Diskussion:SoSe20 AK Satzungsänderung zur Behebung der Not von Physikern und ZaPF: Unterschied zwischen den Versionen

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"Rechtzeitig" und "an geeigneter Stelle" implizieren klar, dass es Gremiumsmitgliedern und anderen Interessierten möglich sein muss an der Sitzung teilzunehmen; das gezeichnete Bild von einer Minute Vorlauf mit "irgendeiner" Einladung ist folglich Unsinn. Die Kritik wie zwei Stapfika ausgebootet werden, bleibt unklar; ursprünglich wurde diese Regelung geschaffen für den Fall von Stapfika, die verhindert sind oder Sitzungen aus unklaren Gründen fernbleiben um eine weitere Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.
"Rechtzeitig" und "an geeigneter Stelle" implizieren klar, dass es Gremiumsmitgliedern und anderen Interessierten möglich sein muss an der Sitzung teilzunehmen; das gezeichnete Bild von einer Minute Vorlauf mit "irgendeiner" Einladung ist folglich Unsinn. Die Kritik wie zwei Stapfika ausgebootet werden, bleibt unklar; ursprünglich wurde diese Regelung geschaffen für den Fall von Stapfika, die verhindert sind oder Sitzungen aus unklaren Gründen fernbleiben um eine weitere Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.


Bis dato wurden alle StAPF-Beschlüsse mit einer Woche Vorlauf angekündigt, was ausreichend Vorlauf bieten sollte. Zwei Wochen dürften zu umständlich zu handhaben sein und würden es nicht mehr erlauben auf eilende Situation zu reagieren.
Bis dato wurden alle StAPF-Beschlüsse mit einer Woche Vorlauf angekündigt, was ausreichend Vorlauf bieten sollte. Zwei Wochen dürften zu umständlich zu handhaben sein und würden es nicht mehr erlauben auf eilende Situation zu reagieren.[[Benutzer:Lobachevsky|Lobachevsky]] ([[Benutzer Diskussion:Lobachevsky|Diskussion]]) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)

Version vom 17. Mai 2020, 23:36 Uhr

Der Änderungsvorschlag ist undurchdacht. Es ist quasi unmöglich Beschlüsse zwei Wochen im Voraus im exakten Wortlaut vorliegen zu haben; die kleinste notwendige Anpassung würde eine Abstimmung im zwei Wochen verschieben. Der Vorschlag kommt damit einem Verbot von Stapf-Beschlüssen gleich.

Die kritisierte unbestimmte Sprache ist in Gesetzestexten üblich, da Gesetzestexte eine gewisse Auslegungsfreiheit benötigen um mit in der Realität auftretenden Umständen nicht zu kollidieren. Gesetze werden immer im Rahmen von Notwendigkeiten und Tradition ausgelegt und ihre Ausführung wird durch andere Organe, in unserem Fall das Plenum, überwacht.

"Rechtzeitig" und "an geeigneter Stelle" implizieren klar, dass es Gremiumsmitgliedern und anderen Interessierten möglich sein muss an der Sitzung teilzunehmen; das gezeichnete Bild von einer Minute Vorlauf mit "irgendeiner" Einladung ist folglich Unsinn. Die Kritik wie zwei Stapfika ausgebootet werden, bleibt unklar; ursprünglich wurde diese Regelung geschaffen für den Fall von Stapfika, die verhindert sind oder Sitzungen aus unklaren Gründen fernbleiben um eine weitere Arbeitsfähigkeit zu gewährleisten.

Bis dato wurden alle StAPF-Beschlüsse mit einer Woche Vorlauf angekündigt, was ausreichend Vorlauf bieten sollte. Zwei Wochen dürften zu umständlich zu handhaben sein und würden es nicht mehr erlauben auf eilende Situation zu reagieren.Lobachevsky (Diskussion) 23:36, 17. Mai 2020 (CEST)