Sammlung aller Resolutionen und Positionspapiere: Unterschied zwischen den Versionen

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==SoSe 09 - Göttingen ==
==SoSe 09 - Göttingen ==
===Resolution aus dem AK Lehramt (1)===
{{:SoSe09 Beschlüsse}}


1.Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungen
== WiSe 08/09 - Aachen ==
zum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimenten
{{:WiSe08 Beschlüsse}}
für den praktischen Einsatz im Unterricht.
2. Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
3. Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
4. Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern á 4 SWS
stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.


===Resolution aus dem AK Lehramt (2)===
Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des
Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.
== WiSe 08/09 - Aachen ==
===Resolution aus dem AK Lehramt===
„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten.
Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz!
Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die
Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für
alle zu gewährleisten.“
===Resolution aus dem AK Studienführer===
*I „Die ZaPF beschließt die Erstellung eines Studienführers Physik in der Form einer Wiki.“
*II „Die ZaPF bittet den Vorstand des ZaPF e.V., eine Domain (evtl. von Freiburg) für den Studienführer Physik bis zur
nächsten ZaPF zu sichern. Der Name der Domain wird im StAPF diskutiert. (z.B. studienfuehrer-physik.de) “
*III „Die ZaPF ruft die einzelnen Fachschaften der Physik auf, das Studienführer-Wiki bis Ende April 2009 mit Informationen
zu füllen.“
===Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung===
„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig
und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“
Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen
„Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen,
die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“
== SoSe 08 - Konstanz ==
== SoSe 08 - Konstanz ==
 
{{:SoSe08 Beschlüsse}}
=== Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System ===
Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.
=== Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor ===
Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.
 
Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.
 
=== Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung ===
Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.
 
Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.
 
Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.


== WiSe 07/08 - Bielefeld ==
== WiSe 07/08 - Bielefeld ==
 
{{:WiSe07 Beschlüsse}}
=== Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten ===
Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.
 
===Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung===
Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq


==SoSe 07 - Berlin==
==SoSe 07 - Berlin==
[[SoSe07 Beschlüsse]]


===Resolution aus dem AK Zugangsberechtigung===
[[Kategorie:Beschlüsse]]
Die Zusammenkunft der Physikfachschaften des deutschsprachigen Hochschulraumes (ZaPF) lehnt für Absolventen eines Bachelor of Science im Fach Physik Zugangsbeschränkungen zu konsekutiven Masterstudiengängen in jeder Form ab.
 
Da solche Masterstudiengänge als auf dem Bachelor aufbauend konzipiert sind, muss der Bachelor dafür ausreichend qualifizieren. Die Einführung zusätzlicher Kriterien legt Zweifel an der Qualität der Bachelor-Ausbildung
nahe.
 
Des Weiteren rechtfertigen weder die Kapazitäten der Universitäten noch der Bedarf an hochqualifizierten Physikerinnen und Physikern eine künstliche Beschränkung der Zulassung.
 
Außerdem bieten die neuen Bachelorstudiengänge den Studierenden die Wahl zwischen frühzeitigem Berufseinstieg und vertiefenden Studium. Dieses sollte nicht einseitig zu Lasten der Studienfortsetzung eingeschränkt werden.
 
Deshalb ist eine Einführung von Zugangsbeschränkungen untragbar und wir fordern die Abschaffung aller bereits bestehenden Beschränkungen.
 
===Resolution aus dem AK Resolution zu Studiengebühren===
Durch die in mehreren Bundesländern beschlossenen Studiengebühren wird die soziale Offenheit des Hochschulzugangs weiter eingeschränkt. Insbesondere durch die Verzinsung der Kredite zu Finanzierung der Gebühren und die fehlende Anpassung des BaFÖG.
 
Wir sind der Auffassung, dass zur Verbesserung der universitären Lehre dringend weitere Mittel erforderlich sind, die jedoch von staatlicher Seite zur Verfügung gestellt werden müssen.
 
Wir begrüßen daher die Initiativen zur Durchführung eines Boykotts der allgemeinen Studiengebühren und behandeln sie als gerechtfertigten Protest der Studierenden.
 
[[Kategorie:Resolutionen]]

Version vom 3. November 2009, 06:17 Uhr

Diese Liste erhebt (noch) keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

SoSe 09 - Göttingen

Resolutionen vom SoSe09 aus Göttingen:

Resolution aus dem AK Lehramt (1)

  1. Die ZaPF fordert für das Lehramtsstudium im Fach Physik Veranstaltungenzum Planen, Durchführen, Präsentieren und Evaluieren von Experimentenfür den praktischen Einsatz im Unterricht.
  2. Die Experimente müssen sich am geltenden Rahmenlehrplan orientieren und einige dieser vor/mit Schülern durchgeführt werden, um den Praxisbezug zu gewährleisten.
  3. Die Nachbereitung soll unter Einbeziehung der Schüler stattfinden.
  4. Die Veranstaltung soll im Umfang von mindestens 3 Semestern à 4 SWS stattfinden und im 2. Studienjahr beginnen.

Resolution aus dem AK Lehramt (2)

Die Möglichkeit zur Promotion im Fach Physik muss für Absolventen des Gymnasiallehramtsstudiums erhalten bleiben.


WiSe 08/09 - Aachen

Resolutionen vom WiSe08 aus Aachen:

Resolution aus dem AK Lehramt

„Die Lehramtsstudierenden im Fach Physik sollen in allen Bereichen auf sie zugeschnittene Veranstaltungen erhalten. Physikvorlesungen für Fachfremde sind hierfür kein Ersatz! Die Bereiche umfassen in der theoretischen Physik für die Sekundarstufen mindestens die klassische Mechanik, die Elektrodynamik und die Quantenmechanik. Die Vermittlung der grundlegenden mathematischen Fertigkeiten ist für alle zu gewährleisten.“

Resolution aus dem AK Studiengebührenverwendung

„Die ZaPF fordert die Hochschulen, an denen Studiengebühren erhoben werden, auf, deren Verwendung vollständig und aufgeschlüsselt mindestens einmal jährlich zu veröffentlichen.“ Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen „Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.“

Resolution aus dem AK Zusatzveranstaltungen

Die ZaPF fordert, dass Lehrende für die Vergabe der Bachelor-Arbeit weder Prüfungs- noch Studienleistungen verlangen, die über die Anforderungen der entsprechenden Ordnungen hinausgehen.

Resolution zu den Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF

Viele der folgenden Anforderungen ergänzen oder konkretisieren Forderungen des Bologna-Prozesses. Sie ersetzen die Akkreditierungsrichtlinien der ZaPF von 2002, selbige werden umbenannt in „Richtlinien für BaMa-Studiengänge“.

Für Bachelor- und Masterstudiengänge:
Die Ziele des Bologna-Prozesses, eine sinnvolle Modularisierung, die Zuordnung von ECTS-Punkten sowie vor allem die Studierbarkeit des Studienganges, wird umgesetzt.

Auslandsaufenthalte werden (z.B. durch Kooperationen, unbürokratische Anrechnung von im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen, etc.) unterstützt und gefördert.

Der durch die ECTS-Punkte vorgegebene Workload wird regelmäßig durch geeingete Erhebungen überprüft; dabei festgestellte Abweichungen werden korrigiert (z.B. durch Umverteilung der ECTS-Punkte oder Änderungen im Umfang der Veranstaltungen). Die Prüfungsordnung sieht eine Möglichkeit zur zeitnahen Wiederholung nicht bestandener Prüfungen vor. Eine Regelung zur Notenverbesserung (z.B. Freischussregelungen, Prüfungswiederholung auch von bestandenen Prüfungen, etc.) ist wünschenswert.

Die für den Studiengang notwendigen Sprachkenntnisse sind klar in der Prüfungsordnung definiert; auf Einschränkungen, insbesonder durch fehlende Englischkenntnisse, wird deutlich hingewiesen. Wenn Pflichtvorlesungen oder ein Großteil des Wahlbereichs Fremdsprachenkenntnisse erfordern, so gehören diese (mindestens als Hinweis) in die Zugangsvoraussetzungen.

Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen/ von anderen Universitäten.

Es gibt wirksame Instrumente zur Qualitätssicherung des Studiengangs; diese beinhalten insbesondere auch Mechanismen, um auf auftretende Probleme und Missstände zu reagieren. Eine Lehrevaluation als reine Bestandsaufnahme ist wenig hilfreich, wenn es keine Ansätze gibt, die durch die Evaluation aufgedeckten Probleme auch zu beseitigen.

Die mit den ECTS-Punkten des jeweiligen Moduls gewichteten Modulabschlussnoten ergeben die Gesamtnote. Abweichungen von dieser Regelung möglich, wenn diese entsprechend begründet werden. Eine geringere Gewichtung der Module im ersten/ zweiten Semester (Übergang Schule/ Stdium, unterschiedliches Niveau der Anfänger) sollte sich problemlos begründen lassen, ebenso eine stärkere Gewichtung der Abschlussarbeit.

Für Bachelor-Studiengänge:
Der Studiengang bietet eine umfassende physikalische Grundausbildung und ermöglicht sowohl den Zugang zu einm fachwissenschaftlichen Maser als auch den Einstieg in das Berufsleben.

Der Studiengang wird mit einer möglichst umfangreichen eigenständigen Bachelorarbeit abgeschlossen. Im Bologna-Prozess ist eine Bachelorarbeit im Rahmen von 6 bis 12 ECTS-Punkten vorgesehen, allerdings nicht zwingend vorgeschrieben.

Die Bachelorarbeit ist so in den Stundenplan integriert, dass sie den Übergang in den Masterstudiengang (auch beim Hochschulwechsel) nicht unnötig erschwert. Problematisch sind hier vor allem Arbeiten, die erst spät im 6. Semester abgeschlossen werden können (Dauer von Korrekturen und Gutachten, Fristen für Master-Einschreibngen, ...). Es gibt eine Auswahlmöglichkeit an physikalischen Vertiefungs-/ Spezialisierungsveranstaltungen, welche auch mindestens im ECTS-Punkteumfang einer übblichen Veranstaltungen angerechnet werden. Zudem sind ECTS-Punkte (wiederum mindestens im Rahmen einer üblichen Veranstaltung) verfügbar, in denen nichtphysikalische Veranstaltungen angerechnet werden können. Diese Anforderung ist recht allgemein gehalten, da die Umsetzung sehr unterschiedlich erfolgen kann. Denkbar ist z.B. eine "Wahlpflichtmodul", in dem aus verschiedenen Vertiefungen ausgewählt werden kann in Kombination mit einem "Nebenfachmodul" oder auch ein freier ECTS-Punktebereich, in dem beliebige Veranstaltungen angerechnet werden können.


SoSe 08 - Konstanz

Resolutionen vom SoSe08 aus Konstanz:

Resolution aus dem AK Auslandsaufenthalte im BA/MA-System

Die ZaPF hat festgestellt, dass die notwendige Vergleichbarkeit hinsichtlich des Studienablaufs der verschiedenen Bachelor- und Master Studiengänge der Physik innerhalb Deutschlands und international nicht gegeben ist. Dies führt insbesondere zu Problemen bei Auslandsaufenthalten und widerspricht somit der Zielsetzung des Bologna-Prozesses.

Resolution aus dem AK Finanzierungskonsequenzen Bachelor

Die ZaPF bittet die einzelnen Fachschaften der Physik die Studierenden ihres Fachbereiches auf evtl. finanzielle Konsequenzen für BA-Absolventen aufmerksam zu machen. So ist zweifelhaft, ob nach dem berufsqualifizierenden Abschluss noch eine Familienversicherung der Krankenkasse bzw. eine Haftpflichtversicherung über die Eltern möglich ist und noch Unterbringung in Studentenwohnheimen angeboten wird.

Weitere Konsequenzen können sich in der Arbeitswelt durch den Wegfall des Status als ungelernte Arbeitskraft ergeben.

Resolutionen aus dem AK Master-Zulassung

Die ZaPF fordert, dass alle Abschlüsse B. Sc. in Physik aus akkreditierten Studiengängen Physik gleichwertig behandelt werden. Das heißt, dass zwischen internen Bewerbern und solchen, die einen Abschluss B. Sc. in Physik aus einem akkreditierten Studiengang Physik besitzen, innerhalb von Zulassungsverfahren für einen Master of Science in Physik nicht unterschieden wird.

Bei Bewerbern mit dem akademischen Grad B. Sc. in Physik für einen konsekutiven Master-Studiengang mit dem Abschluss M. Sc. in Physik ist eine Fachprüfung im Rahmen von Zulassungsverfahren abzulehnen. Dies gilt auch für Bewerber mit vorläufiger Zulassung und solche, die sich in einem Zulassungsverfahren befinden.

Für nicht-konsekutive Masterstudiengänge der Physik findet der o.g. Punkt sinngemäß Anwendung.


WiSe 07/08 - Bielefeld

Resolutionen vom WiSe07 aus Bielefeld:

Resolution aus dem AK Ba/Ma Abschlussarbeiten

Die ZaPF legt den Studierendenvertretern nahe, den Professoren den Unterschied zwischen Diplomarbeit und Bachelorarbeit, insbesondere im Hinblick auf Umfang, Anforderungen und Bearbeitungszeit bewusst zu machen. Ferner muss auch bei steigenden Studierendenzahlen eine ausreichende Betreuung gewährleistet sein.

Resolution aus dem AK Studiengebührenfreistellung

Die Studierenden leisten in der Zeit der Master- und Diplomarbeiten einen wesentlichen Beitrag zur Forschung an den Universitäten. Daher fordert die ZaPF die Befreiung von Studiengebühren während dieses Zeitraums. Die Professoren werden um Unterstützung gebeten.\grqq


SoSe 07 - Berlin

SoSe07 Beschlüsse