Organe

Aus ZaPFWiki
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In diesem Artikel geht es darum die einzelnen Organe der ZaPF genauer zu erläutern um einen schnellen Überblick. Laut Satzung sind Organe der ZaPF das ZaPF-Plenum, der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften (StAPF), die Vertrauenspersonen, das Kommunikationsgremium und der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF). Ferner ist hier noch der Verein ZaPF e.V. kurz erläutert.

Die Abkürzung ZaPF steht für Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften. Sie ist die Bundesfachschaftstagung der Physik. Zudem versteht sich die ZaPF gleichzeitig als die Tagung aller deutschsprachigen Physik-Fachschften. Es Treffen sich auf der ZaPF also regelmäßig die Fachschftsvertreter aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Das ZaPF-Plenum ist das oberste beschlussfassende Gremium der ZaPF und setzt sich aus allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern der jeweiligen ZaPF zusammen. Die Arbeitsplatform der ZaPF ist dieses Wiki, welches dazu dient über die während der Tagung erarbeiteten, umfangreichen Beiträge und Daten zu informieren. Aufgabe des ZaPF-Plenums ist die Regelung der Geschäftsordnung der Plenen der ZaPF. Zudem beschließt das ZaPF-Plenum die nächsten Veranstaltungsorte der ZaPF.
Als Vertretung zwischen den halbjährlich stattfindenden ZaPFen wird auf jeder ZaPF der StAPF gewählt, der die ZaPF vertritt. Bei Fragen zum StAPF siehe StAPF.
Der Ständige Ausschuss der Physik-Fachschaften, kurz der StAPF, vertritt die ZaPF in der Öffentlichkeit sowie zwischen den ZaPFen. Er setzt sich aus maximal fünf Physik-Studierenden von mindestens drei verschiedenen Hochschulen zusammen. Auf der jährlichen Sommer-ZaPF werden drei, auf der Winter-ZaPF zwei Mitglieder in den StAPF für jeweils ein Jahr gewählt. Die Mitgleider des StAPF konfirieren öffentlich mindestens zweimal zwischen den ZaPFen und freunen sich dabei immer über externe Gäste. Termine und Tagungsorte werden eigenverantwortlich vom StAPF selbst - rechtzeitig - im Wiki bekanntgegeben.
Generell handelt der StAPF eigenständig, ist jedoch an die Beschlüsse des Plenums der ZaPF gebunden. Beschlüsse des StAPF müssen einstimmig fallen und gegenüber des ZaPF-Plenums vertreten werden. Informationen müssen zudem vom StAPF an die Fachschften weitergeleitet und ein Rechenschaftsberichts vorgelegt werden. Weitere Aufgaben des StAPF ist das Unterzeichnen der ZaPF-Veröffentlichungen sowie die Archivierung und Veröffentlichung von Ergebnissen der ZaPF.
Nicht nur die ZaPF beschäftigt sich mit Fragen der Hochschulpolitik. Auch die junge Deutsche Physikalische Gesellschaft (jDPG) ist in diesem Themengebiet engagiert. Seit 2010 arbeitet die ZaPF vertrauensvoll diesbezüglich mit der jDPG zusammen. Es werden gemeinschaftlich Projekte erarbeitet und durchgefürt. Zudem entsendet das Kommunikationsgremium ein Mitglied zu den Plenen der Konferenz der Fachbereiche Physik (KFP).
Die Vertrauenspersonen dienen als Anlaufstelle für hilfesuchende Personen, die Ausgrenzung, Diskriminierung oder Belästigung im Rahmen der ZaPF erfahren haben.
Die Wahl der höchstens sechs Vertrauenspersonen ist zu Beginn jeder ZaPF durchzuführen. Ihre Amtszeit endet mit dem Ende des Abschlussplenums oder Niederlegung des Amtes. Die Wahl der Vertrauenspersonen ist in der Geschäftsordnung für Plenen der ZaPF gesondert zu regeln.
Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind. Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF.
Der gemeinnützige eingetragene Verein ZaPF e.V. dient der Förderung der Erziehung und Bildung durch das Physikstudium an den Hochschulen im deutschsprachigen Raum. Der Zweck wird verwirklicht durch die Arbeit als Dachverband und Koordinationsstelle der Physik-Fachschaften in diesem Gebiet. Der Verein soll den Informationsaustausch der einzelnen Fachschaften und so eine überregionale Koordination ermöglichen. Durch Veranstaltungen wie Fachvorträge, Exkursionen oder ähnlichem werden neuste Entwicklungen aus Wissenschaft, Forschung und Technologie nähergebracht. Insbesondere hilft er bei der Durchführung der halbjährigen Treffen der Vertreter der Physikstudierenden der Hochschulen im deutschsprachigen Bereich.

Weiterführende Informationen

Vertrauenspersonen

Die Idee der Vertrauenspersonen gibt es konkret erst seit der Winter-ZaPF 2013. Sie entstand während des Anti Harassment Policy Arbeitskreises.