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===Resoulution Symptompflicht auf Attesten=== | ===Resoulution Symptompflicht auf Attesten=== | ||
{{Antrag| | {{Antrag| | ||
Lukian (Würzburg) und Elisabeth (TU Berlin)| | |||
<b>Adressaten</b>: Alle deutschen Hochschulen, HRK, Land- und Bundestagsfraktionen | |||
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Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich gegen die geforderte Angabe von Symptomen auf Attesten für die Prüfungsunfähigkeitsmeldung aus. | |||
An vielen Universitäten ist es erforderlich, für den Nachweis der Prüfungsunfähigkeit ein ärztliches Attest mit der Angabe von Symptomen einzureichen. Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob die Symptome im jeweiligen Fall eine Prüfungsunfähigkeit darstellen. | |||
Aus unserer Sicht sprechen mehrere Gründe gegen diese Regelung: | |||
* Studierende müssen Ärzt*innen "freiwillig" von der Schweigepflicht entbinden | |||
* Die Mitglieder der Prüfungsausschüsse haben in der Regel keine Qualifikation, um über Leistungseinschränkungen durch die angegebenen Symptome zu entscheiden. | |||
* Die Weitergabe und Speicherung solcher hochsensibler Daten birgt das Risiko, dass ungewollt Dritte Kenntnis darüber gelangen | |||
Wir sprechen uns daher für eine Regelung wie folgt aus: | |||
Der behandelnde Arzt / die behandelnde Ärztin stellt eine Bescheinigung über die Prüfungsfähigkeit des/der Studierenden aus, in der nach schriftlicher und mündlicher Prüfungsfähigkeit unterschieden wird. Darüber hinaus kann angegeben werden, ob spezielle prüfungsäquivalente Leistungen erbracht werden können. Wir lehnen jegliche Form der Prüfungsunfähigkeitsnachweise, die in der Genauigkeit / detailliertheit der Angaben über diese Regelung hinausgeht, ab. | |||
{{Änderungsantrag|Julia (FU Berlin)|Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist einer Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen.|Ein Arzt sollte entscheiden ob man Prüfungsfähig ist, niemand sonst.|Wird vom Antragssteller übernommen.}} | |||
{{Änderungsantrag|Julia (FU Berlin)|Wir sprechen uns dafür aus, dass einer | |||
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eine Prüfungsunfähigkeit gleichzusetzen ist.|Es gibt keine Begründung für die Änderung.|Wurde zurückgezogen.}} | |||
{{Änderungsantrag|Matthias (BuFaK WiSo)|"…folgendes Verfahren…" in "…ausschließlich folgendes Verfahren…" ändern|Es gibt keine Begründung für die Änderung.|Wurde zurückgezogen.}} | |||
{{Änderungsantrag|Lukian (Würzburg)|Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbeschienigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigketisbescheinigung gleichzusetzen.|Der Antrag stellt eine Verbindung aus den in der Diskussion eingebrachten Änderungsanträgen dar.|Wird vom Antragssteller übernommen.}}| | |||
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Der Antrag wird vorgestellt. | |||
Patrick (Konstanz) äußert die Bitte, dass Arbeitsunfähigkeit mit Prüfungsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Vom Antragssteller wird daraufhin ausgeführt, dass sich bewusst gegen das aktuelle Recht bzw. dessen Auslegung ausgesprochen wird. | |||
<b>Redebeitrag Matthias (BuFak WIso) ergänzen.</b> | |||
Des Weiteren soll die Begrundung in der Resolution enthalten bleiben, damit der Sachverhalt klar herausgestellt werden kann. | |||
Arvid (FUB) spricht sich ebenso für die Erhaltung des letzten Teils aus, da sich Ärzte bei diesem Thema auf den Beruf beziehen, es aber nicht zum Beruf des Studenten gehört, Prüfungen zu schreiben. | |||
Von Markus G. (Alumni) möchte sich seinen Vorrednern anschließen und spricht sich dafür aus, dass der untere Absatz gestrichen wird oder zumindest neu formuliert wird und damit die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aufgenommen wird. | |||
Richard (Alumni) bringt das Gegenbeispiel, dass auch ein gebrochenes Bein zu zeitlichen Einschränkungen und damit zu einer Prüfungsunfähigkeit führen kann, auch wenn man noch schreiben kann. | |||
In Österreich ist es so, dass man sich bis zu zwei Tage vor der Prüfung von dieser abmelden kann. Daniel (TU Wien) sieht deswegen keinen gesundheitlichen Grund, eine Prüfung ausfallen zu lassen. | |||
Matthias (BuFaK WiSO) merkt des Weiteren an, dass es Personalkosten verursacht, für jeden Einzelfall den Prüfungsausschuss einzuberufen, außerdem braucht man ein Gegengutachten, um gegen die Einschätzung des Arztes stimmen zu können. Vom Antragssteller wird erwidert, dass dies falsch ist. | |||
Nach einem GO-Antrag auf Feststellung von Beschlussfähigkeit wird diese mit 17 anwesenden Fachschaften festgestellt. | |||
Julia (FU Berlin) stellt den Änderungsantrag, dass eine Arbeitsunfähigkteisbescheinigung einer ärztlichen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung des Studenten gleichzusetzen ist. Dies wird damit begründet, dass nur ein Arzt entscheiden sollte, ob man Prüfungsfähig ist, niemand sonst. Dieser wird vom Antragssteller übernommen. | |||
Da der Änderungsantrag so spontan kommt und so der bisher stimmige Resolution schaden könnte, spricht sich Patrick (Konstanz) gegen den Änderungsantrag aus. Sein Gegenänderungsvorschlag wäre: Wir fordern die Gesetzgeber dazu auf, folgendes Verfahren zu ermöglichen. Er begründet dies damit, dass damit erreicht werden kann, was man möchte ohne einen Handlungsauftrag auszusprechen. Dagegen wird gesagt, dass die Formulierung ungünstig ist, da es auch Prüfungsausschüsse gibt, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen akzeptieren. Dadurch würde also das Anliegen erheblich geschwächt. Von Julia (FU Berlin) wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als beste Variante angesehen. Sie möchte deshalb den Änderungsantrag stellen, dass wir uns dafür aussprechen, dass Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einer Prüfungsunfähigkeit gleichgesetzt wird. Im Laufe der Diskussion und dem Zusammenführen der Änderungsanträge, wird dieser Änderungsantrag zurückgezogen. | |||
Matthias (BuFaK WiSo) macht den Vorschlag, "…folgendes Verfahren…" in "…ausschließlich folgendes Verfahren…" zu ändern. | |||
Patrick (Konstanz) wirft ein, dass es unterschiedliche Berichte aus dem AK gibt und es vielleicht sinnvoll wäre, den AK nochmal neu zubesprechen. | |||
Lukian (Würzburg) formuliert einen finalen Änderungsantrag: Wir fordern die Gesetzgeber daher dazu auf, ausschließlich folgendes Verfahren zu ermöglichen: Eine Arbeitsunfähigkeitsbeschienigung ist einer ärztlichen Prüfungsunfähigketisbescheinigung gleichzusetzen. Dieser wird damit auch von ihm übernommen. | |||
Nach einem GO-Antrag auf Schluss der Debatte und anschließender Gegenrede, dass die Debatte noch nicht vorbei ist, wird die Debatte mit 13 Fürstimmen, 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung beendet. | |||
Marius | Da René gehen muss, wird nach einem GO-Antrag Marius (Dresden) und weiterhin Andreas als Sitzungsleitung eingesetzt. Dies geschieht um etwa 16:40 Uhr in diesem TOP. | ||
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Der Antrag wird mit 12 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme und 3 Enthaltungen angenommen.}} | |||
===Resoulution Taschenrechner in der Schule=== | ===Resoulution Taschenrechner in der Schule=== | ||