WiSe05 Beschlüsse: Unterschied zwischen den Versionen

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== Resolutionen ==
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Resolutionen vom [[:Kategorie:WiSe05|WiSe05 aus Frankfurt]]:
===Resolution aus dem AK Studiengebühren===
Folgende Resolution wurde am 04.12.2005 auf dem Abschlussplenum der Winter-ZaPF in Frankfurt beschlossen.
Folgende Resolution wurde am 04.12.2005 auf dem Abschlussplenum der Winter-ZaPF in Frankfurt beschlossen.


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* Bei der Verwendung der Gelder, welche durch die Studiengebühren den Hochschulen zukommen, müssen Studierende ein Mitspracherecht, sowie ein Entscheidungsrecht diesbezüglich haben.  
* Bei der Verwendung der Gelder, welche durch die Studiengebühren den Hochschulen zukommen, müssen Studierende ein Mitspracherecht, sowie ein Entscheidungsrecht diesbezüglich haben.  
* Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Gelder aus Studiengebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre verwendet werden.
* Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Gelder aus Studiengebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre verwendet werden.
====Sozialverträglichkeit====
====Sozialverträglichkeit====
* Studiengebühren müssen sozialverträglich erhoben werden. Dabei sind speziell besonders belastete Personen wie unter anderem Behinderte, Studierende im Auslandssemester und Studierende mit Kind von den Studiengebühren zu befreien. Studierende während der Abschlussarbeit sind gesondert zu begünstigen.  
* Studiengebühren müssen sozialverträglich erhoben werden. Dabei sind speziell besonders belastete Personen wie unter anderem Behinderte, Studierende im Auslandssemester und Studierende mit Kind von den Studiengebühren zu befreien. Studierende während der Abschlussarbeit sind gesondert zu begünstigen.
====Staatliche Verpflichtungen aufrecht erhalten====
====Staatliche Verpflichtungen aufrecht erhalten====
* Die Studiengebühren sind zusätzliche Einnahmen und legitimieren weder Bund noch die Länder sich aus der Finanzierung der Hochschulen weiter zurückzuziehen.
* Die Studiengebühren sind zusätzliche Einnahmen und legitimieren weder Bund noch die Länder sich aus der Finanzierung der Hochschulen weiter zurückzuziehen.
====Anrechnung der Studiengebühren auf das BAföG ====
====Anrechnung der Studiengebühren auf das BAföG ====
* Die Studiengebühren müssen bei der Berechnung des BAföG als besondere Belastung der Studierenden angerechnet werden. Dabei ist das BAföG auszuweiten, um die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren ausreichend zu sichern.  
* Die Studiengebühren müssen bei der Berechnung des BAföG als besondere Belastung der Studierenden angerechnet werden. Dabei ist das BAföG auszuweiten, um die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren ausreichend zu sichern.  
====Zinslose Kredite ermöglichen====
====Zinslose Kredite ermöglichen====
* Studierende können oft nicht die Mittel aufbringen, zusätzliche finanzielle Belastung im Umfang von geplanten oder bereits eingeführten Studiengebühren zu tragen. Daher muss ein zinsloser Kredit angeboten werden.
* Studierende können oft nicht die Mittel aufbringen, zusätzliche finanzielle Belastung im Umfang von geplanten oder bereits eingeführten Studiengebühren zu tragen. Daher muss ein zinsloser Kredit angeboten werden.
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[[Kategorie:Resolutionen]]
[[Kategorie:Beschlüsse]]
[[Kategorie:Studiengebühren]]
[[Kategorie:WiSe05]]
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Aktuelle Version vom 10. November 2018, 18:29 Uhr

Resolutionen

Resolutionen vom WiSe05 aus Frankfurt:

Resolution aus dem AK Studiengebühren

Folgende Resolution wurde am 04.12.2005 auf dem Abschlussplenum der Winter-ZaPF in Frankfurt beschlossen.

Im Falle der Einführung von Studiengebühren haben wir folgende Forderungen:

Entscheidungsrecht bzgl. der Verwendung der Gelder

  • Bei der Verwendung der Gelder, welche durch die Studiengebühren den Hochschulen zukommen, müssen Studierende ein Mitspracherecht, sowie ein Entscheidungsrecht diesbezüglich haben.
  • Hierbei ist besonders darauf zu achten, dass die Gelder aus Studiengebühren ausschließlich für die Verbesserung der Lehre verwendet werden.

Sozialverträglichkeit

  • Studiengebühren müssen sozialverträglich erhoben werden. Dabei sind speziell besonders belastete Personen wie unter anderem Behinderte, Studierende im Auslandssemester und Studierende mit Kind von den Studiengebühren zu befreien. Studierende während der Abschlussarbeit sind gesondert zu begünstigen.

Staatliche Verpflichtungen aufrecht erhalten

  • Die Studiengebühren sind zusätzliche Einnahmen und legitimieren weder Bund noch die Länder sich aus der Finanzierung der Hochschulen weiter zurückzuziehen.

Anrechnung der Studiengebühren auf das BAföG

  • Die Studiengebühren müssen bei der Berechnung des BAföG als besondere Belastung der Studierenden angerechnet werden. Dabei ist das BAföG auszuweiten, um die Sozialverträglichkeit von Studiengebühren ausreichend zu sichern.

Zinslose Kredite ermöglichen

  • Studierende können oft nicht die Mittel aufbringen, zusätzliche finanzielle Belastung im Umfang von geplanten oder bereits eingeführten Studiengebühren zu tragen. Daher muss ein zinsloser Kredit angeboten werden.