SoSe14 AK Zivilklausel

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AK

Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern

Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.


Protokoll vom 31.05.2014

Beginn
09:30 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Timo (RWTH)
Protokoll
Martin (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
Uni Bielefeld,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
Uni Bremen,
TU Dortmund,
Uni Frankfurt,
Uni Halle-Wittenberg,
Uni Jena,
KIT (Karlsruhe),
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.

Protokoll

Meinungsbild: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.

Durchsetzung z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) empfiehlt dem Senat
Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
Transparenz auch mit zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
Es ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?


Zusammenfassung

Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)