WiSe15 AK Fluechtlinge an Hochschulen
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Timo (RWTH)
Arbeitskreis: Fluechtlinge an Hochschulen
Protokoll vom 21.11.2015
- Beginn
- 08:00 Uhr
- Ende
- 10:00 Uhr
- Redeleitung
- Timo Flack (RWTH)
- Protokoll
- Adrian Hauffe-Waschbüsch (RWTH)
- Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen, HU Berlin, TU Berlin, Uni Bonn, Uni Chemnitz, TU Dresden, Uni Duisburg-Essen, TU Freiberg, Uni Karlsruhe, Uni Köln, Uni Konstanz, Uni Leipzig, TU München, Uni Münster, Uni Oldenburg, Uni Potsdam, Uni Siegen, Uni Wuppertal, Uni Würzburg,
Einleitung/Ziel des AK
In Deutschland gibt es derzeit viele Flüchtlinge, davon auch viele mit Hochschulzugangsberechtigung/angefangem Hochschulstudium. Wir möchten uns darüber unterhalten, was der Standard seinen sollte, wie die Flüchtlinge an Hochschulen gehandhabt werden sollen. Dazu soll eine Resolution erarbeitet werden.
Protokoll
Zusammenfassung
Rechtslage
Ohne Gewähr: Flüchtlinge können sich nur einschreiben, wenn sie Bleiberecht erhalten (als Flüchtlinge von der UN anerkannt oder Asylantrag benemingt). Außerdem muss man ein Einkommen von mindestens 625€ nachweisen, durch Arbeit/BaFöG (erst nach längerem Aufenthalt möglich) oder durch Stipendien. Es unterscheidet sich nach Land, ob die Hochschulen auch Flüchtlinge ohne fertig bearbeiteten Asylantrag (kann zum Teil Jahre dauern) aufnimmt. Daher wird oft Gasthörerschaft angeboten, bei man aber oft keine Prüfungen ablegen kann.
Beispiel Kiron
Es gib ein Projekt in von Berlin in Koorperation mit Partneruniversitäten, bei der sich jeder Flüchtling in online Kurse eintragen kann. Die online Kurse sind in vielen Sprachen (mit Untertiteln) vorhanden. Sobald der Asylantrag genehmigt wurde werden die Leistungen von online Kurs angerechnet.
Sonstiges
Wuppertal richtet eine ZaPF aus.