SoSe18 AK Recht

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Opa (Alumni)
Ihr habt euch schon immer gefragt, was es mit der Gruppenuniversität auf sich hat? Wo kommt sie her? Wo will sie hin? Was hat das mit Grundrecht auf Freiheit von Lehre und Forschung zu tun? Und wieso gibt es eigentlich gar keine Professorenmehrheit, auch wenn immer das Gegenteil behauptet wird?
Dieser Arbeitskreis soll in die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Wissenschaftsfreiheit einführen. Es handelt sich um eine sehr spannende Reise, die mit dem sog. 73er-Urteil (BVerfGE 35, 79) beginnt. Da hierin erstmals definiert ist, was unter Wissenschaftsfreiheit zu verstehen ist und welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um dieses Grundrecht überhaupt wahrnehmen zu können, werden wir uns zunächst eingehend mit diesem Urteil beschäftigen.
[1]: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv035079.html


Arbeitskreis: Wissenschaftsrecht

Protokoll vom dd.mm.jjjj

Beginn
??:?? Uhr
Ende
??:?? Uhr
Redeleitung
Protokoll
Anwesende Fachschaften

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: Einführung in die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Wissenschaftsrecht
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: nein
  • Wer ist die Zielgruppe?: Alle, insbesondere Gremienmitglieder
  • Wie läuft der AK ab?: Lesen und Verstehen von Urteilen des Bundesverfassungsgerichts

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Protokoll: Johannes (Tuebingen; Anwesenheiten) + XXX (YYY; 'x' in Anwesenheiten), Opa (Protokoll)
Anwesend: Tübingen, FUB, Bonn, Chemnitz, Darmstadt, Giessen, FUB TUB, Marburg, HUB, Bielefeld, Oldenbourg, Ilmenau, Münster, LMU, Würzburg, Jena, Saarland, Köln, Opi

  • Verfassungsgericht Auffassung vs. allgemeiner Auffassung
  • Wie soll Hochschullandschaft lt. Auffassung VG aussehen?
    • Professorenmehrheit
    • Wenige Urteile zum Wissenschaftsrecht
    • Mehr offene als beantwortete Fragen
    • Exkurs: "Warum ist das so?"
      • Wissenschaftsrecht noch nicht so alt:
        • (Bundes-) Universitätsgesetz 1819: grobe Richtlinien zu Organisation und Finanzierung
        • Verfassungsartikel zur Wissenschaftsfreiheit
        • Bundeshochschulgesetz: Initiative unter Willy-the-Brandt
        • Hochschulrahmengesetz: 1976
        • Erstes Hochschulgesetz: 1972 "Vorschaltgesetz für ein niedersächsisches Landeshochschulgesetz"
      • Weltweit haben die meisten Länder auch nicht unbedingt eine Rechtssetzung für Hochschulen
      • Davor: Universitäten waren "Staaten im Staat"
    • Hintergrund: "Wie funktioniert eigentlich das VG (http://www.bundesverfassungsgericht.de/) in Karlsruhe"
      • *Wo kein Kläger, da kein Gesetz*
      • Bei begründbarer Einschränkung der Grundrechte
      • Klageweg auch als Erstinstanz
      • Zwei Sanate; 1. Sanat für Wissenschaft
      • Beispiel: Öffentliche Anhöhrung Medizinstudium, Sichtbarmachung des Prozess
      • Urteil immer mit Begründung (Urteil ist Konsens des BVG)
      • Begründungen teilweise zusätzlicher Inhalt
      • Beispiel:

> (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
> (§5 Abs. 3 GG, https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html)

Zusammenfassung

Links

AK Liste Heidelberg