Akkreditierungsrichtlinien

Aus ZaPFWiki

Die nachfolgenden Listen wurde als verbindlich für die Akkreditierungsverfahren im Bereich Physik durch das Plenum der ZaPF am 23.11.2002 in Heidelberg erstmals beschlossen. Mittlerweile wurden Sie am 4.12.2005 durch das Plenum der ZaPF in Frankfurt / Main und letztmalig am 27.5.2006 durch das Plenum der ZaPF in Dresden abgeändert bzw. ergänzt.

Durch (h) und (w) werden harte und weiche Kriterien unterschieden.

Alle Studentischen Gutachter, die von der ZaPF in den studentischen Akkreditierungspool entsandt werden, sollten sich nach Ihnen richten.

Diese Liste sagt nichts darüber aus, ob die Physikfachschaften die Ba/Ma-Einführungen insgesamt positiv oder negativ beurteilen.

Akkreditierungskriterien für Bachelorstudiengänge

  1. Studierbarkeit (h)
  2. 6 Semester inkl. Arbeit (h)
    • Es gibt eine Bachelorarbeit (Thesis) (h)
    • Umfang 2-6 Monate (w)
  3. Kreditierung nach ECTS (h)
  4. Auslandsaufenthalt wird unterstützt (w)
  5. Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
  6. Studienbegleitende Prüfungen (h)
  7. Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
    • Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
    • auch zur Notenverbesserung (w)
  8. Schlüsselqualifikationen werden angerechnet (w)
  9. Ein deutschsprachiger Studiengang muss auf deutsch studierbar sein. (h)
  10. Etwas Spezialisierung ist auch möglich (außerhalb der Thesis) (h)
  11. nicht-physikalisches Nebenfach obligatorisch (h)
  12. bei Bachelor of Science in Physik: Solide physikalische Grundausbildung (h)
  13. Bachelor nicht nur als Master Zugang ! kein abgeschnittenes Diplomstudium (h)
  14. realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)
  15. Studium alleine mit 180 CPs machbar (h)
  16. Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
  17. Es darf keine formalen Voraussetzungen geben, die zwangsläufig zu einer Verlängerung des Studiums bei Nichtbestehen eines Moduls führen (w)
  18. Ein wirksames internes Instrument zur kontinuierlichen Qualitätssicherung ist vorhanden (h)

Akkreditierungskriterien für Masterstudiengänge

  1. Studierbarkeit (h)
  2. 4 Semester inkl. Arbeit (h)
  3. Es gibt eine Master Thesis
    • mindestens 6 Monate (h)
    • mindestens 9 Monate (w)
  4. Kreditierung nach ECTS (h)
  5. Modularisierung wird sinnvoll angewandt (h)
  6. Es darf nicht jeder Schein vorgeschrieben sein (h)
    • Prüfungen dürfen bei nicht Bestehen wiederholt werden (h)
    • Wiederholungen auch zur Notenverbesserung (w)
  7. realistische Bestimmung der Credit Points (CPs)(h)
  8. Studium muss alleine mit 120 CPs machbar sein(h)
  9. Es gibt ein vernünftiges und faires Konzept zur Anrechnung bisheriger Studien- und Prüfungsleistungen (h)
    • Spezialisierung in angemessener Tiefe außerhalb der Thesis soll möglich sein (h)
    • Der Umfang dieser Spezialisierung soll 30% bis 70% betragen (w)