Rechtliche Rahmenbedingungen zur Einführung neuer Studiengänge: Unterschied zwischen den Versionen

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Im Verfahren der Umstellung auf das System in Bachelor und Master gegliederter, gestufter Studienabschlüsse, gibt es vielerorten vollkommen neue Studiengänge. Leider scheint insbesondere bei interdisziplären Studiengängen hier manchmal nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen zu werden.
Im Verfahren der Umstellung auf das System in Bachelor und Master gegliederter, gestufter Studienabschlüsse, gibt es vielerorten vollkommen neue Studiengänge. Leider scheint insbesondere bei interdisziplären Studiengängen hier manchmal nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen zu werden.


==Ziel==
==Ziel dieser Seite==
Diese Seite soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenwerke bieten, die bei der Einführung eines Studiengangs in den einzelnen (Bundes-)Ländern zu beachten sind, und auf die man sich gegebenenfalls berufen können soll.
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=Deutschland=
==Berlin==
(siehe Kommentar)
=Schweiz=
==Zürich==
(siehe Kommentar)

Version vom 15. Juli 2009, 08:21 Uhr

Im Verfahren der Umstellung auf das System in Bachelor und Master gegliederter, gestufter Studienabschlüsse, gibt es vielerorten vollkommen neue Studiengänge. Leider scheint insbesondere bei interdisziplären Studiengängen hier manchmal nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen zu werden.

Ziel dieser Seite

Diese Seite soll einen Überblick über die rechtlichen Rahmenwerke bieten, die bei der Einführung eines Studiengangs in den einzelnen (Bundes-)Ländern zu beachten sind, und auf die man sich gegebenenfalls berufen können soll.

Deutschland

Berlin

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Schweiz

Zürich

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