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* Viele bestehende Zivilklauseln sind nicht vor allem als Verbot, sondern als Aufgabenbestimmung formuliert. Typisch dafür ist die Formulierung im NRW-Hochschulgesetz, nach der die Hochschulen einen Beitrag zu Frieden, Nachhaltigkeit und Demokratie entwickeln sollen. Dies wurde in den Vorgänger-AKs als sinnvolle Linie diskutiert, weil es nicht nur darauf gerichtet ist, Exzesse zu verhindern, sondern eine erfreuliche Entwicklungsrichtlinie für alle ist. | * Viele bestehende Zivilklauseln sind nicht vor allem als Verbot, sondern als Aufgabenbestimmung formuliert. Typisch dafür ist die Formulierung im NRW-Hochschulgesetz, nach der die Hochschulen einen Beitrag zu Frieden, Nachhaltigkeit und Demokratie entwickeln sollen. Dies wurde in den Vorgänger-AKs als sinnvolle Linie diskutiert, weil es nicht nur darauf gerichtet ist, Exzesse zu verhindern, sondern eine erfreuliche Entwicklungsrichtlinie für alle ist. | ||
* Dazu wurden im Vorgänger-AK 5 Thesen | * Dazu wurden im Frankfuerter Vorgänger-AK [https://zapf.wiki/WiSe15_AK_Zivilklausel#Diskussion 5 Thesen] diskutiert. Die Thesen und die Debatte darum wurden von der Redeleitung kurz vorgestellt. | ||
* Zusätzlich wurde im Vorgänger AK aber auch diskutiert, dass eine mögliche Resolution auch einen Teil enthält, der sich gegen die Kooperation mit Militär / Rüstungsindustrie ausspricht. | * Zusätzlich wurde im Vorgänger AK aber auch diskutiert, dass eine mögliche Resolution auch einen Teil enthält, der sich gegen die Kooperation mit Militär / Rüstungsindustrie ausspricht. | ||