SoSe18 AK Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird? <br \>
Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird? <br \>
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen. <br \>
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen. <br \>
[1]: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035079.html


= Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht =
= Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht =

Version vom 14. Mai 2018, 16:16 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Opa (Alumni)
Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird?
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen.
[1]: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035079.html


Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht

Protokoll vom dd.mm.jjjj

Beginn
??:?? Uhr
Ende
??:?? Uhr
Redeleitung
Protokoll
Anwesende Fachschaften

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wissenschaftsrecht
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: nein
  • Wer ist die Zielgruppe?: Alle, insbesondere Gremienmitglieder
  • Wie läuft der AK ab?: Lesen und Verstehen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Zusammenfassung