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Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind. Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. | ::Der Technische Organisationsausschuss aller Physikfachschaften (TOPF) ist für die Instandhaltung und Dokumentation der EDV-Projekte der ZaPF verantwortlich. Er besteht aus zwei vom Plenum zu bestimmenden Personen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebs und die Dokumentation der Basissysteme hauptverantwortlich sind, und einer beliebigen Anzahl von freiwilligen Helfern, die für die Dokumentation und den Betrieb von einzelnen Projekten verantwortlich sind. Die Hauptverantwortlichen sind dem Plenum und dem StAPF rechenschaftspflichtig und an ihre Weisungen gebunden. Insbesondere hat das Plenum die Möglichkeit, Datenschutzerklärungen und Nutzungsordnungen sowohl für das Gesamtsystem als auch für einzelne Projekte zu bestimmen. Die freiwilligen Helfer werden nicht gewählt, sondern durch die beiden Hauptverantwortlichen gemeinsam bestimmt. Sie sind ihnen rechenschaftspflichtig sowie an deren Weisungen und die erlassenen Ordnungen gebunden. Die Amtszeit eines Hauptverantwortlichen beginnt zu einer im Sommersemester stattfindenden ZaPF, die des anderen zu einer im Wintersemester stattfindenden ZaPF. | ||
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