WiSe17 AK Symptompflicht: Unterschied zwischen den Versionen

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= Arbeitskreis: Symptompflicht bei Attesten =
= Arbeitskreis: Symptompflicht bei Attesten =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom 30.10.2017
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 15:15 Uhr
; Ende
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: HH:MM Uhr  
: 17:10 Uhr  
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: Jakob Schneider (Uni )
; Protokoll
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
: Svenja Bramlage (Uni Bonn)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
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<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
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== Protokoll ==
== Protokoll ==


Dresden: Reso gegen Symptompflicht auf Attesten
MeTaFa: wollte genaueres System, das in Hochschulgesetze übernommen werden könnte bspw. mit Gesetz aus NRW
Berlin: Reso aus Dresden als Positionspapier (beschlossen); zwei konkurrierende Resos;
Version A: Regelung NRW (nicht angenommen; Regelung sollte nicht übernommen werden)
Version B: Vollständige Arztverantwortung
AK: Was möchte die ZaPF fordern? Möchte sie ein konkretes System oder eine allgemeine Forderung? Möchte sie etwas an die MeTaFa geben? Etc.
Positionspapier: Bestätigung Meinung ZaPF
MeTaFa: wollte sich wohl mit Symptompflicht beschäftigen, aber kein Protokoll
letztes Protokoll: Möglichkeit Folge-AK, Prüfungsabmeldung → kann auch besprochen werden,
    muss aber nicht
    Hauptdiskussion: in NRW Möglichkeit Misstrauen gegenüber Ärzten, nicht okay?
    Motivation: Konkretisierung, Widerspruch zu Reso Dresden?
    Version B: eigentlich das gleiche wie Reso Dresden?
Was wollen wir eigentlich im AK erreichen?
zwei Resos (Dresden, Version B) mit gleichem Inhalt verfassen unnötig?
Konkretisierung wäre ein eigener Gesetzestext
Für Version A:
an manchen Unis Gefälligkeitsatteste, nachträgliche Atteste; stärkere Forderung nicht angenommen?; höhere Chancen mit Gesetzestext aus anderem Land
Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen:
auch Möglichkeit, Attest anzuzweifeln; Beweislast bei Arbeitgeber
Entscheidung durch Gericht besser, als durch Prüfungsamt
Hochschulgesetz NRW:
Beweislast bei Uni, bei starken Beweisen Vertrauensarzt der Uni auf Kosten der Uni, Liste an Vertrauensärzten
Entscheidungen wahrscheinlich vor Verwaltungsgericht anfechtbar
andere BuFaTas haben ähnliche Resos verfasst
Formulierung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen“ unglücklich?
Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung als juristisches Objekt einführen?
Meinungsbild:
Soll eine weitere Reso erarbeitet werden?
Ja: 3 Nein: 6 Enthaltung: 4
Möglichkeit Reso zu korrigieren? → neue Reso mit Hinweis, dass es sich um eine Konkretisierung handelt
Reaktionen nach Dresden? → nicht bekannt; auf universitärer Ebene Bewusstsein geschaffen
Thüringen hat Symptompflicht eingeführt
Konkrete Vorschläge zur Änderung einer anderen Reso? → Forderungen genauer ausformulieren
Formulierung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“
warum nicht Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
AK Forderungen an neue Regierung Adressaten übernehmen; Schaffung einer ärztlich attestierten Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit
Postersession zusammen mit AK Forderungen an neue Regierung
aus dem AK Forderungen an neue Regierung:
keine Beschäftigung mit Thema Symptompflicht
Schaffung einer ärztlich attestierten Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit
keine Aufgabe von Persönlichkeitsrechten mehr über die Offenlegung von Krankheitssymptomen
soll auch an Landesregierungen verschickt werden
Vorschläge:
Reso zu Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit
→ in Postersession Ausarbeitung eines Texts
→ in Reso vom AK Forderungen an neue Regierung einfügen und alte Reso anhängen; jetzt
    vorbereiten?
→ kontra Meinungsbild, da eigentlich gleicher Inhalt?
andere Reso konkretisieren; Wort Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht erklärt
gar nichts machen
Abstimmung:
Reso aus Dresden verändern:
Dafür: 7 Dagegen: 2 Enthaltung: 4
Mögliche Verfahren:
1) Neue Reso: keine Symptompflicht, sondern Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
2) Neue Reso: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung
3) Neue Reso: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, die explizit keine Symptompflicht enthalten darf
4) Alter Resotext mit geringer Änderung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit anerkennen (Umformulierung Reso Dresden)
5) Neue Reso: Gesetzgeber möge rechtliche Grundlage schaffen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen
6) Alter Resotext mit geringer Änderung: Gesetzgeber möge rechtliche Grundlage schaffen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen
Abstimmung:
Nur am Ende von Reso Dresden etwas ändern: 1
Neue Reso zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung: 7
Enthaltung: 5
→ neuer Text
(neuer Text wird erstellt)
Reso sollte möglicherweise nicht an die NRW-Regierung verschickt werden, da dies vielleicht an Symptompflicht erinnert.
Es wird Vorgeschlagen doch eine eigene Reso zu schreiben, da die Adressaten zu der Bundesregierungs-Reso nicht richtig mit den gewünschten Adressaten zusammenpassen.
Es wird über mögliche Adressaten beraten/diskutiert:
Adressaten: Alle Landesregierungen die Symptompflicht haben, Kultusministerkonferenz, Adressaten der Reso Dresden
Die Reso wurde fertig verfasst.


== Ergebnis Resotext ==
== Ergebnis Resotext ==
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== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==
 
Es existiert nun ein Resotext, der an alle ggf. sinnvoll aktiv werden könnenden Stellen verschickt werden soll und bei Wunsch auch an die Forderungen an die neue Regierung angeschlossen werden kann bzgl. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen vom Arzt.


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[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:WiSe17]]
[[Kategorie:WiSe17]]
[[Kategorie:Symptompflicht]]

Aktuelle Version vom 16. Mai 2021, 20:35 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Jakob Schneider (Göttingen)


Arbeitskreis: Symptompflicht bei Attesten

Protokoll vom 30.10.2017

Beginn
15:15 Uhr
Ende
17:10 Uhr
Redeleitung
Jakob Schneider (Uni Gö)
Protokoll
Svenja Bramlage (Uni Bonn)
Anwesende Fachschaften
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Universität Bielefeld,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Goethe-Universität a. Main,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
Georg-August-Universität Göttingen,
Universität Heidelberg,
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Philipps-Universität Marburg,
Universität Potsdam,
Karlsruher Institut für Technologie,

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: Gegebenfalls Resolution
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: ja: [|Protokolllink] - [| Positionspapier SoSe17 ]
  • Materialien und weitere Informationen: [| Hochschulgesetz NRW] (relevant §63(7), war im letzten AK Leitschnur)
  • Wer ist die Zielgruppe?: alle
  • Wie läuft der AK ab?: Diskussionsrunde und evtl. Reso schreiben.
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: miep

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Dresden: Reso gegen Symptompflicht auf Attesten MeTaFa: wollte genaueres System, das in Hochschulgesetze übernommen werden könnte bspw. mit Gesetz aus NRW Berlin: Reso aus Dresden als Positionspapier (beschlossen); zwei konkurrierende Resos; Version A: Regelung NRW (nicht angenommen; Regelung sollte nicht übernommen werden) Version B: Vollständige Arztverantwortung

AK: Was möchte die ZaPF fordern? Möchte sie ein konkretes System oder eine allgemeine Forderung? Möchte sie etwas an die MeTaFa geben? Etc.

Positionspapier: Bestätigung Meinung ZaPF MeTaFa: wollte sich wohl mit Symptompflicht beschäftigen, aber kein Protokoll letztes Protokoll: Möglichkeit Folge-AK, Prüfungsabmeldung → kann auch besprochen werden, muss aber nicht Hauptdiskussion: in NRW Möglichkeit Misstrauen gegenüber Ärzten, nicht okay? Motivation: Konkretisierung, Widerspruch zu Reso Dresden? Version B: eigentlich das gleiche wie Reso Dresden?

Was wollen wir eigentlich im AK erreichen?

zwei Resos (Dresden, Version B) mit gleichem Inhalt verfassen unnötig? Konkretisierung wäre ein eigener Gesetzestext


Für Version A: an manchen Unis Gefälligkeitsatteste, nachträgliche Atteste; stärkere Forderung nicht angenommen?; höhere Chancen mit Gesetzestext aus anderem Land

Bei Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen: auch Möglichkeit, Attest anzuzweifeln; Beweislast bei Arbeitgeber Entscheidung durch Gericht besser, als durch Prüfungsamt

Hochschulgesetz NRW: Beweislast bei Uni, bei starken Beweisen Vertrauensarzt der Uni auf Kosten der Uni, Liste an Vertrauensärzten Entscheidungen wahrscheinlich vor Verwaltungsgericht anfechtbar

andere BuFaTas haben ähnliche Resos verfasst

Formulierung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen“ unglücklich?

Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung als juristisches Objekt einführen?



Meinungsbild:

Soll eine weitere Reso erarbeitet werden?

Ja: 3 Nein: 6 Enthaltung: 4

Möglichkeit Reso zu korrigieren? → neue Reso mit Hinweis, dass es sich um eine Konkretisierung handelt

Reaktionen nach Dresden? → nicht bekannt; auf universitärer Ebene Bewusstsein geschaffen Thüringen hat Symptompflicht eingeführt

Konkrete Vorschläge zur Änderung einer anderen Reso? → Forderungen genauer ausformulieren

Formulierung „Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung = Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung“ warum nicht Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung AK Forderungen an neue Regierung Adressaten übernehmen; Schaffung einer ärztlich attestierten Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit

Postersession zusammen mit AK Forderungen an neue Regierung

aus dem AK Forderungen an neue Regierung: keine Beschäftigung mit Thema Symptompflicht Schaffung einer ärztlich attestierten Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit keine Aufgabe von Persönlichkeitsrechten mehr über die Offenlegung von Krankheitssymptomen soll auch an Landesregierungen verschickt werden

Vorschläge:

Reso zu Prüfungsunfähigkeit analog zur Arbeitsunfähigkeit → in Postersession Ausarbeitung eines Texts → in Reso vom AK Forderungen an neue Regierung einfügen und alte Reso anhängen; jetzt vorbereiten? → kontra Meinungsbild, da eigentlich gleicher Inhalt? andere Reso konkretisieren; Wort Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung wird nicht erklärt gar nichts machen


Abstimmung:

Reso aus Dresden verändern: Dafür: 7 Dagegen: 2 Enthaltung: 4

Mögliche Verfahren:

1) Neue Reso: keine Symptompflicht, sondern Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung 2) Neue Reso: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung 3) Neue Reso: Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, die explizit keine Symptompflicht enthalten darf 4) Alter Resotext mit geringer Änderung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung als Bescheinigung zur Prüfungsunfähigkeit anerkennen (Umformulierung Reso Dresden) 5) Neue Reso: Gesetzgeber möge rechtliche Grundlage schaffen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen 6) Alter Resotext mit geringer Änderung: Gesetzgeber möge rechtliche Grundlage schaffen, um Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung gleichzusetzen

Abstimmung:

Nur am Ende von Reso Dresden etwas ändern: 1 Neue Reso zur Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung: 7 Enthaltung: 5

→ neuer Text

(neuer Text wird erstellt)

Reso sollte möglicherweise nicht an die NRW-Regierung verschickt werden, da dies vielleicht an Symptompflicht erinnert.

Es wird Vorgeschlagen doch eine eigene Reso zu schreiben, da die Adressaten zu der Bundesregierungs-Reso nicht richtig mit den gewünschten Adressaten zusammenpassen.

Es wird über mögliche Adressaten beraten/diskutiert: Adressaten: Alle Landesregierungen die Symptompflicht haben, Kultusministerkonferenz, Adressaten der Reso Dresden

Die Reso wurde fertig verfasst.

Ergebnis Resotext

Resolution Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung

Antragsteller: Daniela (FFM), Maik (Bielefeld)

Adressaten: alle Landesregierungen die die Symptomplicht haben (d.i. alle außer NRW), KMK.

Die Zusammenkunft aller Physikfachschaften (ZaPF) spricht sich für die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für Prüfungsunfähigkeitsbscheinigungen analog zu Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus.

Wir verweisen an dieser Stelle auf die Resolution aus aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016.


Begründung:

Die Regelung, einmal umgesetzt, schafft eine sichere und faire rechtliche Grundlage für Studierende im Ausfallfall.

Dies steht nicht im Widerspruch zur Resolution aus der WinterZaPF „Resolution zu Symptompflicht auf Attesten“ in Dresden 2016.

Übersendung an LR NRW soll nicht stattfinden, da dort keine Symptompflicht ist aber eine neue Landesregierung, die wahrscheinlich das Hochschulgesetz ändern will und wir sie nicht auf dumme Gedanken bringen sollten.

Zusammenfassung

Es existiert nun ein Resotext, der an alle ggf. sinnvoll aktiv werden könnenden Stellen verschickt werden soll und bei Wunsch auch an die Forderungen an die neue Regierung angeschlossen werden kann bzgl. Prüfungsunfähigkeitsbescheinigungen vom Arzt.