Zusammenhang stellte die CDU-Fraktion im Landtag die Große Anfra- ge zu dem Thema Linksextremismus in Baden-Württemberg ’(16-2642), zu deren Beantwortung am 27. September ein Schreiben 4 an alle Hochschulen in Baden- Württemberg ging. Dieses Schreiben sollte bis zum 29.09.17 im Benehmen mit den jeweiligen Studierendenschaften beantwortet werden. Zum Thema Studiengebühren verweisen wir auf das Positionspapier 5 und die Reso- lution 6 , in der wir uns der Positionierung der Landesstudierendenvertretung Baden- Württemberg zur Einführung von Studiengebühren für internationale Studierende, Einführung von Zweitstudiengebühren und Erhöhung des "Verwaltungskostenbei- trages “ 7 anschlossen.
Zum Resolution zu den aktuellen hochschulpolitischen Entwicklungen in Baden-Württemberg
Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus der Winter-ZaPF "Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016, in der wir Symptompflicht ablehnen.
Zum Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen
Resolution zum Umgang mit Nullergebnissen
Die ZaPF sieht Nullergebnisse¹ als natürliche Begleiter ordentlicher Forschung. Allerdings sind sie keine Abfallprodukte, sondern haben an sich einen wissenschaftlichen Wert, den es zu schützen und zu wahren gilt. Sie stellen zwar keine endgültige Behandlung eines Themas dar, können für zukünftige Arbeiten aber eine wertvolle Hilfestellung bieten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass sie als Folge von gründlicher Arbeit gesehen werden. Dazu gehört insbesondere, dass Nullergebnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können Wissenschaftler*innen von den Erfahrungen anderer profitieren, und beispielsweise vermeiden, den selben nicht zielführenden Weg einzuschlagen. Das spart Ressourcen und liegt damit im Interesse aller am Prozess Beteiligten. Bei der Planung und Vorbereitung von wissenschaftlichen Projekten soll der Umgang mit Nullergebnissen thematisiert werden. Die Erstellung von Konzepten entsprechend der Art des Projekts sollten in die Statuten der fördernden Gesellschaften aufgenommen werden. Dadurch lässt sich eine Veröffentlichung von Nullergebnissen langfristig als Teil der wissenschaftlichen Praxis etablieren. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, spricht sich die ZaPF für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen aus:
- Aufnahme von Informationen über Nullergebnisse des Projekts im Anhang von zugehörigen Veröffentlichungen. Dies ermöglicht es, sich bei der Recherche zu einem Thema neben dem Stand der Forschung direkt auch über Probleme bei der Umsetzung und Beobachtungen im gröberen Kontext zu informieren.
- Aufbau einer institutsübergreifenden Infrastruktur zur Speicherung und Austausch von Daten, die unabhängig vom Stand der Aufbereitung nach Abschluss eines Projektes einen Wert für die wissenschaftliche Gemeinschaft haben können.
- Falsifizierung der ursprünglichen Arbeitshypothese
- Mehrdeutiges oder nicht beweiskräftiges Ergebnis
- Nicht zielführendes Ergebnis auf dem Weg zur einer Veröffentlichung („Trial and Error“)
Entscheidend ist, dass bei der Erlangung der Ergebnisse ordentliche wissenschaftliche Standards beachtet wurden.
Zur Resolution zum Umgang mit Nullergebnissen
Resolution zur Akkreditierung
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften begrüßt generell eine Überarbeitung des Akkreditierungswesens. Eine solche Überarbeitung darf nicht unter Ausschluss von studentischer Beteiligung stattfinden. Insbesondere erachten wir folgende Punkte als essentiell:
- Studentische Beteiligung an den Verfahren ist von fundamentaler Bedeutung. Eine Aufhebung der öffentlichen Begehung, selbst in Ausnahmefällen, ist als wichtiger Kontaktpunkt zwischen lokalen Fachschaften und dem Akkreditierungsverfahren abzulehnen.
- Die Bedeutung der Hochschulinternen Gremien mit unabhängiger studentischer Repräsentation für die Entwicklung von Studiengängen muss erhalten bleiben.
- Akkreditierungszeiträume müssen kurz genug sein, dass Missstände zeitnah erkannt und behoben werden können.
- Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement muss als Studienziel erhalten bleiben.¹
- Die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) als Kriterium für die Akkreditierung darf nicht entfallen.
Aufgrund der aktuell stattfindenden gravierenden Änderungen im Akkreditierungssystem (siehe Positionspapier) ist es wichtig, zentrale Mindeststandards für das weitere Vorgehen festzusetzen.
Zur Resolution zur Akkreditierung
Resolution zu Zwangsexmatrikulationen
Die ZaPF spricht sich gegen sämtliche Regelungen in Studienordnungen aus, welche den Fokus des Studiums von der Aneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation verschieben. Insbesondere fordern wir, solche Regelungen aufzuheben oder abzuändern, die auf eine Zwangsexmatrikulation hinaus laufen können (z.B. die Begrenzung der Anzahl von Prüfungsversuchen).
Studierende durch drohende Zwangsexmatrikulationen unter Druck zu setzen ist in unseren Augen unangemessen; es ersetzt selbstverantwortliches und selbstbestimmtes durch prüfungsorientiertes Studieren und behindert damit die freie Entfaltung.
Zudem stellt es eine Erleichterung für alle Beteiligten dar, wenn Dozierende nicht vor der Entscheidung stehen, Studierende z.B. in ihrem letzten Prüfungsversuch ggf. entweder trotz fraglicher Leistungen bestehen zu lassen oder ihnen für den Rest des Lebens Chancen zu nehmen.
Ein erzwungenes Studienende ist nicht als Akt der Fürsorge zu verstehen. Stattdessen gilt es, wenn Studierende wiederholt durch Prüfungen fallen, die zu Grunde liegenden Probleme beispielsweise im Rahmen von Beratungen zu analysieren und kooperativ zu lösen. Auch ermöglicht dies, Probleme, die nicht in der Schuld der Studierenden liegen, zu erkennen, und ist eine Voraussetzung, um systematische, über den Einzelfall hinaus gehende Lösungen zu entwickeln.
Zur Resolution zu Zwangsexmatrikulationen
Positionspapiere
Positionspapier zum Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative
Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative
Die ZaPF gratuliert ICAN zum Friedensnobelpreis. Der Atomwaffenverbotsvertrag, dem die UNO-Vollversammlung am 7.7.2017 zugestimmt hat und der maßgeblich von ICAN voran gebracht wurde, geht auf das jahrzehntelange Engagement von Wissenschaftler*innen zurück: Der erste Entwurf des Vertrages war Teil eines Konzeptes für eine Nuklearwaffenkonvention, die das International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) 1995 vorgeschlagen hatte.¹ INESAP ist eine Gruppe von mehr als 50 Wissenschaftler*innen aus 17 Ländern, die 1993 an der TU Darmstadt initiiert wurde. In seiner Arbeit knüpfte INESAP an ein Konzept für eine atomwaffenfreie Welt² an, das der Physiker Joseph Rotblat maßgeblich mit erarbeitet hatte. Rotblat war 1944 aus dem Manhattan-Projekt ausgestiegen und jüngster Unterzeichner des RussellEinstein-Manifests geworden; 1957 hatte er die Pugwash-Bewegung mitbegründet. Das Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrages zeigt auf, wie bedeutsam und notwendig es ist, wenn Wissenschaftler*innen mit ihrer Arbeit Verantwortung für eine friedliche Entwicklung der Welt übernehmen. Wir als Physikstudierende halten es für wichtig, sich mit diesem Thema im Zuge der politischen Bildung zu befassen, um das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Grundordnung zu fördern. Insbesondere rufen wir dazu auf, dass sich Studierende auch mit den gesellschaftlichen Implikationen wissenschaftlicher Forschung, wie sie gerade hier gegeben sind, beschäftigen.
Zum Positionspapier zum Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative
Positionspapier zu Akkreditierung
Zu Änderungen im Akkreditierungssystem
Die ZaPF beobachtet die aktuellen Entwicklungen zur Musterrechtsverordnung (MRVO) für das Akkreditierungswesen mit Sorge und macht ausgehend von den Stellungnahmen anderer Beteiligter im Akkreditierungswesen die Fachschaften auf folgende potentiell kritische Änderungen aufmerksam. Im Besonderen möchten wir die Fachschaften auf folgende Änderungen zu den aktuell geltenden Regeln hinweisen:
• Die Notwendigkeit, örtliche Begehungen abzuhalten kann unter anderem bei einer Reakkreditierung entfallen. Dies ist aber die einzige direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Fachschaft.
• Die Dauer, für die Studiengänge und Qualitätssysteme akkreditiert sind, wird insbesondere bei Erstakkreditierungen deutlich erhöht. Dadurch sinkt die Dringlichkeit, Veränderungen vornehmen zu müssen (auf nun immer alle 8 Jahre anstatt wie vorher 5 bis 8 Jahre).
• Die Aufgabenverteilung zwischen Agenturen und dem Akkreditierungsrat wird zugunsten von letzterem verschoben: Die Akkreditierungsentscheidung liegt nicht mehr bei der agenturinternen Akkreditierungskommission, sondern beim übergeordneten Akkreditierungsrat, welcher die Entscheidung nun allein auf Basis des Berichts der Agenturen fällt. Außerdem ist unklar, wie der Akkreditierungsrat diese Mehrbelastung stemmen soll.
• Bei den Studienzielen ist die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement entfallen.
• Die Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) wird nur bei Joint Degrees explizit beachtet.
• Bei den bisherigen Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge „Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss“ entfällt das „in der Regel“, was beruflich qualifizierten Bewerbern ohne Hochschulabschluss den Zugang erschwert.
• Gebündelte Akkreditierungen von bis zu 10 Studiengängen in einem Verfahren sind möglich, ohne dass sich die Größe oder Zusammensetzung der Gutachtergruppe oder die Länge des Verfahrens ändert und unterliegt mangels klarer Definitionen kaum Einschränkungen.
• Die Definition des Vertreters der Berufspraxis in der Gutachtergruppe wird weiter dadurch verwässert, dass diese in Verfahren für Lehramtsstudiengänge durch eine Vertreterin der Obersten Landesbehörde ersetzt werden.
• Es soll an den Universitäten eine „Lehrverfassung“ etabliert werden, aber es ist nicht klar, was das genau sein soll und wie diese zustande kommt.
• Bei akkreditierten Kombinationsstudiengängen können weitere Teilstudiengänge hinzugefügt werden, ohne, dass diese neu begutachtet werden müssen. Insbesondere muss so auf die Studierbarkeit der neuen Teilstudiengänge in Verbindung mit den alten Teilstudiengängen keine gesonderte Rücksicht genommen werden.
• Es wird die Möglichkeit für alternative Verfahren gegeben, die aber nicht genauer erläutert werden. In solchen Verfahren könnten Uni-interne Gremien leichter umgangen werden.
• In einem Kommentar zu den Paragraphen der MRVO, die Auflagen regeln, steht, dass Auflagen nun nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen werden sollen. Die Bewertungskriterien werden in formale Kriterien (in Form eines Prüfberichts) und in fachlich-inhaltliche Kriterien (in einem Gutachten) getrennt. Diese Berichte werden von unterschiedlichen Personen erstellt. Die Konsequenzen der Umsetzung dieser Änderung sind unklar.
Anmerkungen zur Einordnung: Die Bestrebungen zu einer Musterrechtsverordnung für alle Länder wurden in die Wege geleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Akkreditierung in NRW als verfassungswidrig erklärte. An der Ausgestaltung waren nur die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) beteiligt. Diese Vorgaben sollen durch einen Studienakkreditierungsstaatsvertrag umgesetzt werden, der aktuell den Landesparlamenten zur Beschlussfassung vorliegt. Der Staatsvertrag ermächtigt die Landesregierungen dazu, in einer Rechtsverordnung das Verfahren der Akkreditierung weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung soll nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2018 abgeschlossen sein. Die endgültige Änderung steht noch nicht fest und die Situation ist sehr unübersichtlich zu mal viele Stellen des MRVO unklar sind. Aktuell wird von vielen anderen Beteiligten im Akkreditierungswesen an Stellungnahmen gearbeitet. Die teils vorläufigen Versionen davon bilden die Basis für die hier vorgebrachten Punkte.
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Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) ist der Meinung, dass Wissenschaftskommunikation ein elementarer Bestandteil im Studium sein sollte. Wir sehen dafür unter anderem folgende Stellen im Bachelor- sowie Masterstudium, bei denen Wissenschaftskommunikation stattfinden kann: Vortrag der Abschlussarbeiten: Die ZaPF empfiehlt als Maßnahme, das Thema der eigenen Abschlussarbeit neben einer möglichen Verteidigung vorzustellen, um die Kompetenz, Wissenschaft zu kommunizieren, zu stärken. Sie ist der Meinung, dass ein akademischer Rahmen¹ sinnvoll ist und sich der Lernerfolg durch Erweiterung des Zielpublikums optimiert. Insbesondere für die Masterarbeit wird eine Ordnung für die Allgemeinheit sehr empfohlen. Eigenständiges Modul: Die ZaPF empfiehlt das Angebot einer Veranstaltung, die theoretische und praktische Aspekte der Wissenschaftskommunikation vermittelt. Diese sollte mindestens als Wahlpflichtmodul vorkommen. Sinnvoll für die Umsetzung erachten wir ein Seminar und/oder eine Ringvorlesung mit folgenden Inhalten:
– Rhetorik
– Gastvorträge
– Analyse von Kommunikation anderer (Natur-)Wissenschaftler
– Vorbereitungsschulungen
– eigene Präsentation
– andere wissenschaftskommunikative Arbeit
Ein fakultätenübergreifendes Modul wird ermutigt. Dessen Leitung kann sowohl von universitären Lehrkräften unterschiedlicher Fachbereiche² als auch Mitarbeiter*innen zentraler Einrichtungen³ oder externen Expert*innen übernommen werden. Die aus der Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes resultierende Vernetzung von Studierenden mit anderen Fachbereichen und in der Forschung ist nur eine der positiven Auswirkungen. Bis zum Erreichen des Masterabschlusses sollte mindestens eine solche Maßnahme durchgeführt worden sein. Die Einbindung dieses Themengebietes in das Curriculum wird gefordert, um sowohl die Akzeptanz und Wertschätzung von Wissenschaftskommunikation allgemein, als auch die Identifikation von Studierenden mit Forschung sowie die Interdisziplinarität zu fördern.
Zum Positionspapier zur Förderung der Wissenschaftskommunikation in der akademischen Ausbildung
Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) positioniert sich für eine starke Wissenschaftskommunikation und weist auf die besondere gesellschaftliche Verantwortung von Wissenschaftler*innen hin. Bisher sehen wir die Wissenschaftskommunikation als unterschätzt an. Forschung muss kommuniziert werden. Neben der Bildung der Gesellschaft und der Verbreitung von Wissen soll Wissenschaftskommunikation ebenso der Rechtfertigung, aber auch der gesellschaftlichen Kontrolle der Wissenschaft dienen. Sie sollte Forschung transparenter machen, Neugierde wecken, zum Nachdenken anregen, Akzeptanz schaffen und insbesondere mögliche Ängste in der Gesellschaft vor wissenschaftlichen Entwicklungen aufarbeiten. Gleichzeitig müssen sich Wissenschaftler*innen aktiv in gesellschaftliche und politische Diskussionen einmischen und Unwissenschaftlichkeit entgegentreten.
Eine gute Wissenschaftskommunikation bereitet ihren Gegenstand unterhaltsam und zielgruppenorientiert auf. Ebenso wie die Kommunikation von Forschung nach innen zur Aufgabe von Wissenschaftler*innen gehört, sei es durch Abschlussarbeiten, durch das Publizieren von Papern, oder das Halten wissenschaftlicher Vorträge, so sollten Sie auch nach außen wirken, z.B. je nach Zielgruppe durch Formate wie Podcasts, Blogs, Videos, Science Slams oder wissenschaftliche Artikel in Zeitschriften.
Wichtig ist hierbei das Erschließen neuer Zielgruppen und die Nachwuchsförderung. Auf für Wissenschaftler*innen teils oft schwer zu erreichende Gruppen wie bildungsferne Schichten oder Menschen mit Migrationshintergrund soll aktiv zugegangen werden. Dialog und Integration können und sollten auch über Wissenschaft stattfinden.
Eine besondere Rolle in der Ausübung sowie der Stärkung der Wissenschaftskommunikation sprechen wir den Universitäten und weiteren Hochschulen zu. Diese Rolle sollte unter anderem in der Durchführung von Veranstaltungen sowie der Sensibilisierung und Ausbildung von zukünftigen Wissenschaftler*innen in Wissenschaftskommunikation sein. Wir begrüßen das Engagement für Veranstaltungen wie z.B. Lange Nächte der Wissenschaften oder Schüleruniversitäten und sehen großes Potenzial in der Einbringung von Wissenschaftskommunikation in die akamedische Ausbildung.
Zum Positionspapier zur Rolle der Wissenschaftskommunikation
Zu allen Beschlüssen aus Siegen
SoSe 17 - Berlin
Resolutionen zum SoSe 17 aus Berlin
Resolutionen
Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat
Adressaten:
Die „Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften“ verurteilt die Entscheidung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK), den vom Poolvernetzungstreffen gewählten studentischen Vertreter nicht in den Akkreditierungsrat zu entsenden.
Der Akkreditierungsrat ist die höchste Instanz der Akkreditierung in Deutschland, in dem die Studierenden nach dem „Gesetz zur Errichtung einer Stiftung „Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland“ (§7 (2)) eine vertretene Statusgruppe darstellen. Der studentische Akkreditierungspool wird getragen von den Landeszusammenschlüssen der Studierendenschaften, den Bundesfachschaftentagungen und dem freien zusammenschluss von StudentInnenschaften. Eine Wahl durch sein oberstes beschlussfassendes Organ (Poolvernetzungstreffen) stellt damit die hochstmögliche demokratische Legitimation von studentischen VertreterInnen im Akkreditierungsrat dar.
Vor diesem Hintergrund kritisiert die ZaPF das folgende Verhalten der HRK:
- Die HRK lehnte den Vorschlag des Poolvernetzungstreffens für einen studentischen Vertreter ab.
- Sie begründete ihre Entscheidung zur Ablehnung nicht.
- Sie fragte ohne Rücksprache mit dem studentischen Akkreditierungspool einen eigenen studentischen Kandidaten an, der somit nicht von der Statusgruppe demokratisch legitimiert ist.
- Sie reagiert nicht auf wiederholte Versuche einer Kontaktaufnahme seitens
des Koordinierungsausschusses des studentischen Akkreditierungspools.
In der Vergangenheit wurden bereits zwei weitere Vorschläge des Poolvernetzungstreffens für studentische Vertreter*innen abgelehnt. Auch wenn die HRK das Recht zur Benennung innehat, befinden wir das wiederholte Ablehnen von den durch ihre Statusgruppe gewählten Kandidat*innen als undemokratisch.
Die Punkte 2. bis 4. wirken erschwerend. Wir kritisieren, dass dadurch die Mitbestimmung aller Statusgruppen untergraben und ihre Zusammenarbeit massiv erschwert wird.
Die ZaPF fordert die HRK auf, die von Studierenden selbst auf demokratischem Wege bestimmte studentische VertreterInnen zu benennen und zu einer konstruktiven und kommunikativen Zusammenarbeit zurückzukehren. Verabschiedet am 27.05.2017 in Berlin
Zur Resolution: Kritik am Besetzungsverhalten der HRK in den Akkreditierungsrat
Resolution gegen Studiengebühren
Adressaten:
Die ZaPF lehnt Studiengebühren jeglicher Art ab. Darüber hinaus positioniert sie sich gegen alle weiteren Bildungsbarrieren.
Wir stehen gegen Studiengebühren, wie sie beispielsweise in Baden-Württemberg eingeführt und in anderen Bundesländern noch z.B. für das Zweitstudium vorgesehen sind. Dies wendet sich auch gegen jüngste Bestrebungen in Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen.
Gesellschafts-, sozial und bildungspolitische Gründe sprechen gegen Studiengebühren und wurden schon an zahllosen Orten ausgiebig diskutiert, z.B. im Krefelder Aufruf des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS): „[Studiengebühren] lösen kein einziges Problem [..].“
Statt ständiger Umstrukturierung und Neuorientierung in einer kurzfristigen Bildungspolitik sind stabile Rahmenbedingungen für ein frei zugängliches Bildungssystem essentiell.
Zur Resolution gegen Studiengebühren
Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau
Adressaten:
Im wissenschaftlichen Mittelbau fehlt es an unbefristeten Stellen. Durch die drastische Reduktion solcher Stellen hat sich dieses Problem in den vergangenen Jahren noch erheblich verschärft.
Die Aussichten auf eine unbefristete Stelle in der Wissenschaft abseits der Professur sind derzeit verschwindend gering. Durch die damit verbundene Unsicherheit sind Karriere und Familienplanung in der Wissenschaft in den seltensten Fällen vereinbar, was diesen Karriereweg für viele Studierende sehr unattraktiv macht.
Im Ergebnis wirkt sich dieses Umfeld prekärer Beschäftigungsverhältnisse zwangsläufig negativ auf die Kontinuität von Lehre und langfristigen Forschungsvorhaben aus.
Eine Beschleunigung des wissenschaftlichen Karrierewegs zur Professur ist der falsche Ansatz. Insbesondere punktuelle Initiativen, wie das aktuelle Vorhaben zur Förderung von Tenure-Track-Stellen, konzentrieren sich zu sehr auf die Professur als Karriereziel und verlieren die Schaffung einer ausgeglichenen akademischen Landschaft aus den Augen.
Nur durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau kann es zu einer nachhaltigen Qualitätssicherung in der Forschung und Lehre, effizientem Wissenstransfer und einer Steigerung der Attraktivität der Karriere in der Wissenschaft kommen.
Daher fordert die ZaPF, auch im Interesse der Wissenschaft im deutschsprachigen Raum, die Schaffung unbefristeter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau.
Zur Resolution zur Schaffung permanenter Stellen im wissenschaftlichen Mittelbau
Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben
Adressaten:
Die ZaPF fordert, dass Studierende von Beginn an ein fester Bestandteil von Planungskommissionen für Neu- und Umbauten auf dem Hochschulgelände sind.
Oft berücksichtigen die Bedarfserhebungen und Planungen die Bedürfnisse der Lehre und des studentischen und kulturellen Lebens auf dem Campus nicht in ausreichendem Maße, obwohl die Studierenden die größte Nutzer*innengruppe darstellen. Hochschulöffentliche Räumlichkeiten müssen von allen Statusgruppen gemeinsam geplant werden. Hierzu gehören Aufenthalts-, Arbeits- und Erholungsräume, die auch für Studierende zugänglich sind. Ebenso gehören auch großzügige Foren und Flure,die für informelle Begegnungen und akademischen Veranstaltungen genutzt werden können, dazu.
Bei der Erarbeitung und dem Beschluss von Nutzungskonzepten müssen Studierende von Beginn an beteiligt werden.
Zur Resolution zur studentischen Beteiligung bei Bauvorhaben
Resolution zur Exzellenz-Strategie
Adressaten
Die ZaPF fordert die Universitäten auf, alle Statusgruppen an der Entwicklung und der Entscheidung über die Anträge zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder zu beteiligen. Alle Pläne zur Exzellenzstrategie sollen in den hochschulinternen Gremien besprochen werden.
Die ZaPF fordert weiterhin die Fachschaften auf, sich aktiv in die Diskussionen zur Exzellenzstrategie an ihren Universitäten einzubringen. Hierzu wurde eine Handreichung verfasst, welche den Fachschaften Ideen liefert, wie sie sich in diesen Prozess einbringen können.
Zur Resolution zur Exzellenz-Strategie
Positionspapiere
Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen
Die ZaPF begrüßt die aktuellen Entwicklungen innerhalb des öffentlichen Diskurses über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen in den MINTFächern.
Explizit verweisen wir hierbei auf den offenen Brief „Mathematikunterricht und Kompetenzorientierung” vom 17.3.2017 sowie die beiden darauf folgenden Stellungnahmen zu diesem Thema. Insbesondere schließen wir uns der Stellungnahme der DMV, GDM und MNU in allen Punkten bis auf den beiden folgenden an:
- Zur Thematik „Taschenrechner im Schulunterricht“ verweisen wir auf die Stellungnahme zu unserer Resolution aus Dresden.
- Darüber hinaus schließen wir uns der Forderung nach einer bundesweit verbindlichen schriftlichen Mathematikprüfung im Abitur nicht an.
Zum Positionspapier zum aktuellen Diskurs über den Mathematikkenntnisstand der Studienanfänger*innen
Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfä- higkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen.
Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
- Studierende müssen Ärzt*innen „freiwillig“ von der Schweigepflicht entbinden.
- Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
- Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.
Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.
Zum Positionspapier zur Symptompflicht auf Attesten
Positionspapier zu Lernzielen für Grund- oder Anfängerpraktika der Physik
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum fordert die Vermittlung der unten aufgeführten Lernziele in Grund- oder Anfängerpraktika der Physik.
Zielsetzungen der Grund- oder Anfängerpraktika
Praktika sind eine zentrale Lehrveranstaltungsform in naturwissenschaftlichen Fä- chern. Das Ziel dieser Grund- oder Anfängerpraktika ist die Vermittlung von spezifi- schen inhaltlichen sowie formellen Lernzielen und Schlüsselqualifikationen.
Diese Lernziele gelten dabei als zentrale Fähigkeiten von Absolvent*innen der Physik. Nach Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik sollen die unten aufgeführten Lernziele vermittelt worden sein. Die Gestaltung und Vermittlung dieser Lernziele obliegt dabei der Universität.
Lernziele für Grund- oder Anfängerpraktika in der Physik
Um den Grundstein für das selbstständige wissenschaftliche Arbeiten zu legen, sollen Studierende im Grund- oder Anfängerpraktikum lernen, die Durchführung von Experimenten mit gegebener Aufgabenstellung eigenständig zu planen sowie Experimente korrekt aufzubauen. Bei der Durchführung soll der richtige Umgang mit den technischen Geräten vermittelt werden.
Während der Grund- oder Anfängerpraktika werden Studierende mit verschiedenen möglichen Gefahrensituationen konfrontiert. Der korrekte Umgang mit diesen Situationen stellt ein wichtiges Lernziel dar. Dies beinhaltet auch die Vermeidung von Sicherheitsrisiken wie beispielsweise falscher Kleidung.
Für die Nachvollziehbarkeit eines Versuches sollen alle relevanten Informationen inklusive Messwerte in geeigneter Form, wie zum Beispiel in einem Laborbuch, festgehalten werden.
Die Auswertung dieser Daten mit einem digitalen Fit-Programm sollte erlernt werden, wobei das Verständnis der verwendeten Methodik vorausgesetzt wird.
Nach der abgeschlossenen Auswertung sollen die Interpretation und Diskussion der Ergebnisse vermittelt werden, besonders im Hinblick auf Unsicherheiten und unter Berücksichtigung des physikalischen Kontextes. Außerdem sollen die Studierenden lernen, ihre im Grund- oder Anfängerpraktikum gewonnenen Ergebnisse schlüssig, bündig und übersichtlich auszuarbeiten und schriftlich darzustellen.
Dabei stellen die Abschätzung, Diskussion und der Einfluss von Fehlern auf die Ergebnisse einen zentralen Teil der eigentlichen Resultate dar. Hierbei soll sowohl die Messgenauigkeit abgeschätzt als auch ihr Einfluss durch eine Fehlerrechnung berücksichtigt werden. Die Herkunft der Fehler soll hierbei ebenfalls diskutiert und interpretiert werden.
Bei der Erstellung des Protokolls soll auf einen sensiblen Umgang mit Quellen inklusive deren korrektes Zitieren geachtet werden.
Beim Verfassen des Protokolls ist auf eine sorgfältige Formulierung und die korrekte äußere Form zu achten. Aufgrund der allgemeinen wissenschaftlichen Relevanz wird dabei dringlichst empfohlen, dass sich die Studierenden Grundkenntnisse in einem geeigneten Textsatzsystem (z.B. LaTeX) aneignen.
Ebenfalls ein zentraler Bestandteil der Grund- oder Anfängerpraktika ist der Transfer von theoretischem Wissen in die Praxis, sodass die Arbeit an Experimenten zu einem besseren Verständnis der zu Grunde liegenden Zusammenhänge und deren Vertiefung führt. So soll insbesondere der physikalische Erkenntnisgewinn am selbst durchgeführten Experiment erfahren werden, gerade auch zum Erlernen und Vertiefen einer Intuition für physikalische Zusammenhänge.
Außerdem sollen Absolvent*innen der Physik in der Lage sein, sowohl im Team als auch eigenständig organisiert zu arbeiten.
Bei Erfüllung der oben genannten Lernziele im Grund- oder Anfängerpraktikum ist der Grundstein für gutes wissenschaftliches Arbeiten gelegt.
Zum Positionspapier zu Lernzielen für Grund- oder Anfängerpraktika der Physik
Positionspapier zur BaMa-Umfrage
Adressaten
Rahmenbedingungen für die Befragung der Physik-Studierenden des deutschsprachigen Raumes („BaMa-Umfrage“)
Die 2010 und 2014 durchgeführte Umfrage unter den Physik-Studierenden in Deutschland („BaMaUmfrage“) soll in Zukunft weiter fortgeführt werden. Die nächste Befragung im Rahmen der BaMa-Umfrage soll im Sommersemester 2018 stattfinden. Das folgende Konzept soll den L E U T E F Ü R H UM BU G bei der weiteren Erarbeitung der kommenden BaMa-Umfrage als Richtlinie dienen:
- Langfristig soll die Entwicklung von Studiengängen und die Veränderung der Studienzufriedenheit erhoben werden.
- Die Umfrage richtet sich schwerpunktmäßig an Studierende der Physik und physiknaher Fächer, vor allem, aber nicht ausschließlich, an Bachelor und Master-Studierende.
- Die Umfrage soll langfristig die Physikstudierenden der Länder Deutschland, Österreich und Schweiz berücksichtigen.
- Die Umfrage beinhaltet Kernfragen, die über einen längeren Zeitraum betrachtet werden, sowie Zusatzfragen, die aus aktuellen Themen hervorgehen.
- Die Befragung soll 20 bis 25 Fragen umfassen, davon sollen ca. 75% als Kernfragen und der Rest als Zusatzfragen formuliert werden.
- Die Fragen werden in deutscher und englischer Sprache formuliert.
- Die Rohdaten sollen geeignet - unter Berücksichtigung einer angemessenen Anonymität bzw. des Datenschutzes - zur freien Verwendung veröffentlicht werden.
- Die Befragung findet in digitaler Form statt.
- Die Befragung der Studierenden soll alle 4 Jahre wiederholt werden.
- Die Fachschaften werden regelmäßig, alle 1 bis 2 Jahre, über den Aufbau des Studiums befragt. Weiter beurteilen sie, zu welchem Teil Physik in den betreffenden Studiengängen vertreten ist.
Zum Positionspapier zur BaMa-Umfrage
Positionspapier zu Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen
Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen
Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass „die Hochschulen (...) ihren Beitrag zu einer [gerechten,] nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ entwickeln. Sie spricht sich weiterhin dafür aus, dass die Hochschulen sich „friedlichen Zielen“ verpflichten und „ihrer besonderen Verantwortung für eine nachhaltige Entwicklung nach innen und außen“1 nachkommen.
Hochschulen müssen in der Position sein, zu Aufklärung über Falschdarstellungen, Kriegsursachen und -profiteure beizutragen, sowie an – nicht ergriffenen und noch zu entwickelnden – zivilen Möglichkeiten zum Beispiel zur Lösung von Ressourcenkonflikten zu forschen. Dieser Funktion können Hochschulen nur nachkommen, wenn ihre Unabhängigkeit gewahrt ist.
Die ZaPF setzt sich gegen Kooperationsprojekte ein, die diesen Aufgaben im Wege stehen oder Rüstung, Kriegsvorbereitung oder -durchführung dienen.
Zum Positionspapier zu Gesellschaftliche Verantwortung der Hochschulen
Weitere Beschlüsse
Offener Brief zum Thema VG-Wort
Adressaten:Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages, die Bundestagsfraktionen, die Kultusministerkonferenz, die Hochschulrektorenkonferenz und Verwertungsgesellschaft WORT
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften haben den Novellierungsprozess des Urheberrechts aufmerksam verfolgt. Wir sind davon überzeugt, dass der inzwischen vom Kabinett beschlossene Regierungsentwurf eine Verbesserung für die Studierenden an deutschen Hochschulen bringen wird. Der Entwurf ist zur aktuellen Lage ein Fortschritt und als solcher zu honorieren. Er berücksichtigt die Pauschalabrechnung, wie von uns bereits in der Vergangenheit gefordert wurden (vgl. Petition der FaTaMa und weiterer Tagungen von September 2016) und dürfte somit zu einer Entschärfung des Konflikts zwischen Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft WORT (VG WORT) führen.
Trotzdem stellen wir fest, dass auch eine Abrechnung auf Basis von Stichproben erfolgen kann. Da hier keine weiteren Informationen zur Durchführung der Stichprobenerhebung vorliegen, lehnen wir dies vorerst ab, da an einzelnen Institutionen ähnliche Belastungen wie durch Einzelfallabrechnungen herbeigeführt werden können. Wir betrachten mit Sorge die Möglichkeit, dass die Gesetzesänderung nicht vor Ende des aktuellen Moratoriums, also bis Ende September, zum Vertrag zwischen Hochschulen und VG WORT zum Tragen kommt. Aus diesem Grunde fordern wir die Verhandlungspartner auf, das Moratorium bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zu verlängern. In diesem Zusammenhang sprechen sich die Fachschaftentagung Maschinenbau und die Zusammenkunft aller Physikfachschaften für mehr Transparenz rund um den Verhandlungsprozess aus. Auch ist eine Beteiligung aller betroffenen Statusgruppen sinnvoll. Insbesondere sollten bundesweite Vertreter der Studierendenschaften als Teil der Abordnung der Hochschulen mit einbezogen werden.
Der selbstgesetzte Zeitrahmen der Gesetzesverabschiedung muss eingehalten werden. Im Gesetzgebungsprozess muss auf die Forderungen seitens der Wissenschaft eingegangen werden. Dies gilt insbesonders für die für jeden Studiengang absolut notwendige Arbeit mit wissenschaftlichen Texten und Publikationen. Besonders die digitale Entwicklung in den letzten Jahren macht eine Reform des Urheberrechts unumgänglich. Neben digitalen Semesterapparaten sind auch digitale Fernleihen ein Thema welches wissenschaftliche Arbeit und Lehre vereinfachen würden. Wir fordern an dieser Stelle ebenfalls eine Stärkung von Open Access Angeboten, welche mit einer nachhaltigen Digitalisierung des Hochschul- und Bildungsbereichs im Allgemeinen einhergehen. Wir bitten den Gesetzgeber, sicherzustellen, dass das Gesetz der Weiterentwicklung digitaler Lehrangebote, wie zum Beispiel Vorlesungsaufzeichnungen, aber auch Vorlesungsübertragungen in andere Hörsäle, nicht im Wege stehen. Hierbei muss die an vielen Hochschulen angespannte Raumauslastung angemessen berücksichtigt werden. Wir sehen insbesondere §60a Abs (3) Punkt 1 diesbezüglich sehr kritisch. Hierbei muss unbedingt die Entwicklung der Lehre in den letzten Jahren berücksichtigt werden, was insbesondere Konzepte der digitalen Lehre wie Blended Learning, digitale Hochschulen, etc. mit einschließt. Es ist hochgradig zu bedauern, wenn die Bemühungen der Hochschulen und des Hochschulforums Digitalisierung durch eine Gesetztesänderung entwertet würden (vgl. Abschlussbericht des Hochschulforums Digitalisierung).
Hier sind sämtliche Akteure der Hochschullandschaft in der Verantwortung, die Entwicklung voran zu treiben. Wir sehen den aktuellen Regierungsentwurf zum Urheberrecht nicht in der Lage dazu den sich stetig verändernden Gegebenheiten der Hochschulbildung gerecht zu werden. Daher appellieren wir an die Akteure sich bereits jetzt in einen Dialog zur Zukunft eines Urheberrechts zu begeben, welches auch diesen Anforderungen gerecht wird. Die Entwicklungen der vergangenen Monate haben gezeigt, dass eine Verschleppung solcher Reformen fatale Auswirkungen für die Lehre an Hochschulen haben können.
Zum Offenen Brief zum Thema VG-Wort
Zu allen Beschlüssen aus Berlin
WiSe 16 - Dresden
Resolutionen zum WiSe 16 aus Dresden
Resolutionen
Empfehlung zum Engagement für eine bessere Hochschulfinanzierung
Adressaten: Bundesfachschaftentagungen, MeTaFa, Landesstudierendenvertretungen, fzs
Die Hochschulen in Deutschland leiden schon seit einigen Jahren unter einer starken Unterfinanzierung. Fast jährlich finden Demonstrationen wegen mangelnder Finanzierung sowohl von Seiten der Studierenden als auch von Seiten der Hochschulen statt.
Abgeordnete und Ministerien erachten Themen allerdings am ehesten als wichtig, wenn möglichst viele einzelne Anfragen bei ihnen eingehen. Denn obwohl Demonstrationen eine große Öffentlichkeit herstellen, können viele kleine Aktionen und wiederholte Anfragen auch eine ähnliche Wirkung beziehungsweise ein Bewusstsein bei den Entscheidungsträger*innen erzielen. Dies wird hauptsächlich durch die stetige Wiederholung von vielen Anfragen erreicht. Wir zeigen damit, dass uns dieses Thema sehr wichtig ist.
Um die Situation an den Hochschulen zu verbessern, schlägt die Zusammenkunft aller Physikfachschaften deshalb folgende Handlungsmöglichkeiten vor:
- Einen öffentlichen (Foto)Wettbewerb über die schlimmsten Ecken der Uni, Postkartenaktion
- Eine Mängelliste (überfüllte Hörsäle, zu wenig Seminare, kaputte Bibliothek, keine Arbeitsplätze, Barrierefreiheit, kurze Öffnungszeiten durch fehlendes Personal,...) aufstellen
- Die/den örtlichen MdL/MdB einladen und über die Probleme reden
- Lokale Zeitungen mit den Problemen anschreiben
- Das zuständige Wissenschaftsministerium anschreiben
- Das Rektorat/die Studierendenvertretung anschreiben und bitten, das Gleiche zu machen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften bittet darum dieHandlungsvorschläge an möglichst viele Fachschaften und Studierendenvertretungen zu versenden und begrüßt es, wenn unser Aufruf von möglichst vielen verschiedenen Stellen umgesetzt wird.
Zur Empfehlung zum Engagement für eine bessere Hochschulfinanzierung
Resolution zum Lehramt
Adressaten: DPG, GDCP
Ohne die Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt), dass an jeder Universität, die Physiklehrerinnen und -lehrer ausbildet, mindestens eine Fachdidaktikprofessur existieren soll, in Frage zu stellen, korrigiert die ZaPF ihre Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien) um folgende Punkte:
Das bestehende Verhältnis zwischen der Vermittlung der Anwendung und der Weiterentwicklung der Fachdidaktik soll zu Gunsten der Vermittlung an die Lehramtstudierenden angepasst werden.
Für die Berufung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer der Fachdidaktik sieht die ZaPF eine abgeschlossene Promotion als unabdingbar. Diese soll im fachdidaktischen Bereich erfolgt sein. Darüber hinaus schätzt die ZaPF eine angemessene Praxiserfahrung als notwendig ein. Diese soll ca. 5 Jahre betragen und kann selbstverantwortlichen Unterricht an der Schule, das Ableisten des Vorbereitungsdienstes, Tätigkeit im Schulbuchverlag etc. umfassen.
Um einen aktuellen Praxisbezug zu gewährleisten und die fachdidaktische Forschung am konkreten Fall zu evaluieren, empfiehlt die ZaPF, dass Fachdidaktikprofessorinnen und -professoren einen Teil ihrer Arbeit als Schulunterricht einbringen.
Resolution zu den geplanten Studiengebühren in Baden-Württemberg
Adressaten: MeTaFa, fzs, Landesstudierendenvertretungen, Physikfachschaften, Ministerin Theresia Bauer, MWK BW, Grüne Landtagsfraktion BW, LRK BW, GRÜNE BUND, BAG Wissenschaft GRÜNE, Zeitungen
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat vor, Studiengebühren für Nicht-EU-Ausländer in Höhe von 1.500 € pro Semester, für Zweitstudierende in Höhe von 650 € pro Semester einzuführen, sowie die Verwaltungskosten von 60 € auf 70 € zu erhöhen um die Lücken im Landeshaushalt zu schließen.
Wir, die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften, unterstützen die Landesstudierendenvertretung Baden-Württemberg in ihrer Positionierung gegen dieses Vorhaben und sprechen uns gegen Studiengebühren jeglicher Form aus.
Aus gegebenem Anlass möchten wir aus dem Parteitagsbeschluss der GRÜNEN vom November 2008 mit dem Titel: „Grüne für klares Nein zu Studiengebühren“ zitieren: „Studiengebühren führen in eine hochschulpolitische Sackgasse“. „Die Unterfinanzierung [. . . ] muss über andere Wege überwunden werden, Studiengebühren sind das falsche Mittel dafür.“
Zur Resolution zu den geplanten Studiengebühren in Baden-Württemberg
Resolution zu Symptompflicht auf Attesten
Adressaten: Alle deutschen Hochschulen, HRK, Land- und Bundestagsfraktionen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus.
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
- Studierende müssen Ärzt*innen “freiwillig” von der Schweigepflicht entbinden
- Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden.
- Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen.
Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.
Zur Resolution zu Symptompflicht auf Attesten
Solidaritätsbekundung mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei
Adressaten: Bundesregierung, Bundestagsfraktionen, Physikfachschaften, KFP
Seit dem Putschversuch in der Türkei werden Wissenschaftler*innen in der Türkei systematisch drangsaliert und in ihrer Wissenschafts- und Reisefreiheit eingeschränkt.
In dem von der Erdogan-Regierung kreierten Klima ist keine freie Meinungsäußerung mehr möglich, da willkürliche Haft und sogar Folter befürchtet werden müssen. Aus diesem Grund ist auch keine freie Forschung mehr möglich.
Die ZaPF erklärt sich mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei solidarisch und fordert die Bundesregierung auf, auf eine Verbesserung dieser Situation hinzuwirken, so dass alle Menschen in der Türkei wieder frei von Repression leben und arbeiten können.
Wir fordern weiterhin alle weiteren Empfänger dieser Resolution auf, sich ebenso mit den Forscher*innen in der Türkei zu solidarisieren.
Zur Solidaritätsbekundung mit den Wissenschaftler*innen in der Türkei
Resolution zum Studienführer
Adressaten: Bundesfachschaftentagungen
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften ist seit einiger Zeit dabei einen Studienführer zu erstellen. Dieser soll einerseits für Studieninteressierte wichtige Informationen enthalten, wenn sie sich für einen Studienort entscheiden. Zudem soll der Studienführer auch eine Wechseldatenbank enthalten, die es Bachelorstudierenden erleichtern soll zum Master eine passende Universität zu finden. Auch eine Detailansicht zu den einzelnen Studienfächern soll möglich sein.
Die Inhalte der Datenbanken sollen jeweils durch die Fachschaften geregelt werden und es soll ein Vergleich aufgrund objektiver Kriterien durchgeführt werden können. Zudem soll die Seite so gestaltet sein, dass sie einfach erweiterbar ist. Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche soll in Zukunft, bei Interesse, möglich sein. Deshalb würden wir gerne wissen, ob
- ihr prinzipiell Interesse daran habt, dass auch eure Studienfächer auf der Seite mit abgebildet werden
- der momentane Anforderungskatalog an die Seite eure Studienfächer abbilden kann, und
- falls nicht: was ist nicht abbildbar?
Das Projekt befindet sich momentan im Planungsstadium. Das Release des Studienführers, zumindest für das Fach Physik, ist für Ende 2019 geplant.
Gerne könnt ihr uns für Rückfragen auch kontaktieren und die Verantwortlichen schauen (wenn es machbar ist zumindest per Skype) auf eurer Tagung vorbei.
Zur Resolution zum Studienführer
Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule
Adressaten: KMK, (Bildungs-/Wissenschafts)ministerien der Länder, BMBF, GDCP, GDM, DMV, DPG, jDPG, Bundeselternrat (BER), Philologenverband und die Bundesschülerkonferenz
Die ZaPF schließt sich der Resolution der KoMa (siehe unten) mit folgendem Zusatz an:
Der vereinzelte, gezielte Einsatz von fortgeschrittenen Taschenrechnern oder sinnvollerweise entsprechenden Computerprogrammen liegt jedoch in der didaktischen Diskretion der einzelnen Lehrkräfte.
Resolution der KoMa:
„In den verschiedenen Bundesländern ist durch die Landesbildungsministerien der Einsatz von Taschenrechnern in Schulunterricht und Zentralabitur vorgeschrieben. Die Wahl des jeweiligen Systems und Gerätemodells bleibt den Schulen überlassen. Wir unterscheiden im Folgenden verschiedene Taschenrechner anhand ihrer Funktionalität und trennen dabei zwischen einfachen und fortschrittlichen Taschenrechnern. Wir fordern die Landesbildungsministerien dazu auf, bei zentralen Abiturprüfungen die Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern nicht verpflichtend, sondern für Schüler optional anzubieten, um die Nutzung und Abhängigkeit im Unterricht zu verringern und dem momentanen Trend der stärkeren Nutzung entgegen zu wirken. Die wachsende Diskrepanz zwischen Schulmathematik und Hochschulmathematik soll somit reduziert werden. Weiter soll die Anschaffung der Taschenrechner im Sinne der Lehrmittelfreiheit den Schulen obliegen.
Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass diese Geräte nicht pauschal aus dem Unterricht ausgeschlossen werden sollten: Sie können unterstützend und zur Veranschaulichung von Sachverhalten vom Lehrer eingesetzt werden, um den Schülern einen sinnvollen Umgang mit fortschrittlichen Taschenrechnern beizubringen, deren Medienkompetenz zu stärken und Abwechslung in die Schulmethodik zu bringen. Die Bedienung von fortschrittlichen Taschenrechnern eignet sich jedoch nicht, um das grundlegende Erlernen von mathematischen Methoden zu ersetzen; fortschrittliche Taschenrechner sollten daher frühestens in der Oberstufe verwendetwerden. Unsere Forderungen erachten wir aus folgenden Gründen als notwendig: Aufgrund der Nutzung verschiedener Modelle mit unterschiedlichem Funktionsumfang entstehen von Schule zu Schule Unterschiede in der Behandlung des Lehrstoffes. Dies wirkt somit dem ursprünglichen Ziel des Zentralabiturs, der landesweiten Vergleichbarkeit, entgegen. Zudem sorgt die Nutzung unterschiedlicher Geräte dafür, dass an verschiedenen Schulen unterschiedlicher kognitiver Aufwand für die gestellten Aufgaben verlangt wird. Zusätzlich benötigen Lehrer regelmäßige Fortbildungen; viele Lehrbücher sind auf spezifische Geräte ausgelegt. Dies kann die Effizienz des Unterrichts verringern.
Des Weiteren wird an den Schulen in unregelmäßigen Abständen ein Wechsel auf neuere Geräte durchgeführt. In der Praxis lassen Lehrer nur die von der Schule vorgegebenen Geräte zu, um nicht jedes Modell auf seinen Funktionsumfang prüfen zu müssen. Dies kann insbesondere in einkommensschwachen Familien oder Familien mit mehreren Kindern zu finanziellen Problemen führen, da die bereits vorhandenen Geräte nicht wiederverwendet werden können, sondern weitere zum Teil teure Modelle mit nahezu identischem Funktionsumfang bestellt werden müssen.
Darüber hinaus sehen wir in der momentan steigenden Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern das Problem, dass dies den Fokus vom Lernen der mathematischen Prinzipien hinweg bewegt. Grafisches Lösen wird häufig dem analytischen Weg vorgezogen. Der Rechenweg gerät in den Hintergrund und wird von den Schülern nicht weiter durchdacht, wodurch das problemlösende Denken nicht mehr in ausreichendem Umfang gefördert und gefordert wird. Dies sorgt dafür, dass das allgemeine Verständnis der Mathematik nachlässt, wodurch der Einstieg in ein mathematisch geprägtes Studium extrem erschwert wird.
Um zukünftige Studenten optimal auf den bereits sehr großen Sprung zum Studium vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die an den Hochschulen vorausgesetzten Kompetenzen möglichst häufig geübt und intensiv im schulischen Kontext vermittelt werden. Diese Kompetenzen nur mittels fortschrittlicher Taschenrechner anwenden zu können ist für ein Hochschulstudium nicht ausreichend. Die eigene Erarbeitung einer Lösung wird gefordert, in Konsequenz sind in den meisten Prüfungen an Hochschulen keine fortschrittlichen Taschenrechner zugelassen; oftmals sind nicht einmal einfache Taschenrechner erlaubt. Umeine hohe Qualifikation künftiger Studenten mathematisch geprägter Fächer zu gewährleisten und auch den Umstieg an eine andere Schule nicht zusätzlich zu erschweren, fordern wir die Umsetzung obig genannter Aspekte. Unter einfachen Taschenrechnern verstehen wir solche, die nur die Grundrechenarten und Prozentrechnung sowie elementare Funktionen beherrschen. Zu den fortschrittlichen Taschenrechnern zählen wir:
- Wissenschaftliche Taschenrechner (WTR), unter denen wir Taschenrechner verstehen, die über Standardberechnungen hinaus komplexere numerische Berechnungen wie z.B. Nullstellenbestimmung, Matrizenrechnung etc. beherrschen.
- Grafikfähige Taschenrechner (GTR), unter denen wir Taschenrechner verstehen, welche Funktionen, Daten, Folgen etc. visuell darstellen und mit diesen Darstellungen arbeiten können.
- Computer-Algebra-Systeme (CAS), unter denen wir Taschenrechner verstehen, die analytische Methoden z.B. zur Umformung von Termen, Lösung von Gleichungen, Bestimmung von Ableitungen und Integralen etc. beherrschen.“
Zur Resolution zur Verwendung von Taschenrechnern in der Schule
Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz
Adressaten: alle deutschen Physik-Fachschaften, die deutschen Hochschulen, die VG Wort, KMK/Ministerien, LRK/LHK, LAK, Zeitungen
Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen Rahmenvertrag über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017 und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Wie das Pilotprojekt der Universität Osnabrück zeigt, hat die Einzelabrechnung erhebliche Nachteile gegenüber einer kaum mit Verwaltungsaufwand verbundenen Pauschalabrechnung. Nicht nur, dass die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren um das Fünffache übersteigen, auch die Qualität von Studium und Lehre nimmt spürbar ab. Ganz abzusehen von dem enormen Mehraufwand für die Lehrenden. Gerade zu Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der starken Förderung des eLearnings ist es uns unbegreiflich, wie die VG Wort eine Einzelabrechnung über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material fordern kann. Dass dies auch anders geht, zeigen alle anderen Verwertungsgesellschaften. Diese haben auch weiterhin Pauschalverträge mit den Bundesländern abgeschlossen. Wir befürworten eine gerechte Bezahlung der Autoren, jedoch sollte dies nicht zum Preis eines deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands geschehen, denn dieser fährt zu einer erheblichen Verschlechterung der Lehre.
Wir rufen deshalb die VG Wort auf, wie bisher auch, eine pauschale Abrechnung zu ermöglichen!
Zum Offenen Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz
Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung
Adressaten: HRK, KFP, DPG, KMK, Physikfachschaften
Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind gegebenenfalls aufzubauen.¹ Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt der eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen:
- Die Existenz von Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen erzieht in die falsche Richtung:
- Lernen nach Notenkalkül und Konkurrenz zwischen Schüler*innen bzw. Kommiliton*innen werden durch Zulassungs- und Zugangsbeschränkungen heraufbeschworen, obwohl sie nicht in das Selbstverständnis einer kooperativen Wissenschaft passen.²
- Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen legen nahe, sich als auserwählt auf Grund besonders guter Erfüllung normierter Erwartungen anzusehen. Dies fördert Arroganz sowie ein angepasstes statt kritischhinterfragendes Studium. Dies ist kontraproduktiv dafür, dass Wissenschaft von allen im Interesse aller betrieben wird. Es ist zudem einschüchternd für Studierende ohne akademischen Hintergrund oder mit weniger geradlinigem Lebenslauf.
- Es gibt Universitäten, an denen es üblich ist, dass relativ viele Studierende ihre Zugangsberechtigung zum Masterstudium über Ausnahmeregelungen erhalten, obwohl sie die Grenznote nicht erfüllen.³ Die damit verbundene willkürliche Entscheidung über die Möglichkeit, sein Recht auf Bildung wahrzunehmen, ist unvertretbar und verstärkt die negative Erziehungswirkung immens.
Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über das Abitur und dessen Äquivalente hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Bachelor-Studiengänge aus.
Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über einen inhaltlich passenden (Bachelor-)Abschluss hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Master-Studiengänge aus. Insbesondere spricht sich die ZaPF gegen Grenznoten aus.
Die verbreiteten Zugangsbeschränkungen im Master sind oft eine falsche Antwort auf das real existierende Problem, dass sich vor allem Bachelor-Absolvent*innen aus dem Ausland vielfach mit Voraussetzungen und Erwartungen bewerben, die nicht zu den Studiengängen passen. Grenznoten können dieses Problemaber nicht lösen, allein schon weil das Problem Bewerber*innen mit guten und schlechten Noten gleichermaßen betrifft. Auch (gut gemeinte) Willkür ist hier fehl am Platz. Die ZaPF empfiehlt stattdessen:
- Klare Darstellung des gesamten Inhalts inklusive inhaltlicher Schwerpunkte, des Lehrkonzeptes und der Sprachvoraussetzungen
- Transparenz der zu erfüllenden Anforderungen an die vorangegangenen Studienleistungen
- Möglichkeit nicht erfüllte Anforderungen während des Masterstudiums nachzuholen
- Informatives, individuelles Beratungsgespräch vor der Einschreibung
Zur Resolution gegen Zugangs- und Zulassungbeschränkung.
Positionspapiere
Positionspapier zu Ethikinhalten im Physikstudium
Die ZaPF spricht sich dafür aus, Ethikinhalte in einem angemessen Umfang in das Physikstudium einzubinden, sodass die Möglichkeit geboten wird, sich auch im Rahmen des Studiums mit ethischen Fragenstellungen auseinanderzusetzen.
Zum Positionspapier zu Ethikinhalten im Physikstudium
Positionspapier zu Nächten der Wissenschaft
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum unterstützt die Öffnung der Hochschulen für die breite Öffentlichkeit, beispielsweise in Form von Nächten der Wissenschaft und ähnlichen Veranstaltungen. Insbesondere gilt dies für studentisch organisierte Formate.
Zum Positionspapier zu Nächten der Wissenschaft
Positionspapier zu Studiengebühren
Die ZaPF spricht sich gegen jede Form von Studiengebühren an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen aus.
Zum Positionspapier zu Studiengebühren
Weitere Beschlüsse
Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit mit der DPG
Die ZaPF beauftragt den StAPF, Kontakt mit der DPG aufzunehmen um die Unterstützung von Aktionen, welche die Weltoffenheit und Internationalität der Physik und Wissenschaft im Allgemeinen unterstreichen, im Rahmen der Frühjahrstagung der Sektion Kondensierte Materie vom 19. bis 24. März 2017 in Dresden anzubieten. Diese Unterstützung solle insbesondere aus Werbung und Weitergabe der Information über entsprechende Aktionen an die Fachschaften bestehen.
Bei unter anderem folgenden Formaten würde die ZaPF die DPG unterstützen wollen:
- öffentlich beworbene Vorlesungen
Diese könnten in etwa Themen wie- die Internationalität der Physik und der Wissenschaft im Allgemeinen,
- die Auswirkungen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit auf die Wissenschaftsgemeinschaft oder
- die Vorstellung konkreter Beispiele internationaler Zusammenarbeit in der Wissenschaft (z.B. ESRF, CERN, ESA,...),
- beinhalten.
- Physics for all
- Das bereits bestehende DPG-Projekt zur Unterstützung von Geflüchteten könnte im Rahmen der Frühjahrstagung durchgeführt werden, um so mehr Menschen auf dieses Projekt aufmerksam zu machen und hierdurch auch weitere Unterstützer zu aquirieren.
- Science Slam
- Die DPG könnte beim EinsteinSlam versuchen einen Schwerpunkt auf internationale Slammende und/oder internationale Projekte zu legen.
Die ZaPF beauftragt den StAPF die obige Liste von Vorschlägen an die DPG weiterzuleiten.
Zu allen Beschlüssen aus Dresden
SoSe 16 - Konstanz
Resolutionen zum SoSe 16 aus Konstanz
Resolutionen
Resolution zur Gleichbehandlung aller Statusgruppen bei Quotenregelungen
Wir sprechen uns gegen eine Ungleichbehandlung von Statusgruppen bei geschlechterbezogenen Quotierungen aus. Daher lehnen wir beispielsweise §11c des Hochschulgesetzes in NRW ab.
Adressaten: die für Bildung und Forschung verantwortlichen Ministerien der Länder das BMBF Bundestags- und Landtagsfraktionen
Zur Resolution zur Gleichbehandlung aller Statusgruppen bei Quotenregelungen
Resolution zu Studentischen Beschäftigungsverhältnissen nach dem WissZeitVG
Die ZaPF empfiehlt, dass die Regelung des §6 Wissenschaftszeitvertragsgesetz so ausgelegt werden soll, dass alle studentischen Anstellungsverhältnisse an Hochschulen als künstlerische oder wissenschaftliche Hilfstätigkeiten anzusehen sind.
Adressaten: Hochschulrektorenkonferenz, deutschsprachige Hochschulen, Kultusministerkonferenz, Bundesministerium für Bildung und Forschung
Zur Resolution zur Studentischen Beschäftigungsverhältnissen nach dem WissZeitVG
Veröffentlichungspflicht bei Drittmittelforschung
Die ZaPF sieht die besondere Bedeutung von Drittmitteln für die Forschung an öffentlichen Einrichtungen. Auch wird der Gedanke, dass Forschung dem Allgemeinwohl dienen soll, als wichtig erachtet. Deswegen fordert die ZaPF, dass die Ergebnisse von Drittmittelforschung an öffentlich finanzierten Einrichtungen der Allgemeinheit in leichtzugänglicher Form zur Verfügung gestellt werden müssen. Als Ergebnisse, zu denen die Öffentlichkeit Zugang erhalten soll, sehen wir neben wissenschaftlichen Abschlussarbeiten (insbesondere Promotion und Habilitation) und Berichten auch die Resultate von abgeschlossenen Forschungsprojekten. Eine mögliche Sperrfrist muss zeitlich beschränkt sein. Wir empfehlen einen Zeitraum von zwei Jahren.
Begründung
Drittmittelforschung macht heute einen bedeutenden Teil der Arbeit an öffentlichen Forschungseinrichtungen aus. Es entsteht das Problem, dass Ergebnisse und Abschlussarbeiten bei industriegeförderter Forschung teils mit Sperrvermerken versehen werden. Dies hat zur Folge, dass die Öffentlichkeit keinen Zugriff darauf hat und Abschlussarbeiten als persönliche Leistung nicht verwendet werden können. Da bei der Durchführung von wissenschaftlicher Forschung an öffentlichen Einrichtungen immer staatlich finanzierte Infrastruktur und Ressourcen mitgenutzt werden, erachten wir es als notwendig, dass die Allgemeinheit auch Zugang zu den Ergebnissen der durch sie unterstützten Forschung erhält. Uns ist bewusst, dass Unternehmen ein wirtschaftliches Interesse an den Ergebnissen der geförderten Forschung haben. Um den Unternehmen die nötige Zeit für die wirtschaftliche Verwertung sowie für die Vorbereitung einer Veröffentlichung zu geben, erkennen wir die Notwendigkeit einer angemessenen Frist an.
Adressaten: An alle deutschsprachigen Hochschulen, öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen, die HRK, die KMK, die DPG, die KFP, die DFG und das BMBF
Zur Resolution zur Veröffentlichungspflicht bei Drittmittelforschung
Resolution zu Zwei-Studiensystemen
Wir begrüßen grundsätzlich die Weiterentwicklung von Studiengängen. Dafür ist jedoch Zeit und besondere Sorgfalt notwendig.
Konkret stellt die ZaPF folgende Forderungen:
- Die Studierendenschaften und Fachschaften müssen in die entsprechenden Prozesse von Anfang an einbezogen werden.
- Es dürfen keine Zwei-Klassen-Studiensysteme geschaffen werden.
- Ein unkompliziertes Anrechnen von Leistungen zwischen neuen und bereits existierenden Studiengängen muss möglich sein.
Auf Grundlage dieser Forderungen möchten wir besonders die überhastete Neugestaltung von ingenieurswissenschaftlichen Diplomstudiengängen in Thüringen, beziehungsweise und speziell in Ilmenau kritisieren.
Adressaten: Wirtschafts- und Wissenschaftsministerium von Thüringen, Hochschulrektorenkonferenz
Zur Resolution zu Zwei-Studiensystemen
Resolution zur Exzellenzinitiative III
Die ZaPF befürwortet Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre, den Ausbau demokratischer Strukturen der Hochschulen und eine auskömmliche Grundfinanzierung als Eckpunkte für eine positive Hochschulentwicklung.
Die ersten zwei Runden der Exzellenzinitiative waren dem nicht zuträglich, wie die Evaluation (Imboden-Bericht Link) gezeigt hat. Die Vorschläge der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz zur dritten Runde Link korrigieren dies nur unwesentlich:
- Die Exzellenzinitiative gefährdet die Einheit von Forschung und Lehre. Sie ist vollständig forschungsorientiert, die Qualität der Lehre tritt in den Hintergrund.
- Die Exzellenzinitiative negiert Forschungskooperationen, weil sie die Wissenschaftler*innen verschiedener Hochschulen dazu anhält, einander als Konkurrenz oder höchstens als taktische Partner*innen zu betrachten, statt zu kooperieren und gewonnene Einsichten zu teilen, um darauf gemeinsam für weiteren Erkenntnisfortschritt aufbauen zu können. Auch innerhalb der Hochschulen wird das Konkurrenzdenken gefördert. Entscheidungen darüber, welche Forschungsvorhaben finanziert werden, werden von demokratisch legitimierten (Hochschul-) Gremien in intransparente, subjektive Begutachtungsverfahren verschoben.
- Die Exzellenzinitiative steht einer flächendeckenden Ausfinanzierung der Hochschulen entgegen.
Mit Blick auf die Vorschläge der GWK² fordern wir die Fachschaften dazu auf, sich aktiv in die Debatten über die Bewerbung ihrer Hochschulen einzubringen.
Adressaten: alle Physikfachschaften, andere BuFaTas
Zur Resolution zur Exzellenzinitiative III
VG Wort
Beschluss: Der StAPF unterstützt den Brief der FaTaMa zur VG Wort mit Streichung des Absatzes zwischen Z.17 & Z.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013[1] sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialen deutlich aufwendiger wird.
Mit der Umsetzung des Gesetzes und besonders des gewählten Abrechnungsverfahrens sind die unterzeichnenden Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) nicht einverstanden.
Erst durch das preiswerte und flächendeckende zur Verfügung stellen von Lehrmaterialien konnte sich ein modernes Hochschulwesen entwickeln. Diese Neuregelung wird die Qualität der Lehre und der Forschung nach unserer Einschätzung in den Hochschulen und damit die Grundlage der deutschen Wirtschaftskraft spürbar schwächen.
Nach Rücksprache mit Professoren und Dozenten diverser Hochschulen ist in Zukunft vermehrt mit Literaturlisten o.Ä. anstatt ausformulierter Skripte zu rechnen.
Qualitativ hochwertige Lehrmaterialien sind für die Studierenden, insbesondere im Selbststudium, von besonderer Bedeutung, da diese nicht nur gelesen, sondern vor Allem zum Arbeiten und Bearbeiten verwendet werden. Die Skripte sind weitestgehend auf den Vorlesungsinhalt und damit auf die Schwerpunkte des jeweiligen Faches angepasst und eignen sich daher deutlich besser für die Studierenden als eine bloße Literaturliste.
Die im Handel oder in den Bibliotheken erhältlichen Fachbücher erfüllen diese Voraussetzung zumeist nicht.
Skripte sind für eine gute Lehre elementar. Ihre Existenz und Qualität sind unentbehrlich und die Lehre wird durch das Gesetz und die Entscheidung des BGH aus unserer Sicht enorm gefährdet. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die Skripte komplett zu überarbeiten, stellen zudem eine unnötige Belastung des Lehrkörpers und der Hochschule dar. Gelder, die diesem Prozess zugeführt werden müssen, sollten stattdessen direkt in die Lehre, zum Beispiel in Form von Stellen für Tutorien, investiert werden.
Am Beispiel des Pilotprojekts im Wintersemester 2014/2015 an der Hochschule Osnabrück wird deutlich, dass mehr als 60% der Betroffenen mit dieser Umstellung besonders mit dem damit verbundenen Aufwand unzufrieden sind. Rund 42% des nicht hochschuleigenen Materials sind davon betroffen.[2] Daher sind insbesondere für kleinere Universitäten und Fachhochschulen, die nicht oder nur in geringem Umfang selbst publizieren, starke Einschränkungen in der Qualität der Lehre zu erwarten.
Die unterzeichnenden BuFaTa möchten betonen, dass eine wirtschaftsstarke Industrie und leistungsstarke Forschung nicht ohne eine breite und umfassende Ausbildung möglich sind. Im Interesse einer guten Lehre fordern wir, dass der Deutsche Bundestag sich für eine nachhaltige und umfassende Lehre an den Hochschulen einsetzt, sowie Maßnahmen ergreift, um die Qualität und das Erstellen und Publizieren von Lehr- und Lehrmaterialen sicher zu stellen.
[1] Az. I ZR 84/11* BGH [2] Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück – Abschlussbericht, Version 1.0.0, Juni 2015
Positionspapiere
Positionspapier zum deutschen Akkreditierungssystem
Die ZaPF spricht sich für ein gutachter*innen zentriertes Verfahren aus, das der Qualitätsprüfung von Studiengängen und Qualitätsmanagementsystemen zur Erstellung und Weiterentwicklung von Studiengängen dient.
Zur Gewährleistung von objektiven und qualitativ hochwertigen Verfahren ist eine hohe Qualifizierung sowie die Unabhängigkeit der Gutachter*innen notwendig. Die Zusammensetzung der Gutachter*innengruppe aus Mitgliedern aller relevanten Interessengruppen sichert die bestmögliche Evaluierung. Insbesondere erachtet es die ZaPF als wichtig, dass Studierende sowohl im Verfahren selbst als auch in der endgültigen Entscheidungsfindung als vollwertige Mitglieder vertreten sind.
Die Umsetzung dieser Aspekte zählt zu den Stärken des aktuellen deutschen Akkreditierungssystems.
Im Gegensatz dazu kritisiert die ZaPF folgende Punkte, die im Wesentlichen aus dem offenen Wettbewerb der verschiedenen Akkreditierungsagenturen resultieren:
- Die Qualität der Verfahren leidet unter dem Preisdruck der Agenturen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Studiengänge aus Einsparungs- anstatt fachlichen Gründen in oftmals zu großen Paketen zu gemeinsamen Verfahren zusammengefasst werden.
- Außerdem besteht das Risiko, dass wirtschaftliche Interessen, bedingt durch den Konkurrenzdruck der Agenturen, Akkreditierungsentscheidungen beeinflussen können.
- Der Entscheidungsspielraum der unterschiedlichen Agenturen hinsichtlich ihrer Struktur und der Verfahrensgestaltung ist zu groß. Die Vergleichbarkeit der Akkreditierungsverfahren und die Transparenz des Akkreditierungswesens werden dadurch gefährdet. Beispielsweise fehlt eine einheitliche Regelung für die Auswahl und Zusammensetzung von Akkreditierungskommissionen. Da diese für ein Verfahren das entscheidungsfällende Organ darstellen, sollte auch ihre Zusammensetzung einheitlich gestaltet werden. Auch die nach außen sichtbaren Ergebnisse der Verfahren, die Gutachten, sind derzeit zu uneinheitlich gestaltet. Sie unterscheiden sich teilweise wesentlich in Aufbau und Umfang und sind somit kaum durch die Hochschulöffentlichkeit vergleichbar.
- Die Agenturen sind als gemeinnützige Vereine oder Stiftungen organisiert, in denen auch Hochschulen Mitglied sein können. Dadurch kann eine Befangenheit der Agenturen gegenüber bestimmten Hochschulen, insbesondere bei Systemakkreditierungen, nicht ausgeschlossen werden.
Die ZaPF strebt eine Veränderung des Akkreditierungssystems unter Berücksichtigung der oben genannten Kritikpunkte an.
Zum Positionspapier zum deutschen Akkreditierungssystem
Fachdidaktik im Lehramtsstudium
Motivation
Ausgehend von folgenden Stellungnahmen des Nationalen MINT-Forums, der DPG und der Expertenkommission des Landes Nordrhein-Westfalen
"Lehrkräfte stehen vor sich ständig ändernden Anforderungen. Physikunterricht findet in Lerngruppen statt, die ebenso wie die Rahmenbedingungen Veränder\-ungen unterworfen sind. [...] Für diese Ausbildung ist in der ersten Phase ein eigenständiger physikdidaktischer Studienbereich erforderlich, in dem die Lehre durch mindestens eine Fachdidaktikprofessur forschungsbasiert vertreten wird. Die fachdidaktischen Institute bzw. Arbeitsgruppen bilden hierbei die Brücke zwischen Fach, Erziehungswissenschaft und Berufspraxis." [1]
"Die Fachdidaktik ist als „Berufswissenschaft der Lehrkräfte“ zentral für die Lehramtsausbildung. [...] Da [Fachdidaktikerinnen und Fachdidaktiker] gleichzeitig in Inhalten und Methoden von Forschung und Lehre den Erziehungswissenschaften nahe stehen, können sie eine Klammerfunktion in der Lehramtsausbildung einnehmen. Im Zentrum der Fachdidaktik steht eine gute Ausbildung für den Unterricht an Schulen. Gerade im MINT-Bereich ist die Ausstattung mit Fachdidaktiken aber oftmals dünn, was besonders dann gilt, wenn man sie in Beziehung zur Zahl der Lehramtsstudierenden setzt. [...] Jedes Fach, das Lehrkräfte ausbildet, muss daher über mindestens eine reguläre Professur für Fachdidaktik verfügen, die ausgezeichnet ausgestattet ist, um sich so den vielfältigen Aufgaben widmen und die Interessen der Lehramtsausbildung im jeweiligen Fachbereich mit dem notwendigen Gewicht vertreten zu können. Im Rahmen einer solchen Professur ist einerseits eine interdisziplinär anschlussfähige Forschung zu leisten, andererseits in der Lehre auf die Verbindung der unterschiedlichen Bereiche zu achten, sodass eine solide, fachbezogene Ausbildung stattfinden kann."[2]
"Die Fachdidaktiken sind an vielen Standorten nur unzureichend ausgebaut. [...] [Die Kommission] rät dringend, auch bei schlechter Bewerberlage in einigen Fachdidaktiken hohe wissenschaftliche Standards an die Besetzung entsprechender Professuren anzulegen und der Versuchung zu widerstehen, ausgeschriebene Stellen unterqualifiziert oder nicht einschlägig zu besetzen (z.B. mit Fachwissenschaftlern, die in der fachdidaktischen Forschung nicht ausgewiesen sind). Über längere Zeit werden Überbrückungsmaßnahmen, die aber keinesfalls zu Dauerlösungen werden dürfen, notwendig sein."[3] positioniert sich die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physik-Fachschaften wie folgt:
- An allen lehramtsausbildenden Universitäten sollte wenigstens eine fachdidaktische Planstelle besetzt werden. Diese Stelle sollte auch bei schwieriger Bewerber*innenlage ausschließlich mit qualifizierten Fachdidaktiker*innen besetzt werden.
- Insbesondere in der ersten Ausbildungsphase[4] soll die Fachdidaktik bereits vermittelt werden und nicht in die zweite Phase[5] geschoben werden. Pädagogische und didaktische Begleitung muss auch während der Praxisphasen gewährleistet sein.
- Um den fachdidaktischen Austausch und über die Ausbildung hinausgehende Qualifizierungen der Studierenden zu fördern, sind fachdidaktische Summer Schools[6] und Kolloquien erstrebenswert.
Zum Positionspapier zur Fachdidaktik im Lehramtsstudium
- ↑ Positionspapier des Fachverbands Didaktik der Physik der Deutschen Physikalischen Gesellschaft, Stand Mai 2015.
- ↑ Nationales MINT Forum (Hrsg.): Zehn Thesen und Forderungen zur MINT-Lehramtsausbildung – Empfehlungen des Nationalen MINT Forums Nr. 1, München: Herbert Utz Verlag 2013.
- ↑ Ausbildung von Lehrerinnen und Lehrern in Nordrhein-Westfalen - Empfehlungen der Expertenkommission zur Ersten Phase, AQAS e.V. und Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie des Landes Nordrhein-Westfalen und Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, Bonn 2007.
- ↑ Studium an der Universität.
- ↑ Referendariat.
- ↑ Außercurriculare Qualifizierungsveranstaltung im Block/Workshop.
Internationale Semesterzeiten
Die aktuellen Semesterzeiten behindern eine weitere Internationalisierung der deutschen Hochschulen. Aus diesem Grund spricht sich die ZaPF dafür aus, die Semester- und Vorlesungszeiten in Deutschland und Europa anzugleichen. Dabei empfiehlt sie, dass sich alle deutschen Bundesländer und Universitäten an der Umsetzung beteiligen. Der Vorteil darin läge in der erhöhten Mobilität aller Studierenden, welche durch angepasste Semesterzeiten deutschland- und europaweit besser gewährleistet würde. Zudem können dadurch internationale Tagungen, Praktika und Summer Schools von allen Angehörigen einer Hochschule leichter wahrgenommen werden. Die Universität Mannheim zeigt bereits die Machbarkeit dieser Umstellung, indem sie ihre Semester- und Vorlesungszeiten für jeweils das Sommer- und Wintersemester vorverlegt hat.
Aufgrund der Erfahrungen dort und der Überlegungen der HRK wäre eine Verschiebung um mindestens zwei, idealerweise vier Wochen anzustreben.
Zum Positionspapier zu Internationalen Semesterzeiten
Vermittlung von Programmierkompetenzen im Physikstudium
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) empfiehlt den Hochschulen ein Kursangebot zur Vermittlung von Kompetenzen der wissenschaftlichen Programmierung. Es sollen folgende Kompetenzen den Studierenden, auch solchen ohne Vorkenntnissen, vermittelt werden:
- Benutzung grundlegender Werkzeuge zur Softwareentwicklung (Versionierung, Kompilierung, Editierung, u.ä.) - Programmierung in einer geeigneten Sprache
- Abbildung Physikalischer Probleme auf den Computer
- Verifizierung der eigenen Problemlösung durch geeignete Tests (z.B. Unit Tests)
- Dokumentation fremder Tools und sinnvolle Nutzung von Bibliotheken, sowie nachvollziehbare Dokumentation eigener Projekte
- Anwendung grundlegender Modelle und Prinzipien der Algorithmik (z.B. Einsatz von Rekursion im Gegensatz zu Schleifen)
Zum Positionspapier zur Vermittlung von Programmierkompetenzen im Physikstudium
Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen
Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über das Abitur und dessen Äquivalente hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Bachelor-Studiengänge aus.
Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über einen inhaltlich passenden Bachelorabschluss hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Master-Studiengänge aus. Insbesondere spricht sich die ZaPF gegen Grenznoten aus. Die ZaPF spricht sich darüber hinaus für eine klare Kennzeichnung der inhaltlichen Anforderungen der Master-Studiengänge aus.
Zum Positionspapier zu Zugangs- und Zulassungsbeschränkungen
ZaPF stellt Katalog für Umgang mit dem Ranking Ergebnissen durch Presse und Dritte
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (im folgenden „ZaPF“) setzt sich mit den aktuellen Entwicklungen zum Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung auseinander. Im Folgenden geht es konkret um die Berichterstattung über die Rankingergebnisse und die mediale Aufarbeitung des Rankings und nicht um dessen Methodik oder Veröffentlichung im ZEIT Studienführer. Es ist eine starke Vereinfachung bzw. Abwandlung von Ergebnissen zu beobachten, die zu falschen Eindrücken oder gar einem gänzlich verfälschten Gesamtbild führen. Aufgrund der undifferenzierten Berichterstattung über die Ergebnisse des CHE-Rankings bezieht die ZaPF Stellung dazu. Die ZaPF moniert insbesondere folgende Aspekte:
- Die Gewichtung von Indikatoren, beispielsweise in die Kategorien "Haupt- und Nebenindikatoren"
- Das eigenständige Erstellen von Gesamtindikatoren aus den einzelnen Indikatoren ohne entsprechende Kennzeichnung.
- Das Zusammenfassen der Indikatoren zu einer generellen Rangfolge der Hochschulen.
Die Gewichtung der Kategorien ist nicht Teil des Ranking und ist letztlich Interpretation der Autor*innen. Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen. Daher sind insbesondere die Indikatoren der Print-Version nicht wichtiger als alle anderen. Die Zusammenfassung der einzelnen Indikatoren ist eine eigene, auf die Wünsche der jeweiligen Verfasser*innen zugeschnittene Analyse und sollte als solche kenntlich gemacht werden. Eine Rangfolge als allgemein gültiges Endergebnis zu präsentieren, torpediert den multidimensionalen Ansatz des Rankings. Potentielle Studienanfänger*innen sollen aus der Fülle an Indikatoren eine individuelle Auswertung zusammenstellen können, um passende Studienorte zu finden. Die ZaPF bittet um einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgang mit den Ergebnissen des CHE-Hochschulrankings.
Deshalb fordert die ZaPF von Print- und Onlinemedien sowie Hochschulen, folgende Aspekte zu beachten:
- Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen und entsprechend nicht zu gewichten.
- Die Indikatoren der Online-Version sollen bei der Berichterstattung gleiche Beachtung wie die Auswahl der Print-Version finden.
- Falls eine Auswahl oder Gewichtung von Indikatoren zur Analyse verwendet wird, ist klarzustellen, welche Indikatoren einbezogen wurden und darauf hinzuweisen, dass noch weitere Indikatoren existieren.
- Ein Zusammenfassen einzelner oder gar aller Indikatoren soll möglichst vermieden oder zumindest als solches deutlich kenntlich gemacht werden.
- Auf die Komplexität und Intention des Rankings soll auch bei Analysen hingewiesen werden.
- Bei Vergleichen zwischen den Studiengängen sollte immer klar gemacht werden, welche Indikatoren in den Vergleich eingehen.
- Von einer Erstellung von Rangfolgen oder -listen als Endergebnis ist abzusehen.
- Werden Abbildungen des CHE oder aus dem ZEIT Studienführer verwendet, so ist auf Vollständigkeit und korrekte Zitation zu achten und es sollen alle relevanten Informationen beigefügt sein. Insbesondere sollen Legenden mit veröffentlicht und keine eigenen Elemente in die Grafiken eingefügt werden.
Die ZaPF versteht die Schwierigkeiten der Komplexität des gesamten Rankings (insbesondere der Methodik) in einem einzelnen Artikel gerecht zu werden. Die ZaPF schätzt die Bemühungen, eine vereinfachte Interpretation und damit leichter verständliche Darstellung des Rankings zu liefern, und respektiert die journalistische Freiheit der verschiedenen Autor*innen. Die ZaPF sieht jedoch die Gefahr, dass durch eine zu unpräzise Vereinfachung die Aussagen des Rankings verfälscht werden können, wodurch Leser*innen, allen voran Schüler*innen und Studieninteressierte, in die Irre geführt werden können. Um diesem vorzubeugen, erachtet es die ZaPF als erforderlich, solche Interpretationsversuche immer klar zu kennzeichnen.
Weitere Beschlüsse und Veröffentlichungen der ZaPF (auch zum CHE-Ranking) unter: [www.zapfev.de/zapf/resolutionen]
Zu allen Beschlüssen aus Konstanz
WiSe 15 - Frankfurt am Main
Resolutionen zum WiSe 15 aus Frankfurt am Main
Stellungnahmen
Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Die ZaPF begrüßt die Novellierung des WissZeitVG. Leider löst auch die Novellierung bestehende Probleme nicht vollständig und fügt dabei neue Probleme hinzu. Unter anderem werden verwendete Begrifflichkeiten, wie „Qualifizierung“ oder „wissenschaftliche Hilfstätigkeit“, nicht abschließend geklärt und auch die Novelle sieht noch immer keine verbindlichen Mindestlaufzeit für Zeitverträge vor, so dass Arbeitsverträge beliebig befristet werden können.
Wir fordern, dass die Befristung von Arbeitsverträgen folgenden Mindeststandards entspricht:
Die Befristung muss dem Ziel der Anstellung entsprechen. Ist eine, wie auch immer geartete, Qualifikation das Ziel der Anstellung, muss die Befristung es erlauben, dieses Ziel zu erreichen. Falls die Anstellung durch Drittmittel finanziert ist, darf die Befristung die Laufzeit dieser nicht unterschreiten.
Da die befristete Anstellung von Menschen aufgrund zeitlich befristeter Mittel schon durch das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge geregelt wird, könnten die Regelungen für die Wissenschaft auch durch das Hinzufügen eines neuen Sachgrundes “Qualifikation” im §14 eben dieses Gesetzes geregelt werden, so dass auf das WissZeitVG verzichtet werden kann. Ein Vertrag über die Qualifizierung, z.B. in der Form einer Promotionsvereinbarung, sollte in jedem Fall vor Beginn des Arbeitsverhältnisses abgeschlossen werden und das Qualifizierungsziel und die Qualifizierungsdauer festlegen.
Außerhalb der Qualifikation und anderen Sachgründen, wie zeitlich befristeteten Projekten, sehen wir befristete Anstellungen kritisch und fordern eine erhöhte Grundfinanzierung von Hochschulen und Universitäten, um eine angemessene Anzahl von Festanstellungen zu sichern. Insbesondere müssen Daueraufgaben durch unbefristete Anstellungen abgedeckt sein.
Neu hinzukommen zum WissZeitVG soll eine Regelung, welche die Arbeit als wissenschaftliche Hilfskraft für maximal vier Jahre während des Studiums von der maximalen Befristungsdauer freistellt. Einer Festlegung der maximalen Arbeitsdauer in befristeten Arbeitsverträgen für Studierende widersprechen wir unabhängig davon, ob Studierende als wissenschaftliche Hilfskräfte oder als wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie manchmal im Fall von Masterstudierenden, angestellt sind. Viele Studierende sind zur Finanzierung ihres Studiums auf wissenschaftliche Hilfskraftstellen angewiesen. Schon die aktuelle vorgeschlagene Lösung von vier Jahren unterschreitet die fünfjährige Regelstudienzeit eines akkreditierbaren Studiengangs aus Bachelor und Master. Damit wäre vor allem, wenn die Regelstudienzeit überschritten wird, die Finanzierungsmöglichkeit in der Endphase des Studiums kritisch, in welcher eine Arbeitsmöglichkeit bei Erreichen der Fristdauer entfällt. Dies betrifft gerade Studierende, welche ansonsten keine andere Finanzierungsmöglichkeit haben. Insbesondere in Studiengängen mit hoher Duchschnittsstudiendauer bzw. Studiengängen, die in Teilzeit absolviert werden, oder bei einem Studiengangswechsel kann sich eine Befristung katastrophal auswirken.
Die Neuregelung fügt außerdem das Problem hinzu, dass vor Beginn des Studiums durchgeführte wissenschaftliche Hilfstätigkeiten auf die maximale Befristungsdauer angerechnet werden müssen, was z.B. für Laboranten, die sich erst später für ein Studium entscheiden, ein Problem darstellen würde. Auch diese Anstellungen sind von der maximalen Befristungsdauer freizustellen, um auch für diese Gruppe die gleichen Chancen zu gewährleisten.
Eine begrüßenswerte Änderung der Novellierung und notwendige Verbesserung des Gesetzes ist der Vorschlag zur Verlängerung der maximal zulässigen Befristungsdauer für Eltern und Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen. Deswegen fordern wir, diese Regelungen analog auch in den neuen Paragraphen für studentische Hilfskräfte zu übernehmen. Darüber hinaus ist es für uns zwingend erforderlich, Eltern, Menschen mit Behinderung oder chronischen Erkrankungen und Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen durch einen Rechtsanspruch auf Verlängerung befristeter Arbeitsverträge zu unterstützen.
Nicht zuletzt wollen wir Tarifverträge als wertvolles Werkzeug zur gemeinsamen Gestaltung von Arbeitsbedingungen gestärkt sehen. Daher fordern wir, dass auch im wissenschaftlichem Bereich eine volle Tariffreiheit gewährt wird, wofür die Streichung des Satzes §1, Abs. 1, Satz 2 notwendig ist.
Adressaten: Bundestag
Zur Resolution Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Bildungszugang von Geflüchteten
Die ZaPF fordert einen freien Zugang zu allgemeinen Bildungsressourcen und - infrastrukturen (öffentl. Bibliotheken, Volkshochschulen, Goethe-Institut etc.) für Geflüchtete. Insbesondere soll für Geflüchtete die Aufnahme bzw. Weiterführung eines Studiums vereinfacht werden.
Es sollte für Geflüchtete, die aktuell keine Hochschulzugangsberechtigung oder Nachweise über bisherige Studienleistungen vorlegen können, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus die Möglichkeit bestehen, Studienleistungen zu erbringen.[1]
Darüber hinaus soll der Zugang zur universitären Infrastruktur gegeben sein (z.B. Hochschulsport, Hochschulnetzwerke, Computerpool, Sprachkurse). Der Bund und die Länder haben dafür Sorge zu tragen, dass die genannten Maßnahmen werden den Geflüchteten noch den Hochschulen zu Lasten fallen. Neben der Studienfinanzierung über das BAföG muss es verstärkt unkomplizierte Stipendienprogramme geben, um Geflüchtete gezielt zu unterstützen. Die Hochschulen haben als Orte gesellschaftlichen Fortschrittes eine Vorbild- und Vorreiterfunktion, insbesondere sollten sie mittels eines offenen und respektvollen Umgangs mit Geflüchteten öffentlich Stellung beziehen, um Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit entgegen zu treten. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Informationen über die verschiedenen Angebote zielgruppengerecht in transparenter und kompakter Art und Weise zur Verfügung stehen.
Adressaten: alle Landes-ASten-Konferenzen, Hochschulrektorenkonferenz, Konferenz der Landes-Studierendenschaften, Physikalische Gesellschaft e. V., Prof. Dr. Gert-Ludwig Ingold (Uni Augsburg), Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland
Zur Resolution Bildungszugang von Geflüchteten
- ↑ d.h. vorbehaltlich einer späteren Prüfung der nachzureichenden Hochschulzugangsberechtigung bzw. Nachweise über bisherige Studienleistungen Prüfungen ablegen zu dürfen
Transparenz in der Drittmittelforschung
Die ZaPF sieht die Bedeutung von Drittmitteln für die moderne Forschung an öffentlichen Einrichtungen.Wir halten Transparenz bei der Durchführung von wissenschaftlichen Tätigkeiten imInteresse Dritter für notwendig. Deshalb fordert die ZaPF, dass bei Drittmittelprojekten folgende Angaben jährlich veröffentlicht werden müssen:
- Titel des Projekts [1]
- Hochschule mit Organisationseinheit
- Auftraggebende Personen mit Sparte/Handlungsfeld der Abteilung [2]
- Projekt- und Vertragslaufzeit
- Gesamtsumme
- Angaben der Geheimhaltungsvereinbarungen oder Publikationsbeschränkungen,u. a. Art, Dauer und Umfang
Zusätzlich muss am Projektende folgendes veröffentlicht werden:
- Abstract [1]
Adressaten: An alle deutschsprachigen Hochschulen und öffentlichen wissenschaftlichen Einrichtungen
Zur Stellungnahme zur Transparenz in der Drittmittelforschung
Positionspapiere
Barrierefreies Studieren
Die ZaPF empfiehlt den einzelnen Fachschaften:
- Eine Liste der Beratungsstellen zusammenzutragen und diese in geeigneter Formallgemein zugänglich zu machen.
- Bei den Beratungsstellen anfragen, ob sie Informationen zum Barrierefreien Studieren, dem an der Universität üblichen Informationsmaterial für Studierende im ersten Semester (z.B. Erstireader, Erstitüten,Mappen o. ä.), beifügen.
- Die Beratungsstellen darauf hinzuweisen, ebenfalls darüber zu informieren, dass auch nicht offentsichtliche Gruppen (z.B. chronisch kranke Menschen, Menschen mit Teilleistungsstörungen oder sonstiger Studienbeeinträchtigung), Nachteilsausgleiche erhalten dürfen.
- Bei dem Behindertenbeauftragten anfragen, ob ein Informationsvortrag zu dieser Thematik Eingang in die Erstiveranstaltungen finden kann.
Zur Positionspapier Barrierefreies Studieren
Darstellung des CHE-Rankings
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (im folgenden „ZaPF“) setzt sich mit den aktuellen Entwicklungen zum Hochschulranking des Centrums für Hochschulentwicklung auseinander. Es ist eine starke Vereinfachung bzw. Abwandlung von Ergebnissen zu beobachten, die zu falschen Eindrücken oder gar einem gänzlich verfälschten Gesamtbild führen. Aufgrund der undifferenzierten Berichterstattung über die Ergebnisse des CHE-Rankings bezieht die ZaPF Stellung dazu. Die ZaPF moniert insbesondere folgende Aspekte:
- Die Gewichtung von Indikatoren, beispielsweise in die Kategorien "Haupt und Nebenindikatoren"
- Das eigenständige Erstellen von Gesamtindikatoren aus den einzelnen Indikatoren ohne entsprechende Kennzeichnung.
- Das Zusammenfassen der Indikatoren zu einer generellen Rangfolge der Hochschulen.
Die Gewichtung der Kategorien ist nicht Teil des Ranking und ist letztlich Interpretation der Autor*innen. Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen. Daher sind insbesondere die Indikatoren der Print-Version nicht wichtiger als alle anderen. Die Zusammenfassung der einzelnen Indikatoren ist eine eigene, auf die Wünsche der jeweiligen Verfasser*innen zugeschnittene Analyse und sollte als solche kenntlich gemacht werden. Eine Rangfolge als allgemein gültiges Endergebnis zu präsentieren, torpediert den multidimensionalen Ansatz des Rankings. Potentielle Studienanfänger*innen sollen aus der Fülle an Indikatoren eine individuelle Auswertung zusammenstellen können, umpassende Studienorte zu finden. Die ZaPF bittet um einen verantwortungsvollen und reflektierten Umgangmit den Ergebnissen des CHE-Hochschulrankings. Deshalb fordert die ZaPF von Print- und Onlinemedien sowie Hochschulen, folgende Aspekte zu beachten:
- Alle Indikatoren sind als gleichwertig anzusehen und entsprechend nicht zu gewichten. Die Indikatoren der Online-Version sollen bei der Berichterstattung gleiche Beachtung wie die Auswahl der Print-Version finden.
- Falls eine Auswahl oder Gewichtung von Indikatoren zur Analyse verwendet wird, ist klarzustellen, welche Indikatoren einbezogen wurden und darauf hinzuweisen, dass noch weitere Indikatoren existieren.
- Ein Zusammenfassen einzelner oder gar aller Indikatoren soll möglichst vermieden oder zumindest als solches deutlich kenntlich gemacht werden.
- Auf die Komplexität und Intention des Rankings soll auch bei Analysen hingewiesen werden.
- Bei Vergleichen zwischen den Studiengängen sollte immer klar gemacht werden, welche Indikatoren in den Vergleich eingehen.
- Von einer Erstellung von Rangfolgen oder -listen als Endergebnis ist abzusehen.
- Werden Abbildungen des CHE oder aus dem ZEIT Studienführer verwendet, so ist auf Vollständigkeit und korrekte Zitation zu achten und es sollen alle relevanten Informationen beigefügt sein. Insbesondere sollen Legenden mit veröffentlicht und keine eigenen Elemente in die Grafiken eingefügt werden.
Die ZaPF versteht die Schwierigkeiten, der Komplexität des gesamten Rankings (insbesondere der Methodik) in einem einzelnen Artikel gerecht zu werden. Die ZaPF schätzt die Bemühungen, eine vereinfachte Interpretation und damit leichter verständlicheDarstellung des Rankings zu liefern, und respektiert die journalistische Freiheit der verschiedenen Autor*innen. Die ZaPF sieht jedoch die Gefahr, dass durch eine zu unpräzise Vereinfachung die Aussagen des Rankings verfälscht werden können, wodurch Leser*innen, allen voran Schüler*innen und Studieninteressierte in die Irre geführt werden können. Um diesem vorzubeugen, erachtet es die ZaPF als erforderlich, solche Interpretationsveruche immer klar zu kennzeichnen.
Zur Positionspapier zur Darstellung des CHE
Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium
Ziel
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) fordert eine stärkere Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium. Hierbei soll vor allem eine Sensibilisierung für diese Themen bei den Studierenden sowie eine Verbesserung wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten erreicht werden. In welcher Art und Weise die Themen in das Curriculumintegriert werden, soll von den lokalen Gegebenheiten der einzelnen Hochschulen abhängen.
Verpflichtende Themenfelder im Studium
Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass die Physikstudierenden folgende Themenfelder verpflichtend in ihrem Studium eingehend behandeln, damit sich hierbei eine selbstkritische Betrachtung des eigenen Handelns entwickelt. Eine solche Entwicklung verbessert nicht nur die Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten, etwa der Qualifikationsarbeiten. Auch der Erkenntnisgewinn durch wissenschaftliche Arbeiten kann so erhöht werden.
- Was ist gute wissenschaftliche Praxis?
- Die ZaPF spricht sich dafür aus, dass die Physikstudierenden folgende Themenfelder verpflichtend in ihrem Studium eingehend behandeln, damit sich hierbei eine selbstkritische Betrachtung des eigenen Handelns entwickelt. Eine solche Entwicklung verbessert nicht nur die Qualität der wissenschaftlichen Arbeiten, etwa der Qualifikationsarbeiten. Auch der Erkenntnisgewinn durch wissenschaftliche Arbeiten kann so erhöht werden. Aufbewahrung der Primärdaten, die transparente Darstellung und Offenlegung von externen Einflüssen sowie die Dokumentation von Nullergebnissen.
- Wie funktioniert wissenschaftlich Theoriebildung?
- Es ist unserer Ansicht nach für Studierende wichtig, ein Grundverständnis wissenschaftstheoretischer Überlegungen zur Theoriebildung zu besitzen. Hierzu gehören etwa Konzepte der Verifikation und Falsifikation sowie Überlegungen zu Grenzen der wissenschaftlichen Theoriebildung, etwa der Theoriebeladenheit der Beobachtung.
- Wie muss mit Messdaten umgegangen werden?
- Kenntnisse des korrekten UmgangsmitMessdaten sind Grundvoraussetzung für jede Art von experimentellem wissenschaftlichen Arbeiten. Den Studierenden sollte daher beigebracht werden, wie sie mit Messabweichungen und Ähnlichem umzugehen haben.
Weitergehende Themen im Studium
Neben den oben genannten Themen, welche die ZaPF aufgrund ihrer großen Bedeutung für unverzichtbar halten, sollen folgende Themen den Studierenden im Wahlpflichtbereich oder als freiwillige Lehrveranstaltungen angeboten werden, damit sie sich hiermit weitergehend beschäftigen können:
- Welche gesellschaftliche Verantwortung tragen Wissenschaftler*innen?
- In allen Bereichen der Wissenschaft ist ein Bewusstsein für die Folgen des eigenen Forschungshandelns sehr wichtig. Die Studierenden sollten diesbezüglich zur kritischen Reflexion und zur eigenen ethischen Stellungnahme befähigt werden. Je nach Spezialisierung gehören hierzu etwa Fragen der Technikfolgenabschätzung oder der Bioethik.
- Was macht moderne Wissenschaft aus?
- Die Interpretation der Resultate moderner Wissenschaft ist wie zuvor angedeutet stark anhängig von den zu Grunde gelegten Annahmen aus Erkenntnistheorie und Ontologie. Dabei spielt insbesondere die Frage „Was ist Wissen?“ eine wichtige Rolle, da gerade in der Physik oftmals sehr komplexe Experimentier- und Messapparaturen, Simulationen und theoretische Konzepte verwendet werden.
Umsetzungsvorschläge
Da die deutsche Hochschullandschaft sehr heterogen ist, ist eine einheitliche Einbindung der genannten Punkte in das Studium nicht sinnvoll. Dennoch sollen im Folgenden einige Beispiele genannt werden, wie die geforderten Punkte in das Studium eingebracht werden könnten. Alle Physikstudierenden durchlaufen im Studium mindestens ein Laborpraktikum. Wir sehen dies als eine gute Gelegenheit, gute wissenschaftliche Praxis in das Physikstudium einzubringen. Sei es durch ein begleitendes Kolloquium oder durch eine verbesserte Schulung der Tutoren. Auch eine Einbindung in andere Lehrveranstaltungen ist denkbar sowie das Anbieten einer Schlüsselqualifikation oder eines (Block-)Seminars. Auch eine Kooperation mit Philosophie-Fachbereichen oder Bibliotheken ist wünschenswert. Wichtig ist bei all diesen Maßnahmen, dass die Studierenden nicht nur punktuell, sondern kontinuierlich über das gesamte Studium angesprochen werden.
Zur Einbindung wissenschaftstheoretischer und ethischer Fragestellungen im Physikstudium
Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt am Main
SoSe 15 - Aachen
Resolutionen zum SoSe 15 aus Aachen
Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
In vielen Hochschulen wurden in den letzten Jahren elektronische Studierendenausweise eingeführt bzw. sind diese in Planung. Grundsätzlich begrüßen wir Vereinfachungen des Studierendenalltags, folgende Punkte müssen jedoch beachtet werden:
- Chipkarte
- Falls in der Karte elektronische Aufzeichnungsmethoden verwendet werden, so sollen folgende Standards gelten:
- Auf dem Chip dürfen nur die nötigsten Daten für die angebotenen Funktionalitäten liegen.
- Alle Daten der einzelnen Funktionen müssen separat gespeichert, verschlüsselt und verarbeitet werden.
- Für die Chipkarte müssen aktuelle und sichere Verfahren verwendet werden. Insbesondere eine nicht authorisierte Datenauslesung muss verhindert werden.
- Bei Bekanntwerden von Sicherheitsmängeln müssen die Betroffenen umgehend informiert und das Problem behoben werden.
- Matrikelnummer
- Wenn die Matrikelnummer nicht zwingend auf dem Studierendenausweis für organisatorische Abläufe benötigt wird, bevorzugen wir, dass sie dort nicht aufgedruckt wird.
- Lichtbild
- Ein verpflichtendes Lichtbild für die Studierendenausweise soll nur nach Absprache mit der Zustimmung der Studierendenvertretung eingeführt werden. Es muss für alle Studierenden die Option geben einen Ausweis ohne Lichtbild zu benutzen.
- Bezahlfunktion/Mensa-Karte
- Sollte eine Bezahlfunktion für Mensa, Kopierer, Drucker oder ähnliches verwendet werden, soll diese anonym eingerichtet werden. Insbesondere ist uns wichtig, dass keine Daten außer den für das Bezahlsystem nötigen aufgezeichnet werden. Die Menge an notwendigen persönlichen Daten soll so gering wie möglich gehalten werden.
- Anwesenheitskontrolle
- Wir sind gegen jegliche Möglichkeit zur Kontrolle der Anwesenheit einzelner, namentlicher Personen mit den Funktionen des Studierendenausweises. Dies gilt sowohl für Lehrveranstaltungen als auch für Tätigkeiten als studentische Hilfskraft. Anonyme Kontrollen von sicherheitskritischen Funktionen wie Schließberechtigungen sollen auf das Nötigste reduziert sein.
- Prüfungsverwaltung
- Wir lehnen eine Verknüpfung des elektronischen Studierendenausweises und der Prüfungsverwaltung (An- und Abmeldung, Noteneinsicht) ab. Die Prüfungsverwaltung sollte unabhängig von den elektronischen Funktionen des Studierendenausweises durchführbar sein. Damit ist diese unabhängig von einem physischen Medium möglich, welches die Ausfallsicherheit erheblich erhöht. Dadurch ist die umständliche Implemetierung einer digitalen Signaturfunktion auf der Karte nicht notwendig.
- Semesterticket
- Der Nachweis der Beförderungsberechtigung sollte in den Studierendenausweis integriert werden. Dabei sollen wenn möglich nur Methoden verwendet werden, welche das Verfolgen einzelner Personen verhindern.
- Bibliothek
- Grundsätzlich befürworten wir eine Nutzung des Studierendenausweis auch als Bibliotheksausweis.
Adressaten: alle deutschsprachigen Hochschulen und Studierendenwerke
Zur Stellungnahme zur Umsetzung von elektronischen Studierendenausweisen
Resolution zur qualitativen Umsetzung von eduroam und anderen hochschulöffentlichen Netzwerken an allen Hochschulen
Die zeichnenden Bundesfachschaftentagungen begrüßen das weit verbreitete Angebot von eduroam an deutschsprachigen Hochschulen und halten die Qualitätssicherung des eduroam-Netzwerkes für die Arbeit an Hochschulen für unerlässlich.
Wir halten folgende Punkte für besonders kritisch und möchten daher auf diese explizit hinweisen:
- Wir fordern die Einhaltung der eduroam Policy Service Definition, festgelegt von der GÉANT Association, in der Version 2.8 vom Juli 2012, da in der Vergangenheit von einigen Hochschulen einige Empfehlungen sowie Forderungen hierin nicht beachtet wurden.
Herausheben wollen wir dabei- die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.3, Unterpunkt "Network", aufgeführten Liste der unbedingt anzubietenden Ports. Leider wurden wir auf zahlreiche Verstöße gegen diesen Punkt aufmerksam gemacht.
Wir unterstützen darüber hinaus die Empfehlung, keine bzw. möglichst wenige Portrestriktionen vorzunehmen, sowie keine Anwendungs- und Abfangproxies zu verwenden. - die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.2 festgelegten Unterstützung anonymer Authentifizierung. Wir bitten, diese Unterstützung auch in den entsprechenden Anleitungen zu dokumentieren.
- die Einhaltung der in Abschnitt 6.3.3, Unterpunkt "Network", aufgeführten Liste der unbedingt anzubietenden Ports. Leider wurden wir auf zahlreiche Verstöße gegen diesen Punkt aufmerksam gemacht.
- Falls Portrestriktionen unumgänglich sind, sollten diese öffentlich zugänglich dokumentiert und begründet werden, sowohl für ein- als auch für ausgehende Beschränkungen.
Wir bitten die GÉANT Association, dies in die eduroam Policy Service Definition als "MUST"-Anforderung aufzunehmen. - Aufgrund der herausragenden Bedeutung des eduroam-Netzes für die wissenschaftliche Gemeinschaft fordern wir eine ausreichende Ausstattung mit personellen und finanziellen Mitteln zur Aufrechterhaltung, zur Verbesserung und zum Ausbau des Netzwerkes durch die betreibenden Hochschulen.
Wir bitten diese Hinweise analog für andere hochschulöffentliche Netze zu beherzigen.
Adressaten: alle Fachschaften der unterzeichnenden BuFaTas der ZKK in Aachen, den DFN-Verein und die GÉANT Association
Rücktritt von Prüfungen
Die 76. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordert, dass zum Rücktritt von Prüfungen an Hochschulen aus gesundheitlichen Gründen ein ärztliches Gutachten zur Prüfungsunfähigkeit ohne die Angabe von medizinischen Daten, insbesondere Krankheit und Symptome, durch behandelnde Ärzt*innen (Vertrauensärzt*innen der Hochschule oder Haus-/ Amtsärzt*innen) gegenüber der Prüfungsbehörde als ausreichend gilt.
Dies soll verhindern, dass Studierende Diagnosen, Symptome und vergleichbare medizinische Daten gegenüber der Hochschule offenlegen müssen. Damit werden Datenschutzprobleme vermieden und die Prinzipien der Datensparsamkeit und Datenvermeidung eingehalten.
Die 76. Konferenz der deutschsprachigen Mathematikfachschaften und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften würde die Bereitstellung eines entsprechenden Formulars durch die Hochschule begrüßen.
Zum Positionspapier zum Rücktritt von Prüfungen
Empfehlungen für einen guten Übungsbetrieb
Übungen sind eine zentrale Lehrveranstaltungsform in mathematischnaturwissenschaftlichen Fächern. Hier wird die Fähigkeit, analytisch und systematisch Problemstellungen anzugehen und zu lösen, geschult. Diese Kompetenz gilt als eine der zentralen Fähigkeiten von Absolventinnen und Absolventen mathematisch-naturwissenschaftlicher Fächer.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Übungen bieten die Möglichkeit, Inhalte einer Vorlesung zu vertiefen und zu festigen. Daher sollten Übungsinhalte gut mit der Vorlesung abgestimmt sein. Ein intensives Betreuungsverhältnis bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Übung, daher sollten die Übungsgruppen eine angemessene Größe haben.
Für die Übungen sollten Aufgaben in Form von Übungsblättern zur Bearbeitung außerhalb der Übungstermine zur Verfügung stehen. Darüber hinaus ermöglichen Präsenzaufgaben ein breites Spektrum von Herangehensweisen und Lösungsansätzen anzubieten und Verständnisprobleme aufzudecken. Die Übungsblätter sollten zur Korrektur eingereicht werden können. Die korrigierten Lösungen sollten den Studierenden schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden, damit aufgetretene Fehler und Defizite nachgearbeitet werden können.
Zu den Übungsblättern sollten zeitnah Lösungsskizzen zur Verfügung gestellt werden, um die Nachbereitung der Übungen und die Vorbereitung auf Prüfungen zu unterstützen. Ebenso sollten die Übungsblätter Aufgaben beinhalten, die in Stil und Niveau auf die Prüfung vorbereiten. Dies sorgt für Transparenz in Bezug auf die Prüfungsanforderungen.
Des Weiteren empfehlen wir, den Übungsgruppenleiter*innen eine didaktische Schulung anzubieten, um sie auf ihre Aufgaben vorzubereiten.
Struktur der Übungsaufgaben
Auf einem Übungsblatt sollten Aufgaben mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad bzw. Arbeitsaufwand vorhanden sein. Das Konzept von zusätzlichen Aufgaben auf freiwilliger Basis stellt eine weitere Vertiefung oder Erweiterung des in der Vorlesung behandelten Stoffes dar. Die zum Lösen der regulären Aufgaben benötigten Inhalte sollten in der Vorlesung behandelt worden sein.[1]
Beispiele für Best-Practice
- Bei Bedarf können Literaturverweise zur Thematik einer Übungsaufgabe angegeben werden, um z.B. bei Problemen oder weitergehendem Interesse, die Möglichkeit zum Selbststudium anzubieten.
- Praktikabel ist weiterhin am Ende der jeweiligen Übungsaufgabe das Lernziel zu formulieren, um eine Selbstreflexion der Studierenden verstärkt zu ermöglichen.
Übungsablauf
Im prinzipiellen Ablauf einer Übung sollte ausreichend Zeit für fachliche und aufgabenbezogene Diskussionen eingeplant sein. Die aufgeworfenen Fragen in fachliche Diskussionsbahnen zu lenken, gehört unseres Erachtens in das Aufgabengebiet von Übungsgruppenleiter*innen genauso, wie die Moderation und die Motivation zu entsprechenden Diskussionen (z.B. mithilfe von Kontroll- bzw. Verständnisfragen). Dies fördert den Dialog zwischen Studierenden und Übungsgruppenleiter*innen und schafft ein kollegiales Verhältnis, welches der Atmosphäre und dem Lernklima zugutekommt. Eine solche Beziehung ermöglicht zudem eine konstruktive, gegenseitige Kritikbehandlung. In diesem Zusammenhang kann individueller auf gehäufte Fehler der Übungsgruppe eingegangen werden.
Zusätzlich zu den regulären Übungen sind offene und durch Tutor*innen betreute Übungsräume (z.~B. Übungsflure -labore, Lernzentren) eine sinnvolle Ergänzung. In diesen Zeiträumen stehen die Tutor*innen den Studierenden bei deren Problemen, Fragen und Verständnisschwierigkeiten helfend zur Seite.
Diese Empfehlungen sind als Anregung zur Auseinandersetzung mit und Weiterentwicklung von vorhandenen Übungskonzepten zu verstehen.
Zum Positionspapier zu Übunsgskonzepten
- ↑ Die ZaPF möchte hierbei klarstellen, dass dies Transferleistungen nicht ausschließt. (Diese Fußnote wurde auf dem Abschlussplenum der ZaPF hinzugefügt und konnte somit nicht vom Abschlussplenum der KoMa abgestimmt werden.)
Zu allen Beschlüssen aus Aachen
WiSe 14/15 - Bremen
Resolutionen zum WiSe 14/15 aus Bremen
Positionspapier zu Lernzentren
Die ZaPF spricht sich für die Einrichtung bzw. Etablierung von Lernzentren an Physikfachbereichen aus. Unter einem Lernzentrum verstehen wir dauerhaft zur Verfügung stehende Räumlichkeiten, die allen Studierenden offenstehen. Die Ausstattung soll Gruppenarbeit, sowie individuelle tutorielle Betreuung ermöglichen.
Die ZaPF empfiehlt die Ausgestaltung des Lernzentrums wie folgt:
Das Lernzentrum soll auf Studierende im Bachelor und Lehramt (Grundstudium) ausgerichtet sein. Der Schwerpunkt soll dabei auf der Hilfe zum Selbst- und Gruppenlernprozess liegen. Gerade jüngere Studierende, die eine sehr verschulte Lehrform gewohnt sind, sollen so dazu angehalten werden, sich intensiv in Gruppen oder alleine mit dem Vorlesungsstoff auseinandersetzen. Das schließt die Betreuung durch fachlich und didaktisch geschulte Tutorinnen und Tutoren ein. Diese sollen in der Lage sein, die besonderen Ansprüche, die durch das große inhaltliche Spektrum und individuelle Anforderungen entstehen, zu erfüllen. Der Fokus liegt auf Vermittlung der Methodik, die zur Problemlösung nötig ist. Die Tutorinnen und Tutoren brauchen demnach Praxiserfahrung oder eine Schulung im Rahmen eines Fachtutoren-Workshops. Des Weiteren ist es wichtig, Zugang zu Literatur und Internet zu gewährleisten. Eine Grundausstattung an Lehrbüchern, die zur Präsenznutzung vorliegen, ist dazu sehr wichtig. Zur Etablierung dieses Konzepts ist eine dauerhaft sichergestellte Finanzierung und freier Zugang zu den Räumlichkeiten essentiell notwendig.
Wünschenswert wäre eine gute Kommunikation zwischen den Verantwortlichen der Übungen der Grundvorlesungen und den Tutorinnen und Tutoren des Lernzentrums, um sich über Schwerpunkte und Inhalte der Vorlesungen und Probleme der Studierenden auszutauschen. Ferner ist die Eingliederung des Lernzentrums in das E-Learning-System ein wichtiger Zusatz. Dadurch können Studierende beispielsweise Fragen in einem Forum stellen, auf die sich die Tutorinnen und Tutoren bereits im Vorfeld vorbereiten können. Allgemein erhöht sich dadurch die Erreichbarkeit des Zentrums.
Darüber hinaus sehen wir die Möglichkeit ein solches Zentrum interdisziplinär aufzubauen. Gerade bei kleineren Fachbereichen kann man so regelmäßige Öffnungszeiten und eine gesicherte Finanzierung gewährleisten. Zur Sicherung der Qualität empfehlen wir eine Evaluation des Zentrums und der Tutorinnen und Tutoren.
Wir sehen in der Errichtung eines solchen Zentrums die Chance, die Studienqualität und Betreuung erkennbar zu erhöhen, den Einstieg ins Studium zu erleichtern und den Ehrgeiz und die Motivation über dessen gesamten Verlauf hoch zu halten.
Zum Postionspapier zu Lernzentren
Zu allen Beschlüssen aus Bremen
SoSe 14 - Düsseldorf
Resolutionen zum SoSe14 aus Düsseldorf
Zusammenarbeit von ZaPF und CHE
Die ZaPF stellt fest, dass sich die Zusammenarbeit mit dem CHE erheblich verbessert hat. Das CHE zeigte sich bei den konstruktiven Gesprächen mit KFP, ZaPF und jDPG offen für weitere Änderungsvorschläge der ZaPF. Dementsprechend hat sich die Ausgangssituation gegenüber Sommer 2013 wesentlich verändert, sodass die ZaPF auf die Umsetzung der gemeinsam erarbeiteten Verbesserungen in der nächsten Umfrage vertraut und einen Boykott nicht unterstützt. Die für die ZaPF entscheidenden Veränderungen, die von der Arbeitsgruppe (Bestehend aus Mitgliedern von ZaPF, jDPG, KFP und CHE) und bei der Podiumsdiskussion auf der Sommer-ZaPF 2014 [1] erarbeitet wurden, beinhalten:
- Das CHE sieht den Zweck des Hochschulrankings ausschließlich in einer ersten Orientierungshilfe für Studieninteressierte. Sowohl das CHE als auch die ZaPF sprechen sich dagegen aus, hochschulpolitische Entscheidungen durch Ergebnisse des CHE-Hochschulrankings beeinflussen zu lassen.
- Die Indikatoren wurden so angepasst, dass sie ein für das Physikstudium passenderes Bild ergeben. Dies geschah insbesondere durch eine Komplettüberarbeitung der Studierendenbefragung.
Dennoch sieht die ZaPF die Notwendigkeit weiterer Verbesserungen. Daher wird eine weitere konstruktive Zusammenarbeit mit dem CHE und perspektivisch mit der ZEIT angestrebt. Noch nicht abschließend diskutierte Forderungen der ZaPF sind:
- Der multidimensionale Ansatz der Studie muss erhalten bleiben.
- Die Darstellung der Ergebnisse muss diesem Anspruch gerecht werden.
- Der Fragebogen soll noch besser für das Physikstudium relevante Faktoren abfragen.
- Die Repräsentativität der veröffentlichten Stichprobe soll durch entsprechende statistische Methoden verbessert werden.
Adressaten:
Zur Stellungnahme zur Zusammenarbeit von ZaPF und CHE
Ergänzung zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien)
Ohne die Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt), dass an jeder Universität, die Physiklehrerinnen und -lehrer ausbildet, mindestens eine Fachdidaktikprofessur existieren soll, in Frage zu stellen, präzisiert die ZaPF ihre Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien) um folgende Punkte:
- Das bestehende Verhältnis zwischen der Vermittlung der Anwendung und der Weiterentwicklung der Fachdidaktik sollte zu Gunsten der Vermittlung an die
Lehramtstudierenden angepasst werden. Für dieses Ziel empfiehlt die ZaPF vermehrt auf Dozentinnen und Dozenten mit einschlägiger Praxiserfahrung (mind. 5 Jahre Unterrichtserfahrung als eigenverantwortliche Lehrkräfte, Seminarleitung (Referendariat) oder Schulbuchautorenschaft etc.) zurückzugreifen.
- Eine hohe Praxiserfahrung geht höchst selten mit einer klassischen akademischen Laufbahn einher. Um den Zugang zur universitären Lehre für Dozentinnen und Dozenten mit hoher Praxiserfahrung zu erleichtern, empfiehlt die ZaPF, der klassischen akademischen Laufbahn (Promotion, Habilitation, ...) als Voraussetzung eine angemessene Bedeutung beizumessen.
- Wer Lehren lehrt, sollte selbst viel Lehrerfahrung haben und nicht den Praxisbezug verlieren. Deshalb empfiehlt die ZaPF, dass Fachdidaktikprofessorinnen und -professoren einen Teil ihres Lehrdeputats im Schulunterricht, vorzugsweise in der Mittelstufe, ableisten.
Adressaten:
Zur Ergänzung zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren
Finanzkürzungen an deutschen Hochschulen
Adressaten:
Zur Stellungnahme zu Finanzkürzungen an deutschen Hochschulen
Stellungnahme zum Hochschulzukunftsgesetz Nordrhein-Westfalen
Der Gesetzesentwurf der LR-NRW enthält einige Punkte, die aus unserer Sicht nicht akzeptabel sind.
Aus diesen Gründen beschließt die ZaPF, dem Positionspapier des Landes-ASten-Treffens NRW zum HochschulZukunftsGesetz NRW zuzustimmen. Studentische Forderungen zum HZG
Die aus den Studentischen Forderungen entstandenen Stellungnahme in ihrer beim Landtag NRW eingegangenen Form
Zu allen Beschlüssen aus Düsseldorf
WiSe 13/14 - Wien
Resolutionen zum WiSe13 aus Wien
Anti Harassment Policy - Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten
Die ZaPF ist ein freies Forum von und für Physikstudika. Sie bietet eine sichere Umgebung für Teilnehmika unabhängig ihrer Alter, Geschlechter, sexueller Identitäten oder Orientierungen, physischen Erscheinungen und Befähigungen, Studiengänge, Lebensumstände sowie politischer oder religiöser Überzeugungen. Aus diesem Grund kann diskriminierendes, ausschließendes und grenzüberschreitendes Verhalten in jeglicher Form nicht toleriert werden.
Adressaten:
Zur Stellungnahme gegen Diskriminierung, Ausschließung und grenzüberschreitendes Verhalten
Fachdidaktikprofessuren
Die Kernaufgabe der Fachdidaktikprofessuren ist die Ausbildung der Lehramtsstudierenden. In zweiter Linie soll erst die Forschung folgen.
Die ZaPF empfiehlt bei Berufungen von Fachdidaktikprofessuren die Standardkriterien für Bewerberinnen und Bewerber folgenderma\ss en anzupassen:
- Bei den Bewerberinnen und Bewerbern soll primär auf einschlägige Praxiserfahrung geachtet werden, auf Forschungsaktivität sekundär.
- Eine klassische akademische Laufbahn (Promotion, Habilitation, ...) ist nicht zwingend erforderlich.
- Die Stellen sollten ein erhöhtes Lehrdeputat beinhalten.
Adressaten:
Zur Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren
Geschichte der Physik
Die ZaPF empfiehlt, dass an jeder Universität, an der ein Physikstudium aufgenommen werden kann, auch ein Modul zur Physikgeschichte angeboten wird.
Dieses Modul kann je nach Personal eine Vorlesung, ein Seminar, eine Hausarbeit oder eine Ringvorlesung sein. Denkbar sind auch universitätsübergreifende Block-Seminare. Das Modul soll frei wählbar und mit Credits versehen sein. Die ZaPF empfiehlt eine Zusammenarbeit mit inner- und außeruniversitären physikhistorischen Arbeitsgruppen.
Adressaten:
Zur Stellungnahme zur Geschichte der Physik
SoSe 13 - Jena
Resolutionen zum SoSe13 aus Jena
CHE-Ranking
Die ZaPF lehnt das CHE-Ranking ab.
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften (ZaPF) befasst sich seit 2007 kontinuierlich mit dem Thema des CHE-Rankings (Methodenwiki des CHE,Selbstdarstellung). Dieses wird von der Bertelsmann-Stiftung finanziert und den Studieninteressierten durch “DIE ZEIT” zugänglich gemacht. Bei der Arbeit auf der ZaPF wurden deutliche Mängel an der methodischen Durchführung festgestellt und der Kontakt zum CHE gesucht. Nach einer gemeinsamen Diskussion wurde eine Beteiligung an der Weiterentwicklung des Fragebogens in Aussicht gestellt (Protokoll des Gespräches mit dem CHE auf der Winter ZaPF 2010 in Berlin).
In diesem Zusammenhang wurden mehrfach konstruktive Kritik und konkrete Verbesserungsvorschläge an das CHE herangetragen (s. Reader der Winter-ZaPF 2011 in Bonn Abs. 2.5, 2.6) , wobei beides weitestgehend unbeachtet blieb. Daher stellt die ZaPF fest, dass die angestrebte Zusammenarbeit mit dem CHE gescheitert ist. Eine für die Studierenden oder Studieninteressierten hilfreiche Lösung erscheint uns ausgeschlossen, weswegen wir das CHE-Ranking in dieser Form ablehnen. Damit schließt sich die ZaPF der Kritik der sozialwissenschaftlichen Fachgesellschaften (DGS, DGPuK, DGfP, VHD, etc.) (Kritik des DGS am CHE) sowie der fachnahen Gesellschaft Deutscher Chemiker (GDCh) an. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich die KFP und die DPG dieser Kritik anschließen und sich für einen Ausstieg der Fachbereiche Physik aus dem CHE-Ranking aussprechen würden.
Die ZaPF unterstützt das Bestreben der Meta-Tagung der Fachschaften das CHE-Ranking zu boykottieren.
Zur Stellungnahme zum CHE-Ranking
Systemakkreditierung
Die Psychologie-Fachschaften-Konferenz und die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften fordern bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagementsysteme systemakkreditierter Hochschulen in folgenden drei Teilbereichen:
- Struktur
- Das Qualitätsmanagementsystem wird durch eine zentrale hochschulweite Kommission sowie mehrere fachnahe Kommissionen gesteuert. Dabei muss die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere darf kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschuleigenen Programmakkreditierungen sowie die Koordination der fachnahen Kommissionen.
- Den fachnahen Kommissionen obliegt die Aufgabe, neben der Qualitätssicherung insbesondere der kontinuierlichen Qualitätsentwicklung Sorge zu tragen. Sie erstatten der hochschulweiten Kommission in regelmäßigen Abständen Bericht.
- Um einen Interessensausgleich aller Statusgruppen zu gewährleisten, sind sowohl die hochschulweite als auch die fachnahen Kommissionen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau und ProfessorInnen gleichverteilt) zu besetzen.
- Es existiert ein hochschulinternes Beschwerdemanagement. Bei Problemen mit dem Qualitätsmanagement selbst ist sich an eine externe Beschwerdestelle zu wenden, die Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule hat. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
- Hochschuleigene Programmakkreditierungen
- Um die Betrachtung einzelner Studienprogramme als Vorteil der Programmakkreditierung beizubehalten, sieht das Qualitätsmanagement regelmäßige externe Begutachtungen der Programme vor. Diese orientieren sich in ihrer Struktur an den Regeln des Akkreditierungsrates für Programmakkreditierung (siehe hierzu Kapitel I der Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung gemäß Beschluss des Akkreditierungsrats vom 20.2.2013 [2] ).
- Bei diesen Begutachtungen wird die Einhaltung der Qualitätsziele überprüft. Dazu gehört in besonderem Maße die Studierbarkeit des jeweiligen Studienprogramms. Teil der Begutachtung ist eine Begehung, die u.a. getrennte Gespräche mit Lehrenden und Studierenden beinhaltet. Daneben sind die Ergebnisse des internen Evaluationssystems zu bewerten.
- Basierend auf dem Bericht der Gutachterinnen und Gutachter entscheidet die hochschulweite Kommission über Auflagen und Fristen für das begutachtete Programm. Sollten diese nicht erfüllt werden, so ist die Einschreibung für dieses Programm bis zur Behebung der Mängel auszusetzen.
- Evaluationssystem
- Um eine Qualitätskontrolle sicher zu stellen sind die Programme regelmäßig zu evaluieren. Dabei sollten drei zentrale Merkmale evaluiert werden:
- Struktur:
- Hierbei soll überprüft werden, ob die im Programm vorausgesetzten Ressourcen und Kapazitäten tatsächlich vorhanden sind. Weiterhin ist eine sinnvolle Gliederung und angemessene Workload-Verteilung der Module sicherzustellen (Studierbarkeit).
- Inhalt:
- Die Evaluation prüft, ob die Modulinhalte mit den Empfehlungen fachnaher Organisationen (z.B. Bundesfachschaftentagungen, Fachbereichskonferenzen) übereinstimmen.
- Lehre:
- Die Lehrveranstaltungen sind mindestens jährlich nach gängigen wissenschaftlichen und methodischen Standards zu evaluieren.
- Struktur:
- Die Ergebnisse der Evaluationen fließen in die Weiterentwicklung der Studienprogramme durch die fachnahen Kommissionen ein. Alle Daten und Ergebnisse der Evaluationen des betreffenden Studiengangs sollen den Kommissionen und den Beteiligten der hochschuleigenen Programmakkreditierungen zur Verfügung gestellt werden.
Zur Stellungnahme zur Systemakkreditierung
Anerkennung von Studienleistungen
Die ZaPF fordert eine hohe Flexibilität bei der Anrechnung von Studienleistungen, welche an anderen Universitäten, insbesondere im Ausland, erbracht wurden. Bei dem Vergleich von Modulen sollte der Schwerpunkt auf Inhalten und Kompetenzen, nicht bei den ECTS-Punkten liegen. Sollten Module nur teilweise gleichwertig sein, soll dies durch Zusatzleistungen wie Präsentationen oder kurze Hausarbeiten ausgeglichen werden können.
Zur Stellungnahme zu Anerkennung von Studienleistungen
Positionspapier zur demokratischen Mitgestaltung in Hochschulgremien
Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empfiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
- Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgruppenveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einer Vertreterin bzw. einem Vertreter jeder Statusgruppe sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
- Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
- Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgruppe in einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
- Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreterinnen und Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekanin/Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.
WiSe 12/13 - Karlsruhe
Resolutionen zum WiSe12 aus Karlsruhe
Open Access
Die ZaPF begrüßt Open Access und fordert alle Studierenden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, ihre, insbesondere aus öffentlicher Hand finanzierten, Arbeiten unter Open Access zu veröffentlichen und ihre Daten unter freien Lizenzen verfügbar zu machen. Darüber hinaus betrachten wir die Bemühungen der Hochenergiephysik-Community im Rahmen von SCOAP3 als richtungsweisend und schließen uns allen in der Berliner Erklärung gemachten Aussagen an.
Zur Stellungnahme zu Open Access
Zivilgesellschaftliches Engagement
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften spricht sich dafür aus, in den Studienordnungen der Physik-Studiengänge die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement als ausdrückliches Ziel zu verankern. Eine Auseinandersetzung mit gesellschaftlich relevanten Aspekten der Physik soll in geeigneter Weise in der Lehre Berücksichtigung finden. Gesellschaftliches Engagement soll gefördert werden und Studierenden aus ihrem Engagement kein Nachteil entstehen.
Zur Stellungnahme zu Zivilgesellschaftlichen Engagement
Positionspapier zur Systemakkreditierung
- Die ZaPF fordert bundesweite Mindeststandards für die Qualitätsmanagmentsysteme (QMS) systemakkreditierter Universitäten.
- Dieses QMS soll durch eine zentrale fakultätenübergreifende Kommission sowie mehrere fakultäteninterne Kommissionen gesteuert werden. Dabei soll die zentrale fakultätenübergreifende Kommission in ihrer Entscheidungshoheit uneingeschränkt sein. Insbesondere soll kein Abhängigkeitsverhältnis zur Hochschulleitung bestehen. Dieser Kommission obliegt die Steuerung der hochschulinternen Akkreditierungsverfahren, sowie die Koordination der fakultäteninternen Kommissionen.
- Den fakultäteninternen Kommissionen wird die Aufgabe übertragen, für eine ständige Qualitätssicherung der Studiengänge in den jeweiligen Fakultäten Sorge zu tragen. Außerdem hat sie der fakultätenübergreifenden Kommission in regelmäßigen Abständen über die von ihnen überwachten Studiengänge Bericht zu erstatten.
- Beiden Kommissionen soll dabei uneingeschränkter Zugriff auf alle relevanten Daten des zu evaluierenden Studiengangs gewährt werden.
- Alle das QMS betreffende Kommissionen sollen vollparitätisch (Studierende, Mittelbau, ProfessorInnen in gleicher Anzahl) besetzt werden.
- Die Existenz eines externen Beschwerdemanagements ist zwingend notwendig. Diese muss Einfluss auf den Akkreditierungsstatus der Hochschule nehmen können. Eine solche Funktion könnten z. B. die Akkreditierungsagenturen oder der Akkreditierungsrat erfüllen.
Zu allen Beschlüssen aus Karlsruhe
SoSe 12 - Bochum
Resolutionen zum SoSe12 aus Bochum
Interdisziplinäre Studiengänge
Die ZaPF erachtet naturwissenschaftliche interdisziplinäre Studiengänge im Bachelor und Master als sinnvoll, sofern sie die folgenden Prämissen erfüllen:
- Die Studiengänge werden mit einem klaren Konzept ausgearbeitet, das die Ausbildung von Spezialisten in dem entsprechenden interdisziplinären Feld zum Ziel hat. Insbesondere sind die Module und Veranstaltungen dieser Studiengänge speziell auf die Lernziele des Studiengangs zugeschnitten.
- Interdisziplinäre Studiengänge gehen nicht zu Lasten bereits existierender Studiengänge.
- Es gibt in mindestens einem der beteiligten Fachbereiche einen Verantwortlichen oder einen verantwortlichen Ausschuss, der für die Durchführung und Koordination des interdisziplinären Studiengangs zuständig ist. Zu seinen Aufgaben gehören insbesondere die Abstimmung von Prüfungsordnungen und die Koordination von Veranstaltungsterminen. Auch eine kompetente Studienberatung ist gewährleistet.
- Bei einem Wechsel während des Bachelors zwischen dem interdisziplinären Studiengang und den entsprechenden klassischen Studiengängen werden möglichst viele Leistungen anerkannt. Der Bachelor des interdisziplinären Studiengangs wird, gegebenenfalls unter Auflagen, beim Übergang in den Master des reinen Studiengangs und umgekehrt anerkannt.
Zur Position zu interdisziplinäre Studiengänge
Vorlesungszeiten in Deutschland
Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften befürwortet eine Vorverlegung und Harmonisierung der Vorlesungszeiten an allen deutschen Hochschulen mit dem Zweck, die Mobilität der Studierenden innerhalb Europas und weltweit zu erleichtern. Eine solche Umstellung soll deutschlandweit einheitlich erfolgen. Dies soll nur geschehen, wenn ein termingerechtes Zulassungs- und Einschreibungsverfahren garantiert werden kann und die Einbeziehung von Praktika, insbesondere Schulpraktika, ohne Zeitverzug möglich ist. Um einmalige Schwierigkeiten bei der Umstellung zu vermeiden, sollen die Vorlesungszeiten über einen Migrationszeitraum von vier bis sechs Jahren kontinuierlich angepasst werden.
Positionspapier der ZaPF zum studentischen Akkreditierungspool
- KASAP: Die ZaPF begrüßt die Wiederaufnahme der konstruktiven Arbeit aller Poolgremien, sowie die wiederaufgenommene Finanzierung des Pools durch die Akkreditierungsagenturen. Ferner ist es die Position der ZaPF, den KASAP darin zu bestärken, die Einsetzung eines bilateralen Beschwerdegremiums weiterhin mit den Agenturen zu erörtern.
- Selbstverständnis des Pools: Studentische Entsandte vertreten in Peergroups keine politische Meinung und haben nur die Aufgabe konstruktiv an ihrem Verfahren mitzuwirken. Ferner ist es die Position der ZaPF, dass der studentische Akkreditierungspool die Aufgabe hat zu Beschlüssen aller für die Akkreditierung relevanten Gremien Stellung zu beziehen, da er als einzige Organisation die Möglichkeit hat die Positionen aller legitimierten Studierendenvertretungen bundesweit zusammenzutragen und demokratisch zu erörtern, vertritt darüber hinaus aber keine allgemeine hochschulpolitische Position.
- Geschlechterquotierte Dreierliste: Es ist die Position der ZaPF, dass das geschlechterquotierte Losverfahren durch eine geschlechterquotierte Dreierliste ersetzt werden soll. Dabei werden der erste und der dritte Listenplatz unquotiert gelost und der zweite Listenplatz jeweils aus den Bewerbungen des zum ersten Listenplatz anderen Geschlechts gelost.
- Beschluss zur direkten Kontaktaufnahme: Die ZaPF unterstützt weiterhin den Antrag zur direkten Kontaktaufnahme wie auf dem 26. PVT in Braunschweig vorgeschlagen.
Wortlaut des Antrags: Die Agenturen können bereits eingesetzte studentische Gutachterinnen und Gutachter für eine nachfolgende Teilnahme an Akkreditierungsverfahren auch direkt ansprechen, wenn sich durch das Besetzungsverfahren nach §12 der Poolrichtlinien kein Kandidat findet und/oder die Verwaltung feststellt, dass der Pool keinen fachlich qualizierten GutachterInnen vermitteln kann. Weiter möge der KASAP darauf hinwirken, dass die Agenturen in diesen Fällen den Pool über die beteiligten studentischen Gutachterinnen und Gutachter informieren. - Finanzierung des Studentischen Pools: Es ist die Position der ZaPF, dass sich der KASAP über agenturunabhängige Finanzierungsmöglichkeiten für den studentischen Pool informieren soll. Ferner soll sich der studentische Akkreditierungspool langfristig eine Rechtsform geben und seine Geschäfte selbst führen.
- Braunschweiger Modell: Die ZaPF spricht sich gegen eine Umsetzung des Konzepts zur Umstrukturierung des Pool des AStA der TU Braunschweig aus, da sie die strikte Aufteilung der Kompetenzen unter den entsendenden Organisationen nicht unterstützt.
- Schulung der studentischen Poolmitglieder: Es ist die Position der ZaPF, dass Schulungsseminare regelmäßig und bundesweit verteilt durchgeführt werden und diese in einem angemessenen Zeitrahmen angekündigt werden müssen.
- Kostenübernahme durch Studierendenschaften: Es ist die Position der ZaPF, dass Fahrtkosten der studentischen Entsandten zu Schulungsseminaren, sowie die Tagungskosten auf einem PVT von den Studierendenschaften der teilnehmenden Entsandten übernommen werden sollen.
- Verbindlichkeit von Beschlüssen des PVT: Es ist die Position der ZaPF, dass Richtlinien zur Akkreditierung, die vom PVT beschlossen werden, für alle Entsandten verbindlich sind, auch wenn diese im Widerspruch zu den Richtlinien ihrer entsendenden Organisationen stehen. Dies dient der langfristigen Stärkung des studentischen Akkreditierungspools und der Beschlüsse des PVT.
Open Source
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften spricht sich dafür aus, die Verwendung freier Software, freier Dateiformate und freier Lizenzen an Universitäten zu fördern und zu unterstützen. Sie sollen proprietären Äquivalenten, wenn möglich, vorgezogen werden.
Zu allen Beschlüssen aus Bochum
WiSe 11/12 - Bonn
Resolutionen zum WiSe11 aus Bonn
Auf der Winterzapf 11/12 in Bonn wurden keine Resolutionen oder Positionen beschlossen.
SoSe 11 - Dresden
Resolutionen vom SoSe11 aus Dresden
Übungskonzepte
zur Ausarbeitung zu Übungskonzepten
Föderalismus im Bildungswesen
zum Katalog zum Föderalismus im Bildungswesen
EQR/DQR
zur Stellungnahme zu EQR und DQR
ZEITlast-Studie
zur Stellungnahme zur Studie ZEITlast
Zu allen Beschlüssen aus Dresden
WiSe 10/11 - Berlin
Resolutionen vom WiSe10/11 aus Berlin
Übungskonzepte
Die ZaPF sieht die folgenden Punkte als wichtige Elemente eines Übungsbetriebes an:
- Zu den Vorlesungen werden in der Regel Übungsaufgaben gestellt (insbesondere zu den Grundvorlesungen).
- Sofern der Dozent die Aufgaben nicht selbst stellt, werden sie von ihm bestätigt.
- Zu den Aufgaben werden Musterlösungen als Dokument zugänglich gemacht.
- Jeder Studierende soll Möglichkeit haben seine bearbeiteten Aufgaben zur Korrektur abzugeben.
- Die Teilnehmerzahl einer Übungsgruppe soll 15 nicht überschreiten.
- Den Studierenden wird die Möglichkeit gegeben in den Übungsgruppen die gerechneten und neuen Aufgaben zu besprechen und Fragen zu klären.
- Vorlesungsinhalte sollen in den Übungsgruppen wiederholt werden (z.B. durch Verständnisfragen, Kurzvorträge).
- Die Dozenten, Aufgabensteller und Übungsguppenbetreuer einer Lehrveranstaltung treffen sich regelmäßig und halten Rücksprache. Die erste Anlaufstelle für inhaltliche Fragen eines Studierenden ist der Betreuer seiner Übungsgruppe.
(zum Plenumsbeschluss)
Verfasste Studierendenschaften in Bayern und Baden-Würtemberg
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) unterstützt nachdrücklich die Forderungen der Studierendenschaften und entsprechenden Landes-ASten-Konferenzen (LAK) in Baden-Württemberg und Bayern nach Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaften. Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Verfasste Studierendenschaften notwendig.
Zur Vertretung und Wahrung der Rechte der Studierenden sind frei gewählte Vertretungen Verfasster Studierendenschaften notwendig. Zur Ausübung dieser Funktion sollen sie insbesondere mit folgenden Rechten ausgestattet werden:
- sich selbst eine Satzung zu geben
- Beiträge zu erheben und ihre Finanzen selbst zu verwalten
- sich politisch zu äußern
(zum Plenumsbeschluss)
Fast Track
Die ZaPF erkennt die Berechtigung von Fast-Track als Ausnahmeregelung für besonders geeignete Studenten an. Sie rät aber im Allgemeinen von dessen Inanspruchnahme ab, da dieses Verfahren die Ausbildungsinhalte eines Masterstudiengangs nicht ersetzen kann.
Folgende Auflagen hält die ZaPF deshalb bzgl. dieses Promotionszugangs für erforderlich:
- Die Bachelorarbeit ist herausragend.
- Der Student muss durch einen Hochschullehrer vorgeschlagen und seine Eignung durch mindestens einen weiteren bestätigt werden.
- Ein angemessener Qualifikationszeitraum von max. 12 Monaten, z. B. für vertiefende Vorlesungen, Beiträge zu einem Kolloquium etc., muss angeboten werden.
- Nach diesem Zeitraum muss eine dem Masterabschluss entsprechende wissenschaftliche und fachliche Kompetenz von einem geeigneten Gremium überprüft und bestätigt werden.
Diese Auflagen berücksichtigen die Vorgabe für die Bewilligung von Fast-Track-Qualifikationsstipendien der DFG. Die ZaPF fordert die Universitäten auf, die entsprechenden Regelungen zum Promotionszugang dahingehend zu überarbeiten.
(zum Plenumsbeschluss)
Zu allen Beschlüssen aus Berlin
SoSe 10 - Frankfurt
Resolutionen vom SoSe10 aus Frankfurt
Prüfungsmodalitäten
Bei Studienbeginn zum Sommersemester müssen die Fachbereiche/Universitäten gewährleisten, dass alle Veranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge absolviert werden können. Ggf. schließt das ein Mehrangebot an Veranstaltungen ein, damit der Studiengang in Regelstudienzeit studierbar ist.
Lehramt
Datei:Lehramtstellungnahme.pdf
Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik
- Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen.
- Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet und als Qualifikation für Folgemodule anerkannt werden. Bei einer Differenz in der Anzahl der Leistungspunkte wird ein kulantes Vorgehen befürwortet. Gibt es an der eigenen Hochschule kein äquivalentes Modul, so sollen die Leistungen in einem entsprechenden Wahlbereich angerechnet werden.
- Es sollen wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung der Studiengänge und eine Instanz zur sinnvollen Zuordnung und zur Überprüfung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes vorhanden sein.
- Die Prüfungs- und Studienordnungen müssen transparent und eindeutig sein.
- In der Experimentalphysik sollen im Bachelor mindestens folgende Inhalte vermittelt werden:
- Klassische Mechanik
- Thermodynamik
- Elektrodynamik
- Optik
- Quanten- / Atomphysik
- In der theoretischen Physik sollen im Bachelor mindestens die folgenden Inhalte vermittelt werden:
- Klassische Mechanik
- Analytische Mechanik
- Elektrodynamik
- Spezielle Relativitätstheorie
- Einführung in die Quantenmechanik
- Thermodynamik
- Eine für die Bewältigung der Studieninhalte der Punkte 5 und 6 notwendige Vermittlung der entsprechenden Rechenmethoden soll rechtzeitig erfolgen und ggf. durch ein ergänzendes Modul gewährleistet werden.
- Der Umfang der Punkte 5 und 6 sollte insgesamt etwa 50-60 CP betragen, mit einer Gewichtung von 1:1 von Experiment und Theorie. Universitäten können selbst Schwerpunkte auf Theorie oder Experiment legen, wobei die Gewichtung nicht stärker als 2:1 sein sollte.
- In der mathematischen Ausbildung sollten folgende Inhalte vermittelt werden:
- Analysis einer Veränderlichen
- Analysis mehrerer Veränderlicher
- zugeh¨orige Integrationstheorie
- Lineare Algebra (elementare Matrixberechnungen bis Eigenwertprobleme)
- gewöhnliche Differentialgleichungen
- Funktionentheorie
- Operatorentheorie auf Hilberträumen
- Diese Inhalte sollten etwa 30 CP umfassen.
- Weiterhin sollen grundlegende Kenntnisse im Experimentieren vermittelt werden. Der Bachelor sollte Versuche im Grundpraktikum von mindestens 12 CP und im Fortgeschrittenenpraktikum im Umfang von 6-8 CP enthalten. Ein Ziel der Praktika sollte das Erlernen eigenständigen Arbeitens sein. Dies kann z.B. realisiert werden durch die Integration eines Projektpraktikums, welches das Grundpraktikum zum Teil ersetzen könnte.
- Die Inhalte von Festkörperphysik, Kern- und Elementarteilchenphysik, Atom- und Molekülphysik, Höhere Quantenmechanik und Statistische Physik sind wichtige Themen des Physikstudiums und es soll sichergestellt werden, dass diese Inhalte bis zum Masterabschluss gehört und eingebracht werden können.
- Im Bachelor sollte es möglich sein, Qualifikationen im Umfang von etwa 10 CP wie z.B. Programmiersprachen, Elektronik oder wissenschaftliches Präsentieren zu erlernen und einzubringen. Außerdem sollte es Raum von 33-45 CP für einen physikalischen Wahlbereich geben, der ein breites Angebot an Seminaren und ersten Vertiefungsvorlesungen im Bachelor beinhaltet.
- Weiterhin sollte Raum für ein verpflichtendes nichtphysikalisches Nebenfach geschaffen werden, welches einen Umfang von höchstens 12 CP haben sollte. Für physiknahe Fächer können zusätzlich CP aus dem physikalischen Wahlbereich hinzugezogen werden.
- Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von etwa 15 CP haben. Für diese dürfen jedoch keine weiteren Zusatzkenntnisse verlangt werden, die über die entsprechende Ordnung hinausgehen.
- Schon frühzeitig im Bachelorstudium sollen abweichend von der Klausur als Prüfungsform auch andere Prüfungsformen angeboten werden. Insbesondere werden mündliche, möglicherweise modulübergreifende Prüfungen befürwortet, um vernetztes Lernen der Studierenden zu fördern.
- Im Master sollte es einen Bereich von 60 CP geben, der sowohl vertiefende Spezialisierungsveranstaltungen als auch Veranstaltungen über bisher nicht behandelte physikalische Themen beinhaltet. Ein verpflichtender Anteil sollte ingesamt einen Umfang von 20 CP nicht übersteigen.
- Das Masterstudium sollte mit einer einjährigen Forschungsphase abgeschlossen werden, die mit einem Umfang von 60 CP bemessen ist.
Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt
WiSe 09/10 - München
Resolutionen vom WiSe09/10 aus München
Bildungsstreik
Die ZaPf unterstützt die zur Zeit im Rahmen des Bildungsstreiks stattfindenden Diskussionen zur Verbesserung des Bildungssystems. Die ZaPF, als Diskussionsforum der deutschsprachigen Physikfachschaften, unterstützt die von diesen Protesten angeregten inhaltlichen Debatten zur Verbesserung des Bildungssystem und wird fortfahren sich für eine bessere Bildung, mit ihren diversen Aspekten, einzusetzen.
Lehramt (1)
Die ZaPF fordert für das Lehramt ein einstufiges, modularisiertes Studium mit dem Abschluss Staatsexamen.
Open Access
Im Rahmen der Bemühungen zur Verbreitung von Open Access unterstützt die ZaPF die beim deutschen Bundestag eingereichte Online- Petition "Wissenschaft und Forschung - Kostenloser Erwerb wissenschaftlicher Publikationen" und ruft zu ihrer Mitzeichnung auf.
Berufungskommission
Die ZaPF fordert, dass eine Lehrprobe in Gestalt einer einzelnen Grundstudiumsvorlesung - mit Evaluation - in den Ablauf eines Berfungsverfahrens aufgenommen wird.
Zu allen Beschlüssen aus München
SoSe 09 - Göttingen
Resolutionen vom SoSe09 aus Göttingen:
Resolution aus dem AK Lehramt (1)
- Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungenzum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimentenfür den praktischen Einsatz im Unterricht.
- Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
- Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
- Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern à 4 SWS stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.
Resolution aus dem AK Lehramt (2)
Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.
Zu allen Beschlüssen aus Göttingen
WiSe 08/09 - Aachen
Resolutionen vom WiSe08 aus Aachen:
Resolution aus dem AK Lehramt
„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten. Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz! Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für alle zu gewährleisten.“
Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung
„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“ Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen „Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“
Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen
Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.
Resolution zu den Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF
Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. Sie ersetzen die Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF von 2002, selbige werden umbenannt in „Richtlinien für BaMa-Studiengänge“.
Für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.
Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.
Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeingete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.
Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesonder durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.
Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.
Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.
Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Stdium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.
Für Bachelor-Studiengänge:
Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einm fachwissenschaftlichen Maser als auch den Einstieg in das Berufsleben.
Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer übblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.
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SoSe 08 - Konstanz
Resolutionen vom SoSe08 aus Konstanz:
Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System
Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.
Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor
Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.
Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.
Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung
Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.
Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.
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WiSe 07/08 - Bielefeld
Resolutionen vom WiSe07 aus Bielefeld:
Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten
Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.
Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung
Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq
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Ältere
SoSe 2006: Ergänzung des Anforderungskatalogs
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll aufgrund aktueller Probleme Punkt 19 hinzugefügt werden:
19. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen. (w)
Den bestehenden Akkreditierungsrichtlinien für Bachelorstudiengänge der ZaPF soll Punkt 20 hinzugefügt werden.
20. Ein wirksames internes Instrument zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ist vorhanden. (h)
WiSe 2002: Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführung insgesamt positiv oder negativ beurteilen.
- Studierbarkeit (h)
- 6 Semester inkl. Arbeit (h)
- Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)
- Umfang 2-6 Monate (w)
- Kreditierung nach ECTS (w)
- Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)
- Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
- Studienbegleitende Prüfungen (h)
- Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
- Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt wrden (h)
- auch zur Notenverbesserung (w)
- Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)
- Pflichtveranstaltungen in deutschsprachigen Studiengängen müssen auf deutsch möglich sein (h)
- Etwas Spezialisierung ist auch möglich (außerhalb der Thesis) (h)
- nicht-physikalisches Nebenfach obglitatorisch (h)
- bei Bachelor of Science in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h)
- Bachelor nicht nur als Master Zugang --> kein abgeschnittes Diplomstudium (h)
- realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h)
- Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)
- Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
WiSe 2002: Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge
Die nachfolgende Liste wurde als verbindlich für die Akkreditierngsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg beschlossen. Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführungen insgesamt positiv oder negativ beurteilen.
- Studierbarkeit (h)
- 4 Semester inkl. Arbeit (h)
- Es gibt eine Master Thesis
- mindestens 6 Monate (h)
- mindestens 9 Monate (w)
- Kreditierung nach ECTS (h)
- Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
- Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
- Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
- Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)
- realistische Bestimmung der Credit Points (CPs) (h)
- Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein (h)
- Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
- Defizite aus dem Vorstudium sollen ausgeglichen werden (w)
-
- Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)
- Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% - 70% betragen (w)
- Spezialisierung in angemessener Tiefe ausserhalb der Thesis soll möglich sein (h)
(WiSe 2002)