WiSe15 AK Überarbeitung Akkreditierungsrichtlinien: Unterschied zwischen den Versionen

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===Kap. 2.5===
===Kap. 2.5===
* Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
* Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
* Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. [[#Kap. 2.4]]
* Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. [[#Kap. 2.4|2.4]]
* Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
* Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
* "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
* "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
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===Kap. 2.6===
===Kap. 2.6===
* Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
* Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
* Studienleistungen außerhalb, vgl [[#Kap 2.3]]
* Studienleistungen außerhalb, vgl [[#Kap 2.3|2.3]]
===Kap. 2.7===
===Kap. 2.7===
* Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
* Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
* Stellungnahme der [[http://www.physikalische-praktika.de|Praktikumsleitertagung]]
* Stellungnahme der [http://www.physikalische-praktika.de Praktikumsleitertagung]
* Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
* Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
* Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
* Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren

Version vom 21. November 2015, 20:41 Uhr

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Margret (LMU), BenniD (HUB)


Arbeitskreis: Überarbeitung der Akkreditierungsrichtlinien

Protokoll vom 21.11.2015

Beginn
17:35 Uhr
Ende
19:39Uhr
Redeleitung
Margret (LMU)
Protokoll
Philipp Jaeger (TU Kaiserslautern)
Anwesende Fachschaften

TU Berlin HU Berlin LMU München TU München TU Kaiserslautern Uni Heidelberg Uni Düsseldorf Uni Bremen Uni Essen


Einleitung/Ziel des AK

Protokoll

Alle Anstimmungen sind in (Ja/Nein/Enthaltung) angegeben.

Die aktuellen Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF sind alt (ca. 2002) und wollen gerne überarbeitet werden.

Die "Regeln des Akkreditierungsrats" sollen für die Physik weiter spezifiziert werden.

Kap. 2.1

  • Punkt 3 und 4: Qualifikationsziele sollen Forderungen aus Reso Ethik-AK erfüllen.
  • Das Programm soll die Möglichkeit bieten, "überfachliche Aspekte" ermöglichen.
  • Punkt 4: Abgabepflicht bei Übungen und Anwesenheitspflicht? (kontrovers).
  • Punkt 2: Es muss die Option der Vorbereitung auf eine Laufbahn in der Wirtschaft (also nicht in der Forschung) geben.
  • Wahlfreiheit, nicht verschultes Kurrikulum

Kap. 2.3

  • Es gibt Richtlinien von der KFP, die in Konstanz diskutiert werden sollen
  • Die Lissabon-Konvention (Anerkennung von Studienleistungen) soll eingehalten werden; es gibt entsprechende Dokumente der HRK. Dies geschiet meist in der Rahmenprüfungsordnung.
  • Praktikumslabore sollen möglichst barrierefrei sein, ggf. müssen Ersatzversuche angegeben werden.
  • Anerkennung außerhalb der Hochschule erbrachter Leistungen
  • Zulassunsvorraussetzungen: z.B. Mathe-Vorkurs soll keinen Inhalt vermitteln. Die Zulassung zum Studiengang soll nicht restriktiv gahandhabt werden. Im Master werden oft eigene Studenten bevorzugt, gerade Quereinsteiger sind benachteiligt. Mögliche Lösungen: Obergrenze bei vorrausgesetzten ECTS in bestimmten Fächern.
  • An anderen Unis erbrachte Studienleistungen sollen "eintauschbar" sein.
  • Benennung von Studentenberatern und Modulverantwortlichen.

Kap. 2.4

  • Zusatzangebote für Quereinsteiger.
  • Studienverlaufsplan soll realistisch (studierbar) sein, ECTS sollen möglichst dem Arbeitsaufwand entsprechen. Verteilung des Arbeitsaufwands im Semester beachten!
  • Interne Vorraussetzungen müssen möglichst vorsichtig eingesetzt werden -> Flexibilität des Studienablaufs.
  • Prüfungsan- und Abmeldungen, für mündliche Prüfungen kein Prüfungszeitraum.

Kap. 2.5

  • Prüfungsform soll dem Inhalt des Moduls angemessen sein. -> Welche Prüfungsformen gibt es?
  • Prüfungsvorleistungen ("Studienleistungen"): Alternativen zu Übungsabgaben? (vgl. 2.4
  • Zulassungsvoraussetzungen sollen der Persönlichkeitsentwichlung des Studenten nicht entgegenlaufen.
  • "Sitzscheine" sollen vermieden werden, Anwesenheitspflicht nur in Ausnahmefällen.
  • lange Diskussion Übungsabgabe vs. Klausur vs. mündl. Prüfung, kein Konsens
  • Wird in eigenen AK ausgelagert.

Kap. 2.6

  • Einbindung von Kooperationsprofessuren mit Instituten
  • Studienleistungen außerhalb, vgl 2.3

Kap. 2.7

  • Praktikumsplätze, Ausstattung der Praktikumsslabore, Finanzierung: Investition pro Student?
  • Stellungnahme der Praktikumsleitertagung
  • Mechanismen zur Überholung/Wartung von Praktikumsversuchen?
  • Qualifizierung von Tutoren, Weiterbildungsmöglichkeiten für Professoren
  • Tutoren bei Gespräch mit den Lehrenden anwesend

Kap. 2.8

ja

Kap. 2.9

  • Einbindung von Studierenden in die Studiengangsentwicklung
  • Evaluation von Lehrveranstaltungen, Rückkopplung an die Lehrenden?
  • Messung der studentischen Arbeitsbelastung
  • Absolventenverbleib?


Antrag ans Plenum

Margret beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Praktikumsleitertagung zu entsenden.

Koebi beantragt: Die Zapf möge beschließen, einen Vertreter in die Vorlesungsassistententagung zu entsenden.

Zusammenfassung