WiSe16 AK VGWort

Aus ZaPFWiki

== Vorstellung des AKs== Verantwortliche/r: Paddy (UKN)

Eine umfangreiche Themensammlung zum Thema hat die BuFaTa ET im Sommer erstellt. Diese ist hier zu finden. Zudem hat der StAPF hat seit der letzten ZaPF den Brief der Fatama unterstützt. Bitte bereitet euch schon im Vorfeld auf den AK vor, damit wir nach einer kurzen Zusammenfassung der Inhalte direkt zur Diskussion über die Resolutionen kommen können.

Arbeitskreis: VG Wort

Protokoll vom 11.11.2016

Beginn
13:50 Uhr
Ende
15:30 Uhr
Redeleitung
Patrick Haiber (Uni Konstanz)
Protokoll
Katharina Meixner (Uni Frankfurt)
Anwesende Fachschaften

RWTH Aachen, Uni Augsburg, Uni Bayreuth, FU Berlin, HU Berlin, TU Berlin, Uni Bonn, Uni Bremen, Uni Chemnitz, TU Cottbus, TU Dortmund, Uni Duisburg-Essen, Uni Düsseldorf, Uni Erlangen-Nürnberg, Uni Frankfurt, Uni Freiburg, TU Freiberg, Uni Göttingen, Uni Greifswald, Uni Halle-Wittenberg, Uni Heidelberg, Uni Jena, Uni Karlsruhe, Uni Kassel Uni Kiel, Uni Konstanz, Uni Köln Uni Koblenz Uni Marburg, LMU München, TU München, Uni Oldenburg, Uni Potsdam, Uni Rostock, Uni Siegen, TU Wien, Uni Wien, Uni Würzburg, jDPG, BuFa WiSo

Einleitung/Ziel des AK

In diesem AK sollen die Teilnehmer kurz über die aktuelle Entwicklung zum Thema VG Wort informiert werden. Direkt im Anschluss soll den Fachschaften eine Empfehung ausgesprochen werden wie sie sich den Fachbereichen und Hochschulen gegenüber in Bezug auf die Umstellung verhalten sollen. Dies kann entweder über ein Positionspapier oder eine Resolution mit den Fachschaften als Empfänger geschehen.


Protokoll

Bevor Patrick mit einem kuren Intro bezüglich des aktuellen Standes zu dem Rahmenvertrage der VG Wort mit den Ländern startet, möchte er wissen, wie viele Anwesende mit der Thematik bereits vertraut sind. Es melden sich ca. die Hälfte der anwesenden ZaPFika. Patrick erläutert, dass die Verwetungsgesellschaft Wort ähnlich wie die GEMA für Musik dafür verantwortlich ist, dass Bücher und Texte urherberrechtlich geschützt sind. Der Paragraph 52a des UrhG erlaubt dabei zusätzlich die digitale Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material, für das die Universität keine Lizenz bei einem Verlag gekauft hat. Dabei gibt es die folgenden Beschränkungen:

  • abgegrenzter Kreis von teilnehmenden Personen (bspw. ILIAS-Kurs mit Passwort)
  • Zeitliche Begrenzung auf die Dauer des Kurses / Semesters / Forschungsprojekt
  • Veranschaulichung im Unterricht
  • nicht-kommerzielle Zwecke

Erlaubt sind dabei:

  • Bilder / Fotos
  • max. 5 Minuten eines Musikstückes
  • max. 5 Minuten eines Kinofilmes (älter als 2 Jahre)
  • max. 6 Seiten von Noteneditionen
  • Sprachwerke geringen Umfangs: max. 12 Seiten oder 100 Seiten eines Werkes
  • Artikel aus Zeitschriften / Zeitungen

Weiterhin frei nutzbar sind:

  • Nutzungen im Rahmen des Zitatrechts
  • Creative Commons
  • Public Domain
  • Werke von Autoren, die mehr als 70 Jahre tot sind
  • Open Access Materialien

Bisher hat die VG Wort die Nutzung der Werke / Bücher / Zeitschriften / etc. über eine Pauschale abgerechnet, welche von den Ländern getragen worden ist. Die VG Wort muss eine Lücke in ihrem Finanzetat schließen, welche sie ich dadurch zu füllen erhofft, dass die Universitäten nach dem neuen Rahmenvertrag mit den Ländern (alle haben diesen im September unterzeichnen müssen, da die VG Wort das Recht hat, ihre Einnahmen über eine Einzelabrechnung zu verwalten) nun alle verwendeten Bücher / Ausschnitte / Artikel / Paper / etc. einzeln abrechnen müssen. Dieser neue Rahmenvertrag wurde bereits vor zwei Jahren aufgesetzt, allerdings erst jetzt unterschrieben. Der Vertrag sollte eigentlich schon für das laufende Jahr gelten. Allerdings tritt er erst ab dem 01.01.2017 in Kraft, da die Länder und die Hochschule Osnabrück eine Studie zur Umsetzung dieser Einzelabrechnung durchführen wollte. Nun müssen ab dem 01.01.2017 0,8 ct pro Seite, Student und Zeitraum an die VG Wort bezahlt werden.

Die Studie der Universität Osnabrück würde durchgeführt, um zu testen, welchen Aufwand und welche Kosten die Einzelabrechnung wirklich mit sich bringt. Dabei wurde festgestellt, dass es zu einer deutlichen Mehrarbeit der ProfessorInnen kommt und einem hohen Kostenbeitrag. Die Ergebnisse der Studie sind online zu finden.

Der neue Rahmenvertrag wurde zwischen den Ländern und der VG Wort getroffen, wodurch die Hochschulen nicht dazu verpflichtet sind, dem Inhalt zu folgen. Laut manchen Aussagen ist auch genau dies, was die Länder gehofft haben: dass die Hochschulen sich gegen den Rahmenvertrag wehren, was sie selbst nicht können.

Es gibt nun mehrere Möglichkeiten, wie die Hochschulen mit dem Rahmenvertrag umgehen können:

1. Nicht beitreten: alle Texte müssen online entfernt werden 2. Beitreten:

  • Lehrende melden selbst: größter Aufwand, minimale Kosten
  • ILIAS, Mudel, etc erledigen diese Meldung, geht automatisch an die VG Wort; hohe Kosten, nicht bis Anfang 2017 umsetzbar
  • neue Stelle einrichten; Uni Osnabrück: 21000€ Verwaltung, 4000€ Meldekosten

Zu diesem ganzen Aufwand kommt noch dazu, dass die VG Wort ein umfassendes Prüfungsrecht hat. Dies ist datenschutzrechtlich gesehen sehr problematisch, da sie auf alles (ILIAS, Mudel, Mails) zugreifen dürfen. Des Weiteren sind vorrangige Verlagsangebote nicht abschließend geklärt und es kann durchaus häufiger vorkommen, dass Werke mehrfach bezahlt werden. Wenn nicht alle Werke gemeldet sind, kann die Uni verklagt werden.

In Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachen, Sachen-Anhalt, Thüringen und Nordrheinwestphalen sind die Universitäten dem Rahmenvertrag geschlossen nicht beigetreten.

Unterdessen hat die VG wort Verhandlungen mit Universitätsleitungen sowie der HRK aufgenommen. Rektoren der Rechenzentren sind gegen die Einzelabrechnung. Der Bibliothekenverband schließt sich dem an, allerdings ist ihm egal, ob die Hochschulen oder das Land diese Gelder zahlen.

Offener Brief

Patrick hat einen offenen Brief vorgeschrieben für die LAK BaWü, den er gerne nun in dem AK besprechen wollen würde. Dieser ist mit dem Bibliothekenverband abgesprochen. Dieser möchte, dass wir darauf achten, dass in dem Brief steht, dass Autoren gerecht bezahlt werden sollen, dies aber nicht über die Einzelabrechnung.

Meinungsbild, ob die Teilnehmika des AKs dem Rahmenvertrag so beitreten würden: Ja: keiner Nein: rest Enhaltung: 2

BuFa WiSo: Wir haben ebenfalls eine Stellungnahme verfasst, welche auf unserer Seite zu finden ist.

Besprechung des Briefes

Der Brief wird im AK besprochen und an einigen Stellen abgeändert. Im folgenden ist die Version zu finden, die im Plenum vorgestellt werden soll:

Adressaten: an alle deutschen Physik-Fachschaften, die deutschen Hochschulen, die Sektion 4 der Bibliotheken des Bibliotheksverbandes, die VG Wort (per Mail), KMK / Ministerien, LRK / LHK, LAK, Zeitungen

"Offener Brief zum Rahmenvertrag zwischen der VG Wort und der Kultusministerkonferenz

Die Kultusministerkonferenz hat zusammen mit der VG Wort einen Rahmenvertrag1 über die Vergütung für die Benutzung von urheberrechtlich geschützten Texten zu Unterrichtszwecken abgeschlossen. Dieser gilt ab dem 01.01.2017, und ersetzt das bis dahin geltende pauschale Abrechnungsverfahren. Die Hochschulen haben einzeln die Möglichkeit, diesem Rahmenvertrag beizutreten, und jede Benutzung von geschützten Texten einzeln abzurechnen, oder komplett auf sie zu verzichten. Die Zusammenkunft aller deutschsprachigen Physikfachschaften empfiehlt den Hochschulen, dem Rahmenvertrag nicht beizutreten. Wie das Pilotprojekt der Universität Osnabrück zeigt, hat die Einzelabrechnung erhebliche Nachteile gegenüber einer kaum mit Verwaltungsaufwand verbundenen Pauschalabrechnung. Nicht nur, dass die Verwaltungskosten für die Einzelabrechnung die reinen Lizenzgebühren um das Fünffache übersteigen, auch die Qualität von Studium und Lehre nimmt spürbar ab. Ganz abzusehen von dem enormen Mehraufwand für die Lehrenden. Gerade zu Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung der Gesellschaft und der starken Förderung des eLearnings ist es uns unbegreiflich, wie die VG Wort eine Einzelabrechnung über die Nutzung von urheberrechtlich geschütztem Material fordern kann. Dass dies auch anders geht, zeigen alle anderen Verwertungsgesellschaften. Diese haben auch weiterhin Pauschalverträge mit den Bundesländern abgeschlossen. Wir befürworten eine gerechte Bezahlung der Autoren, jedoch sollte dies nicht zum Preis eines deutlich erhöhten Verwaltungsaufwands geschehen, denn dieser führt zu einer erheblichen Verschlechterung der Lehre. Wir rufen deshalb die VG Wort auf, wie bisher auch, eine pauschale Abrechnung zu ermöglichen!"

Abstimmungen

  • Adressaten:

Ja: Rest Nein: 0 Enthaltungen: 7,

  • Brief:

Ja: 69 Nein: 0 Enthaltung:0

Einstimmig angenommen.


Zusammenfassung

In dem AK wurden die Teilnehmika auf den aktuellsten Stand des neuen Rahmenvertrages gebracht, den Inhalt des Rahmenvertrages, als auch ein offener Brief besprochen. Dieser soll nun im Plenum vorgestellt und beschlossen werden.

Entwürfe für Resolutionen

Die beiden Entwürfe sind reine Arbeitspapiere und müssen(inhaltlich) nicht das Ziel des AKs sein.

Offener Brief als Resolutionsentwurf