SoSe24 AK Antifaschismus: Unterschied zwischen den Versionen

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== Vorstellung des AKs==
== Vorstellung des AKs==
''Verantwortliche:'' [[Benutzer:Lobachevsky|lobachevsky]], Opa
''Verantwortliche:'' [[Benutzer:Lobachevsky|lobachevsky]], Opa, [[Benutzer:Björn_(RWTH)|Björn (alter Sack)]]


Die überwiegende Anzahl der deutschen Hochschulgesetze gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:
Alle deutschen Hochschulgesetze, mit Ausnahme des bayrischen, gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:


: "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
: "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"


<div class="ml20 mw-collapsible mw-collapsed bv-collapsible" style="overflow:auto;"><span style="font-size:1.1em; font-weight:bold;"> Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen</span>
<div class="mw-collapsible-content">
[https://www.kmk.org/dokumentation-statistik/rechtsvorschriften-lehrplaene/uebersicht-hochschulgesetze.html  Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz]
* Baden-Württemberg
** §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
* Bayern
** keine Verfasste Studierendenschaft
* Berlin
** §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
* Brandenburg
** §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
* Bremen
** $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) "    im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
* Hamburg
** §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
* Hessen
** §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
* Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
** §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
* Niedersachsen NHG
** §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
* NRW
** $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
* Rheinland Pfalz
**$108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern," 
* Saarland
** §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
* Sachsen
** §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
* Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
* Schleswig Holstein
** §72Abs2Punkt2  (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
* Thüringen
** §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
<div style="text-align:right;">
<span class="bv-collapsible-back">&#129145;</span></div>
</div></div>
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und  die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.
Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und  die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.


= {{PAGENAME}} =
=== Resoentwurf ===
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
 
==== Unvereinbarkeitsbeschluss ====
 
Der Unvereinbarkeitsbeschluss teilt sich auf in zwei Teile:
 
* Selbstverpflichtung für die ZaPF
* Aufruf an andere BuFaTas
 
<span id="selbstverpflichtung-zur-unvereinbarkeit"></span>
===== Selbstverpflichtung zur Unvereinbarkeit ======
 
''Antragsstellende: Martin (Opa), Björn (alter Sack), Jörg (FUB)''
 
Die ZaPF möge folgende Selbstverplichtung beschließen:
 
<blockquote>Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.
 
Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen
 
Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.
</blockquote>
<span id="aufruf-an-andere-bufatas"></span>
===== Aufruf an andere BuFaTas ======
 
''Antragstellende: Martin (Opa), Jörg (FUB), Björn (alter Sack)'' ''Addressierte: MeTaFa, alle BuFaTas''
 
<blockquote>Die ZaPF ruft alle Bundesfachschaftentagungen dazu auf, sich eine der folgenden Selbstverpflichtung Vergleichbare zu geben:
 
<blockquote>Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten Organisationen “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.
 
Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen
 
Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.
</blockquote></blockquote>
 
'''Protokoll''' vom 20.05.2024
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 09:10 Uhr
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: 09:45 Uhr
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: Martin (Alumni),
; Protokoll
: Jörg (FUB)
: Vorname Nachname (Uni)
: Björn (Alumni)
; [https://pads.zapf.in/SoSe24_Kiel_AK_Antifaschismus Protokoll]
: Linne Kühn (Bremen)
: Sophie Penger (Köln)
; Anwesende Fachschaften
; Anwesende Fachschaften
:Universität Augsburg,
:Freie Universität Berlin
:Ruhr-Universität Bochum,
:Universität Bremen
:Technische Universität Chemnitz,
:Technische Universität Darmstadt,
:Goethe-Universität Frankfurt a. Main,
:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
:Emmy-Noether-Universität Göttingen,
:Universität Greifswald,
:Karlsruher Institut für Technologie,
:Universität zu Köln,
:Universität Konstanz,
:Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
:Philipps-Universität Marburg,
:Universität Potsdam,
:Universität Rostock,
:Eberhard Karls Universität Tübingen,
:Universität Wien,
:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
:Universitas Saccos Veteres,


<!--:RWTH Aachen,-->
== Protokoll ==
<!--:Universität Augsburg,-->
<!--:Universität Bayreuth,-->
<!--:Freie Universität Berlin,-->
<!--:Humboldt-Universität zu Berlin,-->
<!--:Technische Universität Berlin,-->
<!--:Universität Bielefeld,-->
<!--:Ruhr-Universität Bochum,-->
<!--:Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,-->
<!--:Technische Universität Braunschweig,-->
<!--:Universität Bremen,-->
<!--:Technische Universität Chemnitz,-->
<!--:Technische Universität Clausthal,-->
<!--:Brandenburgische Technische Universität Cottbus,-->
<!--:Technische Universität Darmstadt,-->
<!--:Technische Universität Dortmund,-->
<!--:Heinrich Heine Universität Düsseldorf,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg,-->
<!--:Universität Duisburg-Essen; Standort Essen,-->
<!--:Technische Universität Dresden,-->
<!--:Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,-->
<!--:Goethe-Universität Frankfurt a. Main,-->
<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
<!--:Justus-Liebig-Universität Gießen,-->
<!--:Georg-August-Universität Göttingen,-->
<!--:Technische Universität Graz,-->
<!--:Universität Greifswald,-->
<!--:Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg,-->
<!--:Universität Hamburg,-->
<!--:Universität Heidelberg,-->
<!--:Technische Universität Ilmenau,-->
<!--:Universität Innsbruck,-->
<!--:Friedrich-Schiller-Universität Jena,-->
<!--:Technische Universität Kaiserslautern,-->
<!--:Universität Kassel,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
<!--:Christian-Albrechts-Universität zu Kiel,-->
<!--:Universität Koblenz Landau, Standort Koblenz,-->
<!--:Universität zu Köln,-->
<!--:Universität Konstanz,-->
<!--:Universität Leipzig,-->
<!--:Technische Hochschule Lübeck,-->
<!--:Universität zu Lübeck,-->
<!--:Johannes Gutenberg-Universität Mainz,-->
<!--:Philipps-Universität Marburg,-->
<!--:Ludwig-Maximilians-Universität München,-->
<!--:Technische Universität München,-->
<!--:Universität Münster,-->
<!--:Carl von Ossietzky Universität Oldenburg,-->
<!--:Universität Potsdam,-->
<!--:Universität Regensburg,-->
<!--:Universität Rostock,-->
<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Universität Siegen,-->
<!--:Universität Stuttgart-->
<!--:Eberhard Karls Universität Tübingen,-->
<!--:Technische Universität Wien,-->
<!--:Universität Wien,-->
<!--:Fachhochschule Wildau,-->
<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
<!--:Bergische Universität Wuppertal-->
<!--:JDPG; Junge Deutsche physikalische Gesellschaft,-->
<!--:Universitas Saccos Veteres,-->


== Protokoll ==
Zu Beginn fragte die Redeleitung ab, wer am AK Wissenschaft von Rechts war. Die
meisten Teilnehmenden waren in diesem AK, weswegen von einer Einleitung zum
Antifaschismus abgesehen wird und direkt zur Arbeit an der Selbstverpflichtung
übergegangen wird.
 
=== Erster Antrag: Selbstverpflichtung ===
 
Der Vorschlag einer Unvereinbarkeitsbeschlusses wird verlesen. Das Ziel ist
keine inhaltliche Diskussion mit undemokratischen Parteien zu führen um diesen
keine Legitimation zu geben. Ähnliche Unvereinbarkeitsbeschlüsse wurden auch
schon von anderen Gruppen, z.B. verschiedenen Gewerkschaften umgesetzt.
 
Die Nachfrage nach vorherigen Unvereinbarkeitsbeschlüssen der ZaPF wird
verneint, da die aktuelle Situation, mit der AfD mit Umfragewerten von etwa 30%
auf Bundesebene, noch nicht dagewesen ist und in der Vergangenheit von der ZaPF
weniger Resolutionen an weniger AdressattInnnen verschickt wurden.
 
Auf Nachfrage wird das Kooperationsverbot debattiert, da dies andere Parteien
einschließen könnte. Die Redeleitung erklärt, dass kooperierende Parteien aktiv
eine antidemokratische Partei unterstützen und damit gegen das pluralistische
Gesellschaftssystem arbeiten. Sie zeigen damit ein Desinteresse an Diskurs. Es
wird aber nicht ausgeschlossen, dass weiterhin Beschlüsse an sie versendet
werden können, sie wären nur nicht mehr automatisch im Kreis der Empfangenden
und eine Versendung an andere, z.B. Landesgruppen der gleichen Partei fänden
weiterhin statt. An wen dinge versendet werden steht weiterhin im Ermessen des
StAPFes und der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der adressierten
Personen.
 
Es wird diskutiert ob die Formulierung über die AfD ausgeweitet werden sollte,
da manche Fachschaften sich nicht parteipolitisch äußern können, aber es wird
darauf hingeweisen, dass alle Hochschulgesetzte bis auf das bayrische den
Studierendenschaften die Aufgabe politischer Bildung auf Basis der freiheitlich
demokratischen übertragen, z.B. anhand des sächsischen Hochschulgesetztes:
<blockquote>
[Die Aufgaben der Studentenschaft sind die] Förderung der
politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des
zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der
Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen
Grundordnung.
</blockquote>
Um es diesen Fachschaften einfacher zu machen, wird nach "Alternative für
Deutschland" im ersten Satz "und rechtsextreme Organisationen" eingefügt.
 
Die Diskussion kehrt immer wieder zum Kooperationsverbot zurück und es wird
gefordert, dass man weiterhin auch mit der AfD gesprochen werden müsse um ihr
die Hand zu reichen. Österreicher beschreiben daraufhin den erfoglosen Umgang
mit der FPÖ, die sich in das österreichische Politiksystem integrieren konnte
und bei der nächsten Wahl gute Chancen hat stärkste Kraft zu werden.
 
Darüber hinaus wird hingewiesen, dass es ein Nichtumgang auf Organisationsebene
ist und es weiterhin allen freisteht mit allen anderen zu reden.
 
Abschließend wird die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft diskutiert. Gemeint ist
die Mitgliedschaft entsprechend der ZaPF. Es wird damit nur aspirativ der
Standpunkt der ZaPF ausgedrückt, da die Gesinning von Teilnehmenden nicht
überprüft wird, nicht überprüft werden kann und dies auch nicht gewünscht ist,
aber auf diese Art ausgedrückt werden kann, dass AfD-Positionen mit dem Wesen
und dem Verhaltenskodex der ZaPF unvereinbar sind.


=== Zweiter Antrag: Aufruf an andere BuFaTas ===


Es wird angemerkt, dass die anderen BuFaTas sich nicht der Selbstverpflichtung anschließen sollten, sondern eine gleichartige verabschieden.


== Zusammenfassung/Ausblick ==
=== Vordiskussion Satzungsänderung ===


Die Satzungsänderung wird vorgestellt. Auf Nachfrage werden Merkmale von
Basisdemokratie erklärt und betont, dass das Konsensprinzip nicht zwingend
dazugehört und daher die Definition, z.B. der Bundeszentrale für politische
Bildung, gut auf die ZaPF anwendbar ist.


Es wird weiter diskutiert ob der Text erweitert werden würde, aber man einigt
sich darauf ihn nicht unnötig aufzublähen.


<br \>
== Zusammenfassung ==
<!--
* Das Ergebnis der Abstimmung:
** <span style="color:green">'''Anzahl Ja-Stimmen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:black">'''Anzahl Enthaltungen:''' Anzahl</span>
** <span style="color:red">'''Anzahl Nein-Stimmen:''' Anzahl</span>
-->


<div style="width: 75%; border: 4px solid #F55; padding: 3px 8px 3px 8px; font-size: medium; margin: 5px auto 5px auto; text-align: center">
Eine Selbstverpflichtung und eine Satzungsänderung wurden vorgestellt und
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im [https://zapf.wiki/Spezial:Kategorienbaum?target=Kategorie%3AKategorien&mode=categories&namespaces=&title=Spezial%3AKategorienbaum Kategorienbaum] unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([https://zapf.wiki/index.php?title=Kategorie:Unkategorisiertes_Thema&action=edit&redlink=1]).
diskutiert. Die Selbstverpflichtung wird für das Zwischenplenum eingebracht. Die
</div>
Satzungsänderung muss bis zur ZaPF in Mainz warten.


Nachfolge-AKs zu den Gründen für das Erstarken faschistischer Parteien sollen
folgen.


[[Kategorie:AK-Protokolle]]
[[Kategorie:AK-Protokolle]]

Aktuelle Version vom 20. Mai 2024, 15:53 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche: lobachevsky, Opa, Björn (alter Sack)

Alle deutschen Hochschulgesetze, mit Ausnahme des bayrischen, gibt den Studierendenschaften die Aufgabe für die politische Bildung der Studierenden zu sorgen. Dies klingt vielerorts ungefähr so:

"die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung"
Ausschnitte aus den Verschiedenen Landeshochschulgesetzen

Quellen über die Seite der Kultusminister Konferenz

  • Baden-Württemberg
    • §65Abs2Punkt3 "die Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Bayern
    • keine Verfasste Studierendenschaft
  • Berlin
    • §18Abs2Punkt4 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Brandenburg
    • §17 Absatz1Punkt2 (Aufgaben) "die Förderung der politischen Bildung einschließlich des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und der Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung,"
  • Bremen
    • $45Abs2Punkt3 (Aufgabe) " im Bewusstsein der Verantwortung vor der Gesellschaft die Förderung der politischen Bildung der Studierenden,"
  • Hamburg
    • §102Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte sowie zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Hessen
    • §84Abs2Punkt5 (Aufgaben) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
  • Mecklenburg Vorpommern HSchulGMV2011rahmen
    • §24Absatz2Punkt6 (Die Studierendenschaft hat) "...die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,..."
  • Niedersachsen NHG
    • §20Abs4 "Sie hat die Aufgabe, die politische Bildung der Studierenden und die Verwirklichung der Aufgaben der Hochschule zu fördern"
  • NRW
    • $53Abs4. (Die Studierendenschaft hat) "...auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft zur aktiven Toleranz ihrer Mitglieder zu fördern"
  • Rheinland Pfalz
    • $108Abs1Punkt5 "auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung die politische Bildung, das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft ihrer Mitglieder zur aktiven Toleranz sowie zum Eintreten für die Grund- und Menschenrechte zu fördern,"
  • Saarland
    • §83 Abs1Satz2 "Die Studierendenschaft hat insbesondere die Aufgabe, ... , die politische, geistige und musische Bildung der Studierenden zu fördern ..."
  • Sachsen
    • §25Abs3Punkt7 (Die Aufgaben der Studentenschaft sind die) Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung."
  • Sachsen anhalt - nix zu verfasster Studierendenschaft
  • Schleswig Holstein
    • §72Abs2Punkt2 (Aufgaben) "die politische Bildung und das staatsbürgerliche Verantwortungsbewusstsein der Studierenden sowie ihre Bereitschaft zum Einsatz für die Grund- und Menschenrechte und zur Toleranz auf der Grundlage der verfassungsmäßigen Ordnung zu fördern,"
  • Thüringen
    • §80Abs1Punkt4 (Die Studierendenschaft hat folgende Aufgaben:) "Förderung der politischen Bildung und des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins der Studierenden,"
🡹

Nicht nur seit der letzten ZaPF haben wir davon gehört wie Politiker*innen der AfD und Werteunion ethnische Säuberungen planen und die Gewalt gegen Politiker*innen anderer Parteien zunimmt und trotzdem die Umfragewerte der AfD vorallem bei jungen Menschen immer höher werden.

Resoentwurf

Unvereinbarkeitsbeschluss

Der Unvereinbarkeitsbeschluss teilt sich auf in zwei Teile:

  • Selbstverpflichtung für die ZaPF
  • Aufruf an andere BuFaTas

Selbstverpflichtung zur Unvereinbarkeit =

Antragsstellende: Martin (Opa), Björn (alter Sack), Jörg (FUB)

Die ZaPF möge folgende Selbstverplichtung beschließen:

Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.

Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen

Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.

Aufruf an andere BuFaTas =

Antragstellende: Martin (Opa), Jörg (FUB), Björn (alter Sack) Addressierte: MeTaFa, alle BuFaTas

Die ZaPF ruft alle Bundesfachschaftentagungen dazu auf, sich eine der folgenden Selbstverpflichtung Vergleichbare zu geben:

Die ZaPF kooperiert nicht mit der sogenannten Organisationen “Alternative für Deutschland” und anderen rechtsextremen Organisationen.

Dies trifft auch auf alle Unterorganisationen, Nachfolgeorganisationen, assoziierte Organisationen, insbesondere Jugendorganisationen und Hochschulgruppen, sowie andere Organisationen zu, die mit der sogenannten “AfD” kooperieren. Weiter sieht die ZaPF davon ab, Kontakt mit diesen Organisationen aufzunehmen

Eine Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen ist mit der Mitgliedschaft auf der ZaPF nicht vereinbar.

Protokoll vom 20.05.2024

Beginn
09:10 Uhr
Ende
09:45 Uhr
Redeleitung
Martin (Alumni),
Jörg (FUB)
Björn (Alumni)
Protokoll
Linne Kühn (Bremen)
Sophie Penger (Köln)
Anwesende Fachschaften
Universität Augsburg,
Freie Universität Berlin
Ruhr-Universität Bochum,
Universität Bremen
Technische Universität Chemnitz,
Technische Universität Darmstadt,
Goethe-Universität Frankfurt a. Main,
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,
Emmy-Noether-Universität Göttingen,
Universität Greifswald,
Karlsruher Institut für Technologie,
Universität zu Köln,
Universität Konstanz,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Philipps-Universität Marburg,
Universität Potsdam,
Universität Rostock,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
Universität Wien,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
Universitas Saccos Veteres,

Protokoll

Zu Beginn fragte die Redeleitung ab, wer am AK Wissenschaft von Rechts war. Die meisten Teilnehmenden waren in diesem AK, weswegen von einer Einleitung zum Antifaschismus abgesehen wird und direkt zur Arbeit an der Selbstverpflichtung übergegangen wird.

Erster Antrag: Selbstverpflichtung

Der Vorschlag einer Unvereinbarkeitsbeschlusses wird verlesen. Das Ziel ist keine inhaltliche Diskussion mit undemokratischen Parteien zu führen um diesen keine Legitimation zu geben. Ähnliche Unvereinbarkeitsbeschlüsse wurden auch schon von anderen Gruppen, z.B. verschiedenen Gewerkschaften umgesetzt.

Die Nachfrage nach vorherigen Unvereinbarkeitsbeschlüssen der ZaPF wird verneint, da die aktuelle Situation, mit der AfD mit Umfragewerten von etwa 30% auf Bundesebene, noch nicht dagewesen ist und in der Vergangenheit von der ZaPF weniger Resolutionen an weniger AdressattInnnen verschickt wurden.

Auf Nachfrage wird das Kooperationsverbot debattiert, da dies andere Parteien einschließen könnte. Die Redeleitung erklärt, dass kooperierende Parteien aktiv eine antidemokratische Partei unterstützen und damit gegen das pluralistische Gesellschaftssystem arbeiten. Sie zeigen damit ein Desinteresse an Diskurs. Es wird aber nicht ausgeschlossen, dass weiterhin Beschlüsse an sie versendet werden können, sie wären nur nicht mehr automatisch im Kreis der Empfangenden und eine Versendung an andere, z.B. Landesgruppen der gleichen Partei fänden weiterhin statt. An wen dinge versendet werden steht weiterhin im Ermessen des StAPFes und der Antragstellenden bei der Zusammenstellung der adressierten Personen.

Es wird diskutiert ob die Formulierung über die AfD ausgeweitet werden sollte, da manche Fachschaften sich nicht parteipolitisch äußern können, aber es wird darauf hingeweisen, dass alle Hochschulgesetzte bis auf das bayrische den Studierendenschaften die Aufgabe politischer Bildung auf Basis der freiheitlich demokratischen übertragen, z.B. anhand des sächsischen Hochschulgesetztes:

[Die Aufgaben der Studentenschaft sind die] Förderung der politischen Bildung, des staatsbürgerlichen Verantwortungsbewusstseins und des zivilgesellschaftlichen Engagements der Studentinnen und Studenten auf der Grundlage der Bürger- und Menschenrechte sowie der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Um es diesen Fachschaften einfacher zu machen, wird nach "Alternative für Deutschland" im ersten Satz "und rechtsextreme Organisationen" eingefügt.

Die Diskussion kehrt immer wieder zum Kooperationsverbot zurück und es wird gefordert, dass man weiterhin auch mit der AfD gesprochen werden müsse um ihr die Hand zu reichen. Österreicher beschreiben daraufhin den erfoglosen Umgang mit der FPÖ, die sich in das österreichische Politiksystem integrieren konnte und bei der nächsten Wahl gute Chancen hat stärkste Kraft zu werden.

Darüber hinaus wird hingewiesen, dass es ein Nichtumgang auf Organisationsebene ist und es weiterhin allen freisteht mit allen anderen zu reden.

Abschließend wird die Unvereinbarkeit der Mitgliedschaft diskutiert. Gemeint ist die Mitgliedschaft entsprechend der ZaPF. Es wird damit nur aspirativ der Standpunkt der ZaPF ausgedrückt, da die Gesinning von Teilnehmenden nicht überprüft wird, nicht überprüft werden kann und dies auch nicht gewünscht ist, aber auf diese Art ausgedrückt werden kann, dass AfD-Positionen mit dem Wesen und dem Verhaltenskodex der ZaPF unvereinbar sind.

Zweiter Antrag: Aufruf an andere BuFaTas

Es wird angemerkt, dass die anderen BuFaTas sich nicht der Selbstverpflichtung anschließen sollten, sondern eine gleichartige verabschieden.

Vordiskussion Satzungsänderung

Die Satzungsänderung wird vorgestellt. Auf Nachfrage werden Merkmale von Basisdemokratie erklärt und betont, dass das Konsensprinzip nicht zwingend dazugehört und daher die Definition, z.B. der Bundeszentrale für politische Bildung, gut auf die ZaPF anwendbar ist.

Es wird weiter diskutiert ob der Text erweitert werden würde, aber man einigt sich darauf ihn nicht unnötig aufzublähen.

Zusammenfassung

Eine Selbstverpflichtung und eine Satzungsänderung wurden vorgestellt und diskutiert. Die Selbstverpflichtung wird für das Zwischenplenum eingebracht. Die Satzungsänderung muss bis zur ZaPF in Mainz warten.

Nachfolge-AKs zu den Gründen für das Erstarken faschistischer Parteien sollen folgen. [[Kategorie:{{{Thema}}}]]