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==== Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren ====
==== Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren ====
Im Studienakkrediterungsstaatsvertrag und in der Musterrechtsverordnung (MRVO) in ihrer aktuellen Fassung (Staatsvertrag vom 7.2017, MRVO vom 7.12.2017) werden die Richtlinien für die formalen Kriterien des Ablaufs von Akkreditierungsverfahren geregelt. Darunter fällt auch die Benennung der externen Gutachter*innen (§3 des Staatsvertrags) und die Aufgabenverteilung verschiedener Akteure während des Verfahrens (MRVO §§24, §§27, §§28).
Die ZaPF fordert hierfür, dass das zu entwickelnde Verfahren für die Benennung der externen Gutachter*innen die Benennung für alle Statusgruppen regelt (Staatsvertrag §§3 (2) Punkt 5 und §§3 (3)). Von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Begutachtung ist hierbei eine in Akkreditierung durch Erfahrung oder entsprechende Fortbildung geschulte Gutachtergruppe. Die ZaPF fordert daher über MRVO §25 (3) hinaus, dass alle Gutachter*innen über eine solche Befähigung verfügen sollen. Für die studentischen Gutachter*innen empfiehlt die ZaPF, das Angebot des studentischen Akkreditierungspools zu nutzen.
Weiterhin fordert die ZaPF mehr Transparenz in den Abläufen der Verfahren. Dabei sollen insbesondere Rückkopplungsmechanismen zwischen Agenturen, Gutachtergremien und dem Akkreditierungsrat formalisiert und veröffentlicht werden (vor allem bezüglich der Aufgaben in den §§22, §§27, §§28 MRVO).
Die weitere Entwicklung und Evaluation der Verfahrensabläufe soll unter studentischer Beteiligung stattfinden.
Zur [[:Datei:noname.pdf|Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren]]
==== Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO ====
==== Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO ====
==== Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze ====
==== Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze ====

Version vom 10. Juli 2018, 22:27 Uhr

Resolutionen

About the handling of null results

The ZaPF views null results¹ as natural byproduct of proper scientific research. As such, they are not waste, but have scientific value worth protecting and preservating. Even though they are not the final conclusion to a topic, they may be of valuable help to future projects. We want to further their recognition as a product of thorough scientific research.

Of particular importance to this goal is the scientific community’s proper access to null results. Thereby, scientists can profit from experiences made by their colleagues and avoid following the same inconclusive paths. This saves resources and is therefore in the interest of every participant in the research process.

The handling of null results should be a discussed during the planning and preparation of scientific projects and the development of suitable procedures included into the regulations of funding associations. In this way the publication of null results can be established as a part of everyday research practice in the long term.

To accomplish these goals, the ZaPF proposes the following measures:

  • Inclusion of information about null results obtained during a project in the appendix of related publications. This would allow to simultaneously research the current scientific state of the art and the problems regarding its realization.
  • Establishment of infrastructure providing services to store and share data that may be of value to the scientific community after the termination of a project regardless of whether it is raw data or processed in any way to multiple institutions.

¹ The ZaPF defines null results as follows: a result of scientific research, fulfilling one of the following criteria:
  • falsification of the original working hypothesis,
  • ambiguous or inconclusive result,
  • or a result of small relevance not necessarily pertaining to the current work obtained during the creation of a publication ("trial and error"), the only prerequisite being that the results are obtained maintaining proper scientific standards.

To About the handling of null results


Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen

Die ZaPF fordert, dass bestehende Systeme zur Prüfungsan- und abmeldung überarbeitet und flexibel gestaltet werden.

Prüfungsan- und abmeldungen werden von Hochschulen individuell gehandhabt und dienen oft einem logistischem Zweck. Dies geht teilweise soweit, dass selbst innerhalb einer Hochschule oft deutliche Unterschiede zu vermerken sind. Hier stehen die Fristen im Widerspruch zu Flexibilität und Studierendenfreundlichkeit. Diese Fristen werden oftmals mit Raumplanung und organisatorischen Problemen begründet. Das Beispiel des Fachbereichs Physik der Freien Universität Berlin, in der es keine verpflichtende Prüfungsanmeldung gibt und eine Prüfungsteilnahme als Anmeldung gilt, zeigt jedoch, dass solche Begründungen hinfällig sind. Außerdem können durch solche Maßnahmen Prüfungsämter entlastet werden, da weniger irreguläre Abmeldungen anfallen.

In unseren Augen gibt es keinen Grund, warum Studierende zum Teil mehrere Monate vor Prüfungstermin von einer Prüfungsanmeldung zurücktreten müssen und wir sehen in dieser Form der Handhabung unnötige Hürden für Studierende. Eine Prüfungsanmeldung soll, falls sie denn explizit nötig ist, revidierbar sein. Diese Revision sollte so spät wie möglich vor der Prüfung durchführbar sein.

Die Prüfungsvorbereitungszeit zwischen einer frühen Anmeldung und Prüfung selbst kann in vielerlei Hinsicht unverschuldet behindert werden. Daher wird durch eine Prüfungsanmeldung etliche Wochen vor der Prüfung, ohne eine Möglichkeit sich abzumelden, den Studierenden die Flexibilität genommen, sich selbstsicher für Prüfungen anmelden zu können.

Gerade hinsichtlich limitierter Prüfungsversuche, die an den meisten Hochschulen bedauerlicherweise praktiziert werden, ist eine solche Regelung – vor allem im Zusammenhang mit Zwangsanmeldungen für den nächstmöglichen Termin – eine absolute Zumutung. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf unsere Stellungnahme zur Zwangsexmatrikulation aus Siegen im Wintersemester 17/18, in der sich die ZaPF gegen jede Art von Zwangsmaßnahmen ausspricht.

Nur ein flexibles Anmeldesystem kann dem Bild einer fortschrittlichen Hochschule entsprechen, daher sieht die ZaPF die absolute Notwendigkeit, bestehende An- und Abmeldesysteme anzupassen. Reguläre Prüfungsan- und abmeldungen müssen deshalb kurzfristig möglich sein und insbesondere Zwangsanmeldungen ohne die Möglichkeit des Rücktritts sind grundsätzlich abzulehnen.

Zur Resolution für einen flexibleren Umgang mit Prüfungsan- und abmeldungen


Resolution zum Streik der studentischen Hilfskräfte in Berlin

Es liegt im Verantwortungsbereich der Hochschulen den reibungslosen Lehrbetrieb sicherzustellen.
Dafür sind die studentischen Hilfskräfte an Hochschulen und Universitäten unverzichtbar, weshalb sie als vollwertige Beschäftigte der Hochschulen angesehen werden müssen. Um den Studierenden eine Tätigkeit an den Hochschulen und Universitäten parallel zu ihrem Studium zu ermöglichen ist es notwendig, dass eine ausreichende Bezahlung erfolgt und diese regelmäßig an steigende Lebenshaltungskosten angeglichen wird.

Daher fordert die ZaPF , die Verhandlungsführenden der Arbeitgeber auf, endlich ein faires Angebot vorzulegen und somit eine baldige Einigung in den Tarifverhandlungen zu erreichen. In der Zwischenzeit müssen die Hochschulen allen Studierenden einen regulären Studienfortschritt ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund solidarisiert sich die ZaPF mit den Studentischen Beschäftigten in Berlin und ihrem aktuellen Arbeitskampf.

Zur Resolution zum Streik der studentischen Hilfskräfte in Berlin

Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren

Im Studienakkrediterungsstaatsvertrag und in der Musterrechtsverordnung (MRVO) in ihrer aktuellen Fassung (Staatsvertrag vom 7.2017, MRVO vom 7.12.2017) werden die Richtlinien für die formalen Kriterien des Ablaufs von Akkreditierungsverfahren geregelt. Darunter fällt auch die Benennung der externen Gutachter*innen (§3 des Staatsvertrags) und die Aufgabenverteilung verschiedener Akteure während des Verfahrens (MRVO §§24, §§27, §§28).

Die ZaPF fordert hierfür, dass das zu entwickelnde Verfahren für die Benennung der externen Gutachter*innen die Benennung für alle Statusgruppen regelt (Staatsvertrag §§3 (2) Punkt 5 und §§3 (3)). Von entscheidender Bedeutung für die Qualität der Begutachtung ist hierbei eine in Akkreditierung durch Erfahrung oder entsprechende Fortbildung geschulte Gutachtergruppe. Die ZaPF fordert daher über MRVO §25 (3) hinaus, dass alle Gutachter*innen über eine solche Befähigung verfügen sollen. Für die studentischen Gutachter*innen empfiehlt die ZaPF, das Angebot des studentischen Akkreditierungspools zu nutzen.

Weiterhin fordert die ZaPF mehr Transparenz in den Abläufen der Verfahren. Dabei sollen insbesondere Rückkopplungsmechanismen zwischen Agenturen, Gutachtergremien und dem Akkreditierungsrat formalisiert und veröffentlicht werden (vor allem bezüglich der Aufgaben in den §§22, §§27, §§28 MRVO).

Die weitere Entwicklung und Evaluation der Verfahrensabläufe soll unter studentischer Beteiligung stattfinden.

Zur Resolution zur Entwicklung des Ablaufs für Akkreditierungsverfahren

Resolution zur länderspezifischen Rechtsverordnungen als Spezifizierung der MRVO

Resolution zur Novellierung der Hochschulgesetze

Resolution zur Position der SHK-Räte im neuen Hochschulgesetz NRW

Resolution zur Sensibilisierung von Fachschaften zum Thema Depression

Resolution zur Studierendenmobilität

Positionspapiere

Positionspapier gegen kommerzielle Werbung in Lern- und Lehrräumen

Positionspapier zum gültigen Studienakkreditierungsstaatsvertrag und der dazugehörigen Musterrrechtsverordnung

Positionspapier zur Besetzung und Ausgestaltung von Professuren in der Physikdidaktik

Weitere Beschlüsse

IT-Konzept der ZaPF

Solidaritätserklärung der Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften