WiSe13 AK Pruefungssysteme: Unterschied zwischen den Versionen

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*[[ Flowchart: Visualisierung und Crosslinking der Schlüsseldokumente zur Akkreditierung]]
*[[ Flowchart: Visualisierung und Crosslinking der Schlüsseldokumente zur Akkreditierung]]


*[[ Prüfungsformen: Vergleich der ZaPF-Kompetenzorientierung-AKe mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse]]
*[[ Prüfungsformen/Kompetenzorientierung]]
 
'''Protokoll''' vom 16.11.2013
; Beginn
: 14:10 Uhr
; Ende
: 16:30 Uhr
; Redeleitung
: Margret Heinze (LMU München)
; Protokoll
: Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)
; Anwesende Fachschaften


== Unterlagen ==
== Unterlagen ==

Version vom 16. Dezember 2013, 00:21 Uhr

Planung

Wir teilen uns in Kleingruppen zu folgenden Themen auf:

Protokoll vom 16.11.2013

Beginn
14:10 Uhr
Ende
16:30 Uhr
Redeleitung
Margret Heinze (LMU München)
Protokoll
Aufgeteilt nach Teil-AKs: Flowchart (), ZaPF-Prüfungsordnungs-AKe (Daniela), Prüfungsformen/Kompetenzorientierung (Margret)
Anwesende Fachschaften

Unterlagen

HRG Hochschulrahmengesetz
Länder Gemeinsame Struktur Vorgaben (LGSV) Länder gemeinsame Strukturvorgaben
Auslegung der LGSV Auslegungen der LGSV
Regeln zur Akkreditierung
Regeln zur Akkreditierung
Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse [1]

Bisherige Dokumente der ZaPF

PO-AKs < br\>

BaMa-Empfehlungen:

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
  • Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:

  • außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden

Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:

  • Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten

Richtlinien: < br\>