SoSe13 AK Demokratie in akademischen Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 78: Zeile 78:
Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.
Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.
===Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Hochschulgremien===
===Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Hochschulgremien===
Für die konstruktive Zusammenarb eit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
# Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
# Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgrupp ein einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
#  Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.
<!--
<!--
* Das Ergebnis der Abstimmung:
* Das Ergebnis der Abstimmung:

Version vom 29. Mai 2014, 11:09 Uhr

Protokoll

Protokoll

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r:


Arbeitskreis: "Demokratie in akademischen Gremien"

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Zusammenfassung

Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.

Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Hochschulgremien

Für die konstruktive Zusammenarbeit aller Statusgruppen in Universitätsgemien empiehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.

  1. Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromissfindung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und über den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.
  2. Die Mitglieder des Dekanats dürfen ausschließlich mit beratender Funktion an Gremiumssitzungen teilnehmen.
  3. Es ist grundsätzlich als kritisch zu betrachten, wenn eine Statusgrupp ein einem demokratischen Gremium automatisch die Mehrheit besitzt.
  4. Bei der Benennung von Mitgliedern in den beratenden Kommissionen von Gremien der akademischen Selbstverwaltung werden die Vertreter ausschließlich von ihren jeweiligen Statusgruppen gewählt. Werden dagegen Ämter (bspw. Dekan) besetzt, entscheidet der gesamte Rat.