SoSe13 AK Promotionsordnungen: Unterschied zwischen den Versionen

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Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:
Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:


* Wir sind unschlüssig, ob die zwingende heranziehung Externer Gutachter hilfreich ist  Folge-AK
* Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist  Folge-AK
* Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
* Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
* Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden.  Folge-AK
* Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden.  Folge-AK

Version vom 11. Mai 2013, 15:27 Uhr

Ansprechpartner

Ziel des AK

Protokoll

Ergebnisse

Meinungsbilder im AK brachten folgende Position der ZaPF, die im Endplenum zur Kenntnis genommen werden sollen:

  • Wir sind unschlüssig, ob die zwingende Heranziehung externer Gutachter hilfreich ist Folge-AK
  • Wir befürworten Graduiertenkollegs, soweit sie nicht zu einer Verschulung der Promotion führen. Zwingende Teilnahmen sind abzulehnen.
  • Es muss weiter zur Verpflichtung des Fachbereiches zur Betreuung geredet werden. Folge-AK
  • Bei der Notenvergabe herrscht Unschlüssigkeit, eine sinnvolle Notenverteilung ist anzustreben
  • Kumulative Promotionen sind als Ausnahme nicht grundsätzlich abzulehnen.
  • Druckkosten sollten durch Projekt- oder Haushaltsmittel bestritten werden
  • Wir befürworten stimmberechtigte Studentische oder promovierende Mitglieder im Promotionsausschuss und Studentische oder promovierende Mitglieder in der Promotionskomission, sind allerdings unschlüssig, ob in letzterem nur beratende Funktion gegeben sein soll.
  • Eingangsbedingungen zur Aufnahme einer Promotion in der Physik sollten ein M.Sc. of Science (oder gleichwertig) sein, welcher nicht in der Physik erworben sein worden muss.
  • Zum Fast-Track positionieren wir uns vorerst nicht.
  • Das Rigorosum ist eher kein Nachweis einer fachlichen Eignung zur Dissertation.
  • Die Disputation soll fachnah sein.