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Sehr geehrte Damen und Herren, | |||
im Jahr 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013[1] sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialen deutlich aufwendiger wird. | |||
Mit der Umsetzung des Gesetzes und besonders des gewählten Abrechnungsverfahrens sind die unterzeichnenden Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) nicht einverstanden. | |||
Erst durch das preiswerte und flächendeckende zur Verfügung stellen von Lehrmaterialien konnte sich ein modernes Hochschulwesen entwickeln. Diese Neuregelung wird die Qualität der Lehre und der Forschung nach unserer Einschätzung in den Hochschulen und damit die Grundlage der deutschen Wirtschaftskraft spürbar schwächen. | |||
Nach Rücksprache mit Professoren und Dozenten diverser Hochschulen ist in Zukunft vermehrt mit Literaturlisten o.Ä. anstatt ausformulierter Skripte zu rechnen. | |||
Qualitativ hochwertige Lehrmaterialien sind für die Studierenden, insbesondere im Selbststudium, von besonderer Bedeutung, da diese nicht nur gelesen, sondern vor Allem zum Arbeiten und Bearbeiten verwendet werden. Die Skripte sind weitestgehend auf den Vorlesungsinhalt und damit auf die Schwerpunkte des jeweiligen Faches angepasst und eignen sich daher deutlich besser für die Studierenden als eine bloße Literaturliste. Die im Handel oder in den Bibliotheken erhältlichen Fachbücher erfüllen diese Voraussetzung zumeist nicht. | |||
Skripte sind für eine gute Lehre elementar. Ihre Existenz und Qualität sind unentbehrlich und die Lehre wird durch das Gesetz und die Entscheidung des BGH aus unserer Sicht enorm gefährdet. | |||
Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die Skripte komplett zu überarbeiten, stellen zudem eine unnötige Belastung des Lehrkörpers und der Hochschule dar. Gelder, die diesem Prozess zugeführt werden müssen, sollten stattdessen direkt in die Lehre, zum Beispiel in Form von Stellen für Tutorien, investiert werden. | |||
Am Beispiel des Pilotprojekts im Wintersemester 2014/2015 an der Hochschule Osnabrück wird deutlich, dass mehr als 60% der Betroffenen mit dieser Umstellung besonders mit dem damit verbundenen Aufwand unzufrieden sind. Rund 42% des nicht hochschuleigenen Materials sind davon betroffen.[2] Daher sind insbesondere für kleinere Universitäten und Fachhochschulen, die nicht oder nur in geringem Umfang selbst publizieren, starke Einschränkungen in der Qualität der Lehre zu erwarten. | |||
Die unterzeichnenden BuFaTa möchten betonen, dass eine wirtschaftsstarke Industrie und leistungsstarke Forschung nicht ohne eine breite und umfassende Ausbildung möglich sind. | |||
Im Interesse einer guten Lehre fordern wir, dass der Deutsche Bundestag sich für eine nachhaltige und umfassende Lehre an den Hochschulen einsetzt, sowie Maßnahmen ergreift, um die Qualität und das Erstellen und Publizieren von Lehr- und Lehrmaterialen sicher zu stellen. | |||
[1] Az. I ZR 84/11* BGH | |||
[2] Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück – Abschlussbericht, Version 1.0.0, Juni 2015 | |||
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Aktuelle Version vom 22. April 2017, 19:47 Uhr
Genehmigtes Protokoll
der 04. Sitzung des 14,6 StAPF am 17.07.2016
Sitzungsbeginn: 20:15 Uhr
Sitzungsende: 21:40 Uhr
TOP 0: Formalia
Anwesende: (gewählte kursiv)
Vorname Name (Uni) [Protokoll][Redeleitung]
- Karola Schulz (Uni Potsdam)
- Katharina Meixner (Uni Frankfurt)
- Lukian Bottke (Uni Würzburg)
- Maria Schlungbaum (TU Berlin)
- Robert Löffler (Uni Konstanz)
- Adriana Röttger (HU Berlin)
- Oscar Telschow (TU Dresden)
- Benedikt Schmitz (Uni Siegen)
- Oliver Irtenkauf (Uni Konstanz)
(beschlussfähig mit 4/5)
Das Protokoll vom 19.06.2016 wurde einstimmig angenommen.
TOP 1: Berichte
TOPF
Domain "zapfwiki.de" ist ausgelaufen, weil die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt wurde. Es wird sich darum gekümmert.
Konschdanz
Reader ist soweit fertig, Kurzversion hat <100 Seite, Langversion über 500 Seiten. Gedruckt werden soll nur die Kurzversion (ergebnissorientiert), die Langversion (vollständige Protokolle, Verlaufsprotokolle) soll als PDF verschickt und archiviert werden. Kurzversion geht dann an alle eingeladenen Fachschaften.
Der StAPF stimmt der Vorgehensweise von Konschdanz zu, möchte dies aber nochmal in Dresden ansprechen. Die Langversion wird dann mit dem StAPF-Bericht verschickt.
Bericht
Soweit fertig, Fabs wollte nochmal über Git schauen (Lukian erinnert ihn daran). Mascha pflegt noch die letzten Änderungen ein. Deadline: bis Fabs aus dem Urlaub zurück ist.
TOP 2: VG-Wort
Beschluss: Der StAPF unterstützt den Brief der FaTaMa zur VG Wort mit Streichung des Absatzes zwischen Z.17 & Z.18:
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Jahr 2003 wurde das Urheberrechtsgesetz (UrhG), insbesondere durch das Hinzufügen von §52a „Öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung“, geändert. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20. März 2013[1] sind ab dem 1. Januar 2016 alle urheberrechtlich geschützten Quellen in Vorlesungsskripten an die VG Wort zu melden und abzurechnen. Zwar wurde die Frist auf den 1. Januar 2017 verschoben, dennoch hat dieses neue Abrechnungsverfahren zur Folge, dass das Erstellen und Pflegen von Skripten sowie Lern- und Lehrmaterialen deutlich aufwendiger wird.
Mit der Umsetzung des Gesetzes und besonders des gewählten Abrechnungsverfahrens sind die unterzeichnenden Bundesfachschaftentagungen (BuFaTa) nicht einverstanden.
Erst durch das preiswerte und flächendeckende zur Verfügung stellen von Lehrmaterialien konnte sich ein modernes Hochschulwesen entwickeln. Diese Neuregelung wird die Qualität der Lehre und der Forschung nach unserer Einschätzung in den Hochschulen und damit die Grundlage der deutschen Wirtschaftskraft spürbar schwächen.
Nach Rücksprache mit Professoren und Dozenten diverser Hochschulen ist in Zukunft vermehrt mit Literaturlisten o.Ä. anstatt ausformulierter Skripte zu rechnen.
Qualitativ hochwertige Lehrmaterialien sind für die Studierenden, insbesondere im Selbststudium, von besonderer Bedeutung, da diese nicht nur gelesen, sondern vor Allem zum Arbeiten und Bearbeiten verwendet werden. Die Skripte sind weitestgehend auf den Vorlesungsinhalt und damit auf die Schwerpunkte des jeweiligen Faches angepasst und eignen sich daher deutlich besser für die Studierenden als eine bloße Literaturliste. Die im Handel oder in den Bibliotheken erhältlichen Fachbücher erfüllen diese Voraussetzung zumeist nicht.
Skripte sind für eine gute Lehre elementar. Ihre Existenz und Qualität sind unentbehrlich und die Lehre wird durch das Gesetz und die Entscheidung des BGH aus unserer Sicht enorm gefährdet.
Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten, die Skripte komplett zu überarbeiten, stellen zudem eine unnötige Belastung des Lehrkörpers und der Hochschule dar. Gelder, die diesem Prozess zugeführt werden müssen, sollten stattdessen direkt in die Lehre, zum Beispiel in Form von Stellen für Tutorien, investiert werden.
Am Beispiel des Pilotprojekts im Wintersemester 2014/2015 an der Hochschule Osnabrück wird deutlich, dass mehr als 60% der Betroffenen mit dieser Umstellung besonders mit dem damit verbundenen Aufwand unzufrieden sind. Rund 42% des nicht hochschuleigenen Materials sind davon betroffen.[2] Daher sind insbesondere für kleinere Universitäten und Fachhochschulen, die nicht oder nur in geringem Umfang selbst publizieren, starke Einschränkungen in der Qualität der Lehre zu erwarten.
Die unterzeichnenden BuFaTa möchten betonen, dass eine wirtschaftsstarke Industrie und leistungsstarke Forschung nicht ohne eine breite und umfassende Ausbildung möglich sind.
Im Interesse einer guten Lehre fordern wir, dass der Deutsche Bundestag sich für eine nachhaltige und umfassende Lehre an den Hochschulen einsetzt, sowie Maßnahmen ergreift, um die Qualität und das Erstellen und Publizieren von Lehr- und Lehrmaterialen sicher zu stellen.
[1] Az. I ZR 84/11* BGH [2] Pilotprojekt zur Einzelerfassung der Nutzung von Texten nach § 52a UrhG an der Universität Osnabrück – Abschlussbericht, Version 1.0.0, Juni 2015
einstimmig angenommen
TOP 3: Antworten zur Quoten-Reso
Antworten von der CSU Landtagsfraktion Bayern, der SPD Bundestagsfraktion und der FDP Franktion Hamburg. Die Antwort an die CSU ging schon raus. Die SPD hat eine Empfehlung für einen weiteren Adressaten geschickt. Die FDP erfragt praktische und theoretische Gründe, warum die ZaPF eine solche Quotenregelung ablehnt. Antwort wird von Adriana und Karola geschrieben.
Adressat: Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege, Alter und Gesundheit von Nordrhein-Westfahlen. Die Adressatenliste dieser Reso soll bis zur nächsten Sitzung um die Ministerien, die dieses Gebiet beinhalten, erweitert werden. Beschluss wird dann auf der nächsten Sitzung (Sommerzelten) gefasst. Bis dahin sucht xx die Adressen und Ministeriun heraus.
Lukian möchte eine GO-Änderung in Dresden. er informiert sich mal dazu. ;)
TOP 4: Aufgabenliste
OZ hat eine Aufgabenliste für den StAPF erstellt. Mascha schaut einmal drüber und versucht schon die ersten Folge-AK's zu organisieren. Hält Ende September Rücksprache mit OZ.
TOP 5: Stand der kommenden ZaPFen
WiSe16: Dresden
Vorbereitungstreffen mit den Alten Säcken. Anmeldezeitraum steht fest: 26.9.-16.10. Anreise: Am Bahnhof bekommt man schon das Ticket, an der Uni dann nur noch den Tagungsbeutel, sodass man kostenlos zur Uni fahren kann. Anfangsplenum: Beginn um 18.00 Uhr, es sind 2h geplant. Aber für den Abend ist nichts mehr geplant, deswegen ist eine längere Dauer möglich. AK's: Es soll eine Speed-Umfrage stattfinden, wer in welchen AK möchte. Es gibt 2 Prioritätenliste: kleine Fachschaften und sonstige. AK-Slot Belegung soll mit Hilfe eines Programms geschehen. Danach 15min zur Diskussion eingeplant. Aktuell 200 Plätze: Wenn diese Plätze ohne die Alten Säcken voll werden, sollen sich die AS selbst um eine Unterkunft kümmern. Hilfe von der FS wird angeboten. Es soll eine Alternative zur Kneipentour geben. Entwerder gemütliche Runde durch Studentenclubs oder sogar in die Semperoper (ermäßigte Studi-Tickets am Abend) 15 Parkplätze vor der Turnhalle, suchen nach weiteren Parkplätzen.
SoSe17: Berlin
nichts erwähnenswertes passiert.
WiSe17: Siegen
Treffen sich seit der ZaS wöchentlich. Wollen alles anders machen, wird sehr experimentell. Beginn Samstag Morgen mit Anfangsplenum und Ende Dienstagabend mit Endplenum. Wollen eine Onlineplattform benutzen, die zum diskutieren anregt. Frage an Dresden: soll diese Plattform schon mal ausprobiert werden?
SoSe18: Heidelberg
nicht anwesend
TOP 6: Verschiedenes
- Paddy's Mail: Ausschreibung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses: Auslobung eines Preises für Initiativen der Zivilgesellschaft (Thema: Migranten)
Soll als E-Mail an alle BaWü-Fachschaften gehen.
- PVT in Kiel, Kathii hat vor, hinzufahren.
- Neue Reformpläne für BA MA.
- nächste StAPF-sitzung dann zum Sommerzelten (25.8-28.8 in Brandenburg)
- Doodle für die Klausurtagung vor Dresden machen, sowohl Ort (berlin) als auch Wochenende festlegen..