SoSe22 BAFöG
Kurzvorstellung
Im Moment wird das BAföG novelliert und wir sind jetzt in zweiter Lesung.
Es gibt eine der letzten KaWuM welche auch durch die letzte FaTaMa bestätigt wurde.
Natürlich gibt es auch aktuelle Äußerungen des Zusammenschlusses von Student*innenschaften zum Thema.
Da aktuell die Weichen für die Zukunft des Bafög gestellt werden, ist es wahrscheinlich Klug, eine Studentische Sichtweise bei den Koalitionspartnern in Berlin in Erinnerung zu Rufen.
weitere Infos zur Nolleierung:
Vorstellung des AKs
Verantwortliche*r: Christian (Marburg)
Einleitung und Ziel des AK
Reso, Austausch
Handelt es sich um einen Folge-AK?
Ja
WiSe21_BAföG
Wer ist die Zielgruppe?
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Alle
Wie läuft der AK ab?
Fehlt
Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Keine
Materialien und weitere Informationen
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Arbeitskreis: BAFöG
- Protokoll vom
- 04.06.2022
- Beginn
- 10:04
- Ende
- 11:12
- Redeleitung
- Christian (Marburg), Peter (Alumnus)
- Protokollführung
- Kai (Gießen)
Anwesende Fachschaften:
- Universidad de los Saccos Veteres
- Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
- Humboldt-Universität zu Berlin
- Johannes Gutenberg Universität Mainz
- Justus-Liebig-Universität Gießen
- Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
- Philipps-Universität Marburg
- Technische Universität Bergakademie Freiberg
- Universität Augsburg
- Universität Bielefeld
- Universität Hamburg
- Universität Konstanz
- Universität Potsdam
- Universität zu Köln
Protokoll:
Peter berichtet über die bisherigen BAFöG AKs. Christian berichtet über die Pläne der Ampel-Koalition zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG). Ein 40 seitiger Gesetzesentwurf liegt bereits vor und wurde im Bundestag diskutiert. Verschiedene Parteien haben sich zu dem Vorschlag positioniert.
Zentrale Änderungen, die die geplante Novellierung vorsieht:
- Erhöhung des BAFöG um 5 %
- Erhöhung der Elternfreibeträge um 20 %
- Anhebung der Altersgrenze von 30 Jahren auf 45 Jahre
Ist sinnvoll, da es eine Vielzahl an guten Gründen und individuellen Lebenswegen gibt, die zu einem Studium zu einem späteren Zeitpunkt führen
- Anhebung des Vermögensfreibetrags von 8000 € auf 45 000 €
- Auslands-BAFöG wird auch um ein paar Prozent angehoben
- Erlass der Altschulden nach 20 Jahren
- Es soll ein Notfallmechanismus geschaffen werden um schneller und unbürokratischer mit zusätzlichen Mitteln auf Ausnahmesituationen wie z.B. zuletzt die Corona-Pandemie reagieren zu können.
Eine wohnortabhänige Wohnkostenpauschale wird diskutiert. Wurde wohl schoneinmal ausführlich behandelt. Nicht unbedingt sinnvoll. Besser wäre ein gezielter Markt für Studierendenwohnungen.
Wie (und ob) die Coronasemester beim BAFöG berücksichtigt werden ist sehr stark abhängig von der jeweiligen Hochschule.
Die Höhe der Rückzahlungen ist deutlich komplexer als "50 % der erhaltenen Mittel" wie häufig angenommen wird. Online-Rechner können dabei helfen.
Da die Änderungen noch zum WiSe 2022/23 in Kraft treten sollen und das Gesetz damit noch bis zum Herbst verabschiedet werden soll, könnten wir auf dieser ZaPF noch eine Resolution verabschieden und damit unsere Rückmeldung zum Gesetzesentwurf einbringen.
An wen wollen wir die Reso schreiben?
Per Mehrheitsmeinung an alle im dt Bundestagsvertretene Parteien.
Es fehlt insbesonders die Einlösung des gegebenen Versprechens das BAFöG so umzugestalten, dass es automatisch und regelmäßig an z.B. Inflation angepasst wird.
Stellungnahme zum Energiegeld (Weniger für BAFöG-Empfänger und andere Studierende fallen ganz raus)? -> Als eigener AK/Resolution.
Die Krankenkassenbeiträge vieler BAFöG-Empfänger werden wohl häufig im Gleichschritt mit ihren Auszahlungen angehoben. Kein Unwichtiges Thema, aber es gibt wichtigere Punkte mit deutlich größerem Hebel.
Christian verliest die letzte Resolution der KaWuM zum BAFöG.
Für unsere neue Resolution:
Verweis auf unsere letzte Resolution und die der KaWuM.
Kritik an unvollständigen Änderungen.
Beim BAFöG wurden in der Vergangenheit in Einzelfällen wohl ausgefallene Semester aufgrund psychischer Erkrankungen nicht berücksichtigt. Es ist nicht ganz klar, ob dabei das zuständige Prüfungsamt oder die BAFöG-Stelle die Schuld trägt.
- Reso BAföG
- Adressat*innen
Alle im dt. Bundestag vertretenen Parteien und deren bildungspolitischen Sprecher:innen, Familienministerium, BMBF
- Antragsstellende Personen
Christian (Marburg), Timo (Freiburg)
- Text
Sehr geehrte blablabla,
Im Koalitionsvertrag[2] der Ampelparteien heißt es zum Thema BAföG:
- "Mit (...) einem grundlegend reformierten BAföG legen wir den Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen."
Weiter heißt es: "Wir wollen allen Menschen unabhängig von ihrer Herkunft beste Bildungschancen bieten, Teilhabe und Aufstieg ermöglichen und durch inklusive Bildung sichern. Dazu (...) machen [wir] das BAföG elternunabhängiger und bauen es für die Förderung der beruflichen Weiterbildung aus"*
Wir begrüßen die Anerkennung dessen, dass beim BAföG Reformbedarf besteht. Leider wird auch die geplante Änderung der komplexen Lebensrealität der Studierenden nicht gerecht. Der aktuelle Entwurf zur 27. Novelle des Bundesausbildungsgesetzes\footnote{https://dserver.bundestag.de/btd/20/017/2001734.pdf} wird nicht zu einem grundlegend reformierten BAföG führen.
Dennoch wollen wir zwei Punkte, die deutliche Verbesserungen mit sich bringen, positiv hervorheben:
Die ZaPF sieht die geplante Anhebung der Altersgrenze, für die Berechtigung auf BAföG, auf 45 Jahre sehr positiv. Ebenfalls spricht sich die ZaPF für die geplante Anhebung der Vermögensfreigrenze der Antragssteller:innen auf 45.000 Euro aus. Bei beiden Punkten sieht die ZaPF schon lange Änderungsbedarf \footnote{https://zapfev.de/resolutionen/wise20/bafoeg/bafoeg.pdf}.
Trotz dieser Verbesserungen kann die kommende Änderung des BAföGs nur als eine kleine Anpassung, anstelle der angekündigten grundlegenden Änderungen gesehen werden.
Die Erhöhung der Freibeträge auf das Elterneinkommen um 20% gleicht die Versäumnisse der letzten Jahre aus, kann aber nicht als eine grundlegende Reform verstanden werden. Wir bemängeln die starke Kopplung an das Einkommen der Eltern und sehen hier keine wirkliche Verbesserung.
Die Erhöhung des Bedarfssatzes um 5% reicht nicht einmal aus, um der aktuellen Inflationsrate entgegenzuwirken. Das BAföG sollte die Lebenshaltungskosten von Studierenden decken und ihnen eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben ermöglichen. Dies ist aktuell nicht der Fall und wird sich auch durch die Angekündigten Anpassungen nicht ändern. Die ZaPF spricht sich für eine automatische Anpassung der BAföG-Sätze unter Berücksichtigung von Faktoren wie Inflation oder Lebenshaltungskosten aus, wie es beispielsweise bereits bei Bundestagsdiäten der Fall ist.
Von einem "Grundstein für ein Jahrzehnt der Bildungschancen" kann nicht die Rede sein, wenn Das BAföG nicht zum Leben reicht und der Großteil der Studierenden auch weiterhin nicht dazu berechtigt ist, BAföG zu beziehen.
Die ZaPF fordert von der Regierungskoalition eine echte Reform des BAföGs und verweist an dieser Stelle auf ihren Forderungskatalog [1].
Ebefalls sprechen wir uns für die Forderung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und des BAföG50 aus. Diese entsprechen der nötigen Bedürfnisse der in der Realtät vorkommenden Lebensumstände.
[2] https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/gesetzesvorhaben/koalitionsvertrag-2021-1990800
[]https://www.hrk.de/positionen/beschluss/detail/anforderungen-an-eine-weiterentwicklung-des-bundesausbildungsfoerderungsgesetzes-bafoeg/
[]https://bafoeg50.de/reform/
- Reso Heizkostenzuschuss
Adressaten: Deutschen Studierendenwerke (DSW), Bildungspolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, Sozialpolitische Sprecher aller Parteien im deutschen Bundestag, MeTaFa, fzs
Begründung: Vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Energiepreise hat die Bundesregierung aktuell mit den Gesetzen zur Energiepreispauschale und dem Heizkostenzuschuss Entlastungen auf den Weg gebracht. Die Energiepreispauschale wird dabei an Steuerzahlende ausgeschüttet, den Heizkostenzuschuss bekommen vor allem Wohngeld- und BAföG-Empfangende. Studierende liegen mit ihrem Einkommen in aller Regel unter dem Grundfreibetrag der Einkommessteuer. Gleichzeitig beziehen nur \SI{11}{\percent} von ihnen überhaupt BAföG. Der absolute Großteil der Studierenden fällt also bei der aktuell von der Bundesregierung vorgesehenen Unterteilung komplett raus. Und das dem Umstand zum Trotze, dass gerade die Studierenden es sind, die in der aktuellen Situation ohnehin schon überproportional mehrbelastet sind.
- Resolution
Die kürzlich beschlossenen Entlastungspakete der Bundesregierung sollen helfen, die Last der gestiegenen Energiepreise abzumildern. Steuerzahler erhalten dafür die Energiepreispauschale[11]. BAföG-Beziehende werden durch den Heizkostenzuschuss entlastet[12]. Studierende, welche hingegen kein BAföG beziehen, was mittlerweile mit steigender Tendenz auf über 89 % von ihnen zutrifft[13,14], erhalten durch diese Aufteilung gar keine Unterstützung und bleiben auf den gestiegenen Energiekosten sitzen. Die ZaPF fordert daher die Bundesregierung auf, diesen Missstand zu beheben und auch für Studierende außerhalb des BAföGs einen angemessenen Lastenausgleich zu schaffen.
[12] https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html
- Quellensammlung zum Heizkostenzuschuss
Heizkostenzuschuss:
Das Gesetz heißt: "Gesetz zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses" Und ist hier zu finden: [12]https://www.gesetze-im-internet.de/heizkzuschg/BJNR069800022.html
11% aller Studierenden beziehen BAföG. https://www.studentenwerke.de/de/content/heizkostenzuschuss-f%C3%BCr-baf%C3%B6g-gef%C3%B6rderte-0
321083 durch BAföG geförderte Studierende in 2020: [13]https://www-genesis.destatis.de/genesis/online?operation=previous&levelindex=1&step=1&titel=Ergebnis&levelid=1654413572518&acceptscookies=false#abreadcrumb
2948700 Studierende in 2020: [14]https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/12/PD20_497_213.html#:~:text=Dezember%202020,einer%20Hochschule%20in%20Deutschland%20eingeschrieben.
321083 / 2948700 = 0.1088 ≈ 11 % Unter 11% aller Studierenden beziehen BAföG
Für die sogenannte "Energiepreispauschale":
"Steuerentlastungsgesetz 2022" das eine Änderung des
Einkommensteuergesetzes darstellt.
Nach: [11] https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2022-05-27-StEntlastG2022/4-Verkuendetes-Gesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
2 947 500 Studentinnen und Studenten im WiSe 2021/22: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2021/11/PD21_538_21.html