WiSe18 AK Akkreditierungspflicht in MV: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs==
'''Verantwortliche/r:''' [[User:Björn (RWTH)|Björn (RWTH)]], [[User:lobachevsky|Jörg (FUB)]]  <br \>
'''Verantwortliche/r:''' [[User:Björn (RWTH)|Björn (RWTH)]], [[User:lobachevsky|Jörg (FUB)]]  <br \>
Folgende Mail ging über den MeTaFa-Verteiler:
<blockquote>
Liebe Pooltragenden Organisationen,


nach den ganzen Diskussionen um Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung bei denen Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Erfolg versucht hatte das Diplom zu implementieren und eine Akkreditierungspflicht zu umgehen, versucht MV nun über ihr LHG ein Schlupfloch für die Hochschulen einzubauen, dass die Akkreditierungspflicht aushebelt. Da dies zu erheblichen Problemen führen würde, ist es nötig hiergegen anzugehen. Ich habe diesbzgl. die ASten in Mecklenburg-Vorpommern und den fzs kontaktiert und möchte auf diesen Wege auch euch drüber informieren.
Den Gesetzesentwurf, der vermutlich Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden soll, findet ihr im Anhang. Hier ein Auszug der betreffenden Passage:
<blockquote>
„Die Hochschulen sichern die Qualität in Studium und Lehre. In diesem Prozess ist die besondere Beteiligung der Studierenden vorzusehen. Den Hochschulen steht die Möglichkeit offen, nach dem Reglement des bundesweit vereinbarten Studienakkreditierungsstaatsvertrages zu verfahren. Von der Pflicht zur Akkreditierung der Studiengänge werden sie jedoch befreit.“
</blockquote>
Um von möglichst vielen Seiten Staub aufzuwirbeln, damit diese Passage gekippt wird, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr euch auf euren nächsten Bundesfachschaftentagungen bzw. LandesASten-/-studierendenstreffen mit der Thematik beschäftigt und falls in eurem Sinne, eine Pressemitteilung dazu raus gebt.
Zu dieser Thematik findet ihr im Anhang auch eine gemeinsame Stellungnahme von DGB (Gewerkschaften) und BDA (Arbeitgeber.).
Sollte ihr Fragen haben stehe ich euch gern zur Verfügung.
Ich würde mich freuen, wenn ihr mich (akkredierungsrat@studentischer-pool.de) und den KASAP (kasap@studentischer-pool.de) darüber informiert, wenn ihr Pressemitteilungen verschickt oder anderweitig aktiv werdet.
Viele Dank und viele Grüße
Franziska
Studentisches Mitglied Akkreditierungsrat
</blockquote>
Dazu kamen noch folgende Anhänge:
* [[Media:Aenderung_Hochschulrecht_MV.pdf|Entwurf einer Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern]]
* [[Media:Stellungnahme_dgb_akkreditierung_mv.pdf|Stellungnahme des DGB zur Änderung des Hochschulrechts in Mecklenburg-Vorpommern]]


= Arbeitskreis: Akkreditierungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern =
= Arbeitskreis: Akkreditierungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom 24.11.2018
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 10:42 Uhr
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: 12:06 Uhr  
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: Björn Guth (RWTH Aachen)
; Protokoll
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
: Jörg Behrmann (FU Berlin)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
<!--:RWTH Aachen,-->
:RWTH Aachen,
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
:Freie Universität Berlin,
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
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<!--:Georg-August-Universität Göttingen,-->
<!--:Georg-August-Universität Göttingen,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,-->
:Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
<!--:Universität Heidelberg,-->
<!--:Universität Heidelberg,-->
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<!--:Ludwig-Maximilians-Universität München,-->
<!--:Ludwig-Maximilians-Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,-->
:Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
:Universität Rostock,
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Universität Siegen,-->
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<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
:Technische Universität Dresden
Nach kurzer Zusammenfassung der Situation und Diskussion schreib der AK kollektiv die Resolution
== Resolution ==


== Wichtige Informationen zum AK ==
Antragsteller: Liz (Rostock), Björn (RWTH), Jörg (FUB), Jonas (Münster)


* '''Ziel des AK''': ''z.B. Resolution, Positionspapier, HowTo/Guide, GO/Satzungsänderung, Austausch, sonstige Ziele wie Wiki aufräumen, Studienführer aktualisieren etc.''
Adressaten: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Hochschulleitungen der MV-Hochschulen
* '''Handelt es sich um einen Folge-AK''': ''ja/nein, Link zum Protokoll des alten AK, Ist das Vorwissen zwingend erforderlich oder ist das Vorwissen hilfreich aber nicht notwendig?''
* '''Materialien und weitere Informationen''': ''Link zu Protokollen, Artikeln, Gesetzen etc. angeben, Dateien hochladen''
* '''Wer ist die Zielgruppe?''': ''z.B. Einsteiger oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehrämtler, in den Akkreditierungspool entsandte, etc.''
* '''Wie läuft der AK ab?''': ''z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?''
* '''materielle (und immaterielle) Voraussetzung''': ''z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse''


== Einleitung/Ziel des AK ==
Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen.


Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.


== Protokoll ==
Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals für mecklenburg-vorpommerische Studiengänge können so Abgänger\*innen dieser Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Dies wird zu sinkenden Studierendenzahlen, eingeschränkter Studierendenmobilität und einem Verlust der Reputation der Hochschulen führen.


== Zusammenfassung ==
Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.




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[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe18]]
[[Kategorie:WiSe18]]
[[Kategorie:Akkreditierung]]

Aktuelle Version vom 23. Dezember 2018, 22:56 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Björn (RWTH), Jörg (FUB)
Folgende Mail ging über den MeTaFa-Verteiler:

Liebe Pooltragenden Organisationen,

nach den ganzen Diskussionen um Staatsvertrag und Musterrechtsverordnung bei denen Mecklenburg-Vorpommern (MV) ohne Erfolg versucht hatte das Diplom zu implementieren und eine Akkreditierungspflicht zu umgehen, versucht MV nun über ihr LHG ein Schlupfloch für die Hochschulen einzubauen, dass die Akkreditierungspflicht aushebelt. Da dies zu erheblichen Problemen führen würde, ist es nötig hiergegen anzugehen. Ich habe diesbzgl. die ASten in Mecklenburg-Vorpommern und den fzs kontaktiert und möchte auf diesen Wege auch euch drüber informieren.

Den Gesetzesentwurf, der vermutlich Mitte nächsten Jahres verabschiedet werden soll, findet ihr im Anhang. Hier ein Auszug der betreffenden Passage:

„Die Hochschulen sichern die Qualität in Studium und Lehre. In diesem Prozess ist die besondere Beteiligung der Studierenden vorzusehen. Den Hochschulen steht die Möglichkeit offen, nach dem Reglement des bundesweit vereinbarten Studienakkreditierungsstaatsvertrages zu verfahren. Von der Pflicht zur Akkreditierung der Studiengänge werden sie jedoch befreit.“

Um von möglichst vielen Seiten Staub aufzuwirbeln, damit diese Passage gekippt wird, wäre ich euch sehr verbunden, wenn ihr euch auf euren nächsten Bundesfachschaftentagungen bzw. LandesASten-/-studierendenstreffen mit der Thematik beschäftigt und falls in eurem Sinne, eine Pressemitteilung dazu raus gebt. Zu dieser Thematik findet ihr im Anhang auch eine gemeinsame Stellungnahme von DGB (Gewerkschaften) und BDA (Arbeitgeber.). Sollte ihr Fragen haben stehe ich euch gern zur Verfügung.

Ich würde mich freuen, wenn ihr mich (akkredierungsrat@studentischer-pool.de) und den KASAP (kasap@studentischer-pool.de) darüber informiert, wenn ihr Pressemitteilungen verschickt oder anderweitig aktiv werdet.

Viele Dank und viele Grüße Franziska Studentisches Mitglied Akkreditierungsrat

Dazu kamen noch folgende Anhänge:

Arbeitskreis: Akkreditierungspflicht in Mecklenburg-Vorpommern

Protokoll vom 24.11.2018

Beginn
10:42 Uhr
Ende
12:06 Uhr
Redeleitung
Björn Guth (RWTH Aachen)
Protokoll
Jörg Behrmann (FU Berlin)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
Freie Universität Berlin,
Ernst Moritz Arndt Universität Greifswald,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
Universität Rostock,
Technische Universität Dresden

Nach kurzer Zusammenfassung der Situation und Diskussion schreib der AK kollektiv die Resolution

Resolution

Antragsteller: Liz (Rostock), Björn (RWTH), Jörg (FUB), Jonas (Münster)

Adressaten: Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern, Hochschulleitungen der MV-Hochschulen

Die ZaPF betrachtet mit Sorge die Bestrebungen der Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern die Akkreditierungspflicht für Studiengänge im Zuge der Novellierung des Hochschulgesetzes abzuschaffen.

Die Akkreditierung hat sich als Mittel der Qualitätssicherung bewährt. Sie ist ein bundesweiter Standard und europaweit anerkannt. Weiterhin sichert sie die Teilhabe verschiedener Parteien, insbesondere der Studierenden, an Qualitätssicherungsverfahren und hilft, einen einheitlichen Mindeststandard für den Aufbau von Studiengängen deutschlandweit zu etablieren.

Aufgrund ihrer weiten Verbreitung verlassen sich viele Arbeitgebende auf die Existenz akkreditierter Studiengänge. Durch den Wegfall dieses Merkmals für mecklenburg-vorpommerische Studiengänge können so Abgänger\*innen dieser Nachteile bei der Arbeitsplatzsuche entstehen und mecklenburg-vorpommerische Hochschulen werden zunehmend unattraktiver für Studieninteressierte und Studierende. Dies wird zu sinkenden Studierendenzahlen, eingeschränkter Studierendenmobilität und einem Verlust der Reputation der Hochschulen führen.

Aus diesen Gründen fordern wir die Beibehaltung der Akkreditierungspflicht.