SoSe13 AK Teilzeitstudium: Unterschied zwischen den Versionen

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<!--: FU Berlin,-->
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<!--: TU Berlin,-->
<!--: Uni Bielefeld,-->
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<!--: Uni Bonn,-->
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<!--: Uni Linz,-->
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<!--: TU München,-->
<!--: HS München,-->
<!--: Uni Oldenburg,-->
<!--: Uni Potsdam,-->
<!--: Uni Rostock,-->
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<!--: TU Wien,-->
<!--: Uni Wien,-->
<!--: Uni Wuppertal,-->
<!--: Uni Würzburg,-->
<!--: ETH Zürich,-->
<!--: jDPG,-->
<!--: PsyFaKo-->


== Einleitung/Ziel des AK ==
== Einleitung/Ziel des AK ==

Version vom 15. November 2013, 16:44 Uhr


Arbeitskreis: Teilzeitstudium

Protokoll vom 08.05.2013

Beginn
10:30 Uhr
Ende
12:30 Uhr

Einleitung/Ziel des AK

Verantwortliche/r: Tobi (Düsseldorf)
AK-Modus kann eine Infogeschichte sein, kann aber auch eine Stellungname der ZaPF oder ein "Ideales Teilzeitstudium" beinhalten.

Vorbereitung

Was ist mit Teilzeitstudium Gemeint

Grundsätzlich

Beim Teilzeitstudium wird darauf Rücksicht genommen, dass Studierende unter Umständen aus Gründen des Gelderwerbs (nicht jeder bekommt BaFöG/hat Angehörige/Eltern, die ihn finanziell unterstützen können), wegen der Pflege von Angehörigen oder weil sie Kinder zu versorgen haben länger für ihr Studium brauchen. Es wird eine Höhere Regelstudienzeit vereinbart in der aber die selbe Anzahl von CPs erworben werden muss, wie im regulären Studium.

Probleme die beim einrichten eines Teilzeitstudiums Bedacht werden sollten

  • Soll auch die Thesis (Bachelorarbeit/Masterarbeit) mehr Zeit Bekommen?
  • Ist ein Wechsel zwischen Normalem und Teilzeitstudium möglich? (in beide Richtungen oder nur in eine?)
  • Wie wirkt sich das aufs Bafög aus?

Fragen die Per Mail an die FS-en und den ZaPF-Verteiler gingen

1) Gibt es bei euch ein Teilzeitstudium? (Physik/Mathe/Info/Bio/Chemie u.s.w.)
Wenn ja:
2) Auf wieviele Semester Regelstudienzeit ist das ganze Angelegt (Ba/Ma)
3) Wie sind die Vorraussetzungen für die Teilname (Wechsel von Regulär auf Teilzeit möglich? Maximale Anzahl von CP Pro Semester? Sonstiger Regelkram?)
4) Ganz Wichtig: Habt ihr schon Erfahrungen damit?
5) Ein Link auf Musterstudienpläne/Prüfungsordnungen und sonstige Dokumente euerer Uni e.t.c. wäre ganz ganz toll

Antworten auf die Mail

TU Braunschweig

1) Es gibt ein Teilzeitstudium
2, 3, 5)
Infoblatt dazu
Allgemeine Prüfungsordnung Teilzeitstudium wird in §3 erwähnt
4) Nicht wirklich.

Ruhr Uni Bochum

1) Teilzeitstudium offiziell nicht Vorgesehen
(Aber das Fach e.t.c. lässt bei Fristen und anderem mit sich Reden)
5)Das steht hier

Greifswald

1) Teilzeitstudium offiziell nicht Vorgesehen
(Aber das Fach e.t.c. lässt bei Fristen und anderem mit sich Reden)

Erlangen

1) Teilzeitstudium offiziell nicht Vorgesehen

TU-Darmstadt

1) Es gibt ein Gesamtkonzept. Aktuell wird es in Chemie und Informatik zum ersten mal Umgesetzt. Physik bastelt gerade an einem Plan.
5)Satzung zum Teilzeitstudium

Duisburg-Essen

1) Ja 4) Viele nehmen dieses Angebot nicht wahr, da es sich mehr lohnt das reguläre Studium zu versuchen und falls nötig einige Semester dranzuhängen.
2) 3) und 5)
Studienplan mit Modulauflistung
Prüfungsordnung
Das Teilzeitstudium umfasst dieselben Module, verteilt auf 9 statt 6 Semester (Insgesamt 180 Credits, 12 Credits Bachelorarbeit)

Bremen

1) Nein. Die Uni-Zentrale möchte das nicht und bekommt schon überarbeitungsschweisperlen, wenn sie nur das Wort hört.

Regensburg

1) Nein (Weder in Mathe, noch in Physik)
Überschreiten der Regelstudienzeit um 2 Semester bedeutet automatisch: BA-MA-Prüfung ist erstmalig nicht bestanden.

Rostock

1.) Nein. - In der Physik ist derzeit aber eine neue Ordnung in Arbeit die ein Teilzeitstudium zulässt.
3.) in neuer Ordnung: Ein Antrag muss beim Prüfungsausschuss eingereicht werden, in dem begründet wird warum man das Teilzeitstudium möchte und wann man in 4 aufeinanderfolgenden Semestern welches Modul belegt.

Protokoll

Zum Thema eines möglichen Hartz-IV-Anspruchs bei Teilzeitstudium, Quelle www.hartz-iv.info: "Nimmt dagegen die Ausbildung nicht die volle Arbeitskraft des Auszubildenden in Anspruch (mindestens 20 Unterrichtsstunden pro Woche, VwV 2.5.2. zu § 2 Abs. 5 BAföG), und ist der Auszubildende infolgedessen vom BAföG ausgeschlossen, kann eine abweichende Beurteilung geboten sein." Keine weiteren Informationen auf der Seite