WiSe17 AK Akkreditierung

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Daniela (FFM)

Derzeit wird die Akkreditierung durch die KMK modifiziert. Hierfür wurde ein Staatsvertrag beschlossen. Die eigentliche Ausgestaltung an den Hochschulen wird über eine Musterrechtsverordnung geregelt und diese vermutlich im nächsten halben Jahr an den Unis umgesetzt. Wie gehen wir damit um? In den Hochschulgremien muss dieser Prozess entsprechend begleitet werden.

Wichtige Informationen zum AK

  • Ziel des AK: z.B. Resolution, Positionspapier, HowTo/Guide, GO/Satzungsänderung, Austausch, sonstige Ziele wie Wiki aufräumen, Studienführer aktualisieren etc.
  • Handelt es sich um einen Folge-AK: ja/nein, Link zum Protokoll des alten AK, Ist das Vorwissen zwingend erforderlich oder ist das Vorwissen hilfreich aber nicht notwendig?
  • Materialien und weitere Informationen: https://protokolle.zapf.in/musterrechtsverordung
  • Wer ist die Zielgruppe?: z.B. Einsteiger oder Erfahrene im jeweiligen Thema, Alumni/Alte Säcke, Lehrämtler, in den Akkreditierungspool entsandte, etc.
  • Wie läuft der AK ab?: z.B. Input-Vortrag dann Diskussion, welche Themenschwerpunkte sollen besprochen werden?
  • materielle (und immaterielle) Voraussetzung: z.B. Laptop, Accounts (Wiki-Account, Studienführer-Account), Git-Kenntnisse, Programmierkenntnisse

Arbeitskreis: Akkreditierung

Protokoll vom 29.10.2017

Beginn
14:15 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Daniela (FFM), Martin (FUB/Alumni)
Protokoll
Jan (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin,
Universität Bielefeld,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Technische Universität Dresden,
Goethe-Universität Frankfurt am Main,
Universität Heidelberg,
Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,
Universität des Saarlandes,
jDPG

Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Martin leitet zum Akkreditierungs-Arbeitskreis ein. Er erzählt davon, dass die Akkreditierung von einiger Zeit von einem Bundesverfassungsgericht einkassiert wurde. Da Akkreditierung sehr wichtig für Forschung und Lehre ist, muss der Gesetzgeber das regeln, dies war nicht so in NRW.

Es wurde daraufhin beschlossen, dass die Länder sich über die KMK zusammensetzen und einmal zusammen über Akkreditierung zu beraten. Der Staatsvertrag zwischen Länder zum Thema Akkreditierung, den es gibt, wird durch eine Musterrechtsverordnung ergänzt, die genaueres zu dem Thema regeln. Diese Verordnung ist kein Gesetzgebungsprozess, sondern kann von den Landesregierungen kraft Amt verordnet werden und muss nur teilweise in Ausschüssen beratet, aber nicht verabschiedet werden. Damit die Verordnungen in den Ländern (die für die Bildung/Hochschulen zuständig sind) einheitlich sind, gibt es die Musterrechtsverordnung, die den Landesregierung als Vorlage dienen soll.

Es wird danach kurz die Rollen der KMK und HRK erläutert: Die KMK ist für den Staatsvertrag zuständig, die HRK ist an der Akkreditierung vorallem über den Akkreditierungsrat beteiligt, aber auch an der Musterrechtsverordnung.

Zu der Neuregelung der Akkreditierung und Musterrechtsverordnung gibt es bereits einige Stellungnahme, unter anderem durch den studentischen Akkreditierungspool (KASAP).

In der Neufassung entscheidet der Akkreditierungsrat nun über die Akkreditierung entscheidet. Es wird dabei Entscheidungsbefugnisse von den Agenturen zum Rat verlagert. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Gerichtsurteil darauf Bezug genommen wird, dass die Vergabe durch Agenturen rechtlich kritisch sind.

Martin weißt vorallem auf einen Passus der Neuregelung, in der die Gremien an Hochschulen bei der Akkreditierung übergangen werden. Es kommt die Nachfrage, wo der Unterschied zu der bestehenden Systemakkreditierung ist, wo Gremien auch jetzt schon ausgeschlossen werden. Es kommt die Aussage, dass das nur wenige Hochschule betrifft, dies wird durch Verweis auf die Datenbank des Akkreditierungsrats entkräftigt, wonach 60 (davon 31 Universitäten/Fachhochschulen mit Promotionsrecht) Hochschulen systemakkreditiert sind.

Es wird geklärt, was mit Lehrverfassung gemeint ist.

Es kommt der Vorschlag, dass man Kontakt zu anderen Gruppen wie der HRK aufnimmt und Fragen zu dem Entwurf stellt. Da wird eingewandt, dass der Entwurf gegen Ende des Jahrs verabschiedet werden soll, sodass bis zur nächsten ZaPF die Beschlüsse verabschiedet sind.

Ein Teilnehmika weißt darauf hin, dass man sich nicht nur an dem Wort "Lehrverfassung" festhalten soll, sondern es in dem Entwurf noch andere Kritikpunkte gibt. Darauf wird besprochen, dass im AK erstmal die Kritikpunkte gesammelt werden sollen, die in Positionspapier übernommen werden und im Plenum vorgestellt werden. An der Idee des Positionspapier wird kritisiert, dass nicht klar ist, wozu dieses Papier dient. Der Weg über Fachschaften und Hochschulgremien scheint nicht optimal, da diese nicht für die Entscheidung zuständig sind. Es kommt der Vorschlag an anderen Stellen wie der HRK oder den Landesregierungen die Kritik herangetragen wird. Dies würde dann eher eine Resolution sein.

In der Diskussion ist ein Moment nicht klar, worauf unterschiedliche Teilnehmika hinaus wollen: Entweder eine Resolution an die genannten Organisationen oder eine Info an die ZaPF-Teilnehmika mit Warnung über die Gefahr der Umgehung von Hochschulgremien.

Nach kurzer Diskussion wird sich darauf geeinigt, dass es ein Positionspapier bzw. Resolution mit Warnung über die Änderung der Rahmenbedingungen sein soll. Als Grundlage werden verschieden Stellungnahmen verschiedener Organisation (KSS, KASAP, BBA, DGB, AstA Mainz, Akkreditierungagenturen, fzs, ...) zu dem Thema als Quellen verwendet.

Folgende Kritikpunkt werden festgestellt:

  • In der Musterrechtsverordnung werden die Zeiträume für Reakkreditierung auf 8 Jahre festgelegt, momentan sind diese 5/7 für Programm- und 6/8 für Systemakkreditierung (erstmalige/alle weiteren Akkreditierungen)
  • Es kann bei Reakkreditierungen und Konzeptakkreditierung auf eine Begehung verzichtet werden.

Da die Diskussion in der großen Gruppe nicht zielführend ist, teilt sich der AK in Kleingruppen auf, die sich mit den verschiedenen Stellungnahmen beschäftigen. Es werden die Stellungnahmen vom KSS, KASAP, BBA (Arbeitgeber) und dem DGB ausgesucht.

Zusammenfassung