SoSe22 BAFöG: Unterschied zwischen den Versionen

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Es gibt eine [https://wiki.kawum-matwerk.de/kawum:protokolle:23endplenum#antraege|Resolution der letzten KaWuM] welche auch durch die letzte FaTaMa bestätigt wurde.<br \>
Es gibt eine [https://wiki.kawum-matwerk.de/kawum:protokolle:23endplenum#antraege|Resolution der letzten KaWuM] welche auch durch die letzte FaTaMa bestätigt wurde.<br \>
Natürlich gibt es auch aktuelle Äußerungen des [https://www.fzs.de/tag/bafoeg/|freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften] zum Thema.<br \>
Natürlich gibt es auch aktuelle Äußerungen des [https://www.fzs.de/tag/bafoeg/|freien Zusammenschlusses von Student*innenschaften] zum Thema.<br \>
Da aktuell die Weichen für die Zukunft des Bafög gestellt werden, ist es wahrscheinlich Klug, eine Studentische Sichtweise bei den Koalitionspartnern in Berlin in Erinnerung zu Rufen.
Da aktuell die Weichen für die Zukunft des Bafög gestellt werden, ist es wahrscheinlich Klug, eine Studentische Sichtweise bei den Koalitionspartnern in Berlin in Erinnerung zu Rufen.<br \>


weitere Infos zur Nolleierung:
* [https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-bundesausbildungsfoerderungsgesetz-891890| Bundestag]
* [https://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-2022.php|Neuerungen beim BAFöG]


== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs==
'''Verantwortliche*r:''' [[Benutzer:BeispielUser|BeispielUser]] (fehlt noch - Tobi will nicht weil er Alt und Sackig ist) <br \>
'''Verantwortliche*r:''' [[Benutzer:Christian (Marburg)|Christian (Marburg)]] <br \>






'''Einleitung und Ziel des AK''' <br \>
'''Einleitung und Ziel des AK''' <br \>
Positionspapier,  Austausch
Reso,  Austausch


'''Handelt es sich um einen Folge-AK?''' <br \>
'''Handelt es sich um einen Folge-AK?''' <br \>
Ja
Ja <br \>
 
[[WiSe21_BAföG]] <br \>
'''Wer ist die Zielgruppe?''' <br \>''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen'' <br \>
'''Wer ist die Zielgruppe?''' <br \>''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen'' <br \>
Alle
Alle
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''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen'' <br \>
''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen'' <br \>


Arbeitskreis: BAFöG
;Protokoll vom: 04.06.2022
;Beginn: 10:04
;Ende: 11:12
;Redeleitung: Christian (Marburg), Peter (Alumnus)
;Protokollführung: Kai (Gießen)
Anwesende Fachschaften:
:Universidad de los Saccos Veteres
:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
:Humboldt-Universität zu Berlin
:Johannes Gutenberg Universität Mainz
:Justus-Liebig-Universität Gießen
:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
:Philipps-Universität Marburg
:Technische Universität Bergakademie Freiberg
:Universität Augsburg
:Universität Bielefeld
:Universität Hamburg
:Universität Konstanz
:Universität Potsdam
:Universität zu Köln
Protokoll:
Peter berichtet über die bisherigen BAFöG AKs.
Christian berichtet über die Pläne der Ampel-Koalition zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).
Ein 40 seitiger Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wurde im Bundestag diskutiert.
Verschiedene Parteien haben sich zu dem Vorschlag positioniert.
Zentrale Änderungen, die die geplante Novellierung vorsieht:
* Erhöhung des BAFöG um 5 %
* Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 %
* Anhebung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre
Ist sinnvoll, da es eine Vielzahl an guten Gründen und individuellen Lebenswegen gibt, die zu einem Studium zu einem späteren Zeitpunkt führen
* Anhebung des Vermögensfreibetrags von 8000 € auf 45 000 €
* Auslands-BAFöG wird auch um ein paar Prozent angehoben
* Erlass der Altschulden nach 20 Jahren
* Es soll ein Notfallmechanismus geschaffen werden um schneller und unbürokratischer mit zusätzlichen Mitteln auf Ausnahmesituationen wie z.B. zuletzt die Corona-Pandemie reagieren zu können.
Eine wohnortabhänige Wohnkostenpauschale wird diskutiert. Wurde wohl schoneinmal ausführlich behandelt. Nicht unbedingt sinnvoll. Besser wäre ein gezielter Markt für Studierendenwohnungen.
Wie (und ob) die Coronasemester beim BAFöG berücksichtigt werden ist sehr stark abhängig von der jeweiligen Hochschule.
Die Höhe der Rückzahlungen ist deutlich komplexer als "50 % der erhaltenen Mittel" wie häufig angenommen wird. Online-Rechner können dabei helfen.
Da die Änderungen noch zum WiSe 2022/23 in Kraft treten sollen und das Gesetz damit noch bis zum Herbst verabschiedet werden soll, könnten wir auf dieser ZaPF noch eine Resolution verabschieden und damit unsere Rückmeldung zum Gesetzesentwurf einbringen.
An wen wollen wir die Reso schreiben?
Per Mehrheitsmeinung an alle im dt Bundestagsvertretene Parteien.
Es fehlt insbesonders die Einlösung des gegebenen Versprechens das BAFöG so umzugestalten, dass es automatisch und regelmäßig an z.B. Inflation angepasst wird.
Stellungnahme zum Energiegeld (Weniger für BAFöG-Empfänger und andere Studierende fallen ganz raus)? -> Als eigener AK/Resolution.
Die Krankenkassenbeiträge vieler BAFöG-Empfänger werden wohl häufig im Gleichschritt mit ihren Auszahlungen angehoben. Kein Unwichtiges Thema, aber es gibt wichtigere Punkte mit deutlich größerem Hebel.
Christian verliest die letzte Resolution der KaWuM zum BAFöG.
Für unsere neue Resolution:
Verweis auf unsere letzte Resolution und die der KaWuM.
Kritik an unvollständigen Änderungen.
Beim BAFöG wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen wohl ausgefallene Semester aufgrund psychischer Erkrankungen nicht berücksichtigt. Es ist nicht ganz klar, ob dabei das zuständige Prüfungsamt oder die BAFöG-Stelle die Schuld trägt.
;Reso BAföG
;Adressat*innen
Alle im dt. Bundestag vertretenen Parteien und deren bildungspolitischen Sprecher:innen, Familienministerium, BMBF
;Antragsstellende Personen
Christian (Marburg), Timo (Freiburg)
;Text
Sehr geehrte blablabla,
Im Koalitionsvertrag[2] der Ampelparteien heißt es zum Thema BAföG:
*"Mit (...) einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen."
Weiter heißt es:
"Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu (...) machen [wir] das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus"*
Wir begrüßen die Anerkennung dessen, dass beim BAföG Reformbedarf besteht. Leider wird auch die geplante Änderung der komplexen Lebensrealität der Studierenden nicht gerecht. Der aktuelle Entwurf zur 27. Novelle des Bundesausbildungsgesetzes\footnote{https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001734.pdf} wird nicht zu einem grundlegend reformierten BAföG führen.
Dennoch wollen wir zwei Punkte, die deutliche Verbesserungen mit sich bringen, positiv hervorheben:
Die ZaPF sieht die geplante Anhebung der Altersgrenze, für die Berechtigung auf BAföG, auf 45 Jahre sehr positiv. Ebenfalls spricht sich die ZaPF für die geplante Anhebung der Vermögensfreigrenze der Antragssteller:innen auf 45.000 Euro aus. Bei beiden Punkten sieht die ZaPF schon lange Änderungsbedarf \footnote{https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf}.
Trotz dieser Verbesserungen kann die kommende Änderung des BAföGs nur als eine kleine Anpassung, anstelle der angekündigten grundlegenden Änderungen gesehen werden.
Die Erhöhung der Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20% gleicht die Versäumnisse der letzten Jahre aus, kann aber nicht als eine grundlegende Reform verstanden werden. Wir bemängeln die starke Kopplung an das Einkommen der Eltern und sehen hier keine wirkliche Verbesserung.
Die Erhöhung des Bedarfssatzes um 5% reicht nicht einmal aus, um der aktuellen Inflationsrate entgegenzuwirken. Das BAföG sollte die Lebenshaltungskosten von Studierenden decken und ihnen eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dies ist aktuell nicht der Fall und wird sich auch durch die Angekündigten Anpassungen nicht ändern. Die ZaPF spricht sich für eine automatische Anpassung der BAföG-Sätze unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation oder Lebenshaltungskosten aus, wie es beispielsweise bereits bei Bundestagsdiäten der Fall ist.
Von einem "Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen" kann nicht die Rede sein, wenn Das BAföG nicht zum Leben reicht und der Großteil der Studierenden auch weiterhin nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen.
Die ZaPF fordert von der Regierungskoalition eine echte Reform des BAföGs und verweist an dieser Stelle auf ihren Forderungskatalog [1].
Ebefalls sprechen wir uns für die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des BAföG50 aus. Diese entsprechen der nötigen Bedürfnisse der in der Realtät vorkommenden Lebensumstände.
[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
[]https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/anforderungen-an-eine-weiterentwicklung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-bafoeg/
[]https://bafoeg50.de/reform/
;Reso Heizkostenzuschuss
Adressaten: Deutschen Studierendenwerke (DSW), Bildungspolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, Sozialpolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, MeTaFa, fzs
Begründung: Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung aktuell mit den Gesetzen zur Energiepreispauschale und dem Heizkostenzuschuss Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale wird dabei an Steuerzahlende ausgeschüttet, den Heizkostenzuschuss bekommen vor allem Wohngeld- und BAföG-Empfangende. Studierende liegen mit ihrem Einkommen in aller Regel unter dem Grundfreibetrag der Einkommessteuer. Gleichzeitig beziehen nur \SI{11}{\percent} von ihnen überhaupt BAföG. Der absolute Großteil der Studierenden fällt also bei der aktuell von der Bundesregierung vorgesehenen Unterteilung komplett raus. Und das dem Umstand zum Trotze, dass gerade die Studierenden es sind, die in der aktuellen Situation ohnehin schon überproportional mehrbelastet sind.
;Resolution:
Die kürzlich beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung sollen helfen, die Last der gestiegenen Energiepreise abzumildern. Steuerzahler erhalten dafür die Energiepreispauschale[11]. BAföG-Beziehende werden durch den Heizkostenzuschuss entlastet[12].
Studierende, welche hingegen kein BAföG beziehen, was mittlerweile mit steigender Tendenz auf über 89 % von ihnen zutrifft[13,14], erhalten durch diese Aufteilung gar keine Unterstützung und bleiben auf den gestiegenen Energiekosten sitzen.
Die ZaPF fordert daher die Bundesregierung auf, diesen Missstand zu beheben und auch für Studierende außerhalb des BAföGs einen angemessenen Lastenausgleich zu schaffen.
[11] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
[12] https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html
[13] https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1654413572518&acceptscookies=false#abreadcrumb


= Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}} =
[14] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_497_213.html#:~:text=Dezember%202020,einer%20Hochschule%20in%20Deutschland%20eingeschrieben
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
; Beginn
: HH:MM Uhr
; Ende
: HH:MM Uhr
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
; Anwesende Fachschaften


<!--:RWTH Aachen,-->
;Quellensammlung zum Heizkostenzuschuss
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
<!--:Universität Bielefeld,-->
<!--:Ruhr-Universität Bochum,-->
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
<!--:Universität Bremen,-->
<!--:Technische Universität Chemnitz,-->
<!--:Technische Universität Clausthal,-->
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
<!--:Technische Universität Dortmund,-->
<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Technische Universität Dresden,-->
<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,-->
<!--:Goethe-Universität Frankfurt a. Main,-->
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
<!--:Justus-Liebig-Universität Gießen,-->
<!--:Georg-August-Universität Göttingen,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Universität Greifswald,-->
<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
<!--:Universität Hamburg,-->
<!--:Universität Heidelberg,-->
<!--:Technische Universität Ilmenau,-->
<!--:Universität Innsbruck,-->
<!--:Friedrich-Schiller-Universität Jena,-->
<!--:Technische Universität Kaiserslautern,-->
<!--:Universität Kassel,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
<!--:Universität Koblenz Landau, Standort Koblenz,-->
<!--:Universität zu Köln,-->
<!--:Universität Konstanz,-->
<!--:Universität Leipzig,-->
<!--:Technische Hochschule Lübeck,-->
<!--:Universität zu Lübeck,-->
<!--:Johannes Gutenberg-Universität Mainz,-->
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
<!--:Ludwig-Maximilians-Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Universität Stuttgart-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Technische Universität Wien,-->
<!--:Universität Wien,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
<!--:JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->


== Protokoll ==
Heizkostenzuschuss:


Das Gesetz heißt:
"Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses"
Und ist hier zu finden:
[12]https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html


11% aller Studierenden beziehen BAföG.
https://www.studentenwerke.de/de/content/heizkostenzuschuss-f%C3%BCr-baf%C3%B6g-gef%C3%B6rderte-0


== Zusammenfassung/Ausblick ==
321083 durch BAföG geförderte Studierende in 2020:
[13]https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1654413572518&acceptscookies=false#abreadcrumb


2948700 Studierende in 2020:
[14]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_497_213.html#:~:text=Dezember%202020,einer%20Hochschule%20in%20Deutschland%20eingeschrieben.


321083 / 2948700 = 0.1088 ≈ 11 %
Unter 11% aller Studierenden beziehen BAföG


<br \>
<!--
* Das Ergebnis der Abstimmung:
** <span style="color:green">'''Anzahl Ja-Stimmen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:black">'''Anzahl Enthaltungen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
-->


<div style="width: 75%; border: 4px solid #F55; padding: 3px 8px 3px 8px; font-size: medium; margin: 5px auto 5px auto; text-align: center">
Für die sogenannte "Energiepreispauschale":
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im [https://zapf.wiki/Spezial:Kategorienbaum?target=Kategorie%3AKategorien&mode=categories&namespaces=&title=Spezial%3AKategorienbaum Kategorienbaum] unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([https://zapf.wiki/index.php?title=Kategorie:Unkategorisiertes_Thema&action=edit&redlink=1]).
"Steuerentlastungsgesetz 2022" das eine Änderung des
</div>
Einkommensteuergesetzes darstellt.
Nach: [11] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2


2 947 500 Studentinnen und Studenten im WiSe 2021/22:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_538_21.html


[[Kategorie:AK-Protokolle]]
https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2022/einmaliger-heizkostenzuschuss.html
[[Kategorie:SoSe22]]
[[Kategorie:BAfög]]

Aktuelle Version vom 11. November 2022, 16:23 Uhr

Kurzvorstellung

Im Moment wird das BAföG novelliert und wir sind jetzt in zweiter Lesung. Es gibt eine der letzten KaWuM welche auch durch die letzte FaTaMa bestätigt wurde.
Natürlich gibt es auch aktuelle Äußerungen des Zusammenschlusses von Student*innenschaften zum Thema.
Da aktuell die Weichen für die Zukunft des Bafög gestellt werden, ist es wahrscheinlich Klug, eine Studentische Sichtweise bei den Koalitionspartnern in Berlin in Erinnerung zu Rufen.

weitere Infos zur Nolleierung:

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Christian (Marburg)


Einleitung und Ziel des AK
Reso, Austausch

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Ja
WiSe21_BAföG
Wer ist die Zielgruppe?
Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen
Alle

Wie läuft der AK ab?
Fehlt

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Keine

Materialien und weitere Informationen

Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen

Arbeitskreis: BAFöG

Protokoll vom
04.06.2022
Beginn
10:04
Ende
11:12
Redeleitung
Christian (Marburg), Peter (Alumnus)
Protokollführung
Kai (Gießen)

Anwesende Fachschaften:

Universidad de los Saccos Veteres
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Humboldt-Universität zu Berlin
Johannes Gutenberg Universität Mainz
Justus-Liebig-Universität Gießen
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Philipps-Universität Marburg
Technische Universität Bergakademie Freiberg
Universität Augsburg
Universität Bielefeld
Universität Hamburg
Universität Konstanz
Universität Potsdam
Universität zu Köln


Protokoll:

Peter berichtet über die bisherigen BAFöG AKs. Christian berichtet über die Pläne der Ampel-Koalition zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Ein 40 seitiger Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wurde im Bundestag diskutiert. Verschiedene Parteien haben sich zu dem Vorschlag positioniert.

Zentrale Änderungen, die die geplante Novellierung vorsieht:

  • Erhöhung des BAFöG um 5 %
  • Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 %
  • Anhebung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre

Ist sinnvoll, da es eine Vielzahl an guten Gründen und individuellen Lebenswegen gibt, die zu einem Studium zu einem späteren Zeitpunkt führen

  • Anhebung des Vermögensfreibetrags von 8000 € auf 45 000 €
  • Auslands-BAFöG wird auch um ein paar Prozent angehoben
  • Erlass der Altschulden nach 20 Jahren
  • Es soll ein Notfallmechanismus geschaffen werden um schneller und unbürokratischer mit zusätzlichen Mitteln auf Ausnahmesituationen wie z.B. zuletzt die Corona-Pandemie reagieren zu können.

Eine wohnortabhänige Wohnkostenpauschale wird diskutiert. Wurde wohl schoneinmal ausführlich behandelt. Nicht unbedingt sinnvoll. Besser wäre ein gezielter Markt für Studierendenwohnungen.

Wie (und ob) die Coronasemester beim BAFöG berücksichtigt werden ist sehr stark abhängig von der jeweiligen Hochschule.

Die Höhe der Rückzahlungen ist deutlich komplexer als "50 % der erhaltenen Mittel" wie häufig angenommen wird. Online-Rechner können dabei helfen.

Da die Änderungen noch zum WiSe 2022/23 in Kraft treten sollen und das Gesetz damit noch bis zum Herbst verabschiedet werden soll, könnten wir auf dieser ZaPF noch eine Resolution verabschieden und damit unsere Rückmeldung zum Gesetzesentwurf einbringen.

An wen wollen wir die Reso schreiben?

Per Mehrheitsmeinung an alle im dt Bundestagsvertretene Parteien.

Es fehlt insbesonders die Einlösung des gegebenen Versprechens das BAFöG so umzugestalten, dass es automatisch und regelmäßig an z.B. Inflation angepasst wird.

Stellungnahme zum Energiegeld (Weniger für BAFöG-Empfänger und andere Studierende fallen ganz raus)? -> Als eigener AK/Resolution.

Die Krankenkassenbeiträge vieler BAFöG-Empfänger werden wohl häufig im Gleichschritt mit ihren Auszahlungen angehoben. Kein Unwichtiges Thema, aber es gibt wichtigere Punkte mit deutlich größerem Hebel.

Christian verliest die letzte Resolution der KaWuM zum BAFöG.

Für unsere neue Resolution:


Verweis auf unsere letzte Resolution und die der KaWuM. Kritik an unvollständigen Änderungen.


Beim BAFöG wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen wohl ausgefallene Semester aufgrund psychischer Erkrankungen nicht berücksichtigt. Es ist nicht ganz klar, ob dabei das zuständige Prüfungsamt oder die BAFöG-Stelle die Schuld trägt.

Reso BAföG
Adressat*innen

Alle im dt. Bundestag vertretenen Parteien und deren bildungspolitischen Sprecher:innen, Familienministerium, BMBF

Antragsstellende Personen

Christian (Marburg), Timo (Freiburg)

Text

Sehr geehrte blablabla,

Im Koalitionsvertrag[2] der Ampelparteien heißt es zum Thema BAföG:

  • "Mit (...) einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen."

Weiter heißt es: "Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu (...) machen [wir] das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus"*

Wir begrüßen die Anerkennung dessen, dass beim BAföG Reformbedarf besteht. Leider wird auch die geplante Änderung der komplexen Lebensrealität der Studierenden nicht gerecht. Der aktuelle Entwurf zur 27. Novelle des Bundesausbildungsgesetzes\footnote{https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001734.pdf} wird nicht zu einem grundlegend reformierten BAföG führen.

Dennoch wollen wir zwei Punkte, die deutliche Verbesserungen mit sich bringen, positiv hervorheben:

Die ZaPF sieht die geplante Anhebung der Altersgrenze, für die Berechtigung auf BAföG, auf 45 Jahre sehr positiv. Ebenfalls spricht sich die ZaPF für die geplante Anhebung der Vermögensfreigrenze der Antragssteller:innen auf 45.000 Euro aus. Bei beiden Punkten sieht die ZaPF schon lange Änderungsbedarf \footnote{https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf}.

Trotz dieser Verbesserungen kann die kommende Änderung des BAföGs nur als eine kleine Anpassung, anstelle der angekündigten grundlegenden Änderungen gesehen werden.

Die Erhöhung der Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20% gleicht die Versäumnisse der letzten Jahre aus, kann aber nicht als eine grundlegende Reform verstanden werden. Wir bemängeln die starke Kopplung an das Einkommen der Eltern und sehen hier keine wirkliche Verbesserung.

Die Erhöhung des Bedarfssatzes um 5% reicht nicht einmal aus, um der aktuellen Inflationsrate entgegenzuwirken. Das BAföG sollte die Lebenshaltungskosten von Studierenden decken und ihnen eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dies ist aktuell nicht der Fall und wird sich auch durch die Angekündigten Anpassungen nicht ändern. Die ZaPF spricht sich für eine automatische Anpassung der BAföG-Sätze unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation oder Lebenshaltungskosten aus, wie es beispielsweise bereits bei Bundestagsdiäten der Fall ist.

Von einem "Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen" kann nicht die Rede sein, wenn Das BAföG nicht zum Leben reicht und der Großteil der Studierenden auch weiterhin nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen.

Die ZaPF fordert von der Regierungskoalition eine echte Reform des BAföGs und verweist an dieser Stelle auf ihren Forderungskatalog [1].

Ebefalls sprechen wir uns für die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des BAföG50 aus. Diese entsprechen der nötigen Bedürfnisse der in der Realtät vorkommenden Lebensumstände.


[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800 []https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/anforderungen-an-eine-weiterentwicklung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-bafoeg/ []https://bafoeg50.de/reform/


Reso Heizkostenzuschuss

Adressaten: Deutschen Studierendenwerke (DSW), Bildungspolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, Sozialpolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, MeTaFa, fzs

Begründung: Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung aktuell mit den Gesetzen zur Energiepreispauschale und dem Heizkostenzuschuss Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale wird dabei an Steuerzahlende ausgeschüttet, den Heizkostenzuschuss bekommen vor allem Wohngeld- und BAföG-Empfangende. Studierende liegen mit ihrem Einkommen in aller Regel unter dem Grundfreibetrag der Einkommessteuer. Gleichzeitig beziehen nur \SI{11}{\percent} von ihnen überhaupt BAföG. Der absolute Großteil der Studierenden fällt also bei der aktuell von der Bundesregierung vorgesehenen Unterteilung komplett raus. Und das dem Umstand zum Trotze, dass gerade die Studierenden es sind, die in der aktuellen Situation ohnehin schon überproportional mehrbelastet sind.


Resolution

Die kürzlich beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung sollen helfen, die Last der gestiegenen Energiepreise abzumildern. Steuerzahler erhalten dafür die Energiepreispauschale[11]. BAföG-Beziehende werden durch den Heizkostenzuschuss entlastet[12]. Studierende, welche hingegen kein BAföG beziehen, was mittlerweile mit steigender Tendenz auf über 89 % von ihnen zutrifft[13,14], erhalten durch diese Aufteilung gar keine Unterstützung und bleiben auf den gestiegenen Energiekosten sitzen. Die ZaPF fordert daher die Bundesregierung auf, diesen Missstand zu beheben und auch für Studierende außerhalb des BAföGs einen angemessenen Lastenausgleich zu schaffen.

[11] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

[12] https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html

[13] https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1654413572518&acceptscookies=false#abreadcrumb

[14] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_497_213.html#:~:text=Dezember%202020,einer%20Hochschule%20in%20Deutschland%20eingeschrieben

Quellensammlung zum Heizkostenzuschuss

Heizkostenzuschuss:

Das Gesetz heißt: "Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses" Und ist hier zu finden: [12]https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html

11% aller Studierenden beziehen BAföG. https://www.studentenwerke.de/de/content/heizkostenzuschuss-f%C3%BCr-baf%C3%B6g-gef%C3%B6rderte-0

321083 durch BAföG geförderte Studierende in 2020: [13]https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1654413572518&acceptscookies=false#abreadcrumb

2948700 Studierende in 2020: [14]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_497_213.html#:~:text=Dezember%202020,einer%20Hochschule%20in%20Deutschland%20eingeschrieben.

321083 / 2948700 = 0.1088 ≈ 11 % Unter 11% aller Studierenden beziehen BAföG


Für die sogenannte "Energiepreispauschale": "Steuerentlastungsgesetz 2022" das eine Änderung des Einkommensteuergesetzes darstellt. Nach: [11] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

2 947 500 Studentinnen und Studenten im WiSe 2021/22: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_538_21.html

https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/Webs/BMWSB/DE/2022/einmaliger-heizkostenzuschuss.html