WiSe21 Versammlungsgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs ==
'''Verantwortliche*r:''' Berni & Sebat (Köln)
* '''Verantwortliche/r:''' Berni & Sebat (Köln) <br \>


* '''Ziel des AK:''' Kritische Auseinandersetzung mit dem NRW-Versammlungsgesetz und Parallelentwicklungen in anderen Bundesländern. <br \>


'''Einleitung und Ziel des AK''' <br \>
* '''Handelt es sich um einen Folge-AK:''' Nein, reiht sich aber ein in die Debatte um die Polizeigesetze (Bonn). <br \>
Kritische Auseinandersetzung mit dem NRW-Versammlungsgesetz und Parallelentwicklungen in anderen Bundesländern


'''Handelt es sich um einen Folge-AK?'''
* '''Materialien und weitere Informationen:''' - <br \>
Nein, reiht sich aber ein in die Debatte um die Polizeigesetze (Bonn)


'''Wer ist die Zielgruppe?'''
* '''Wer ist die Zielgruppe?:''' Politisch Interessierte. <br \>
Politisch Interessierte  
 
= Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}} =
* '''Wie läuft der AK ab?:''' - <br \>
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
 
* '''Materielle (und immaterielle) Voraussetzung:''' - <br \>
 
* '''Sonstige Vorstellung:''' - <br \>
 
= Arbeitskreis: AK Versammlungsgesetz =
'''Protokoll''' vom 12.11.2021
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: ca. 17:00 Uhr (rekonstruierte Angabe)
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: ca. 19:00 Uhr (rekonstruierte Angabe)
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: unbekannt
; Protokoll
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
: unbekannt, Rekonstruktion Jakob Schneider (AS/Gö)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--:RWTH Aachen,-->
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<!--:Universität Augsburg,-->
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<!--:Technische Universität Dortmund,-->
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<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
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<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,-->
:Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Technische Universität Dresden,-->
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<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
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<!--:Universität Koblenz Landau, Standort Koblenz,-->
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<!--:Universität zu Köln,-->
:Universität zu Köln,
<!--:Universität Konstanz,-->
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<!--:Universität Leipzig,-->
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<!--:Universität Wien,-->
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<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
<!--:JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft,-->
<!--:JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->
:ggf. weitere Unis (Anwesenheitsliste rekonstruiert)


== Protokoll ==
== Protokoll ==
Protokollpad: https://pad.gwdg.de/sexQv_eQSAeAoHBscvsa_Q#
Protokollpad: https://pad.gwdg.de/sexQv_eQSAeAoHBscvsa_Q#


== Zusammenfassung/Ausblick ==
Ein Protokoll des AK wurde im Wesentlichen nicht erstellt.
 


Resolution der Zusammenkunft aller Physikfachschaften: Ablehnung des geplanten Versammlungsgesetzes in NRW
===Vorgeschlagene Resolution===
''Im AK erarbeitet oder durch die AK-Leitung dem AK vorgelegt wurde folgender Vorschlag für eine Resolution der ZaPF:''


Antragsstellende: Uni Köln
Resolution der Zusammenkunft aller Physikfachschaften:
Ablehnung des geplanten Versammlungsgesetzes in NRW
      
      
Zu Adressierende: Landesregierung NRW, die Landtagsfraktionen von CDU, FDP, Grünen, SPD und der Linken NRW
Zu Adressierende: Landesregierung NRW, die Landtagsfraktionen von CDU, FDP, Grünen, SPD und der Linken NRW


Antragstext: Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) fordert die Landesregierung NRW auf, den Entwurf zum Versammlungsgesetz zurückzuziehen und eine Verabschiedung nicht weiter zu verfolgen. Anstatt demokratische Prinzipien zu stärken, schränkt das geplante Gesetz die Versammlungsfreiheit ein und hätte so unter anderem auch weitreichende Folgen für hochschulpolitische Proteste von Studierenden. Insbesondere aus den folgenden Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab:
Antragstext: Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) fordert die Landesregierung NRW auf, den Entwurf zum Versammlungsgesetz zurückzuziehen und eine Verabschiedung nicht weiter zu verfolgen. Das geplante Gesetz schränkt die Versammlungsfreiheit ein und hat unter anderem weitreichende Folgen für hochschulpolitische Proteste von Studierenden, da es Menschen einschüchtert und somit hemmt ihre Grundrechte wahrzunehmen. Insbesondere aus den folgenden Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab:
   
 
1. Gegendemonstrationen und Gegenaktionen werden durch das geplante Versammlungsgesetz kriminalisiert. So sieht etwa das "Störungsverbot" vor, dass bereits der Aufruf zu einer "Störung" (wie z.B. die Blockade einer Demonstration) zu Haftstrafen von bis zu 2 Jahren führen kann. Denkt man an vergangene hochschulpolitische Proteste zurück, so wird die Brisanz deutlich: Aufrufe zu Hörsaalbesetzungen wie etwa beim großen Bildungsstreik 2009, die 68er Studi-Bewegung, Sitzblockaden vor Bildungsministerien oder andere Protestformen, die auf zivilem Ungehorsam basieren, würden so strafbar. Dazu zählt auch, dass Trainings für zivilen Ungehorsam, die für die erfolgreiche und sichere Durchführung von Besetzungen und Blockaden elementar sind, strafbar werden würden. Zukünftig sehen wir dadurch Protestaktionen zu hochschulpolitischen Themen gefährdet.
 
2. Das neue Versammlungsgesetz räumt der Polizei deutlich mehr Befugnisse ein, was das Anfertigen von Bildmaterial und das Erfassen persönlicher Daten von Versammlungsanmeldung, Ordner*innen und auch von Teilnehmenden angeht. Dies ist ein Problem, das insbesondere internationale Studierende betrifft, die sowieso stärker unter Diskriminierung leiden. Gefährdet sind vorallem Studierende, die entweder eine Einbürgerung anstreben oder politische Verfolgung in ihrem Heimatland zu befürchten haben. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass diese Studierenden weiter an (hochschulpolitischen) Demonstrationen teilnehmen können, damit die Gleichberechtigung zur Teilhabe an demokratischen Prozessen unabhängig der Herkunft erhalten bleibt. Außerdem ist gerade die fehlende Anonymität der Versammlungsleitung ein großes Problem. Diese kann sich nachteilig für Studierende auswirken und erhöht somit die Hürde zu einem solchen Engagement aus Angst vor etwaiger Benachteiligung.
 
3. Für uns als Fachschaften ist es im Streit mit anderen universitären Parteien oft ein wichtiges Mittel, auch öffentlich Druck machen zu können. Durch das Verlängern der Anmeldefristen für Versammlungen wird es unmöglich gemacht, zeitnah auf studierendenunfreundliche Änderungen zu reagieren.
 
4. Dass gerade das Bundesland NRW, das aufgrund des Braunkohleabbaus im Zentrum von klimapolitischen Protesten steht, ein solches Versammlungsgesetz beschließt, zeigt, was mit der Verabschiedung bezweckt werden soll: Weitere Besetzungen und Protestaktionen gegen Kohlegruben werden so massiv erschwert. Nach der Solidarisierung mit Fridays for Future als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung (2019) ist die Ablehnung dieses Gesetzesentwurf also eine logische Konsequenz, da er eindeutig auf eine Erschwerung von zivilem Ungehorsam abzielt, der einen Grundstein für diese Bewegung darstellt. Dies ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht hinnehmbar, da hierdurch das Erreichen des 1.5° Ziels in noch weitere Ferne rückt.
 
Begründung:
Hochschulen haben die gesellschaftliche Aufgabe, wissenschaftliche Fakten nicht nur in die Öffentlichkeit zu bringen, sondern diese dort auch auf vielfältige Art und Weise, auch durch Protestaktionen, zu vertreten. Durch die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes wird es deutlich erschwert, dieser Verantwortung nachzukommen.


1. Gegendemonstrationen und Gegenaktionen werden durch das geplante Versammlungsgesetz kriminalisiert. So sieht etwa das "Störungsverbot" vor, dass bereits der Aufruf zu einer "Störung" (wie etwa die Blockade einer Demonstration) zu einer Haftstrafe von bis zu 2 Jahren führen kann. Denkt man an vergangene hochschulpolitische Proteste zurück, so wird die Brisanz deutlich: Aufrufe zu Hörsaalbesetzungen wie etwa beim großen Bildungsstreik 2009, Sitzblockaden vor Bildungsministerien oder andere Protestformen, die auf zivilem Ungehorsam basieren, würden so strafbar. Dazu zählt auch, dass Trainings für zivilen Ungehorsam, die für die erfolgreiche und sichere Durchführung von Besetzungen und Blockaden elementar sind, strafbar werden würden. (Das könnte zum einen zukünftige Protestaktionen zu hochschulpolitischen Themen betreffen, vergangene Protestaktionen - als Paradebeispiel wäre die 68er Studi-Bewegung zu nennen - wären aber unter einem solchen Versammlungsgesetz ebenfalls unmöglich gewesen.)
Im Plenum soll auch diskutiert werden, ob wir uns dem Aufruf des Bündnisses "Versammlungsgesetz stoppen" anschließen wollen und ihren Aufruf mit unterzeichnen wollen.
https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aufruf/


2. Das neue Versammlungsgesetz räumt der Polizei deutlich mehr Befugnisse ein, was die Aufnahme von Bildmaterial und persönlichen Daten sowohl der Versammlungsanmeldung, der Ordner*innen, aber auch der Teilnehmenden betrifft. Das ist ein Punkt, der insbesondere internationale Studierende betrifft, die von Repressionen auf Demonstrationen wegen fehlender deutscher und teilweise auch EU-Staatsbürgerschaft weitaus stärker betroffen sind. Damit diese Studierenden weiter an (hochschulpolitischen) Demonstrationen teilnehmen können, ist es also wichtig, diese Verschärfungen nicht zuzulassen. Dies ist aus unserer Sicht unerlässlich, damit die Gleichberechtigung zur Teilhabe an demokratischen Prozessen unabhängig der Herkunft erhalten bleibt.
===Vorschlag zur Unterstützung eines Aufrufs===
''Im AK diskutiert oder durch die AK-Leitung dem AK vorgeschlagen wurde folgender Vorschlag, als ZaPF einen Aufruf zu unterstützen:''


3. Für uns als Fachschaften ist es im Streit mit anderen universitären Parteien oft ein wichtiges Mittel, auch öffentlich Druck machen zu können. Durch das Verlängern der Anmeldefristen für Versammlungen wird es unmöglich gemacht, zeitnah auf studierendenunfreundliche Änderungen zu reagieren. Außerdem ist gerade hier die fehlende Anonymität der Versammlungsleitung ein großes Problem. Diese kann sich nachteilig für Studierende auswirken und erhöht somit die Hürde zu einem solchen Engagement aus Angst vor etwaiger Benachteiligung.
Unterstützung des Aufrufs von "Vesammlungsgesetz NRW stoppen"


4. Dass gerade das Bundesland NRW, das aufgrund des Braunkohleabbaus im Zentrum von klimapolitischen Protesten steht, ein solches Versammlungsgesetz beschließt, zeigt, was mit der Verabschiedung bezweckt werden soll: Weitere Besetzungen und Protestaktionen gegen Kohlegruben werden so massiv erschwert. Nach der Solidarisierung mit Fridays for Future als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung (2019) ist die Ablehnung dieses Gesetzesentwurf also eine logische Konsequenz, da er eindeutig auf eine Erschwerung von zivilem Ungehorsam abzielt, der einen Grundstein für diese Bewegung darstellt. Dies ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht hinnehmbar, da hierdurch das Erreichen des 1.5° Ziels in noch weitere Ferne rückt. (Gerade als Physiker*innen können wir das nicht hinnehmen.)
Die ZaPF unterstützt den Aufruf von "Versammlungsgesetz NRW stoppen! – Grundrechte erhalten!" und schließt sich ihren Forderungen an. Der Stapf nimmt die Kommunkation mit den Organistor*innen der Kampagne auf und unterzeichnet im Namen der ZaPF.
Wir bitten die Fachschaften, die Kampagne zu verbreiten und zu unterstützen.


Quelle: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aufruf/


In Zeiten, in denen die Bedeutung wissenschaftl. Erkenntnisse durch Verschwörungsideolog*innen, Querdenker*innenproteste etc. immer weiter in Frage gestellt wird, ist es absolut notwendig, den wissenschaftlichen Fakten den Raum auf der Straße zu geben und ihn nicht noch weiter einzuschränken. Wir können also nicht tatenlos der Verabschiedung dieses Versammlungsgesetzes zuschauen und uns gleichzeitig positiv auf unsere politische Studierendenvergangenheit berufen.
== Zusammenfassung ==
Dem AK wurde eine vorgeschlagene Resolution gegen das geplante Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgelegt oder die vorgeschlagene Resolution wurde diskutiert oder erarbeitet.





Aktuelle Version vom 28. Februar 2022, 12:48 Uhr

Vorstellung des AKs

  • Verantwortliche/r: Berni & Sebat (Köln)
  • Ziel des AK: Kritische Auseinandersetzung mit dem NRW-Versammlungsgesetz und Parallelentwicklungen in anderen Bundesländern.
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: Nein, reiht sich aber ein in die Debatte um die Polizeigesetze (Bonn).
  • Materialien und weitere Informationen: -
  • Wer ist die Zielgruppe?: Politisch Interessierte.
  • Wie läuft der AK ab?: -
  • Materielle (und immaterielle) Voraussetzung: -
  • Sonstige Vorstellung: -

Arbeitskreis: AK Versammlungsgesetz

Protokoll vom 12.11.2021

Beginn
ca. 17:00 Uhr (rekonstruierte Angabe)
Ende
ca. 19:00 Uhr (rekonstruierte Angabe)
Redeleitung
unbekannt
Protokoll
unbekannt, Rekonstruktion Jakob Schneider (AS/Gö)
Anwesende Fachschaften
Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,
Universität zu Köln,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
ggf. weitere Unis (Anwesenheitsliste rekonstruiert)

Protokoll

Protokollpad: https://pad.gwdg.de/sexQv_eQSAeAoHBscvsa_Q#

Ein Protokoll des AK wurde im Wesentlichen nicht erstellt.

Vorgeschlagene Resolution

Im AK erarbeitet oder durch die AK-Leitung dem AK vorgelegt wurde folgender Vorschlag für eine Resolution der ZaPF:

Resolution der Zusammenkunft aller Physikfachschaften: Ablehnung des geplanten Versammlungsgesetzes in NRW

Zu Adressierende: Landesregierung NRW, die Landtagsfraktionen von CDU, FDP, Grünen, SPD und der Linken NRW

Antragstext: Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) fordert die Landesregierung NRW auf, den Entwurf zum Versammlungsgesetz zurückzuziehen und eine Verabschiedung nicht weiter zu verfolgen. Das geplante Gesetz schränkt die Versammlungsfreiheit ein und hat unter anderem weitreichende Folgen für hochschulpolitische Proteste von Studierenden, da es Menschen einschüchtert und somit hemmt ihre Grundrechte wahrzunehmen. Insbesondere aus den folgenden Gründen lehnen wir den Gesetzentwurf entschieden ab:

1. Gegendemonstrationen und Gegenaktionen werden durch das geplante Versammlungsgesetz kriminalisiert. So sieht etwa das "Störungsverbot" vor, dass bereits der Aufruf zu einer "Störung" (wie z.B. die Blockade einer Demonstration) zu Haftstrafen von bis zu 2 Jahren führen kann. Denkt man an vergangene hochschulpolitische Proteste zurück, so wird die Brisanz deutlich: Aufrufe zu Hörsaalbesetzungen wie etwa beim großen Bildungsstreik 2009, die 68er Studi-Bewegung, Sitzblockaden vor Bildungsministerien oder andere Protestformen, die auf zivilem Ungehorsam basieren, würden so strafbar. Dazu zählt auch, dass Trainings für zivilen Ungehorsam, die für die erfolgreiche und sichere Durchführung von Besetzungen und Blockaden elementar sind, strafbar werden würden. Zukünftig sehen wir dadurch Protestaktionen zu hochschulpolitischen Themen gefährdet.

2. Das neue Versammlungsgesetz räumt der Polizei deutlich mehr Befugnisse ein, was das Anfertigen von Bildmaterial und das Erfassen persönlicher Daten von Versammlungsanmeldung, Ordner*innen und auch von Teilnehmenden angeht. Dies ist ein Problem, das insbesondere internationale Studierende betrifft, die sowieso stärker unter Diskriminierung leiden. Gefährdet sind vorallem Studierende, die entweder eine Einbürgerung anstreben oder politische Verfolgung in ihrem Heimatland zu befürchten haben. Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, dass diese Studierenden weiter an (hochschulpolitischen) Demonstrationen teilnehmen können, damit die Gleichberechtigung zur Teilhabe an demokratischen Prozessen unabhängig der Herkunft erhalten bleibt. Außerdem ist gerade die fehlende Anonymität der Versammlungsleitung ein großes Problem. Diese kann sich nachteilig für Studierende auswirken und erhöht somit die Hürde zu einem solchen Engagement aus Angst vor etwaiger Benachteiligung.

3. Für uns als Fachschaften ist es im Streit mit anderen universitären Parteien oft ein wichtiges Mittel, auch öffentlich Druck machen zu können. Durch das Verlängern der Anmeldefristen für Versammlungen wird es unmöglich gemacht, zeitnah auf studierendenunfreundliche Änderungen zu reagieren.

4. Dass gerade das Bundesland NRW, das aufgrund des Braunkohleabbaus im Zentrum von klimapolitischen Protesten steht, ein solches Versammlungsgesetz beschließt, zeigt, was mit der Verabschiedung bezweckt werden soll: Weitere Besetzungen und Protestaktionen gegen Kohlegruben werden so massiv erschwert. Nach der Solidarisierung mit Fridays for Future als Teil der Klimagerechtigkeitsbewegung (2019) ist die Ablehnung dieses Gesetzesentwurf also eine logische Konsequenz, da er eindeutig auf eine Erschwerung von zivilem Ungehorsam abzielt, der einen Grundstein für diese Bewegung darstellt. Dies ist aus wissenschaftlicher Perspektive nicht hinnehmbar, da hierdurch das Erreichen des 1.5° Ziels in noch weitere Ferne rückt.

Begründung: Hochschulen haben die gesellschaftliche Aufgabe, wissenschaftliche Fakten nicht nur in die Öffentlichkeit zu bringen, sondern diese dort auch auf vielfältige Art und Weise, auch durch Protestaktionen, zu vertreten. Durch die geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes wird es deutlich erschwert, dieser Verantwortung nachzukommen.

Im Plenum soll auch diskutiert werden, ob wir uns dem Aufruf des Bündnisses "Versammlungsgesetz stoppen" anschließen wollen und ihren Aufruf mit unterzeichnen wollen. https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aufruf/

Vorschlag zur Unterstützung eines Aufrufs

Im AK diskutiert oder durch die AK-Leitung dem AK vorgeschlagen wurde folgender Vorschlag, als ZaPF einen Aufruf zu unterstützen:

Unterstützung des Aufrufs von "Vesammlungsgesetz NRW stoppen"

Die ZaPF unterstützt den Aufruf von "Versammlungsgesetz NRW stoppen! – Grundrechte erhalten!" und schließt sich ihren Forderungen an. Der Stapf nimmt die Kommunkation mit den Organistor*innen der Kampagne auf und unterzeichnet im Namen der ZaPF. Wir bitten die Fachschaften, die Kampagne zu verbreiten und zu unterstützen.

Quelle: https://www.nrw-versammlungsgesetz-stoppen.de/aufruf/

Zusammenfassung

Dem AK wurde eine vorgeschlagene Resolution gegen das geplante Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen vorgelegt oder die vorgeschlagene Resolution wurde diskutiert oder erarbeitet.