WiSe07 AK Studiengebühren 1: Unterschied zwischen den Versionen

Aus ZaPFWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


Welche Uni verwendet ihre Studiengebühren auf welche Weise? Wieviel nimmt die Uni von wem?
Welche Uni verwendet ihre Studiengebühren auf welche Weise? Wieviel nimmt die Uni von wem?
==NRW Landesrecht==
*jede/r BAFöG-Berechtigte hat Anspruch auf Kredit bis Regelstudienzeit + 4 Semester
*Deckelung von BAFöG und Studienbeiträge auf 1000 Euro/Semester, max. 10000 Euro
*festgeschriebene Befreiung für z.B. Studierende mit Kind, etc.


== Bielefeld ==
== Bielefeld ==
* 350 Euro pro Semester von jedem
* 350 Euro pro Semester von jedem
* @Bo: Wie sind die Gelder aufgeteilt?
* Befreiung:
* @Bo: Wie werden diese beantragt, wie funktioniert die §8-Kommission?
** siehe Landesrecht
** zusätzlich: Gremienarbeit, Sonderregelung für ausländische Studierende, Langzeitstudies
* Aufteilung:
** 50 Prozent an die Fakultäten nach Vollstudiumsäquivalenten
** 30 Prozent zentrale Mittel
** 20 Prozent auf Antrag der Fakultäten
** Mittel werden auf Fakultätsebene und zentral von einer paritätisch besetzten Kommission verteilt
** die zentrale Kommission bewertet auch die gestellten Anträge, sinnvoll vor allem für neue Geräte etc.

Version vom 27. November 2007, 17:37 Uhr

Studiengebühren 1 - Verwendung

Welche Uni verwendet ihre Studiengebühren auf welche Weise? Wieviel nimmt die Uni von wem?

NRW Landesrecht

  • jede/r BAFöG-Berechtigte hat Anspruch auf Kredit bis Regelstudienzeit + 4 Semester
  • Deckelung von BAFöG und Studienbeiträge auf 1000 Euro/Semester, max. 10000 Euro
  • festgeschriebene Befreiung für z.B. Studierende mit Kind, etc.

Bielefeld

  • 350 Euro pro Semester von jedem
  • Befreiung:
    • siehe Landesrecht
    • zusätzlich: Gremienarbeit, Sonderregelung für ausländische Studierende, Langzeitstudies
  • Aufteilung:
    • 50 Prozent an die Fakultäten nach Vollstudiumsäquivalenten
    • 30 Prozent zentrale Mittel
    • 20 Prozent auf Antrag der Fakultäten
    • Mittel werden auf Fakultätsebene und zentral von einer paritätisch besetzten Kommission verteilt
    • die zentrale Kommission bewertet auch die gestellten Anträge, sinnvoll vor allem für neue Geräte etc.