WiSe16 Abschlussplenum
Formalia
Das Zwischenplenum ist mit 49 anwesenden Fachschaften beschlussfähig und wird 09:50 Uhr eröffnet.
Leipzig, Kassel, Halle-Wittenberg und Augsburg sind bereits abgereist.
Wahl der Redeleitung
Anderes Otto (TU Dresden) und René Schulz (TU Dresden) werden per Akklamation zur Redeleitung für das Abschlussplenum erklärt.
Wahl der Protokollführer
Matthias Lüth (BuFaK WiSo) und Jennifer Hartfiel (FU Berlin) werden per Akklamation als Protokollanten für das Abschlussplenum festgelegt.
Anwesende Fachschaften
Die Anwesenheit der Fachschaften wird festgestellt:
Universität anwesend? | |
Universität | Anwesend |
---|---|
RWTH Aachen | ja |
Uni Augsburg | nein |
Uni Bayreuth | ja |
FU Berlin | ja |
HU Berlin | ja |
TU Berlin | ja |
Uni Bielefeld | ja |
Uni Bonn | ja |
TU Braunschweig | ja |
Uni Bremen | ja |
TU Chemnitz | ja |
TU Clausthal | ja |
TU Cottbus | ja |
TU Darmstadt | ja |
TU Dortmund | ja |
TU Dresden | ja |
Uni Duisburg-Essen | ja |
Uni Erlangen-Nürnberg | ja |
Uni Duisburg-Essen (Technik) | ja |
Uni Frankfurt | ja |
TU Freiberg | ja |
Uni Freiburg | ja |
TU Graz | ja |
Uni Greifswald | nein |
Uni Göttingen | ja |
Uni Halle-Wittenberg | nein |
Uni Heidelberg | ja |
TU Ilmenau | ja |
jDPG | ja |
Uni Jena | ja |
TU Kaiserslautern | ja |
KIT | ja |
Uni Kassel | nein |
Uni Kiel | ja |
Universität Koblenz Landau | nein |
Uni Konstanz | ja |
Uni Köln | ja |
Uni Leipzig | nein |
FH Lübeck | ja |
Uni Marburg | ja |
Uni München | ja |
TU München | ja |
Uni Münster | nein |
Uni Oldenburg | ja |
Uni Potsdam | ja |
Uni Regensburg | ja |
Uni Rostock | ja |
Uni des Saarlandes | ja |
Uni Siegen | ja |
Uni Tübingen | ja |
TU Wien | ja |
Uni Wien | ja |
FH Wildau | ja |
Uni Wuppertal | ja |
Uni Würzburg | ja |
Die oben genannten Unis holen ihre Stimmkarte ab.
Damit sind 49 Fachschaften anwesend und die ZaPF damit beschlussfähig.
Im folgenden Abschnitt werden nachkommende Fachschaften sowie die damit resultierende Anwesenheit festgehalten: Münster kommt um 10:13 Uhr an und holt die Stimmkarte ab. Damit sind 50 Fachschaften anwesend.
Im folgenden Abschnitt werden abreisende Fachschaften sowie die damit resultierende Anwesenheit festgehalten: Uni Duisburg-Essen verlässt um 12:00 Uhr das Plenum, damit sind noch 49 Fachschaften anwesend.
TU Dortmund verlässt um 12:32 Uhr das Plenum, damit sind noch 48 Fachschaften anwesend.
Uni Freiburg verlässt um 12:32 Uhr das Plenum, damit sind noch 47 Fachschaften anwesend.
Uni Regensburg verlässt um 12:48 Uhr das Plenum, damit sind noch 46 Fachschaften anwesend.
Uni Wuppertal verlässt um 13:31 Uhr das Plenum, damit sind noch 45 Fachschaften anwesend.
Uni Bremen verlässt um 14:05 Uhr das Plenum, damit sind noch 44 Fachschaften anwesend.
Uni Rostock verlässt um 14:05 Uhr das Plenum, damit sind noch 43 Fachschaften anwesend.
TU Braunschweig verlässt um 14:15 Uhr das Plenum, damit sind noch 42 Fachschaften anwesend.
Uni Wien verlässt um 14:15 Uhr das Plenum, damit sind noch 41 Fachschaften anwesend.
TU Darmstadt verlässt um 14:24 Uhr das Plenum, damit sind noch 40 Fachschaften anwesend.
Uni Duisburg-Essen (Technik) verlässt um 14:27 Uhr das Plenum, damit sind noch 39 Fachschaften anwesend.
Uni Bonn verlässt um 14:35 Uhr das Plenum, damit sind noch 38 Fachschaften anwesend.
Uni Heidelberg verlässt um 14:50 Uhr das Plenum, damit sind noch 37 Fachschaften anwesend.
TU Chemnitz verlässt um 14:53 Uhr das Plenum, damit sind noch 36 Fachschaften anwesend.
KIT verlässt um 15:03 Uhr das Plenum, damit sind noch 35 Fachschaften anwesend.
Uni Oldenburg verlässt um 15:06 Uhr das Plenum, damit sind noch 34 Fachschaften anwesend.
TU Clausthal verlässt um 15:12 Uhr das Plenum, damit sind noch 33 Fachschaften anwesend.
TU Ilmenau verlässt um 15:20 Uhr das Plenum, damit sind noch 32 Fachschaften anwesend.
Uni München verlässt um 15:20 Uhr das Plenum, damit sind noch 31 Fachschaften anwesend.
Uni des Saarlandes verlässt um 15:27 Uhr das Plenum, damit sind noch 30 Fachschaften anwesend.
Uni Marburg verlässt um 16:00 Uhr das Plenum, damit sind noch 29 Fachschaften anwesend.
FH Wildau verlässt um 16:00 Uhr das Plenum, damit sind noch 28 Fachschaften anwesend.
Uni Potsdam verlässt um 16:04 Uhr das Plenum, damit sind noch 27 Fachschaften anwesend.
Uni Kiel verlässt um 16:10 Uhr das Plenum, damit sind noch 26 Fachschaften anwesend.
FH Lübeck verlässt um 16:12 Uhr das Plenum, damit sind noch 25 Fachschaften anwesend.
TU Berlin verlässt um 16:15 Uhr das Plenum, damit sind noch 24 Fachschaften anwesend.
Uni Erlangen-Nürnberg verlässt um 16:20 Uhr das Plenum, damit sind noch 23 Fachschaften anwesend.
TU München verlässt um 16:30 Uhr das Plenum, damit sind noch 22 Fachschaften anwesend.
RWTH Aachen verlässt um 16:35 Uhr das Plenum, damit sind noch 21 Fachschaften anwesend.
Uni Bayreuth verlässt um 16:53 Uhr das Plenum, damit sind noch 20 Fachschaften anwesend.
Uni Konstanz verlässtu um 17:03 Uhr das Plenum, damit sind noch 19 Fachschaften anwesend.
Uni Jena verlässt um 17:12 Uhr das Plenum, damit sind noch 18 Fachschaften anwesend.
Uni Düsseldorf verlässt um 17:14 Uhr das Plenum, damit sind noch 17 Fachschaften anwesend.
TU Cottbus verlässt um 17:19 Uhr das Plenum, damit sind noch 16 Fachschaften anwesend.
Uni Köln verlässt um 17:33 Uhr das Plenum, damit sind noch 15 Fachschaften anwesend.
Vorschlag und Beschluss der Tagesordnung
- Formalia
- Organisatorisches
- Wahlen
- Vorstellung und Beschluss der Resolutionsentwürfe und Positionspapiere
- Vorstellung der Arbeitskreise
- Sonstiges
Gegen die Tagesordnung wird keine Gegenrede vorgebracht.
Organisatorisches
Hinweise zur Abreise
- beim Checkout kann angeben werden, ob noch Interesse an Hoodies besteht, die für etwas mehr Geld als der ursprüngliche Preis nachbestellt werden können
- Es wird angeregt, nochmal im Tagungsbüro wegen der Fundsachen vorbeizuschauen, damit nichts vergessen wird
Wahlen
Folgender Wahlausschuss wird vorgeschlagen:
- Thomas Rudzki aus Heidelberg,
- Maik Rodenbeck aus Bielefeld,
- Victoria Schemenz aus Karlsruhe &
- Claire-Denise Frese aus Düsseldorf.
Der so vorgeschlagene Wahlausschuss wird ohne Gegenrede bestätigt.
Ständiger Ausschuss der Physik-Fachschaften (2 Personen)
Antragsteller |
Katharina Meixner, Karola Schulz und Peter Steinmüller |
Antragstext |
Katharina Meixner, Karola Schulz, Peter Steinmüller bewerben sich auf 2 Plätze für den Stapf. |
Begründung |
Die Amtszeit von Katharina Meixner und Karola Schulz endet. |
Diskussion |
Vorschlag der Kandidaten
Lukian (Würzburg): Karola Schulz wird vorgeschlagen. Vorstellung der Kandidaten Fragen an die Kandidaten Patrick (Konstanz) fragt, inwieweit die Kandidaten in die Orga in Berlin eingebunden sind? Matthias (Regensburg) möchte Wissen, ob die Kandidaten neben dem Studium ausreichend Kapazitäten für den StAPF haben und wo ihre Prioritäten liegen würden. Valentin (HUB) fragt Peter, was dieser im StAPF denn tun möchte bzw. was hast dieser bisher auf ZaPFen getan hat? Karola fragt er, ob sie eventuell auch nur freiwilliges StAPF-Mitglied sein möchte, so dass die Orga in Berlin nicht leidet? Merten (Göttingen) fragt, wie die Kandidaten die Kommunikation mit Kommunikationsgremium bzw. jDPG sehen und gestalten möchten? Björn (Aachen) berichtet aus persönliche Erfahrung von Vor- und Nachteile als Hauptorga einer ZaPF im StAPF: Kommunikation ist quasi optimal, aber kurz vor der ZaPf führt dies zu einem Totalausfall. Bei 2 Mitgliedern im StAPF (Karola und Mascha) würden also nur noch 3 aktive im StAPF sein, das ist hart. Thomas (Heidelberg) fragt Peter, ob dieser bereits im StAPF-AK war? Maik (Bielefeld) möchte wissen, ob eine Partei-Zugehörigkeit/Aktivität vorliegt? Die Personaldebatte für die drei Kandidaten beginnt. Nach Ende der Personaldebatte wird durch den Wahlausschuss ein geheimer 1. Wahlgang durchgeführt. |
Beschluss |
Ergebnis des ersten Wahlgangs:
Demnach sind alle Kandidaten gewählt, da alle mehr Ja- als Nein-Stimmen und mehr als 8 Ja-Stimmen erhalten haben. Peter Steinmüller und Katharina Meixner haben die meisten Ja-Stimmen und sind nach der Annahme der Wahl nun Mitglied im StAPF. Die ZaPF bestimmt in geheimer Wahl Peter Steinmüller und Katahrina Meixner zu Mitgliedern im Stapf. |
Kommunikationsgremium (2 Personen)
Antragsteller |
Oscar Telschow, Sonja Gehring und Ferderica Särdquist |
Antragstext |
Oscar Telschow, Sonja Gehring und Ferderica Särdquist bewerben sich auf 2 Plätze im Kommunikationsgremium. |
Begründung |
Zafer ist zurückgetreten, daher wird ein Platz für ein halbes Jahr bestimmt. Außerdem ist ein Platz regulär zu besetzen, dieser hat eine Amtsdauer von einem Jahr. Die beiden gewählten Kandidaten klären unter sich wer welchen Platz wahrnehmen wird. |
Diskussion |
Vorschlag der Kandidaten Vorstellung der Kandidaten Zafer und Thomas (Heidelberg) werden zwar beide im KomGrem aufhören, aber ihre Arbeit auf freiwilliger Basis fortsetzen. Fragen an die Kandidaten Christian (Oldenburg) fragt, ob sie Mitglied der jDPG sind beziehungsweise bereits Kontakt zur DPG hatten? Stefan (Köln) fragt, ob wirklich mit dem CHE zusammengearbeitet werden soll oder lieber mit dem Arbeitsamt und zu deren Projekten bzgl. Studienorientierung oder eigener Studienführer? Für Patrick (Konstanz) ist das KommGrem über die Satzung hinaus auch ein „Außensprecherposten“. Was halten die Kandidaten von der MeTaFa bzw. wie denken diese, diese wieder mehr in Schwung zu bringen? Die Personaldebatte für die drei Kandidaten beginnt. Nach Ende der Personaldebatte wird durch den Wahlausschuss ein geheimer 1. Wahlgang durchgeführt. |
Beschluss |
Ergebnis des ersten Wahlgangs:
Demnach sind alle Kandidaten sind gewählt, da alle mehr Ja- als Nein-Stimmen und mehr als 8 Ja-Stimmen erhalten haben. Sonja Gehring und Frederica Särdquist haben die meisten Ja-Stimmen und sind nach der Annahme der Wahl nun Mitglied im Kommunikationsgremium. Die ZaPF bestimmt in geheimer Wahl Sonja Gehring wird für ein halbes Jahr und Frederica Särdquist wird für ein Jahr zu Mitgliedern im Kommunikationsgremium. |
Technischer Organisationsausschuss aller Physikfachschaften - TOPF (1 Person)
Antragsteller |
Jan Luca Naumann (HU Berlin) |
Antragstext |
Jan Luca Naumann stellt sich zur Wahl für den TOPF |
Begründung |
Der Platz ist regulär zu besetzen. |
Diskussion |
Valentin (HUB): Jan Luca Naumann wird vorgeschlagen. Matthias (BuFaK WiSo) schlägt Friedrich Zahn vor. Dieser nimmt den Vorschlag nicht an. Jan Luca ist von der HU Berlin. Hat bereits beim letzten Mal kandidiert. Kümmert sich insbesondere um Mailinglisten und das Wiki. Patrick (Konstanz) fragt Jan, inwieweit dieser in die ZaPF-Ausrichtung in Berlin eingebunden ist? Er fragt außerdem, ob er für den ZaPF e.V. einen dedizierten Server administrieren könnte. Jan berichtet, dass er für die Finanzen zuständig ist, Jennifer dies aber kommissarisch übernommen hat. Dieses Semester ist er bis Dezember noch im Auslandssemester und hat danach 4 Monate freie Zeit. Er arbeitet an der Uni in der Serveradministration und verdient damit sein Geld. Die Personaldebatte für den Kandidaten beginnt. Nach Ende der Personaldebatte wird durch den Wahlausschuss ein geheimer 1. Wahlgang durchgeführt. |
Beschluss |
Ergebnis des ersten Wahlgangs: Jan Luca Naumann: 49 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen Die ZaPF bestimmt in geheimer Wahl Jan Luca Naumann zum Mitglied im Topf. |
Akkreditierungspool (Bestätigung und neue Mitglieder)
Vorstellung der Kandidaten
Folgende Leute möchten in den Akkreditierungspool entsandt werden oder ihre Mitgliedschaft durch die ZaPF bestätigen lassen:
- Markus Gleich (unbekannt) (war bereits mehrfach entsandt, hat mehrfach programmakkreditiert, möchte aber künftig eher systemakkreditieren, ist außerdem in der Qualitätssicherung seiner Uni aktiv)
- Margret Heinze (LMU) (leider nicht anwesend, hat viele Seminare besucht, hat 4 Akkreditierungen durchgeführt, ist Promotionsstudentin)
- Björn Guth (RWTH Aachen) (war bereits mehrfach entsandt, hat 6 x programmakkreditiert und sich auf weitere beworben, ist außerdem im Systemakkreditierungspool, hat aber noch keine Systemakkreditierungen durchgeführt, möchte sich aber künftig darauf konzentrieren, da es ausreichend gute Akkrediteure für die Physik gibt)
- Thomas Kirchner (Heidelberg) (leider nicht anwesend, hat aber bereits akkreditiert, Empfehlung von Thomas (Heidelberg))
- Katharina Meixner (FFM) (seit 2 Jahren im Programmakkreditierungspool, erste Wiederwahl, hat ihr erstes Verfahren hinter sich)
- Jannis Andrija Schnitzer (Heidelberg) (leider nicht anwesend, hat aber bereits akkreditiert, Empfehlung von Thomas (Heidelberg))
- Jakob Schell (Heidelberg) (leider nicht anwesend, hat aber bereits akkreditiert, Empfehlung von Thomas (Heidelberg))
- Merten Dahlkemper (Göttingen) (leider nicht anwesend, 1. Master-Semester, war beim PVT in Kiel und würde neu beginnen mit Akkreditierung)
- Jakob (Göttingen): Fürsprache für Merten
- Christian (Oldenburg): Sind die Akkreditierungsrichtlinien bekannt und wurde ein Akkreditierungs-AK besucht? Dies wird bejaht.
Nicht alle Kandidaten können anwesend sein. Es wird darum gebeten, dass sich die Kandidaten kurz vorstellen, diesem Wunsch wird nachgekommen und oben in der Liste ergänzt.
Der Wahlausschuss weist darauf hin, dass es keine Beschränkung bzgl. der Anzahl der Entsendungen in den Pool gibt. Da kein Wunsch auf Personaldebatte besteht wird der erste Wahlgang vom Wahlausschuss eingeleitet.
Ergebnis der Wahl
- Markus Gleich: 48 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen,
- Margret Heinze: 48 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen,
- Björn Guth: 48 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen,
- Thomas Kirchner: 46 Fürstimmen, 1 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen,
- Katharina Meixner: 46 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen,
- Jannis Andrija Schnitzer: 46 Fürstimmen, 1 Gegenstimmen, 3 Enthaltungen,
- Jakob Schell: 46 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen &
- Merten Dahlkemper: 48 Fürstimmen, 0 Gegenstimmen, 2 Enthaltungen.
Somit sind alle Bewerber in den Pool entsandt.
Vorstellung der nächsten ZaPFen
Bereits gewählte Ausrichter
Berlin zeigt einen Film für ihre Ausrichtung im Sommer '17. Sponsoren, Zeitplan und Party-Planung stehen. Helfika werden in geheimen Kellerbasen trainiert und ausgebildet.
Heidelberg zeigt einen Film für ihre Ausrichtung im Winter '17.
Bestimmung der ZaPF im Winter 2018
Würzburg zeigt einen Film für die Bewerbung im Wintersemester 2018. Sie haben im Vorfeld mit Zeitreisen experimentiert, dabei ist ein bisschen was schiefgegangen, so dass das Raum-Zeit-Kontinuum nur wieder hergestellt werden kann, wenn sie die ZaPF im Winter '18 ausrichten. Um die Delegationen zusätzlich zu überzeugen wird Wein verteilt.
Göttingen „bewirbt“* sich ebenfalls für die für das Wintersemester 2018 und zeigt eine Präsentation über die ZaPF in Heidelberg dazu.
In offener Abstimmung erhält Göttingen 12 Stimmen und Würzburg mehr als 12 Stimmen, vielleicht 36. Damit findet die ZaPF in Wintersemester 2018 in Würzburg statt
* Die Bewerbung wurde von Heidelberg eingereicht.
Initiativ: Vorstellung der LEUTE (unvollständig protokolliert, bitte ergänzen)
Da die LEUTE zuletzt durch einen Beschluss nur bis Dresden legitimiert wurden, bedarf es nun eines neuen Beschlusses. Außerdem möchte Thomas (Heidelberg) gern die Liste der Personen erweitern. Nach Nachfrage wird klar gestellt, dass eine freiwillige Mitarbeit jederzeit möglich ist und niemand ausgeschlossen wird, der sich nicht jetzt wählen lässt. Es geht vor allem darum, die Leute zu verpflichten und gegenüber anderen Personen zu legimitieren. Folgende Personen sollen die LEUTE bilden:
- Thomas (Heidelberg)
- Margret (LMU)
- Valentin (HUB)
- Tim (FUB)
- Christian (Oldenburg)
Es gibt 44 Stimmen dafür, es ist niemand dagegen und es gibt ein Enthaltungen.
Resolutionen, Satzungs- und GO-Änderungen, Positionspapiere und weitere Beschlüsse
Selbstverpflichtung zur Zusammenarbeit mit der DPG
Antragsteller |
Marcus Mikorski (Uni Tübingen/Frankfurt), Julia Schuch (FU Berlin), Leonard Lentz (HU Berlin), Merten Dahlkemper (Uni Göttingen) |
Antragstext |
Die ZaPF beauftragt den StaPF, Kontakt mit der DPG aufzunehmen um die Unterstützung von Aktionen, welche die Weltoffenheit und Internationalität der Physik und Wissenschaft im Allgemeinen unterstreichen, im Rahmen der Frühjahrstagung der Sektion Kondensierte Materie vom 19. bis 24. März 2017 in Dresden anzubieten. Diese Unterstützung solle insbesondere aus Werbung und Weitergabe der Information uber entsprechende Aktionen an die Fachschaften bestehen. Bei unter anderem folgenden Formaten wurde die ZaPF die DPG unterstützen wollen:
Die ZaPF beauftragt den StaPF die obige Liste von Vorschl¨agen an die DPG weiterzuleiten. |
Begründung |
Begründung: Es gibt derzeit ein Problem mit Fremdenfeindlichkeit in Deutschland. Konkrete hochschulpolitische Auswirkungen hat dies in mehrfacher Hinsicht. Erstens wurden ausländische (Promotions-)Studierende über offizielle Mailverteiler davor gewarnt, das Haus zu verlassen, da ihre Sicherheit möglicherweise gefährdet sei. Dies beeinträchtigt Studierende konkret in ihrem Studienalltag. Zweitens sprach Kanada zeitweise aufgrund der Situation vor Ort eine Reisewarnung für Sachsen aus, welche abschreckend auf ausländische Studierende wirken k¨onnte.1 Drittens werden Studierende und Forschende aktiv durch die Situation davor abgeschreckt, nach Dresden zu kommen.2 1 http://www.zeit.de/politik/deutschland/2015-10/kanada-reisewarnung-ostdeutschland-rassismus 2 http://www.tagesspiegel.de/wissen/pegida-schadet-sachsens-universitaeten-auslaendische-forschersehr-verunsichert/11284164.html, https://www.welt.de/newsticker/news2/article145383853/WissenschaftsstandortDresden-leidet-unter-Imageverlust-durch-Pegida.html |
Diskussion |
Es wurde keine Diskussion geführt. |
Beschluss |
Der Antrag wird mit 33 Fürstimmen, einer Gegenstimme und 7 Enthaltungen angenommen. |
Resolution: Gegen Zugangs- und Zulassungsbeschränkung
Antragsteller |
Stefan (Köln) |
Antragstext | ||||||||
Adressaten: Rektorenkonferenz, KFP, DPG, Kultusministerkonferenz, Fachschaften Aufgabe der Hochschulen sollte es sein, jedem Menschen die Möglichkeit zu Bildung zu eröffnen und sie nicht vorzuselektieren. Die dafür notwendigen Kapazitäten sind ggf. aufzubauen. In der Physik herrscht kein Mangel an Studienplätzen. Dennoch gibt es an einigen Hochschulen (größtenteils formale) Zulassungsbeschränkungen und bei den meisten Physik-Masterstudiengängen zusätzlich Zugangsbeschränkungen, vor allem in Form von Grenznoten. Dies führt dazu, dass das Studium den Charakter eines Privilegs bzw. einer Belohnung, statt eines Rechts bekommt und hat vor allem folgende Wirkungen:
Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über das Abitur und dessen Äquivalente hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik- Bachelor-Studiengänge aus. Die ZaPF spricht sich gegen Zugangsbeschränkungen über einen inhaltlich passenden (Bachelor-)Abschluss hinaus sowie gegen Zulassungsbeschränkungen jeder Form für die Physik-Master-Studiengänge aus. Insbesondere spricht sich die ZaPF gegen Grenznoten aus. Die verbreiteten Zugangsbeschränkungen im Master sind oft eine falsche Antwort auf das real existierende Problem, dass sich vor allem Bachelor-Absolvent*innen aus dem Ausland vielfach mit Voraussetzungen und Erwartungen bewerben, die nicht zu den Studiengängen passen. Grenznoten können dieses Problem aber nicht lösen, allein schon weil das Problem Bewerber*innen mit guten und schlechten Noten gleichermaßen betrifft. Auch (gut gemeinte) Willkür ist hier fehl am Platz. Die ZaPF empfiehlt stattdessen:
1 Diese Konkurrenz erschwert Kooperation oder legt nahe, nur strategisch zu kooperieren. Dies gilt auch dann, wenn die Zulassungsbeschränkungen faktisch nicht greifen, weil nur wenige abschätzen können, ob die Beschränkungen auch zukünftig nicht greifen. Glossar(nicht Teil der Resolution, nur Orientierung, da immer wieder unklar) Zulassungsbeschränkungen, oder synonym Numerus Clausus (NC), sind die Festlegung einer begrenzten Anzahl an Studienplätzen. Sollte es mehr Bewerber*innen geben, wird nach vorher festgelegten Kriterien gesiebt - i.d.R. Abiturschnitt, aber auch so etwas wie z.B. spezielle Tests oder Auswahlgespräche. Zugangsvoraussetzungen sind Dinge wie ein passender Abschluss (z.B. Abitur für Bachelor), Eignungstests oder Sprachnachweise, aber auch eben festgeschriebene Grenznoten, die Leuten die Bewerbung verwehren, die einen schlechteren Notenschnitt haben.
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Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Darius (HU Berlin) sieht für die Behauptung „In der Physik herrscht kein Mangel an Studienplätzen.“ keinen Beleg. Dies könnte vom Antragsteller bis zum Ende des Plenums nachgereicht werden. Von Peter (Karlsruhe) wird gefragt wo kein Mangel herrscht? Deutschlandweit oder Europaweit? Darauf führt der Antragssteller aus, dass es eine Tabelle von der Arbeitsagentur gibt, in der ersichtlich ist, das quasi keine NCs in Deutschland für Physik-Studiengänge existieren. Die Quelle wird nachgereicht und die Resolution auf der Tagesordnung nach hinten geschoben. Patrick (Konstanz) stellt einen Änderungsantrag: „In der Physik herrscht weder in der Vergangenheit und noch derzeit ein Mangel an Studienplätzen.“. Dieser wird vom Antragsteller übernommen. Robert (Graz) merkt an, dass die Resolution eigentlich bereits vorsieht, was passiert, wenn zu wenig Studienplätze vorhanden sind. Eric (jDPG, Jena) fragt nach, inwiefern Parkstudenten in der Resolutionen berücksichtigt sind. Anja (Alumni) möchte das Wort „gesamt“ auf Seite 2, Zeile 1 streichen Fortsetzung des verschobenen Antrags Die Quelle ist „hochschulkompass.de“ und „nc-werte.info“. Der konkrete Text der neuen Fußnote liegt dem Protokoll leider nicht vor, daher ist er hier nicht aufgeführt. Die neue Version wurde den Anwesenden auf dem Beamer präsentiert. |
Beschluss |
Mit 24 Fürstimmen, 6 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen. |
Resolution Studienführer
Antragsteller |
Patrick (Konstanz) |
Antragstext | ||||||||
Adressaten: Alle BuFaTas Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften ist seit einiger Zeit dabei einen Studienführer zu erstellen. Dieser soll einerseits für Studieninteressierte Menschen wichtige Inforationen enthalten, wenn sie sich für einen Studienort entscheiden. Zudem soll der Studienführer auch eine Wechseldatenbank enthalten, die es Bachelorstudierenden erleichtern soll zum Master eine passende Universität zu finden. Auch eine Detailansicht zu den einzelnen Studienfächern soll möglich sein. Die Inhalte der Datenbanken sollen jeweils durch die Fachschaften geregelt werden und es soll ein Vergleich aufgrund objektiver Kriterien durchgeführt werden können. Zudem soll die Seite so gestaltet sein, dass sie einfach erweiterbar ist. Eine Ausweitung auf andere Fachbereiche soll in Zukunft, bei Interesse, möglich sein. Deshalb würden wir gerne wissen, ob
Das Projekt befindet sich momentan im Planungsstadium. Das Release des Studienführers zumindest für das Fach Physik ist für Anfang 2018 geplant. Gerne könnt ihr uns für Rückfragen auch kontaktieren und die Verantwortlichen schauen (wenn es machbar ist zumindest per Skype) auf eurer Tagung vorbei. | ||||||||
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Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Der Antragsteller stellt den Antrag vor und merkt dabei an, dass sich der Zeitplan um ca. 2 Jahre nach hinten verschieben wird. Der Anforderungskatalog wird nicht Teil der Resolution werden, soll aber getrennt abgestimmt werden. Da der Studienführer in Zukunft auch für andere Fachbereiche offen sein soll und es für das Anschreiben von Sponsoren sinnvoll ist zu wissen, ob auch andere Fachbereiche mitmachen, ist es notwendig diese schnell ins Boot zu holen. Die Sponsoren sollen ab Sommer 2017 angeschrieben werden. Im Winter 2017 soll dann mit dem Programmieren angefangen werden, so dass ab 2018 mit der Veröffentlichung angefangen werden kann. Vanessa (Uni München) fragt, warum es sich um eine Resolution und kein Brief an die BuFaTas handelt? Der Antragssteller erwiedert, dass eine Resolution ein Beschluss ist, der nach außen getragen wird, ein Brief mit Adressaten also eine Resolution ist. Markus (Tübingen) merkt an, dass nachher über 2019 abgestimmt wird. Er bittet außerdem darum, die BuFaTas zu konkretisieren und um welches Land es sich handelt. Stellt den Änderungsantrag, dass keine Resolution sondern eine Selbstverpflichtung verabschiedet wird. Der Antragsteller übernimmt „deutschlandweit“ und „Ende 2019“, aber nicht den Downgrade auf Selbstverpflichtung statt Resolution. Björn (RWTH Aachen) findet, dass Arbeitsauftrag/Selbstverpflichtung passender als Resolution ist, weil diese den Beigeschmack hat, dass wir mit anderen BuFaTas nicht auf Augenhöhe stehen, sondern versuchen unsere Meinung aufzudrücken. Patrick sieht das anders, da der Anforderungskatalog unabhängig ist und somit die Meinung zum Studienführer in dieser Resolution nicht festgemeißelt wird. Außerdem findet er eine Resolution besser, da diese mehr Gewicht hat. Richard (Jena) findet Resolution ebenfalls super, damit es nicht nur so eine Idee ist, sondern das Plenum wirklich dahinter steht. 21 Stimmen für den Änderungsantrag, 9 dagegen, 15 Enthaltungen. Damit ist dieser abgelehnt und es bleibt eine Resolution. Anforderungskatalog Es wird keine allgemeine Rangfolge geben, sondern nur die Filterkriterien des Nutzers berücksichtigt. Ein Vertreter aus Graz bittet darum, dass die östereichischen Fachschaften mit einbezogen werden, da diese bereits im alten Studienführer enthalten sind. Der Antragsteller möchte erst in Deutschland anfangen und erst im Nachhinein weitere Länder hinzunehmen. Ein Meinungsbild ergibt, dass auch Schweizer und Österreicher einbezogen werden. Markus (Tübingen) fragt nach, was passiert, wenn bestimmte Informationen nicht vorhanden sind. Für den Antragssteller ist dies eine Detailfrage, die später behandelt werden sollte. Nachdem sich Johannes (Tübingen) eine klare Zielgruppe für den Studienführer gewünscht hat, führt Patick aus, dass die Zielgruppe insbesondere Studienbeginner, Studiengangswechsler und Bachelorabsolventen sind. Mehrsprachliche Oberfläche und Zielgruppe fehlen aktuell im Anforderungskatalog und werden nach Aussage vom Antragsteller gerne noch ergänzt. Der Antragsteller fügt an, dass der Anforderungskatalog insbesondere dazu dient, ein Angebot einzuholen, um die Kosten abzuschätzen und weitere detailliertere Anforderungen in AKs in Berlin diskutiert und ausgearbeitet werden. |
Beschluss |
Mit 38 Fürstimmen, ohne Gegenstimme und 6 Enthaltungen wird die Resolution angenommen. |
Empfehlung zum Engagement für eine bessere Hochschulfinanzierung
Antragsteller |
Patrick (Konstanz) |
Antragstext | ||||||||
Adressaten: Bundesfachschaftentagungen, die MeTaFa, die Landesstudierendenvertretungen, den fzs Die Hochschulen in Deutschland leiden schon seit einigen Jahren unter einer starken Unterfinanzierung. Fast jährlich finden Demonstrationen wegen mangelnder Finanzierung, sowohl von Seiten der Studierenden, als auch von Seiten der Hochschulen statt. Abgeordnete und Ministerien erachten Themen allerdings am ehesten als wichtig, wenn möglichst viele einzelne Anfragen bei ihnen eingehen. Denn obwohl Demonstrationen eine große Öffentlichkeit herstellen, können viele kleine Aktionen und wiederholte Anfragen auch eine ähnliche Wirkung beziehungsweise ein Bewusstsein bei den EntscheidungsträgerInnen erzielen. Dies wird hauptsächlich durch die stetige Wiederholung von vielen Anfragen erreicht. Wir zeigen damit, dass uns dieses Thema sehr wichtig ist. Um die Situation an den Hochschulen zu verbessern, schlägt die Zusammenkunft aller Physikfachschaften deshalb folgende Handlungsmöglichkeiten vor:
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften bittet darum die Handlungsvorschläge an möglichst viele Fachschaften und Studierendenvertretungen zu versenden und begrüßt es, wenn unser Aufruf von möglichst vielen verschiedenen Stellen umgesetzt wird. Antragstext, gegebenenfalls: | ||||||||
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Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Antragsteller stellt den Antrag vor. |
Beschluss |
Mit 41 Fürstimmen, ohne Gegenstimmen und 5 Enthaltungen angenommen. |
Resolution - Wissenschaft für Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit
Antragsteller |
Stefan (Köln) |
Antragstext |
Adressaten: alle deutschen Hochschulen, alle deutschen öffentlichen wiss. Einrichtungen, HRK, KMK, DPG, KFP, BMBF, alle Institute, alle FSen Die ZaPF fordert alle Hochschulen auf, zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beizutragen. Spezifisch in der Physik befürwortet sie als Grundlage dafür:
Die Zapf spricht sich zudem gegen eine Verstrickung (mit der Folge von Abhängigkeit oder Befangenheit) öffentlicher wissenschaftlicher Institutionen mit Einrichtungen und Unternehmen aus, die an Kriegsvorbereitung oder -durchführung beteiligt sind oder systematisch davon profitieren. Dies betrifft insbesondere Drittmittelkooperationen. Bessere Waffentechnologie ist nicht der Weg zu weniger Krieg und weniger Leid der Zivilgesellschaft. |
Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Von Jörg (Alumni) wird eine inhaltliche Fürsprache gehalten, er findet aber, dass die Ausformulierungen fehlen und hier eher eine Stichwortsammlung vorliegt. Eric (Jena, jDPG) bemängelt, dass der letzte Satz eine Behauptung ohne Quelle ist. Er sieht es auch als problematisch an, dass alle Unternehmen, die eine Rüstungssparte haben, damit ausgeschlossen werden. Darauf erwidert der Antragssteller, dass dies das Ziel der Resolution ist. Von Patrick (Konstanz) wird nach den Beweggründen gefragt, Interdisziplinarität in die Liste mitaufzunehmen, da sie seiner Meinung nach eher schädlich ist und nicht so viel bringt. Stefan führt aus, dass die Interdisziplinarität eine große Rolle spielt. Es geht ihm vor allem darum, nicht jedes Projekt auszuschließen, dass sich möglicherweise für Kriegszwecke entfremden lässt. Er möchte vor allem Verstrickungen mit Rüstungskonzernen verhindern. Für Leo (TU München) sind die Millionen, die das Militär in die Forschung steckt, ein Beweggrund, sich von der Resolution zu distanzieren. Es ist unklar, woher das Geld für die Forschung kommen soll, wenn nicht mehr vom Militär. Die Resolution nimmt nicht in Kauf, was mit den Mitarbeiterstellen und Studienplätzen passiert, wenn diese Gelder gestrichen werden. Er wünscht sich, dass der letzte Satz ersatzlos gestrichen wird. Stefan betont, dass der letzte Satz klare Absicht ist und so in der Resolution bleiben soll. Nach der Bitte von Björn, den Punkt Institute bei den Adressaten zu konkretisieren, ändert der Antragssteller dies in öffentliche wissenschaftliche Einrichtungen. Außerdem sind alle Physik-Fachschaften gemeint. Die Fußnote soll erhalten bleiben, da es eine andere Resolution gibt, auf die dadurch verwiesen wird. Von Jörg wird angemerkt, dass es sich um ein Zwischenergebnis und keine Resolution handelt. Die Stichpunkte sind viel zu vage und nicht klar definiert. Es wird ein GO-Antrag auf Vertagung auf die näcshte ZaPF gestellt. Es wird eine inhaltliche Gegenrede gehalten: Der Antrag wurde schon mal vertagt, es ist Zeit, dass die Mehrheitmeinung festgehalten wird. 10 Fürstimmen, 18 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. Patrick (Konstanz) stellt einen GO-Antrag auf sofortige Abstimmung. Es wird eine inhaltliche Gegenrede von Björn (RWTH Aachen) gehalten: Das Plenum ist nicht an einem sinnvollen Punkt zur Abstimmung. Es wird eine 2/3-Mehrheit benötigt: 23 Fürstimmen, 5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen. Damit ist der GO-Antrag angenommen. |
Beschluss |
Mit 5 Fürstimmen, 20 Gegenstimmen, 10 Enthaltungen abgelehnt. |
Solidarität mit den demokratischen Wissenschaftler*innen in der Türkei
Antragsteller |
Stefan (Köln) |
Antragstext |
Adressaten: Bundesregierung, Fachschaften, KFP Die ZaPF unterstützt den Offenen Brief der „Solidaritätsinitiative mit den demokratischen Kräften in der Türkei“ (www.solidaritaetsbrief.org) und trägt zu dessen Verbreitung bei. Sie fordert alle Physik-Fachschaften und die KFP auf, dies ebenfalls zu tun. Text des Offenen Briefes Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Außenminister, kaum ein Tag vergeht, an dem sich die Menschenrechtslage in der Türkei nicht verschlechtert. Nicht erst seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli geht die Regierung gegen die demokratische Opposition vor. Nach wie vor wird der brutale Krieg im Osten des Landes gegen die kurdische Bevölkerung fortgesetzt. Alleine seit dem Abbruch der Friedensverhandlungen vor einem Jahr wurden hunderte Zivilisten durch türkische Spezialeinheiten umgebracht, mehrere Städte im Südosten der Türkei komplett zerstört und hunderttausende Menschen zu Obdachlosen. Ohne die politische Duldung der deutschen Bundesregierung könnten diese schweren Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung nicht ungeniert stattfinden. Ebenso wenig Verständnis haben wir dafür, dass – bisher unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit – ein deutscher Staatsbürger seit Januar 2016 in der Türkei festsitzt und von den türkischen Behörden an der Ausreise gehindert wird. Der Politikschaftler Dr. Sharo Ibrahim Garip hat an der Kölner Universität bis 2004 studiert und am Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft promoviert. Vor zwei Jahren hatte er als Dozent an der Universität in Van im Osten der Türkei einen Lehrauftrag angenommen. Ihm wird vorgeworfen, Propaganda für eine Terrororganisation betrieben zu haben. Dabei war und ist sein einziges Vergehen, einen Aufruf der Initiative „Akademiker für den Frieden“ unterschrieben zu haben. Die Initiative „Akademiker für den Frieden“, die inzwischen mit dem Aachener Friedenspreis 2016 ausgezeichnet wurde, fordert in diesem Aufruf ein Ende des brutalen Krieges im Osten der Türkei und stellt klar, dass sie sich an diesem Verbrechen nicht mitschuldig machen werden. Diese Forderung, die trotz massiver Repression inzwischen von über 2.200 Akademikern unterzeichnet wurde, legt den Finger in die Wunde des Problems und fordert eine friedliche Lösung am Verhandlungstisch. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf: Politisch dafür zu wirken, dass die türkische Regierung die Gewalt im Osten der Türkei beendet und die Friedensverhandlungen mit den kurdischen Organisationen wieder aufnimmt. Es kann und darf kein Wegschauen und kein „Weiter so“ geben, weil Menschenrechte universell sind und keinerlei politischem Kalkül, wie der Aufrechterhaltung des Flüchtlingspakts, zum Opfer fallen dürfen. Wir erwarten ferner von der Bundesregierung, dass sie mit deutlicher Stimme die Einhaltung der nicht verhandelbaren, universellen Rechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Presse- und Religionsfreiheit von der türkischen Regierung einfordert und damit endlich der demokratischen Opposition den Rücken stärkt! Außerdem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Herr Dr. Sharo Ibrahim Garip sein Recht auf Reisefreiheit wahrnehmen und die Türkei verlassen kann. Er ist seit Mitte Januar 2016 von seiner Dozententätigkeit suspendiert und wartet seit über acht Monaten in Istanbul auf seine Ausreise nach Deutschland. Dr. Garip muss seitens des diplomatischen Dienstes intensiver betreut und finanziell unterstützt werden. Es kann nicht angehen, dass deutsche Staatsbürger aufgrund einer Äußerung als Akademiker von einem Partnerland wie der Türkei als Verbrecher behandelt werden. Die Anklagen gegen die „Akademiker für den Frieden“ müssen fallen gelassen werden. Köln, 28. September 2016 |
Begründung |
Sharo Garip, bis vor Kurzem wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln und zuletzt an der Universität Van, ist seit Januar in der Türkei von Repressionen betroffen, weil er einen Aufruf der „Akademiker für den Frieden“ gegen die Bombardierung der Osttürkei durch die türkische Regierung unterzeichnet hat: Aus den Debatten des Kölner Senates ist ein offener Brief an die Bundesregierung entstanden, die Sharo Garip, obwohl er deutscher Staatsbürger ist, weitgehend im Stich lässt. Der Brief stellt am Beispiel Sharo Garips allgemein klar, dass es nicht hinnehmbar ist, Repressionen deutscher Kolleg*innen auf Grund außenpolitischen Kalküls in Kauf zu nehmen. Er leistet einen unmittelbaren Beitrag zur Verteidigung der Wissenschaftsfreiheit in der Türkei und weltweit, die nicht zuletzt im Rahmen internationaler Kooperationen auch Voraussetzung unserer Arbeit ist. Der offene Brief sowie weitere Informationen finden sich auf folgender Webseite: Dort kann man den Brief auch selbst unterzeichnen, was allen ans Herz gelegt sei. |
Diskussion |
Antragsteller stellt den Antrag vor, es gab keinen AK dazu. Darius (HUB) merkt an, dass wir laut Satzung keine politischen Resolutionen verabschiedet können. Inhaltlich steht er jedoch hinter der Idee. Stefan argumentiert, dass hier Allgemeinpolitik und Hochschulpolitik zusammenfallen und der Antrag damit satzungskonform ist. Hanna (Düsseldorf) hat Bedenken, da die PKK eine terroristische Vereinigung in Deutschland ist und der Text diese unterstützt. Damit könnte die Fachschaftsarbeit gefährdet werden, da diese strafrechtlich belangt werden könnten. Vom Antragssteller wird dies anders gesehen, da der Krieg alle trifft und es Flächenbombardements im Oster der Türkei gibt, die auch Zivilisten treffen. Wenn sich die Leute hier schon nicht trauen etwas zu sagen, sieht er nicht, wie es die Leute vor Ort tun können. Von Leo (TU Münschen) wird ein GO-Antrag auf Nichtbefassung gestellt, da der Antrag allgemeinpolitischer Natur und damit nicht satzungskonform ist. Es wird eine inhaltliche Gegenrede gehalten, die darauf hinweist, dass erstmal die Satzungsfrage geklärt werden sollte und zur Zeit nicht eindeutig ist, ob der Antrag gegen die Satzung verstößt. Für den GO-Antrag wird eine 2/3-Mehrheit benötigt: 7 Fürstimmen, 15 Gegenstimmen, 5 Enthaltungen. Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. Für Jan (FU Berlin) ist der hochschulpolitische Kontext gegeben, da es konkret um um einen wissenschaftlichen Mitarbeiter in Köln, geht. Er stellt den Änderungsantrag, dass alle Bundestagsfraktionen als Adressat mit aufgenommen werden. Dies wird vom Antragssteller übernommen. Gegen den ersten Teil führt Jan (FFM) aus, dass nur der Teil mit dem Mitarbeiter satzungskonform ist, es aber auch allgemeinpolitische Passagen gibt. Darauf führt Stefan aus, dass die wissenschaftliche Arbeit von Garip sich genau mit dem angeblichen allgemeinpolitischen Teil beschäftigt und er für genau diese die Repressionen erhalten hat. Für Markus (Tübingen) ist der Brief eher nicht hochschulpolitisch motiviert und in der Satzung steht, das keine politischen Sachen behandelt werden dürfen. Gegen die Streichung wird angeführt, dass der Brief so fertig ist und bereits unterschrieben wurde. Man könnte ihn also höchstens neu schreiben oder so beschließen. Lukian (Würzburg) findet es sehr dreist zu sagen, dass das Bombardement in der Osttürkei ok ist, weil es sich um die PKK handelt. Außerdem kann die Satzung ruhig gebeugt werden und man sollte sich bei solchen Themen nicht hinter Regularien verstecken. Hanna möchte richtigstellen, dass Deutschland die PKK als terroristische Organisation sieht und das ist die hiesige Rechtslage. Es ist also unabhängig davon, was man selbst glaubt und denkt. Von Patrick (Konstanz) wird ausgeführt, dass er sich länger mit der Frage des politischen Mandats von Fachschaften auseinandergesetzt hat und dabei auf ein Urteil des Bundesverfassungsgericht gestoßen ist, welches sich mit einem Studenten beschäftigt hat, welcher auf einer Demo angeschossen wurde. Auf dieser war er als Privatperson und nicht als Student, deswegen waren die Stellungnahmen zu diesem Thema verfassungswidrig. Im Brief steht, dass der Mitarbeiter als Privatperson benachteiligt und involviert ist und damit ist es nicht hochschulpolitisch. Er spricht sich aber auch gegen Wissenschaftsrepression im allgeimenen aus. Björn (RWTH Aachen) schließt sich dem an. Er sieht kein Problem darin, eine eigene Solidaritätsbekundung zu entwerfen. Einen Brief zu unterstützen ist hingegen keine Solidaritätsbekundung. Der Antragsteller ist ein Freund vom Rechtsstaat. Aber wenn dieser durch stumpfe Regularien gefährdet wird, ist das nicht sinnvoll. Es ist abwegig, sich rechtspositvistischem Spießerkram zu unterwerfen. Die ZaPF wird kaum verklagt werden. Patrick (Konstanz) merkt an, dass das BVG die höchste Rechtssprechung repräsentiert und das Recht abschließend auslegt. Es ist ein allgemeinpolitisches Papier mit Hochschulbezug. Umgekehrt (hochschulpolitik auf allgemeinpoliitk) wäre es rechtlich konsistent, dabei handelt es sich um das sogenannte Brückenschlagargument. Sein Vorschlag: Den Text entsprechend so zu formulieren, dass es von der Hochschulpolitik ausgeht. Leo (TU München) versteckt sich nicht hinter der Satzung und auch die ZaPF tut dies nicht. Die ZaPF hat sich absichtlich diese Satzung gegeben. Dagegen spricht sich Markus (Tübingen) aus, da es sich um eine Satzungsauslegung handelt und die Thematik eben nicht eindeutig ist. Der Antragssteller findet, dass die Satzungsdebatte dem Sachverhalt nicht gerecht wird und er schlägt deshalb vor, dass die Teilnehmer den offenen Brief unterstützen und das ganze keine Resolution mehr ist. Jan (FFM) stellt entsprechend der Auslegung der Satzung durch Patrick (Brückenschlagargument) einen Änderungsantrag (1. Absatz nach „Wir fordern daher die Bundesregierungn dazu auf“ gestrichen): Die ZaPF möge beschließen: kaum ein Tag vergeht, an dem sich die Menschenrechtslage in der Türkei nicht verschlechtert. Nicht erst seit dem gescheiterten Putschversuch im Juli geht die Regierung gegen die demokratische Opposition vor. Nach wie vor wird der brutale Krieg im Osten des Landes gegen die kurdische Bevölkerung fortgesetzt. Alleine seit dem Abbruch der Friedensverhandlungen vor einem Jahr wurden hunderte Zivilisten durch türkische Spezialeinheiten umgebracht, mehrere Städte im Südosten der Türkei komplett zerstört und hunderttausende Menschen zu Obdachlosen. Ohne die politische Duldung der deutschen Bundesregierung könnten diese schweren Menschenrechtsverletzungen durch die türkische Regierung nicht ungeniert stattfinden. Ebenso wenig Verständnis haben wir dafür, dass – bisher unbemerkt von der politischen Öffentlichkeit – ein deutscher Staatsbürger seit Januar 2016 in der Türkei festsitzt und von den türkischen Behörden an der Ausreise gehindert wird. Der Politikschaftler Dr. Sharo Ibrahim Garip hat an der Kölner Universität bis 2004 studiert und am Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft promoviert. Vor zwei Jahren hatte er als Dozent an der Universität in Van im Osten der Türkei einen Lehrauftrag angenommen. Ihm wird vorgeworfen, Propaganda für eine Terrororganisation betrieben zu haben. Dabei war und ist sein einziges Vergehen, einen Aufruf der Initiative „Akademiker für den Frieden“ unterschrieben zu haben. Die Initiative „Akademiker für den Frieden“, die inzwischen mit dem Aachener Friedenspreis 2016 ausgezeichnet wurde, fordert in diesem Aufruf ein Ende des brutalen Krieges im Osten der Türkei und stellt klar, dass sie sich an diesem Verbrechen nicht mitschuldig machen werden. Diese Forderung, die trotz massiver Repression inzwischen von über 2.200 Akademikern unterzeichnet wurde, legt den Finger in die Wunde des Problems und fordert eine friedliche Lösung am Verhandlungstisch. Wir fordern daher die Bundesregierung dazu auf: Wir fordern von der Bundesregierung, dass sie mit deutlicher Stimme die Einhaltung der nicht verhandelbaren, universellen Rechte auf Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Wissenschaftsfreiheit, Presse- und Religionsfreiheit von der türkischen Regierung einfordert und damit endlich der demokratischen Opposition den Rücken stärkt! Außerdem fordern wir die Bundesregierung dazu auf, unverzüglich dafür zu sorgen, dass Herr Dr. Sharo Ibrahim Garip sein Recht auf Reisefreiheit wahrnehmen und die Türkei verlassen kann. Er ist seit Mitte Januar 2016 von seiner Dozententätigkeit suspendiert und wartet seit über acht Monaten in Istanbul auf seine Ausreise nach Deutschland. Dr. Garip muss seitens des diplomatischen Dienstes intensiver betreut und finanziell unterstützt werden. Es kann nicht angehen, dass deutsche Staatsbürger aufgrund einer Äußerung als Akademiker von einem Partnerland wie der Türkei als Verbrecher behandelt werden. Die Anklagen gegen die „Akademiker für den Frieden“ müssen fallen gelassen werden.
Cornelius (FH Wildau) stellt GO-Antrag auf Verschiebung auf den letzten Tagesordnungspunkt vor Sonstiges, da es wichtigere Resolutionen gibt und mehr mit unserem alltäglichen Leben zu tun haben als die Lage in der Türkei, wie schlecht diese auch sein mag. Der Antragsteller hält eine Gegenrede, da man schon sehr weit gekommen ist und kurz vor der Lösung steht. Besser wäre es, die Redeliste zu schließen. Mit 8 Fürstimmen, 13 Gegenstimmen und 5 Enthaltungen ist der GO-Antrag abgelehnt. Patrick stellt einen GO-Antrag auf Schluss der Debatte und Verschiebung zum StAPF, um den allgemeinpolitisches Teil zu streichen. Es wird eine Gegenrede gehalten, dass sich erst mit dem Änderungsantrag beschäftigt werden sollte. Es wird eine 2/3-Mehrheit benötigt: 9 Fürstimmen, 9 Gegenstimmen, 8 Enthaltungen. Damit ist der GO-Antrag abgelehnt. Gegen den GO-Antrag auf Schließung der Redeliste wird eine formale Gegenrede gehalten. Der Antrag wird mit 20 Fürstimmen, 3 Gegenstimmen und keiner Enthaltung angenommen. Markus (FU Berlin) weißt darauf hin, dass die Streichung zum Plagiat des offenen Briefs führen würde. Von Björn (RWTH Aachen), Jörg (Alumni) und Anja (Alumni) wird ein konkurrierender Antrag als Initiative eingereicht. Maik (Bielefeld) stellt darauf hin einen GO-Antrag als Verfahrensvorschlag, so dass die Redeliste erst abgearbeitet und der Initiativantrag am Ende der Redeliste behandelt wird. Die Sitzungsleitung übernimmt diesen Vorschlag und es wird so verfahren. Maik (Bielefeld) führt daraufhin aus, dass der Brief von der Uni Köln ist, um einen ehemaligen Mitarbeiter zu unterstützen. Dies ist auch gut so. Die Unterstützungskraft des Briefs würde aber an Kraft verlieren, wenn Teile daraus gestrichen werden. Es sollte kein verändertert Brief beschlossen werden. Teilnehmer sollen den Brief unterschreiben, wenn sie dies wollen, die Resolution sollte aber in dieser Form abgelehnt werden, schlägt Leo (TU München) vor. Nach einem GO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit wird diese mit 22 festgestellt. Es wird nun der konkurrierende Antrag vorgestellt. Bei diesem handelt es sich um eine eigene Solidaritätsbekundung: Seit dem Putschversuch in der Türkei werden WissenschaftlerInnen in der Türkei systematisch drangsaliert und in ihrer Wissenschafts- und Reisefreiheit eingeschränkt. In dem von der Erdogan-Junta kreierten Klima ist keine freie Meinungsäußerung mehr möglich, da willkürliche Haft und sogar Folter befürchtet werden müssen. Aus diesem Grund ist auch keine freie Forschung mehr möglich. Die ZaPF erklärt sich mit den WissenschaftlerInnen in der Türkei solidarisch und fordert die Bundesregierung auf, auf eine Verbesserung dieser Situation hinzuwirken, so dass alle Menschen in der Türkei wieder frei von Repression leben und arbeiten können. Wir fordern weiterhin alle weiteren Empfänger dieser Resolution auf, sich ebenso mit den ForscherInnen in der Türkei zu solidarisieren. Maik (Bielefeld) stellt den Änderungsantrag, den Begriff Junta zu Regierung zu ändern. Dies wird vom Antragssteller übernommen. Des Weiteren werden alle türkischen Wissenschaftler, bspw. auch im Ausland mit Einreiseverbot, mit in den Antrag aufgenommen. Da der ursprüngliche Antrag weitergehend ist, wird dieser zu erst abgestimmt: 3 Fürstimmen, 12 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen. Damit ist der ursprüngliche Antrag abgelehnt. Der konkurriende Antrag wird mit 17 Fürstimmen, einer Gegenstimmen und 4 Enthaltungen angenommen. |
Beschluss |
Es ist kein Beschluss gefasst worden. |
Resoulution Lehramt I (Antragsteller unvollständig)
Antragsteller |
Kai (TU Darmstadt) |
Antragstext | ||||||||
Ohne die Empfehlung der ZaPF und der jDPG zur Ausgestaltung der Lehramtstudiengänge im Fach Physik (verabschiedet am 16.05.2010 in Frankfurt) 1, dass an jeder Universität, die Physiklehrerinnen und -lehrer ausbildet, mindestens eine Fachdidaktikprofessur existieren soll, in Frage zu stellen, präzisiert die ZaPF ihre Stellungnahme zu Fachdidaktikprofessuren (verabschiedet am 17.11.2013 in Wien) 2 um folgende Punkte: Das bestehende Verhältnis zwischen der Vermittlung der Anwendung und der Weiterentwicklung der Fachdidaktik sollte zu Gunsten der Vermittlung an die Lehramtstudierenden angepasst werden. Für die Berufung als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer der Fachdidaktik sieht die ZaPF eine abgeschlossene Promotion als unabdingbar. Diese sollte im fachdidaktischen Bereich erfolgt sein. Darüber hinaus schätzt die ZaPF eine angemessene Praxiserfahrung als notwendig ein. Diese sollte ca. 5 Jahre betragen und kann selbstverantwortlichen Unterricht an der Schule, das Ableisten des Vorbereitungsdienstes, Tätigkeit im Schulbuchverlag etc. umfassen. Um einen aktuellen Praxisbezug zu gewährleisten und die fachdidaktische Forschung am konkreten Fall zu evaluieren, empfiehlt die ZaPF, dass Fachdidaktikprofessorinnen und -professoren einen Teil ihrer Arbeit als Schulunterricht einbringen. | ||||||||
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Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Der Antragsteller stellt den Antrag vor. Nach einer Anmerkung von Jan (FU Berlin) wird das Wort "präzisiert" in "korrigiert" geändert, da es sich nicht um eine Präzisierung sondern um eine 180 Grad Wende der Positionierung handelt. Markus G. (Alumni) sieht eine deutliche Änderung der Ausrichtung der Resolution und möchte daher Wissen, was im AK dazu gesagt wurde, da die alte Resolution, seiner Meinung nach, präzisier war. Daraufhin führt René (Alumni) aus, dass die meisten Didaktikprofessuren nicht die Fähigkeit haben, Didakten auszubilden. Daher sollten Dinge wie Habilitation und Promotion gestrichen werden. Der Weg sollte also erleichtert werden. Jan (FU Berlin) übt Kritik an der Verfahrensweise. Er hätte sich gewünscht, dass man einen komplette neuen Text einreicht, da so jetzt schwierig ersichtlich ist, was die neue Gesamtposition ist. René wirft daraufhin ein, ob jemand damit ein Problem hätte, dies als Ergänzung zu formulieren. Ein Kompromiss wurde im Vorfeld nicht abgesprochen und es wird versucht, auf die Forderungen der Lehrämtler zuzugehen. Stefan (Köln) möchte wissen, ob Fachdidaktikprofessoren weniger Forschung und dafür mehr Lehre machen sollen? Dies Wird von René (Alumni) bejaht. Daraufhin stellt Stefan den Änderungsantrag, der den Satz "Das bestehende Verhältnis zwischen […] angepasst werden." streicht, da er eher eine Verzahnung von Lehre und Forschung sehen möchte als eine reine Anpassung der Verhältnisse An sich teilt er die Ansicht, möchte aber nicht, dass eine solche Verzahnung unterbunden wird, wie es der Antrag, nach seiner Meinung, gerade tut. Nach einer Gegenrede von René, der dies anders sieht und vom Antragssteller, der die Anpassung nicht statisch sondern dynamisch sieht, wird der Änderungsantrag mit 2 Fürstimmen, 31 Gegenstimmen und 7 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag von Phlipp (FFM), der "sollte" durch "soll" ersetzt, wird vom Antragssteller übernommen. |
Beschluss |
Mit 31 Fürstimmen, ohne Gegenstimmen und 8 Enthaltungen ist die Resolution angenommen. |
Positionspapier Nacht der Wissenschaft
Antragsteller |
Marcus Mikorski (Frankfurt/Tübingen), Victoria Schemenz (KIT) |
Antragstext | ||||||||
Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften im deutschsprachigen Raum unterstützt die Öffnung der Hochschulen für die breite Öffentlichkeit; beispielsweise in Form von Nächten der Wissenschaften und ähnlichen Veranstaltungen. Insbesondere gilt dies für studentisch organisierte Formate.
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Begründung |
Formate wie die Nächte der Wissenschaften öffnen den „Elfenbeinturm“ Hochschule für die allgemeine Öffentlichkeit. Die Veranstaltungen bereichern das kulturelle Angebot der Region/Stadt, sowie den Austausch zwischen Forschern und Bevölkerung. Die Mitwirkenden erweitern ihre Fertigkeiten in der Kommunikation von Wissen, vertiefen dadurch ihre eigenen Kenntnisse. Das neue Publikum führt sie unter Umständen auf andere Sichtweisen und Fragestellungen in ihren Themengebieten (Citizen Science/Bürgerwissenschaften). Die Bevölkerung erhält einen Einblick in die aktuelle (Grundlagen-)Forschung und bekommt hierdurch einen stärkeren Bezug zu der Verwendung der Steuermittel. Die Hochschulen verbessern ihre Außenwirkung. Kinder und Jugendliche können dank dieser Aktionen nicht nur Wissenschaft hautnah erleben, sondern können Interessen entdecken, abstecken und vertiefen. So bekommen sie eine direkte Einsicht in mögliche Studienfächer, die mit Studienberatungen verknüpft werden kann. Studierenden wird ein Blick über den Tellerrand ihrer Studienrichtung gewährt. Sie kommen ins Gespräch mit möglichen Betreuern von Abschlussarbeiten und potentiellen Arbeitgebern. Die Organisation fördert nicht nur das interdisziplinäre Denken und Arbeiten, sondern ebenso die Vernetzung der verschiedenen Hierarchiestufen an der Hochschule (FSen, Administration, Lehrende). |
Diskussion |
Christian (Oldenburg) fragt, wie die konkrete Unterstützung aussehen soll? Der Anstragsteller erklärt, dass dieser Punkt absichtlich offen gelassen wurde, um den Fachschaften hier Freiheiten zu lassen, bspw. ZaPF als Austausch oder eigene Ausrichtung. Eric (jDPG, Jena) weißt darauf hin, dass die Begründung nicht veröffentlicht werden wird, sondern ist nur zur Kenntnis für die ZaPF. Peter (KIT) ist Unzufriedenheit mit Unterstützung, da keine Leitfäden existieren, eigentlich ist die T.AR.D.I.S. dafür verantwortlich. Die ZaPF spricht sich eher dafür aus als das sie aktiv unterstützt. Für den Antragsteller erfüllt „unerstützen“ den Sinn trotzdem. Folgender Änderungsantrag wird vom Antragssteller übernommen: Durchgehend Nächte als Plural und Wissenschaft als Singular verwenden. |
Beschluss |
Mit 32 Fürstimmen, ohne Gegenstimmen und 4 Enthaltungen ist das Positionspapier angenommen. |
Resoulution Symptompflicht auf Attesten
Antragsteller |
Lukian (Würzburg) und Elisabeth (TU Berlin) |
Antragstext | ||||||||
Adressaten: Alle deutschen Hochschulen, HRK, Land- und Bundestagsfraktionen Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung:
Wir sprechen uns daher für eine Regelung wie folgt aus: Der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin stellt eine Bescheinigung über die Prüfungsfähigkeit des/der Studierenden aus, in der nach schriftlicher und mündlicher Prüfungsfähigkeit unterschieden wird. Darüber hinaus kann angegeben werden, ob spezielle prüfungsäquivalente Leistungen erbracht werden können. Wir lehnen jegliche Form der Prüfungsunfähigkeitsnachweise, die in der Genauigkeit / detailliertheit der Angaben über diese Regelung hinausgeht, ab.
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Begründung |
Diskussion |
Der Antrag wird vorgestellt. Patrick (Konstanz) äußert die Bitte, dass Arbeitsunfähigkeit mit Prüfungsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Vom Antragssteller wird daraufhin ausgeführt, dass sich bewusst gegen das aktuelle Recht bzw. dessen Auslegung ausgesprochen wird. Redebeitrag Matthias (BuFak WIso) ergänzen. Des Weiteren soll die Begrundung in der Resolution enthalten bleiben, damit der Sachverhalt klar herausgestellt werden kann. Arvid (FUB) spricht sich ebenso für die Erhaltung des letzten Teils aus, da sich Ärzte bei diesem Thema auf den Beruf beziehen, es aber nicht zum Beruf des Studenten gehört, Prüfungen zu schreiben. Von Markus G. (Alumni) möchte sich seinen Vorrednern anschließen und spricht sich dafür aus, dass der untere Absatz gestrichen wird oder zumindest neu formuliert wird und damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgenommen wird. Richard (Alumni) bringt das Gegenbeispiel, dass auch ein gebrochenes Bein zu zeitlichen Einschränkungen und damit zu einer Prüfungsunfähigkeit führen kann, auch wenn man noch schreiben kann. In Österreich ist es so, dass man sich bis zu zwei Tage vor der Prüfung von dieser abmelden kann. Daniel (TU Wien) sieht deswegen keinen gesundheitlichen Grund, eine Prüfung ausfallen zu lassen. Matthias (BuFaK WiSO) merkt des Weiteren an, dass es Personalkosten verursacht, für jeden Einzelfall den Prüfungsausschuss einzuberufen, außerdem braucht man ein Gegengutachten, um gegen die Einschätzung des Arztes stimmen zu können. Vom Antragssteller wird erwidert, dass dies falsch ist. Nach einem GO-Antrag auf Feststellung von Beschlussfähigkeit wird diese mit 17 anwesenden Fachschaften festgestellt. Julia (FU Berlin) stellt den Änderungsantrag, dass eine Arbeitsunfähigkteisbescheinigung einer ärztlichen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung des Studenten gleichzusetzen ist. Dies wird damit begründet, dass nur ein Arzt entscheiden sollte, ob man Prüfungsfähig ist, niemand sonst. Dieser wird vom Antragssteller übernommen. Da der Änderungsantrag so spontan kommt und so der bisher stimmige Resolution schaden könnte, spricht sich Patrick (Konstanz) gegen den Änderungsantrag aus. Sein Gegenänderungsvorschlag wäre: Wir fordern die Gesetzgeber dazu auf, folgendes Verfahren zu ermöglichen. Er begründet dies damit, dass damit erreicht werden kann, was man möchte ohne einen Handlungsauftrag auszusprechen. Dagegen wird gesagt, dass die Formulierung ungünstig ist, da es auch Prüfungsausschüsse gibt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptieren. Dadurch würde also das Anliegen erheblich geschwächt. Von Julia (FU Berlin) wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als beste Variante angesehen. Sie möchte deshalb den Änderungsantrag stellen, dass wir uns dafür aussprechen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Im Laufe der Diskussion und dem Zusammenführen der Änderungsanträge, wird dieser Änderungsantrag zurückgezogen. Matthias (BuFaK WiSo) macht den Vorschlag, "…folgendes Verfahren…" in "…ausschließlich folgendes Verfahren…" zu ändern. Patrick (Konstanz) wirft ein, dass es unterschiedliche Berichte aus dem AK gibt und es vielleicht sinnvoll wäre, den AK nochmal neu zubesprechen. Lukian (Würzburg) formuliert einen finalen Änderungsantrag: Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbeschienigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigketisbescheinigung gleichzusetzen. Dieser wird damit auch von ihm übernommen. Nach einem GO-Antrag auf Schluss der Debatte und anschließender Gegenrede, dass die Debatte noch nicht vorbei ist, wird die Debatte mit 13 Fürstimmen, 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung beendet. Da René gehen muss, wird nach einem GO-Antrag Marius (Dresden) und weiterhin Andreas als Sitzungsleitung eingesetzt. Dies geschieht um etwa 16:40 Uhr in diesem TOP. |
Beschluss |
Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen angenommen. |
Resoulution Taschenrechner in der Schule
Antragsteller |
Eric Abraham (jDPG), Niklas Donocik (TU Braunschweig), Lucas Eisenbach (Uni Jena) |
Antragstext |
Adressaten: KMK, (Bildungs-/Wissenschafts)ministerien der Länder, BMBF, GDCP, GDM, DMV, DPG, jDPG, Bundeselternrat (BER), Philologenverband und die Bundesschülerkonferenz Die ZaPF möge beschließen, dass sie sich der Resolution der KoMa: „In den verschiedenen Bundesländern ist durch die Landesbildungsministerien der Einsatz von Taschenrechnern in Schulunterricht und Zentralabitur vorgeschrieben. Die Wahl des jeweiligen Systems und Gerätemodells bleibt den Schulen überlassen. Wir unterscheiden im Folgenden verschiedene Taschenrechner anhand ihrer Funktionalität und trennen dabei zwischen einfachen und fortschrittlichen Taschenrechnern1. Wir fordern die Landesbildungsministerien dazu auf, bei zentralen Abiturprüfungen die Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern nicht verpflichtend, sondern für Schüler optional anzubieten, um die Nutzung und Abhängigkeit im Unterricht zu verringern und dem momentanen Trend der stärkeren Nutzung entgegen zu wirken. Die wachsende Diskrepanz zwischen Schulmathematik und Hochschulmathematik soll somit reduziert werden. Weiter soll die Anschaffung der Taschenrechner im Sinne der Lehrmittelfreiheit den Schulen obliegen. Grundsätzlich sind wir der Meinung, dass diese Geräte nicht pauschal aus dem Unterricht ausgeschlossen werden sollten: Sie können unterstützend und zur Veranschaulichung von Sachverhalten vom Lehrer eingesetzt werden, um den Schülern einen sinnvollen Umgang mit fortschrittlichen Taschenrechnern beizubringen, deren Medienkompetenz zu stärken und Abwechslung in die Schulmethodik zu bringen. Die Bedienung von fortschrittlichen Taschenrechnern eignet sich jedoch nicht, um das grundlegende Erlernen von mathematischen Methoden zu ersetzen; fortschrittliche Taschenrechner sollten daher frühestens in der Oberstufe verwendet werden. Unsere Forderungen erachten wir aus folgenden Gründen als notwendig: Aufgrund der Nutzung verschiedener Modelle mit unterschiedlichem Funktionsumfang entstehen von Schule zu Schule Unterschiede in der Behandlung des Lehrstoffes. Dies wirkt somit dem ursprünglichen Ziel des Zentralabiturs, der landesweiten Vergleichbarkeit, entgegen. Zudem sorgt die Nutzung unterschiedlicher Geräte dafür, dass an verschiedenen Schulen unterschiedlicher kognitiver Aufwand für die gestellten Aufgaben verlangt wird. Zusätzlich benötigen Lehrer regelmäßige Fortbildungen; viele Lehrbücher sind auf spezifische Geräte ausgelegt. Dies kann die Effizienz des Unterrichts verringern. Des Weiteren wird an den Schulen in unregelmäßigen Abständen ein Wechsel auf neuere Geräte durchgeführt. In der Praxis lassen Lehrer nur die von der Schule vorgegebenen Geräte zu, um nicht jedes Modell auf seinen Funktionsumfang prüfen zu müssen. Dies kann insbesondere in einkommensschwachen Familien oder Familien mit mehreren Kindern zu finanziellen Problemen führen, da die bereits vorhandenen Geräte nicht wiederverwendet werden können, sondern weitere zum Teil teure Modelle mit nahezu identischem Funktionsumfang bestellt werden müssen. Darüber hinaus sehen wir in der momentan steigenden Nutzung von fortschrittlichen Taschenrechnern das Problem, dass dies den Fokus vom Lernen der mathematischen Prinzipien hinweg bewegt. Grafisches Lösen wird häufig dem analytischen Weg vorgezogen. Der Rechenweg gerät in den Hintergrund und wird von den Schülern nicht weiter durchdacht, wodurch das problemlösende Denken nicht mehr in ausreichendemUmfang gefördert und gefordert wird. Dies sorgt dafür, dass das allgemeine Verständnis der Mathematik nachlässt, wodurch der Einstieg in ein mathematisch geprägtes Studium extrem erschwert wird. Um zukünftige Studenten optimal auf den bereits sehr großen Sprung zum Studium vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die an den Hochschulen vorausgesetzten Kompetenzen möglichst häufig geübt und intensiv im schulischen Kontext vermittelt werden. Diese Kompetenzen nur mittels fortschrittlicher Taschenrechner anwenden zu können ist für ein Hochschulstudium nicht ausreichend. Die eigene Erarbeitung einer Lösung wird gefordert, in Konsequenz sind in den meisten Prüfungen an Hochschulen keine fortschrittlichen Taschenrechner zugelassen; oftmals sind nicht einmal einfache Taschenrechner erlaubt. Um eine hohe Qualifikation künftiger Studenten mathematisch geprägter Fächer zu gewährleisten und auch den Umstieg an eine andere Schule nicht zusätzlich zu erschweren, fordern wir die Umsetzung obig genannter Aspekte. 1 Unter einfachen Taschenrechnern verstehen wir solche, die nur die Grundrechenarten und Prozentrechnung sowie elementare Funktionen beherrschen. Zu den fortschrittlichen Taschenrechnern zählen wir:
mit folgendem Zusatz anschließe: Der vereinzelte, gezielte Einsatz von fortgeschrittenen Taschenrechnern oder sinnvollerweise entsprechenden Computerprogrammen liegt jedoch in der didaktischen Diskretion der einzelnen Lehrkräfte. |
Begründung |
Nach dem GO-Antrag auf Feststellung der Beschlussfähigkeit, wird diese mit 15 anwesenden Fachschaften festgestellt. Nach Meinung von Finn (FU Berlin) stellt die Resolution die Situation etwas einseitig dar. In der Resolution steht, dass eine verringerte Verwendung von Taschenrechnern zu einem der Uni ähnlichen Unterricht führt. Sie ist da nicht differenziert genug. Stefan (Köln) merkt an, dass sich Mathe in der Schule anders entwickelt als in der Hochschule. Schulen sollten aber nicht kopflos nach Hochschulen ausgerichtet werden, weil diese kein Naturgesetz sind. Es wird eingeworfen, dass die KoMa dies anders sieht, da es hier Unterschiede zwischen Mathe und Physik gibt. Der Wunsch wird geäußert, dass wir uns nicht zu sehr auf Details konzentrieren sollten. Gegen den Antrag auf sofortige Abstimmung wird keine Gegenrede vorgebracht. |
Diskussion |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Beschluss |
Der Antrag wird mit 7 Fürstimmen, 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen angenommen. |
Arbeitsauftrag aus dem AK Abiturwissen
Antragsteller |
Leon (FUB), Hauke (Kaiserslautern) |
Antragstext |
Aufgrund Beschweren der Professoren an eingigen Hochschulen und auch durch Beobachtung der Fachschaften sind wir zu dem Schluss gekommen, dass der Vorkurs nicht mehr als Wiederholung von bekannten Wissen anzusehen ist, sondern sich als Notwendigkeit für die neuen Studenten herausstellt, so dass sie nicht an den Hochschulen überfordert sind. Wir beabsichtigen aufgrund dieses Missstandes eine Resolution an die KMK zu entsenden. Damit eine solche eine möglichst große Wirkung erzielt, benötigen wir breite Unterstützung und fundierte Daten. Diese sollen mit Hilfe eines einheitlichen flächendeckenden Mathematiktestes zu Beginn des Vorkurses eingeholt werden. All dies versuchen wir zusammen mit den Vertretungen der Fachbereiche und Fachgruppen zu erreichen. Weiter beabsichtigen wir drei Folge-Aks auf der ZaPF in Berlin im Sommersemester 2017:
Das Plenum beauftragt den StAPF mit der Formulierung eines Anschreibens an die KFP mit folgender Zielsetzung:
Das Plenum beauftragt den StAPF mit der Formulierung eines Anschreibens an die DGCP mit folgender Zielsetzung:
3. Arbeitsauftrag an den StAPF: Das Plenum beauftragt den StAPF mit der Formulierung eines Anschreibens an LISTE:
LISTE: Philologenverband, DMV, DPG, naturwissenschaftliche Fachschaftsvertretungen |
Begründung |
Es gibt keine Begründung für den Antrag. |
Diskussion |
Es wurde keine Diskussion geführt, da der Antrag zurückgezogen wurde. |
Beschluss |
Es ist kein Beschluss gefasst worden, da der Antrag zurückgezogen wurde. |
Satzungs- und GO-Änderung
Antragsteller |
Jörg Behrmann (FUB), Björn Guth (RWTH Aachen) |
Antragstext |
Hiermit beantragen wir die Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF wie folgend zu ändern:
In 2.7 ersetze: Auf einer vorherigen ZaPF durch einen GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum vertagten Anträge sollen priorisiert behandelt werden. durch Auf einer vorherigen ZaPF durch einen GO-Antrag auf Schließung der Redeliste und Verweisung in eine Arbeitsgruppe mit Recht auf ein Meinungsbild im Plenum"vertagte Anträge sowie solche, die wegen mangelnder Beschlussfähigkeit, nicht mehr behandelt werden konnten, sollen priorisiert behandelt werden. |
Begründung |
Diese Änderung fügt auch passiv vertagte Anträge zur Priorisierung für das nächste Planum hinzu. |
Diskussion |
Gegen den GO-Antrag auf sofortige Abstimmung wird keine Gegenrede erhoben. |
Beschluss |
Der Antrag wird mit 12 Fürstimmen, keiner Gegenstimmen und einer Enthaltung angenommen. |
Um 17:20 Uhr ist das Plenum mit 12 anwesenden Fachschaften nicht mehr beschlussfähig.
Resolution zur Exzellenzstrategie
Antragsteller |
Valtentin Wolfarth (HU Berlin) |
Antragstext |
Die ZaPF fordert die Universitäten auf, mögliche Anträge zur Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder in ihren hochschulinternen Gremien unter Einbeziehung aller Statusgruppen zu besprechen. Die ZaPF fordert die Fachschaften auf, sich aktiv in die Diskussionen zur Exzellenzstrategie an ihren Universitäten einzubringen. |
Begründung |
Da die Profilbildung erklärtes ziel der Exzellenzstrategie ist, haben die Anträge zur Exzellenzstrategie weitreichende Auswirkungen auf die Entwicklung der Universitäten, und sind damit quasi Strukturentschiedungen. Als solche müssen die Anträge hochschulintern diskutiert werden. |
Diskussion |
Der Antrag wird kurz vorgestellt. Er wurde im Backup-AK besprochen und zu erst war keine Resolution geplant. Es sollte nur ein AK für Berlin vorbereitet werden. Da es aber Konsens dazu gab, dass die Anträge zur EXStrategie in den Gremien der akademischen Selbstverwaltung besprochen werden sollen und dass die Fachschaften sich einbringen und dazu nochmal aufgefordert werden sollen , wurde diese Resolution eingereicht. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser ähnlich zum alten Beschluss ist. Valentin führt aus, dass es Dopplungen gibt, aber auch ein paar Sachen angepasst wurden. Die Kritik bezieht sich zum Beispiel auch darauf, dass Gremien zu Drittmittelanträgen nichts zu sagen haben. |
Beschluss |
Es ist kein Beschluss gefasst worden, da die Beschlussfähigkeit nicht mehr gegeben war. |
Vorstellung der Arbeitskreise
Da das Plenum nicht mehr beschlussfähig ist, werden nur die wichtigsten Punkte einiger Arbeitskreise genannt.
Newsletter des StAPF
Lukian (Würzburg) weißt auf einen Newsletter des StAPF zu dessen Tätigkeiten hin.
Ergebnisse der Umfrage zum Abiturwissen
Die Ergebnisse der Umfrage zum Abiturwissen werden hochgeladen. Es ging um mangelnde Kenntnisse vor und nach den Vorkursen.
Vorkurse sollten Aufrischung sein und nicht Wissensvermittlung. Es gibt zwar Meinungen aber man braucht Daten, um diese zu belegen. Deswegen wird die Frage gestellt, ob es schon Umfragen oder Tests bei anderen Fachschaften gibt. Diese wir per Mail geklärt, da nicht mehr viele Fachschaften da sind. Es wird Folge-AKs geben.
MeTaFa-Aufruf
Klemens (Kaiserslautern) wünscht sich, dass sich die BuFaTas stärker austauschen und die MeTaFa stärker belebt wird.
Sonstiges
Es gibt kein Sonstiges, was auf dem Abschlussplenum besprochen wurde.
Die Dresdner-ZaPF-Orga bedankt sich noch einmal bei allen Teilnehmer für die schöne ZaPF.