WiSe13 AK Pruefungssysteme: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 20: Zeile 20:
; Protokoll
; Protokoll
: Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)
: Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)
; Anwesende Fachschaften
 


== Unterlagen ==
== Unterlagen ==

Version vom 16. Dezember 2013, 00:37 Uhr

Planung

Wir teilen uns in Kleingruppen zu folgenden Themen auf:


Protokoll vom 16.11.2013

Beginn
14:10 Uhr
Ende
16:30 Uhr
Redeleitung
Margret Heinze (LMU München)
Protokoll
Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)


Unterlagen

HRG Hochschulrahmengesetz
Länder Gemeinsame Struktur Vorgaben (LGSV) Länder gemeinsame Strukturvorgaben
Auslegung der LGSV Auslegungen der LGSV
Regeln zur Akkreditierung
Regeln zur Akkreditierung
Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse [1]

Bisherige Dokumente der ZaPF

PO-AKs < br\>

BaMa-Empfehlungen:

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
  • Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:

  • außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden

Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:

  • Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten

Richtlinien: < br\>