Vergleich der ZaPF-Ba-Ma-Empfehlungen mit den Akkreditierungsrats Vorgaben: Unterschied zwischen den Versionen

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BaMa-Empfehlungen: <br \>
*Frankfurt:[https://vmp.ethz.ch/zapfwiki/index.php/Sammlung_aller_Resolutionen#Empfehlungen_zur_Ausgestaltung_der_Bachelor-_und_Master-Studieng.C3.A4nge_im_Fach_Physik]
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates: <br \>
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen: <br \>
*Zulassungsvoraussetzungen
*Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
*Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
*Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse: <br \>
Fehlende Punkte: <br \>
*außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden <br \>
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen: <br \>
*Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten<br \>

Version vom 16. Dezember 2013, 00:50 Uhr

Dieser AK ist Teil des AK Prüfungsysteme [1].

BaMa-Empfehlungen:

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:

  • Zulassungsvoraussetzungen
  • Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
  • Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
  • Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen

Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:

  • außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden

Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:

  • Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten