WiSe17 Beschlüsse

Aus ZaPFWiki

Resolutionen

Resolution zu Berufsorientierenden Praktika

Adressaten:

Wir fordern die Fachbereiche auf, den Studierenden die Möglichkeit zu geben, nicht nur Forschungs- und Laborpraktika an der eigenen Universität belegen zu können, sondern auch wissenschaftsorientierte Praktika an anderen Universitäten, in For- schungseinrichtungen und insbesondere auch in der Industrie anrechnen lassen zu können. An vielen Universitäten bereitet das Physikstudium vorwiegend auf eine akademi- sche Laufbahn vor. Hierbei haben Studierende jedoch kaum Gelegenheit sich während des regulären Studienverlaufes einen Einblick in mögliche Berufsfelder zu verschaffen.

Resolution zur Exzellenzstrategie

Adressaten:

Bezugnehmend auf die Ausschreibung der DFG zu den Exzellenzuniversitäten for- dert die ZaPF, dass bei der Auswahl die Aspekte der exzellenten Lehre eine elementa- re Rolle spielen. Die Universitäten sollen zudem in ihren Anträgen explizit angeben, wie sie ein Ungleichgewicht von Lehre und Forschung verhindern.

Begründung

Die Ausbildungsfunktion der Universität sollte von zentraler Bedeutung sein und ist essentieller Bestandteil einer erfolgreichen Forschungsuniversität im internationa- len Wettbewerb. Das Erfolgsmodell der Einheit von Lehre und Forschung nach dem humboldtschen Prinzip wird durch die einseitige Förderung der Forschung durch die Exzellenzstrategie aufgehoben¹ . Ein solches Ungleichgewicht sollte in jedem Fall verhindert werden. Profitieren die Studierenden nicht von der neuesten (geförder- ten) Forschung, so bleiben die Probleme der studentischen Ausbildung im direkten Vergleich mit internationalen Spitzenuniversitäten bestehen - dem eigentlichen Ziel der Exzellenzstrategie.

¹ siehe hierzu auch Imboden-Bericht 2016 Kapitel 3.3.

Resolution zur Hochschulpolitik in Nordrhein-Westfalen

Adressaten:

Angesichts des Koalitionsvertrages der neuen NRW-Landesregierung nimmt die ZaPF wie folgt Stellung:

1. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, nicht dem Beispiel von Baden-Württem- berg zu folgen, die Stellungnahmen der Hochschulen zu berücksichtigen und keine Studiengebühren - egal in welcher Form - einzuführen.

2. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, die Zivilklausel ¹ nicht aus dem Hoch- schulgesetz zu streichen. An der Drittmittelorientierung festzuhalten und gleich- zeitig die "bürokratische (...) Bevormundung“ ² , “zu einer nachhaltigen, friedlichen und demokratischen Welt“ ³ beitragen zu sollen, aufzuheben, bedeutet nicht mehr "Freiheit“4 für die Hochschulen, sondern einen erhöhten Druck, auch inhumanen Vorhaben zuzuarbeiten. Dies wurde zuletzt auch an der Entscheidung der RWTH- Aachen5 deutlich, ein Drittmittelprojekt kurz vor Beendigung abzubrechen, bei dem es um eine Machbarkeitsstudie für ein Werk für Militärfahrzeuge in der Türkei ging.

3. Die ZaPF fordert die Landesregierung auf, an der gesetzlichen Verankerungen eines "Kodex gute Arbeit“ festzuhalten und diesen weiterzuentwickeln. Prekäre Arbeitsbedingungen sind den Kolleginnen und Kollegen weder zumutbar, noch tragen sie dazu bei, dass die Hochschulen ihren Aufgaben besser nachkommen können.

¹ siehe Resolution zur Zivilklausel:

https://zapfev.de/resolutionen/sose17/gesellschaftlich_verantwortung/ PosPapier_gesellschaftliche_verwantwortung.pdf

² Rede der Ministerin Pfeiffer-Poensgen am 27.9.2017
³ NRW-Hochschulgesetz
4 Rede der Ministerin Pfeiffer-Poensgen am 27.9.2017
5 siehe Pressemitteilung der RWTH Aachen:

http://www.rwth-aachen.de/cms/root/Die-RWTH/Aktuell/Pressemitteilungen/September-2017/~oktv/Statement-der-RWTH-Aachen-zur-Machbarkei/

Resolution zu Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus der Winter-ZaPF "Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016, in der wir Symptompflicht ablehnen.

Resolution zum Umgang mit Nullergebnissen

Die ZaPF sieht Nullergebnisse¹ als natürliche Begleiter ordentlicher Forschung. Allerdings sind sie keine Abfallprodukte, sondern haben an sich einen wissenschaftlichen Wert, den es zu schützen und zu wahren gilt. Sie stellen zwar keine endgültige Behandlung eines Themas dar, können für zukünftige Arbeiten aber eine wertvolle Hilfestellung bieten. Es soll darauf hingewirkt werden, dass sie als Folge von gründlicher Arbeit gesehen werden. Dazu gehört insbesondere, dass Nullergebnisse der wissenschaftlichen Gemeinschaft in angemessener Weise zur Verfügung gestellt werden. Dadurch können Wissenschaftler*innen von den Erfahrungen anderer profitieren, und beispielsweise vermeiden, den selben nicht zielführenden Weg einzuschlagen. Das spart Ressourcen und liegt damit im Interesse aller am Prozess Beteiligten. Bei der Planung und Vorbereitung von wissenschaftlichen Projekten soll der Umgang mit Nullergebnissen thematisiert werden. Die Erstellung von Konzepten entsprechend der Art des Projekts sollten in die Statuten der fördernden Gesellschaften aufgenommen werden. Dadurch lässt sich eine Veröffentlichung von Nullergebnissen langfristig als Teil der wissenschaftlichen Praxis etablieren. Um die oben genannten Ziele zu erreichen, spricht sich die ZaPF für die Umsetzung der folgenden Maßnahmen aus:

  • Aufnahme von Informationen über Nullergebnisse des Projekts im Anhang von zugehörigen Veröffentlichungen. Dies ermöglicht es, sich bei der Recherche zu einem Thema neben dem Stand der Forschung direkt auch über Probleme bei der Umsetzung und Beobachtungen im gröberen Kontext zu informieren.
  • Aufbau einer institutsübergreifenden Infrastruktur zur Speicherung und Austausch von Daten, die unabhängig vom Stand der Aufbereitung nach Abschluss eines Projektes einen Wert für die wissenschaftliche Gemeinschaft haben können.

¹ Als Nullergebnis definiert die ZaPF ein Resultat von wissenschaftlicher Arbeit, das eines der folgenden Kriterien erfüllt:
  • Falsifizierung der ursprünglichen Arbeitshypothese
  • Mehrdeutiges oder nicht beweiskräftiges Ergebnis
  • Nicht zielführendes Ergebnis auf dem Weg zur einer Veröffentlichung („Trial and Error“)

Entscheidend ist, dass bei der Erlangung der Ergebnisse ordentliche wissenschaftliche Standards beachtet wurden.

Resolution zur Akkreditierung

Die Zusammenkunft aller Physik-Fachschaften begrüßt generell eine Überarbeitung des Akkreditierungswesens. Eine solche Überarbeitung darf nicht unter Ausschluss von studentischer Beteiligung stattfinden. Insbesondere erachten wir folgende Punkte als essentiell:

  • Studentische Beteiligung an den Verfahren ist von fundamentaler Bedeutung. Eine Aufhebung der öffentlichen Begehung, selbst in Ausnahmefällen, ist als wichtiger Kontaktpunkt zwischen lokalen Fachschaften und dem Akkreditierungsverfahren abzulehnen.
  • Die Bedeutung der Hochschulinternen Gremien mit unabhängiger studentischer Repräsentation für die Entwicklung von Studiengängen muss erhalten bleiben.
  • Akkreditierungszeiträume müssen kurz genug sein, dass Missstände zeitnah erkannt und behoben werden können.
  • Die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement muss als Studienziel erhalten bleiben.¹
  • Die Berücksichtigung der Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) als Kriterium für die Akkreditierung darf nicht entfallen.

Aufgrund der aktuell stattfindenden gravierenden Änderungen im Akkreditierungssystem (siehe Positionspapier) ist es wichtig, zentrale Mindeststandards für das weitere Vorgehen festzusetzen.

¹ https://zapfev.de/resolutionen/wise12/Reso_WiSe12_ZivilgesellschaftlichesEngagement.pdf

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Positionspapiere

Positionspapier zum Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative

Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative

Die ZaPF gratuliert ICAN zum Friedensnobelpreis. Der Atomwaffenverbotsvertrag, dem die UNO-Vollversammlung am 7.7.2017 zugestimmt hat und der maßgeblich von ICAN voran gebracht wurde, geht auf das jahrzehntelange Engagement von Wissenschaftler*innen zurück: Der erste Entwurf des Vertrages war Teil eines Konzeptes für eine Nuklearwaffenkonvention, die das International Network of Engineers and Scientists Against Proliferation (INESAP) 1995 vorgeschlagen hatte.¹ INESAP ist eine Gruppe von mehr als 50 Wissenschaftler*innen aus 17 Ländern, die 1993 an der TU Darmstadt initiiert wurde. In seiner Arbeit knüpfte INESAP an ein Konzept für eine atomwaffenfreie Welt² an, das der Physiker Joseph Rotblat maßgeblich mit erarbeitet hatte. Rotblat war 1944 aus dem Manhattan-Projekt ausgestiegen und jüngster Unterzeichner des RussellEinstein-Manifests geworden; 1957 hatte er die Pugwash-Bewegung mitbegründet. Das Zustandekommen des Atomwaffenverbotsvertrages zeigt auf, wie bedeutsam und notwendig es ist, wenn Wissenschaftler*innen mit ihrer Arbeit Verantwortung für eine friedliche Entwicklung der Welt übernehmen. Wir als Physikstudierende halten es für wichtig, sich mit diesem Thema im Zuge der politischen Bildung zu befassen, um das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Grundordnung zu fördern. Insbesondere rufen wir dazu auf, dass sich Studierende auch mit den gesellschaftlichen Implikationen wissenschaftlicher Forschung, wie sie gerade hier gegeben sind, beschäftigen.

¹ http://www.inesap.org/what-inesap/achievements-and-activities
² http://www.inesap.org/projects


Zum Positionspapier zum Friedensnobelpreis für Atomwaffenverbotsinitiative

Positionspapier zu Akkreditierung

Zu Änderungen im Akkreditierungssystem Die ZaPF beobachtet die aktuellen Entwicklungen zur Musterrechtsverordnung (MRVO) für das Akkreditierungswesen mit Sorge und macht ausgehend von den Stellungnahmen anderer Beteiligter im Akkreditierungswesen die Fachschaften auf folgende potentiell kritische Änderungen aufmerksam. Im Besonderen möchten wir die Fachschaften auf folgende Änderungen zu den aktuell geltenden Regeln hinweisen:

• Die Notwendigkeit, örtliche Begehungen abzuhalten kann unter anderem bei einer Reakkreditierung entfallen. Dies ist aber die einzige direkte Austauschmöglichkeit zwischen Gutachtern und der betroffenen Fachschaft.

• Die Dauer, für die Studiengänge und Qualitätssysteme akkreditiert sind, wird insbesondere bei Erstakkreditierungen deutlich erhöht. Dadurch sinkt die Dringlichkeit, Veränderungen vornehmen zu müssen (auf nun immer alle 8 Jahre anstatt wie vorher 5 bis 8 Jahre).

• Die Aufgabenverteilung zwischen Agenturen und dem Akkreditierungsrat wird zugunsten von letzterem verschoben: Die Akkreditierungsentscheidung liegt nicht mehr bei der agenturinternen Akkreditierungskommission, sondern beim übergeordneten Akkreditierungsrat, welcher die Entscheidung nun allein auf Basis des Berichts der Agenturen fällt. Außerdem ist unklar, wie der Akkreditierungsrat diese Mehrbelastung stemmen soll.

• Bei den Studienzielen ist die Befähigung zum gesellschaftlichen Engagement entfallen.

• Die Vielfalt von Studierenden (wie etwa Belange Studierender mit Behinderung oder Studierender mit Kind) wird nur bei Joint Degrees explizit beachtet.

• Bei den bisherigen Zugangsvoraussetzungen für Masterstudiengänge „Zugangsvoraussetzung für einen Masterstudiengang ist in der Regel ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss“ entfällt das „in der Regel“, was beruflich qualifizierten Bewerbern ohne Hochschulabschluss den Zugang erschwert.

• Gebündelte Akkreditierungen von bis zu 10 Studiengängen in einem Verfahren sind möglich, ohne dass sich die Größe oder Zusammensetzung der Gutachtergruppe oder die Länge des Verfahrens ändert und unterliegt mangels klarer Definitionen kaum Einschränkungen.

• Die Definition des Vertreters der Berufspraxis in der Gutachtergruppe wird weiter dadurch verwässert, dass diese in Verfahren für Lehramtsstudiengänge durch eine Vertreterin der Obersten Landesbehörde ersetzt werden.

• Es soll an den Universitäten eine „Lehrverfassung“ etabliert werden, aber es ist nicht klar, was das genau sein soll und wie diese zustande kommt.

• Bei akkreditierten Kombinationsstudiengängen können weitere Teilstudiengänge hinzugefügt werden, ohne, dass diese neu begutachtet werden müssen. Insbesondere muss so auf die Studierbarkeit der neuen Teilstudiengänge in Verbindung mit den alten Teilstudiengängen keine gesonderte Rücksicht genommen werden.

• Es wird die Möglichkeit für alternative Verfahren gegeben, die aber nicht genauer erläutert werden. In solchen Verfahren könnten Uni-interne Gremien leichter umgangen werden.

• In einem Kommentar zu den Paragraphen der MRVO, die Auflagen regeln, steht, dass Auflagen nun nur noch in Ausnahmefällen ausgesprochen werden sollen. Die Bewertungskriterien werden in formale Kriterien (in Form eines Prüfberichts) und in fachlich-inhaltliche Kriterien (in einem Gutachten) getrennt. Diese Berichte werden von unterschiedlichen Personen erstellt. Die Konsequenzen der Umsetzung dieser Änderung sind unklar.

Anmerkungen zur Einordnung: Die Bestrebungen zu einer Musterrechtsverordnung für alle Länder wurden in die Wege geleitet, nachdem das Bundesverfassungsgericht die Regeln zur Akkreditierung in NRW als verfassungswidrig erklärte. An der Ausgestaltung waren nur die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) und Kultusministerkonferenz (KMK) beteiligt. Diese Vorgaben sollen durch einen Studienakkreditierungsstaatsvertrag umgesetzt werden, der aktuell den Landesparlamenten zur Beschlussfassung vorliegt. Der Staatsvertrag ermächtigt die Landesregierungen dazu, in einer Rechtsverordnung das Verfahren der Akkreditierung weiter zu konkretisieren. Die Umsetzung soll nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts bis zum 1. Januar 2018 abgeschlossen sein. Die endgültige Änderung steht noch nicht fest und die Situation ist sehr unübersichtlich zu mal viele Stellen des MRVO unklar sind. Aktuell wird von vielen anderen Beteiligten im Akkreditierungswesen an Stellungnahmen gearbeitet. Die teils vorläufigen Versionen davon bilden die Basis für die hier vorgebrachten Punkte.


Zum Positionspapier zu Akkreditierung