SoSe23 AK WissZeitVG: Unterschied zwischen den Versionen

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= Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}} =
= Arbeitskreis: {{{Vorlage}}} =
'''Protokoll''' vom tt.mm.jjjj
'''Protokoll''' vom 29.04.2023
; Beginn
; Beginn
: HH:MM Uhr
: 16:30 Uhr
; Ende
; Ende
: HH:MM Uhr  
: 18:39 Uhr  
; Redeleitung
; Redeleitung
: Vorname Nachname (Uni)
: Sophie (Köln)
; Protokoll
; Protokoll
: Vorname Nachname (Uni)
: Vorname Nachname (Uni)
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<!--:MeTaFa,-->
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<!--:Universidad de los saccos veteres,-->
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<!--:Hochschule Merseburg - University of Applied Sciences,-->
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<!--:Technische Universität Bergakademie Freiberg,-->
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<!--:Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main,-->
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<!--:Universität des Saarlandes,-->
<!--:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern,-->
<!--:Rheinland-Pfälzische Technische Universität Kaiserslautern-Landau - Standort Kaiserslautern,-->
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<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
<!--:Karlsruher Institut für Technologie,-->
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<!--:Albert-Ludwigs-Universität Freiburg,-->
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<!--:Hochschule Coburg,-->
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<!--:Julius-Maximilians-Universität Würzburg,-->
<!--:Technische Universität Ilmenau,-->
:Technische Universität Ilmenau,
:Universität Wien


<!--== Einleitung/Ziel des AK ==-->


Pad verschwunden.
== Protokoll ==
== Protokoll ==
Pad: https://pad.zapf.in/SoSe23_AK_WissZeitVG#


== Zusammenfassung/Ausblick ==
=== WissZeitVG Einführung ===
 
* Sonderbefristungsrecht
* Unbefristete Verträge *eigentlich* normalfall. Befristung muss WissZeitVG geregelt werden
* 2 Qualifizierungsphasen: Promotion + weitere 6 Jahre (Benötigt Qualifizeriungsgrund zB Habilitation)
* Über (befristete) Drittmittel kann darüberhinaus Befristet werden
* Befristungsquote 93% [Quelle?]
* Keine Mindestbefristung (meiste Arbeitsverträge >1y)
* Prof:innen verbeamtet (teilweise Befristet). WiMis meist befristet
* Manche Bundesländer haben Personalkategorien für Leute, die unabhängig von Profs eigenstädig Forschung und Lehre nachgehen können
** Nicht im WissZeitVG gereglt, sondern auf Landesebene
* Es gab Novellierung 2016
** SHKs fallen auch darunter
** Zog Tarifsperre nach sich
* Es soll neue Novellierung geben
* Zurückgezogenes Eckpunkte Papier der Ampel Frühjahr 2023
 
=== Eckpunktepapier ===
 
* Ursprüngliche Idee WissZeitVG
** Arbeitsbedingungen so schlecht machen, dass Unis Dauersetellen schaffen (What???)
* Mindestvertragslaufzeiten auch für Stud. Beschäftigte (soll Regelung)
* Teile der Tarifsperre sollen Fallen
* Zweite 6 Jahres Phase auf 3 verkürzt
 
### Zwischenfragen:
* Wie ist das mit Landesrecht < Bundesrecht? Können Länder etwas im Wiederspruch zum WissZeitVG machen?
** --> Das WissZeitVG ermöglicht erst Befristung. Dauerstellen immer möglich.
* Nach 3 Jahren ist die Zahl der Stellen gleich also sind gleich viele Leute im System? *Die Annahme ist dass sich nichts ändert wenn man von 6 Jahre auf 3 Jahre geht*
** --> Nach 3 Jahren wird man "gefeuert" und Leute stellen andere Postdocs ein.
** Unterschied zwischen von 6 auf 3 Jahre man fliegt schneller aus dem System raus? --> Ziel des Wissenschaftssystem faktisch ist ein "Durchlauferhitzer"
** Von 6 auf 3 Jahre hat man weniger Zeit für einen *neuen* Drittmittelvertrag, der eien weiteren 3 Jahresvertrag ermöglicht
* Unis haben zu wenig Bundesgelder um Dauerstellen zu finanzieren. Bund gibt Gelder and DFG, Max-Planck etc. woraus nur befristete Stellen finanziert werden
** mittlerweile sind es 50% drittmittel gelder an unis
** vor 20 jahren noch ca. 5%
** excellenzinitiative
** Eigentlich Bundesgelder gehen als Drittmitel an Uni
* es findet wieder ein umdenken im bund statt, aber DFG ist schon sehr aufgeblasen
 
 
* vllt besser WissZeitVG und Geldquellen diskussion trennen
* Worüber wollen wir konkret sprechen?
**  --> WissZeitVG inkl. Änderungen besprechen, perspektivisch auf ZaPF in Düsseldorf vorbereiten.
 
Andere Richtung:
* WissZeitVG regelt Arbeitsgesetz, Landeshochschulgesetzte regeln Zeug, *undurchsichtige* Finanzierung durch Drittmittel, zusätzliche Landes und Bundesgesetzte, Hochschulen agieren zudem teilweise autonom
**  Bund und Länder haben Gesetzgebungskompetenz (im gleichen Bereich: Arbeitsgesetzgebung vs Personalstruktur etc)
* Verworrener Bereich mit vielen Zusammenhängen (WissZeitVG nur ein Teil davon)
**  Möglicherweise gut gemeinte Änderungen können *unvorhergesehene* Folgen haben (Bsp SHKs mit Tarifsperre)
* Regelung in Berlin, dass nach Auslaufen der Frist irgendwie unbefristete Stellen angeboten werden sollten --> Klage und Einstellungsstopp von Post-Docs
**  CDU auch wieder stabil dabei -.-
* Befristung verbieten kann auch Probleme verursachen, wenn beispielsweise keine Stellenkategoriern für Dauerstellen existieren
* Weiteres Beispiel Frauenförderung, aber halt auf befristeten Stellen ohne Anschlusszusage
--> Kleine Änderungen haben große Konsequenzen, wir Wissen nicht unbedingt welche (und die Politik *mutmaßlich* auch nicht)
Und das wollen wir hier diskutieren
 
Mehr Druck auf Bund, dass Steuergelder weniger in Drittmittel fließen
-->Finanzierung ist zentral aber es benötigt weiteres
 
In NRW gibts Qualitätssicherungsmittel mittel, davon sind jetzt 2/3 zweckgebunden an Personal.
--> Man könnte versuchen von der ZaPF Leute zu entsenden zu persönlichen Gesprächen mit Menschen in der Politik und Beratern
--> Die Erfahrung sagt dass es schwierig ist
--> Studis sind teilweise nicht eingeladen
--> Der Plan für diesen AK ist Diskussion um auf der nächsten ZaPF anzuknüpfen
 
Lösungsvorschlag: Kann man den Unis beibringen Leute zu feuern? Da Unis wohl Angst haben dass Dauerstellen unproduktiv sind. Die Wirtschaft kann das auch.
--> Die Uni darf Leute nicht entlassen
--> In der Wirtschaft gibts auch faule Leute.
<!--WAAAS ich dachte der Markt motiviert Leute zu arbeiten weil harte Arbeit entlohnt wir /s-->
 
Frage: Waren die Eckpunkte zum Zeitpunkt der letzen Reso bereits bekannt.
--> Nein, die sind im März rausgekommen (im Februar gabs die noch nicht). Und dann sind die ganz schnell wieder verschwunden (*Magic*).
--> Man kann am Eckpunktepapier aber rauslesen was die Politik für einen kompromiss hält. Die Wissenschaftler fandens scheiße oder so.
 
Frage: Hat sich geklärt *nice*
 
## Eckpunktepapier (*2: electric boogaloo*)
### weiteres: studienbegleitende beschäftigung
* Höchstbefristung 6->8 Jahre
* Mindestlaufzeit von 1 jahr
 
### Promotion
* bleibt bei 6 Jahren Höchstbefristung
* Soll mind 3 Jahre voher "muss angemssen sein" <!-- was auch immer das heißt -->
* Immernoch Qualifitierungsphase
** Sachgrund*lose* Befristung. Rechtlich wohl nicht definiert
** Qualifizierung $\neq$ Qualifikation
** Es gibt noch europäische Ebenen (Mehr ist immer besser oder so)
* Pro Grund 2 Jahre extra Höchstbefristungsdauer (*bisher SOLL*)
** Schärfer formuliert als *soll* aber kein *muss*. Gibt es Zusammenhang zur Kontinuumshypothese. Und die ist in ZFC untentscheidbar.
** Wenn man auf einer Qualifikationsstelle ist, für Drittmittel gilt es nicht, kann aber angewendet werden
** Famlien- und inklusionspolitische Regelung
** 2 Jahre pro Kind / zu pflegenden Angehörigen
* Das Problem am WissZeitVG: 2 Gleise
## der nicht Sachgrund einer Qlafizierungsphase
## Dritmittel als Befristungsgrund (umgeht praktischerweise die 2 Extrajahre). Aber man kann bis zur Verrentung (bis zum Verrecken) drauf Arbeiten durch Kettenbefristung
* Stiependienzeit zählt auch
* Wenn wir eins mitnehmen Stipendien sind Arsch und wir sollen uns Bezahlen lassen.
* Man wird auch noch dolle ausgebeutet weil man sich ja auch privat qualifiziert und bekommt das halt nicht bezahlt (nur halbe Kohle). (*TV-L 13/2*)
** Die Qualifizierungsphase begründet die Befristung aber auch die ausbeutung ("Das muss man sich mal auf der Zunge zerghen lassen")
 
Arbeitsgericht hat hart geurteilt was eine Qualifikationsphase ist. Bundesarbeitsgericht hats gekillt und nu ist wohl alles qualifikation wenn man die uni betritt.
 
Bei SHKs ist befristung auch ne absolute Katastrophe aber wen überraschts.
 
Kinder krigen ist wohl auch nicht die Lösung des Problems. Warum diskutieren wir wann man sich am besten taktisch fortpflanzt. Ach es ist der 7.Ak Slot. Wenn man im Kreissahl Paper schreibt krigt man vllt. ne Professur.
 
Arbeitszeiterfassung EuGH Urteil *irgenwas* --> wird interessant
 
Gewerschaften wollen dass Tarifsperre weg soll.
--> es gibt ne Positivliste von dingen und so
 
WissZeitVG soll für ab 25% Stellen gelten
* Weil Stipendiatika nur 10h/w arbeiten dürfen
 
Die Grafik ist nice. Beim Nächsten mal ggf. soetwas vorbereiten. (Das Protokoll fands schon ganz nice, dass die bei der Diskussion entstanden ist. Ich schrieb ne Stelle aus über eine Mate um das zu TikZen und ins Wiki zu packen.)
 
Man kann auch auf Arbeitsloosengeld oder in der Freizeit promovieren.
 
Die ganze Promition/PostDoc phase ist nicht so kontinuierlich wies aussieht, aber man muss natürlich kontinuierlich weiterarbeiten damit man keine Lücken in der *sog.* wisscehnschaftlichen Karriere hat.
{Da ist auch ein Witz über die Kontinuumshypothese drin aber ich bin zur durch um mir einen auszudenken. Ich schreib ne Stelle über nen Keks aus dass jemand Chat-GPT einen schreiben lässt.}
 
Dem Schluss über Industrie und so konnte ich nicht mehr folgen.
* Man ist überqualifiziert und alt und deshalb arbeitslos
 
PHD Stellen gibts in rauen Mengen, Prof stellen gibts quasi nicht
 
Verpasst man mit der Promotion den Berufseinstieg und die Weiterbildung in die Wirtschaft?
 
# Was überlegen wir uns für Düsseldorf
Was hat das WissZeitVG mit den Personalstruktueren zutun?
 
Es kann sein, dass bis dahin schon ein Eckpunktepapier veröffentlicht wurde
 
Generell als ZaPF dazu positionieren wie man sich Wissenschaft(liche Arbeit) vorstellt
 
== Ausblick ==
Aus dem backup AK
 
Für Düsseldorf:
# Info AK, Strukturiert bestenfalls erster Slot
# Perspektivisch "was bedeutet Arbeit in der Wissenschan" --> Finanzierung der Wissenschaft --> Grundlegende Positionirung "Wie schaffen wir das Schweinesystem ab"
# Reaktion auf aktuelle politische Entwicklungen im WissZeitVG




== Zusammenfassung ==


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* Das Ergebnis der Abstimmung:
* Das Ergebnis der Abstimmung:
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== Links ==
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<div style="width: 75%; border: 4px solid #F55; padding: 3px 8px 3px 8px; font-size: medium; margin: 5px auto 5px auto; text-align: center">
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im [https://zapf.wiki/Spezial:Kategorienbaum?target=Kategorie%3AKategorien&mode=categories&namespaces=&title=Spezial%3AKategorienbaum Kategorienbaum] unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([https://zapf.wiki/index.php?title=Kategorie:Unkategorisiertes_Thema&action=edit&redlink=1]).
Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im [https://zapf.wiki/Spezial:Kategorienbaum?target=Kategorie%3AKategorien&mode=categories&namespaces=&title=Spezial%3AKategorienbaum Kategorienbaum] unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([https://zapf.wiki/index.php?title=Kategorie:Unkategorisiertes_Thema&action=edit&redlink=1]).

Aktuelle Version vom 8. November 2023, 13:15 Uhr


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r:
Sophie (Köln)

Einleitung und Ziel des AK
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt die Befristungsdauer wissenschaftlich Beschäftigter. Seit des letzten ZaPF-AKs zum WissZeitVG (Winter 22) hat das BMBF ein Eckpunktepapier veröffentlicht, welches nicht nur viel Kritik geerntet hat, sondern auch rasch wieder zurückgezogen wurde.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz ist quasi ein Dauerbrenner auf der ZaPF. AK-Protokoll von der letzten ZaPF: https://zapf.wiki/WiSe22_AK_WissZeitVG_Novelle

Wer ist die Zielgruppe?
Alle, die aktuell in einem Anstellungsverhältnis in der Wissenschaft sind/es waren/es vorhaben zu sein.

Wie läuft der AK ab?
Die Eckpunkte zur Reform des WissZeitVG diskutieren & Reso verfassen

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
Lest euch gerne vorher das WissZeitVG durch, wenn ihr noch keine Berührungspunkte damit hattet. Wir wollen das (inzwischen zurückgezogene) Eckpunktepapier diskutieren

Materialien und weitere Informationen
WissZeitVG
Eckpunktepapier

Arbeitskreis: {{{Vorlage}}}

Protokoll vom 29.04.2023

Beginn
16:30 Uhr
Ende
18:39 Uhr
Redeleitung
Sophie (Köln)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften
Universidad de los saccos veteres,
Friedrich-Schiller-Universität Jena,
Technische Universität Chemnitz,
Technische Universität Berlin -Physik,
Technische Universität Berlin- NidI,
Universität Wien,
Universität Bremen,
Philipps-Universität Marburg,
Deutsche Physikalische Gesellschaft e.V.,
Georg-August-Universität Göttingen,
Fachhochschule Münster,
Universität Osnabrück,
Universität zu Köln,
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen,
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn,
Johannes Gutenberg-Universität Mainz,
Universität Innsbruck,
Technische Universität Darmstadt,
Universität Konstanz,
Ludwig-Maximilians-Universität München,
Technische Universität München,
Technische Universität Ilmenau,
Universität Wien


Protokoll

WissZeitVG Einführung

  • Sonderbefristungsrecht
  • Unbefristete Verträge *eigentlich* normalfall. Befristung muss WissZeitVG geregelt werden
  • 2 Qualifizierungsphasen: Promotion + weitere 6 Jahre (Benötigt Qualifizeriungsgrund zB Habilitation)
  • Über (befristete) Drittmittel kann darüberhinaus Befristet werden
  • Befristungsquote 93% [Quelle?]
  • Keine Mindestbefristung (meiste Arbeitsverträge >1y)
  • Prof:innen verbeamtet (teilweise Befristet). WiMis meist befristet
  • Manche Bundesländer haben Personalkategorien für Leute, die unabhängig von Profs eigenstädig Forschung und Lehre nachgehen können
    • Nicht im WissZeitVG gereglt, sondern auf Landesebene
  • Es gab Novellierung 2016
    • SHKs fallen auch darunter
    • Zog Tarifsperre nach sich
  • Es soll neue Novellierung geben
  • Zurückgezogenes Eckpunkte Papier der Ampel Frühjahr 2023

Eckpunktepapier

  • Ursprüngliche Idee WissZeitVG
    • Arbeitsbedingungen so schlecht machen, dass Unis Dauersetellen schaffen (What???)
  • Mindestvertragslaufzeiten auch für Stud. Beschäftigte (soll Regelung)
  • Teile der Tarifsperre sollen Fallen
  • Zweite 6 Jahres Phase auf 3 verkürzt
      1. Zwischenfragen:
  • Wie ist das mit Landesrecht < Bundesrecht? Können Länder etwas im Wiederspruch zum WissZeitVG machen?
    • --> Das WissZeitVG ermöglicht erst Befristung. Dauerstellen immer möglich.
  • Nach 3 Jahren ist die Zahl der Stellen gleich also sind gleich viele Leute im System? *Die Annahme ist dass sich nichts ändert wenn man von 6 Jahre auf 3 Jahre geht*
    • --> Nach 3 Jahren wird man "gefeuert" und Leute stellen andere Postdocs ein.
    • Unterschied zwischen von 6 auf 3 Jahre man fliegt schneller aus dem System raus? --> Ziel des Wissenschaftssystem faktisch ist ein "Durchlauferhitzer"
    • Von 6 auf 3 Jahre hat man weniger Zeit für einen *neuen* Drittmittelvertrag, der eien weiteren 3 Jahresvertrag ermöglicht
  • Unis haben zu wenig Bundesgelder um Dauerstellen zu finanzieren. Bund gibt Gelder and DFG, Max-Planck etc. woraus nur befristete Stellen finanziert werden
    • mittlerweile sind es 50% drittmittel gelder an unis
    • vor 20 jahren noch ca. 5%
    • excellenzinitiative
    • Eigentlich Bundesgelder gehen als Drittmitel an Uni
  • es findet wieder ein umdenken im bund statt, aber DFG ist schon sehr aufgeblasen


  • vllt besser WissZeitVG und Geldquellen diskussion trennen
  • Worüber wollen wir konkret sprechen?
    • --> WissZeitVG inkl. Änderungen besprechen, perspektivisch auf ZaPF in Düsseldorf vorbereiten.

Andere Richtung:

  • WissZeitVG regelt Arbeitsgesetz, Landeshochschulgesetzte regeln Zeug, *undurchsichtige* Finanzierung durch Drittmittel, zusätzliche Landes und Bundesgesetzte, Hochschulen agieren zudem teilweise autonom
    • Bund und Länder haben Gesetzgebungskompetenz (im gleichen Bereich: Arbeitsgesetzgebung vs Personalstruktur etc)
  • Verworrener Bereich mit vielen Zusammenhängen (WissZeitVG nur ein Teil davon)
    • Möglicherweise gut gemeinte Änderungen können *unvorhergesehene* Folgen haben (Bsp SHKs mit Tarifsperre)
  • Regelung in Berlin, dass nach Auslaufen der Frist irgendwie unbefristete Stellen angeboten werden sollten --> Klage und Einstellungsstopp von Post-Docs
    • CDU auch wieder stabil dabei -.-
  • Befristung verbieten kann auch Probleme verursachen, wenn beispielsweise keine Stellenkategoriern für Dauerstellen existieren
  • Weiteres Beispiel Frauenförderung, aber halt auf befristeten Stellen ohne Anschlusszusage

--> Kleine Änderungen haben große Konsequenzen, wir Wissen nicht unbedingt welche (und die Politik *mutmaßlich* auch nicht) Und das wollen wir hier diskutieren

Mehr Druck auf Bund, dass Steuergelder weniger in Drittmittel fließen -->Finanzierung ist zentral aber es benötigt weiteres

In NRW gibts Qualitätssicherungsmittel mittel, davon sind jetzt 2/3 zweckgebunden an Personal. --> Man könnte versuchen von der ZaPF Leute zu entsenden zu persönlichen Gesprächen mit Menschen in der Politik und Beratern --> Die Erfahrung sagt dass es schwierig ist --> Studis sind teilweise nicht eingeladen --> Der Plan für diesen AK ist Diskussion um auf der nächsten ZaPF anzuknüpfen

Lösungsvorschlag: Kann man den Unis beibringen Leute zu feuern? Da Unis wohl Angst haben dass Dauerstellen unproduktiv sind. Die Wirtschaft kann das auch. --> Die Uni darf Leute nicht entlassen --> In der Wirtschaft gibts auch faule Leute.

Frage: Waren die Eckpunkte zum Zeitpunkt der letzen Reso bereits bekannt. --> Nein, die sind im März rausgekommen (im Februar gabs die noch nicht). Und dann sind die ganz schnell wieder verschwunden (*Magic*). --> Man kann am Eckpunktepapier aber rauslesen was die Politik für einen kompromiss hält. Die Wissenschaftler fandens scheiße oder so.

Frage: Hat sich geklärt *nice*

    1. Eckpunktepapier (*2: electric boogaloo*)
      1. weiteres: studienbegleitende beschäftigung
  • Höchstbefristung 6->8 Jahre
  • Mindestlaufzeit von 1 jahr
      1. Promotion
  • bleibt bei 6 Jahren Höchstbefristung
  • Soll mind 3 Jahre voher "muss angemssen sein"
  • Immernoch Qualifitierungsphase
    • Sachgrund*lose* Befristung. Rechtlich wohl nicht definiert
    • Qualifizierung $\neq$ Qualifikation
    • Es gibt noch europäische Ebenen (Mehr ist immer besser oder so)
  • Pro Grund 2 Jahre extra Höchstbefristungsdauer (*bisher SOLL*)
    • Schärfer formuliert als *soll* aber kein *muss*. Gibt es Zusammenhang zur Kontinuumshypothese. Und die ist in ZFC untentscheidbar.
    • Wenn man auf einer Qualifikationsstelle ist, für Drittmittel gilt es nicht, kann aber angewendet werden
    • Famlien- und inklusionspolitische Regelung
    • 2 Jahre pro Kind / zu pflegenden Angehörigen
  • Das Problem am WissZeitVG: 2 Gleise
    1. der nicht Sachgrund einer Qlafizierungsphase
    2. Dritmittel als Befristungsgrund (umgeht praktischerweise die 2 Extrajahre). Aber man kann bis zur Verrentung (bis zum Verrecken) drauf Arbeiten durch Kettenbefristung
  • Stiependienzeit zählt auch
  • Wenn wir eins mitnehmen Stipendien sind Arsch und wir sollen uns Bezahlen lassen.
  • Man wird auch noch dolle ausgebeutet weil man sich ja auch privat qualifiziert und bekommt das halt nicht bezahlt (nur halbe Kohle). (*TV-L 13/2*)
    • Die Qualifizierungsphase begründet die Befristung aber auch die ausbeutung ("Das muss man sich mal auf der Zunge zerghen lassen")

Arbeitsgericht hat hart geurteilt was eine Qualifikationsphase ist. Bundesarbeitsgericht hats gekillt und nu ist wohl alles qualifikation wenn man die uni betritt.

Bei SHKs ist befristung auch ne absolute Katastrophe aber wen überraschts.

Kinder krigen ist wohl auch nicht die Lösung des Problems. Warum diskutieren wir wann man sich am besten taktisch fortpflanzt. Ach es ist der 7.Ak Slot. Wenn man im Kreissahl Paper schreibt krigt man vllt. ne Professur.

Arbeitszeiterfassung EuGH Urteil *irgenwas* --> wird interessant

Gewerschaften wollen dass Tarifsperre weg soll. --> es gibt ne Positivliste von dingen und so

WissZeitVG soll für ab 25% Stellen gelten

  • Weil Stipendiatika nur 10h/w arbeiten dürfen

Die Grafik ist nice. Beim Nächsten mal ggf. soetwas vorbereiten. (Das Protokoll fands schon ganz nice, dass die bei der Diskussion entstanden ist. Ich schrieb ne Stelle aus über eine Mate um das zu TikZen und ins Wiki zu packen.)

Man kann auch auf Arbeitsloosengeld oder in der Freizeit promovieren.

Die ganze Promition/PostDoc phase ist nicht so kontinuierlich wies aussieht, aber man muss natürlich kontinuierlich weiterarbeiten damit man keine Lücken in der *sog.* wisscehnschaftlichen Karriere hat. {Da ist auch ein Witz über die Kontinuumshypothese drin aber ich bin zur durch um mir einen auszudenken. Ich schreib ne Stelle über nen Keks aus dass jemand Chat-GPT einen schreiben lässt.}

Dem Schluss über Industrie und so konnte ich nicht mehr folgen.

  • Man ist überqualifiziert und alt und deshalb arbeitslos

PHD Stellen gibts in rauen Mengen, Prof stellen gibts quasi nicht

Verpasst man mit der Promotion den Berufseinstieg und die Weiterbildung in die Wirtschaft?

  1. Was überlegen wir uns für Düsseldorf

Was hat das WissZeitVG mit den Personalstruktueren zutun?

Es kann sein, dass bis dahin schon ein Eckpunktepapier veröffentlicht wurde

Generell als ZaPF dazu positionieren wie man sich Wissenschaft(liche Arbeit) vorstellt

Ausblick

Aus dem backup AK

Für Düsseldorf:

  1. Info AK, Strukturiert bestenfalls erster Slot
  2. Perspektivisch "was bedeutet Arbeit in der Wissenschan" --> Finanzierung der Wissenschaft --> Grundlegende Positionirung "Wie schaffen wir das Schweinesystem ab"
  3. Reaktion auf aktuelle politische Entwicklungen im WissZeitVG


Zusammenfassung

Links

Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).

[[Kategorie:{{{Thema}}}]]