WiSe15 AK Fluechtlinge an Hochschulen

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Timo (RWTH)


Arbeitskreis: Fluechtlinge an Hochschulen

Protokoll vom 21.11.2015

Beginn
08:00 Uhr
Ende
10:00 Uhr
Redeleitung
Timo Flack (RWTH)
Protokoll
Adrian Hauffe-Waschbüsch (RWTH)
Anwesende Fachschaften

RWTH Aachen, HU Berlin, TU Berlin, Uni Bonn, Uni Chemnitz, TU Dresden, Uni Duisburg-Essen, TU Freiberg, Uni Karlsruhe, Uni Köln, Uni Konstanz, Uni Leipzig, TU München, Uni Münster, Uni Oldenburg, Uni Potsdam, Uni Siegen, Uni Wuppertal, Uni Würzburg,

Einleitung/Ziel des AK

In Deutschland gibt es derzeit viele Flüchtlinge, davon auch viele mit Hochschulzugangsberechtigung/angefangem Hochschulstudium. Wir möchten uns darüber unterhalten, was der Standard seinen sollte, wie die Flüchtlinge an Hochschulen gehandhabt werden sollen. Dazu soll eine Resolution erarbeitet werden.

Protokoll

Zusammenfassung

Rechtslage

Ohne Gewähr: Flüchtlinge können sich nur einschreiben, wenn sie Bleiberecht erhalten (als Flüchtlinge von der UN anerkannt oder Asylantrag benemingt). Außerdem muss man ein Einkommen von mindestens 625€ nachweisen, durch Arbeit/BaFöG (erst nach längerem Aufenthalt möglich) oder durch Stipendien. Es unterscheidet sich nach Land, ob die Hochschulen auch Flüchtlinge ohne fertig bearbeiteten Asylantrag (kann zum Teil Jahre dauern) aufnimmt. Daher wird oft Gasthörerschaft angeboten, bei man aber oft keine Prüfungen ablegen kann.

Beispiel Kiron

Es gib ein Projekt in von Berlin in Koorperation mit Partneruniversitäten, bei der sich jeder Flüchtling in online Kurse eintragen kann. Die online Kurse sind in vielen Sprachen (mit Untertiteln) vorhanden. Sobald der Asylantrag genehmigt wurde werden die Leistungen von online Kurs angerechnet.

Sonstiges

Wuppertal richtet eine ZaPF aus.