SoSe14 AK Zivilklausel: Unterschied zwischen den Versionen

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== Protokoll ==
== Protokoll ==
Meinungsbild: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
:Durchsetzung z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
:Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
:Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) empfiehlt dem Senat
:Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung


:Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein
;Erfahrungsaustausch: Umsetzung
:Transparenz auch mit zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
:z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
:Es ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
:Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
:Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
:Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung


;Ansatz: Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
:Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
:Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.


;Vorgehen
:Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
:Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?


== Zusammenfassung ==
== Zusammenfassung ==

Version vom 31. Mai 2014, 10:42 Uhr

Vorstellung des AK

Verantwortliche/r: Timo (RWTH) und Martin (FUB)
Protokolant: bitte Gern

Diskussion der Sinnhaftigkeit und möglichen Implementation einer Zivilklausel sowie Erarbeitung eines Mindeststandards für Zivilklauseln.


Protokoll vom 31.05.2014

Beginn
09:30 Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Timo (RWTH)
Protokoll
Martin (FUB)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
Uni Bielefeld,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
Uni Bremen,
TU Dortmund,
Uni Frankfurt,
Uni Halle-Wittenberg,
Uni Jena,
KIT (Karlsruhe),
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

Erarbeiten von Mindeststandards für eine Zivilklausel. Es geht explizit nicht darum, Zivilklauseln den Unis vorzuschreiben oder allen zu empfehlen, solche abzuschließen. Eine weitere Frage ist, wie kann eine Zivilklausel umgesetzt werden.

Protokoll

Das Thema umfasst drei Dimensionen: Ausformulierung, Umsetzung, Ethikbewusstsein

Ein Meinungsbild ergibt: Prinzipiell hat niemand etwas dagegen, dass militärische Geldmittel für zivile Forschung genutzt werden.
Erfahrungsaustausch
Umsetzung
z.B. Bremen: bei Verstoß bekommt Arbeitsgruppe keine Mittel mehr von der Uni.
Wer soll das durchsetzen? Konschtanz: Ethikkommission (8-9 Leute) gibt Empfehlung an Senat
Dabei bestehen Zivilklauseln mit zwei Problemkreisen: Ethik und Geheimhaltung
Ansatz
Forderung von Transparenz bei Drittmitteln
Transparenz hat zwei Seiten: Woher kommt das Geld? Was passiert mit den Ergebnissen?
Zudem ist nicht zwangsläufig am Geldgeber erkennbar, ob es sich um z.B. militärische Forschung handelt. Es kann deshalb auch Schaden dadurch entstehen, dass nur Teile (wie z.B. Geldgeber) veröffentlicht werden.
Vorgehen
Modell, wie Veröffentlichungen stattfinden sollen (im Rahmen eines Veröffentlichungszwangs) sollte erarbeitet werden - Fristenlösung?
Wenn wir was fordern, wer sollte der Adressat sein?

Zusammenfassung

Das Thema Ethik im Physikstudium soll in einem Folge-AK im WiSe14 behandelt werden: AK Wissenschaftsethik, verantwortlich Patrick (Uni Konschtanz)