SoSe13 AK Demokratie in akademischen Gremien: Unterschied zwischen den Versionen

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== Zusammenfassung ==
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Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.
 
===Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Ho chschulgremien===
Für die konstruktive Zusammenarb eit aller Statusgrupp en in Universitätsgemien emp�ehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.
# Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied
der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die
Kompromiss�ndung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann
eingebrachte Kompromiss verworfen und üb er den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen
ist.
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* Das Ergebnis der Abstimmung:
* Das Ergebnis der Abstimmung:

Version vom 29. Mai 2014, 11:03 Uhr

Protokoll

Protokoll

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r:


Arbeitskreis: "Demokratie in akademischen Gremien"

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Zusammenfassung

Folgendes Positionspapier soll verabschiedet werden.

Position der ZaPF zur demokratischen Mitgestaltung von Ho chschulgremien

Für die konstruktive Zusammenarb eit aller Statusgrupp en in Universitätsgemien emp�ehlt die ZaPF folgende Punkte zu beachten.

  1. Lehnt eine Statusgruppe geschlossen einen Antrag ab, soll sie das Recht haben, ein Veto einzulegen (Statusgrupp enveto). Daraufhin soll ein Vermittlungsausschuss, bestehend aus einem Vertreter jeder Statusgrupp e sowie einem weiteren Mitglied

der Veto-einlegenden Statusgruppe, eingesetzt werden. Dieser Vermittlungsausschuss soll frühestens zur nächsten Sitzung einen Kompromiss erarbeiten. Für die Kompromiss�ndung in diesem Ausschuss ist eine einfache Mehrheit ausreichend. Ein Veto ist pro Antrag und pro Statusgruppe nur einmal möglich. Wird der dann eingebrachte Kompromiss verworfen und üb er den ursprünglichen Antrag erneut abgestimmt, so ist nun eine 2/3-Mehrheit nötig, damit der Antrag angenommen ist.