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Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Philipp(Köln), Annemarie (Köln), Stefan (Köln)

Einleitung und Ziel des AK
Ausgangspunkt der Hochschulgesetz-Novelle in NRW ist der "Fachkräftemangel". Der kommt einerseits dadurch zu Stande, dass vor allem auf Grund der miserablen sozialen Lage immer weniger an staatlichen Hochschulen studieren. Andererseits hat die hiesige Industrie darauf gepokert, dass es mit der Energiewende noch viel länger dauert und steht jetzt, altbacken da und braucht qualifizierte Weiterbildung. Darauf reagiert die Landesregierung mit Verbesserungen bei der Studieneingangsphase und dem systematischen Einstieg der Hochschulen in die Weiterbildung. Umstritten ist dabei, ob dies im Sinne einer sozialen Öffnung und lebenslangem, Allgemeinwohl-orientierten Lernen geschieht, oder als Neuauflage der neoliberalen "Unternehmerischen Hochschule" mit Studiengebühren und allem, was dazu gehört.

Allerdings findet diese Hochschulgesetz-Novelle vor allem auch im Zuge der "Zeitenwende" statt. Dementsprechend plant die Landesregierung auch zwei Änderungen, um die Zeitenwenden-Politik an den Hochschulen abzusichern:

1) Die Landesregierung will festschreiben, dass die Selbstverpflichtungen der Hochschulen, zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beizutragen (Zivilklauseln), kompatibel mit Rüstungsforschung wären.

2) Es soll eine Art Paralleljustiz an den Hochschulen eingeführt werden, die mit rechtsstaatlichen Grundsätzen wenig zu tun hat. Begründet wird dies einerseits mit Fällen von Machtmissbrauch und Wissenschaftsbetrug - Symptome der Unternehmerischen Hochschule, deren Ursachen anzugehen wären. Andererseits geht es aber sehr konkret auch darum, die Repressionen von Hochschulen gegen Studierende und Dozierende, die sich gegen die Staatsräson wenden und die bisher in der Regel von den Gerichten gekippt wurden, rechtssicher zu machen.

Es geht also um Einiges und es wird Zeit, dass wir dafür sorgen, dass die "Zeitenwende" nicht wie in Bayern auch an den Hochschulen durchgedrückt wird, sondern wir eine Kehrtwende des bundesweiten Trends erkämpfen für antimilitaristische, Allgemeinwohl-orientierte, sozial geöffnete sowie restriktions- und repressionsfreie Hochschulen!
Ziel ist eine Resolution!

WiSe24 AK NRW Hochschulgesetz

Protokoll vom 1.11.2024

Referentenentwurf (aktueller Stand der Debatte)
https://www.mkw.nrw/hochschulstaerkungsgesetz
Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Da: Göttingen, Bonn, Köln, Wien Köln: Gibt einen Sketch was überhaupt ein Hochschulgesetz ist, was dort generell drin steht und was die Entwicklung der letzten 1.5 Jahre war. Dann sprechen wir über den jetzigen Entwurf:

Hierbei wurde insbesondere über die Passage zur Zivilklausel § 3 Abs. 7, wo in der Begründung drin steht “Das Bekenntnis zu einer friedlichen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft steht dabei ausdrücklich nicht im Widerspruch zu Forschungsaktivitäten im militärischen Bereich, insbesondere zum Schutz der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner” (schlecht), als auch die Passagen zum Ordnungsrecht bzw. Redlichkeits-/Sicherheitsrecht intensiv analysiert und diskutiert. Die hier vorgenommenen Änderungen gefallen uns überwiegend auch nicht.

Reso-Entwurf

Von: Philipp Bönninghaus (Köln), Paul Ludwig (Bonn), Stefan Brackertz (Köln), Annemarie Sich (Köln)

Adressat*innen: Fraktionen des Landtags außer AfD, LRK NRW, Hochschule NRW, HRK, ASten in NRW, LAT NRW, fzs, GEW NRW, ver.di NRW, Physikfachschaften in NRW, Metafa, TVStud

NRW-Hochschulgesetz: Internationalismus, Allgemeinwohl und Entwicklung statt Geopolitik, Arbeitgeberorientierung und Restriktionen!

Bereits vor rund einem Jahr hat die ZaPF zu den Eckpunkten zur Novellierung des NRW-Hochschulgesetzes Stellung genommen. Ein Teil dieser nach wie vor weitgehend aktuellen Stellungnahme, insbesondere die Punkte zur reformierten Studieneingangsphase, wurde im aktuellen Referentenentwurf aufgegriffen. Viele andere Punkte wurden allerdings ignoriert oder nur unzureichend berücksichtigt. Es herrscht weiterer Nachbesserungsbedarf.

Unabhängig davon werden mit dem Referentenentwurtf jedoch zwei weitere Vorhaben deutlich, die in den bisherigen Eckpunkten nicht deutlich wurden und die die ZaPF aufs Schärftste kritisiert: Die “Zeitenwenden”-kompatible Uminterpretation von Zivilklauseln sowie eine Verschärfung des Ordnungsrechts, die in Kombination mit dem neuen Sicherungs- und Redlichkeitsrecht ein abwegiges Regime aus Angst und Denunziat*innentum provoziert.

Zivilklausel

Der Gesetzesentwurf gibt in § 3 Abs. 7 den Hochschulen optional die Möglichkeit eine Zivilklausel zu regeln. Allerdings ist die Aufgabe zu Frieden, Demokratie und Nachhaltigkeit beizutragen, kein optionaler Luxus, sondern existenziell und muss daher für alle gelten. Zudem stellt eine feste gesetzliche Verankerung auch sicher, dass für diese Aufgaben ausreichend Ressourcen vorgesehen werden (müssen).

Vor allem aber ist die Begründung dieses Abschnittes problematisch. Die Begründung ist bei Gesetzen nicht nur in deren Entstehung relevant, sondern relevant für die Auslegung. Konkret ist die Begründung dieser Gesetzespassage indirekt auch für die Interpretation der zahlreichen Zivilklauseln relevant, die jetzt schon an NRW-Hochschulen bestehen.

In der Gesetzesbegründung heißt es: “Das Bekenntnis zu einer friedlichen, demokratischen und nachhaltigen Gesellschaft steht dabei ausdrücklich nicht im Widerspruch zu Forschungsaktivitäten im militärischen Bereich, insbesondere zum Schutz der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner.”

Dies ist in zweierlei Hinsicht falsch: * Der “Schutz der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik und ihrer Bündnispartner” als Zielbestimmung von Wissenschaft ist ein verfehlter Maßstab: Wissenschaft ist ihrem Charakter nach gerade nicht national, sondern international. Sie auf die berechtigten oder unberechtigten (Selbstverteidigungs-)Interessen eines Staates fokussieren zu wollen, ist damit inkompatibel und sabotiert strukturell internationale Zusammenarbeit. Insbesondere bei einer Verflechtung von ziviler und militärischer Forschung (dual use) und der damit verbundenen Geheimhaltung und Exportbeschränkungen führt dies potenziell dazu, dass ganze Forschungsfelder von der internationalen Entwicklung abgeschottet und schließlich abgehängt werden. Deshalb können nur internationale Maßstäbe wie etwa die SDGs der UNO als Maßstab zur Zielbestimmung von Wissenschaft heran gezogen werden. * Anders als die zitierte Passage suggeriert, ist Krieg nicht Frieden. Das Grundgesetz stellt die Vorbereitung eines Angriffskriegs unter Strafe (Artikel 26 (1) GG). Dass mit der Gesetzesbegründung militärische Forschung allgemein, also auch dann, wenn sie der Vorbereitung eines Angriffskriegs dient, legitimiert wird, steht somit im Widerspruch zum Grundgesetz. Der positive Bezug auf die Selbstverteidigung der Bündnispartner der Bundesrepublik ist geschichtsvergessen: Gerade auch die Bündnispartner der Bundesrepublik haben immer wieder mit Verweis auf Frieden und Selbstverteidigung eklatant gegen das Verbot von Angriffskriegen verstoßen, wie etwa die USA beim Irak-Krieg 2003.

Weiter heißt es in der Gesetzesbegründung: “Eingriffe in die vorbehaltlos gewährleistete Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre Einzelner aus Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes sind damit nicht verbunden und könnten auf hochschulische Zivilklauseln auch nicht gestützt werden.” Damit ist explizit ausgeschlossen, dass Hochschulen kriegstreiberische oder menschenfeindliche Lehre oder Forschung entgegentreten, was die Tür für Green- und Peacewashing öffnet.

Zudem steht die Wissenschaftsfreiheit des Grundgesetzes gemäß etablierter Rechtsauffassung nicht im Widerspruch zu verbindlichen Zivilklauseln:

https://dserver.bundestag.de/btd/16/137/1613773.pdf (Bundesregierung 2009)

Ordnungs-, Redlichtkeits- und Sicherheitsrecht

Den vorgelegten Entwurf einer Änderung am Ordnungsrecht sowie der Ausweitung zu einem Redlichkeit- und Sicherheitsrecht lehnt die ZaPF vollständig ab und spricht sich darüberhinaus für eine komplette Streichung des bestehenden Ordnungsrecht aus. Die ZaPF hält Exmatrikulation/Rauswurf als Bestrafungsmittel, egal welcher Statusgruppe, für grundsätzlich falsch. Mit dieser Strategie bearbeitet man keine Probleme, sondern schiebt sie lediglich ab. Wir sagen: Bildung für Alle! Grundlegende rechtsstaatliche Maßstäbe müssen gewahrt werden und vorbehaltlos: “Tatsächlicher Anschein” und “pflichtgemäßes Ermessen” reichen niemals aus. Die ZaPF hält die z.T. stattfindende Beweislast-Umkehr für abwegig. Es darf nicht um Strafen gehen, sondern nur um die Abwehr von akuten Gefährdungen von Personen (oder sonstige Schutzmittel). Alles was darüber hinaus geht, ist anderweitig aufzuarbeiten. Machtmissbrauch ist ein strukturelles Problem an Hochschulen, welches die ZaPF sehr ernst nimmt. Machtverhältnisse machen die Hochschulen anfällig für Machtmissbrauch. Deshalb muss der Fokus auf den Abbau von Machtstrukturen gerichtet werden. Analog sind die Rahmenbedingungen, die Anreize für den Wissenschaftsbetrug schaffen, abzubauen. Konkret: * Grund- statt Drittmittel- und Exzellenzfinanzierung * Verbindliche Festangestelltenquoten, die auch Drittmittel mit einbeziehen * Vergabe von Mitteln an Institute und Departments mit Gremienstruktur anstatt ad personem. * Anstellungen nicht bei Professuren, sondern bei Instituten oder Departments mit Gremienstruktur * Leitungsstrukturen nur als Doppelspitze.

Vollwertige Personalvertretung für alle!

Dass SHK-Räte künftig wieder verpflichtend sein sollen, ist fraglos eine Verbesserung. Alledings: Im Vergleich zu Personalräten haben sie sehr eingeschränkte Rechte. Statt dieser Personalräte-light fordern wir eine vollwertige Personalvertretung für alle an den Hochschulen Beschäftigten, insbesondere auch studentisch Beschäftigten!

Abschaffung der Prüfungsversuchsrestriktionen!

Um ein entwicklungs- statt sicherheitsorientiertes Studium zu fördern, den Prüfungsstress zu reduzieren und die Mental Health-Lage zu verbessern, sprechen wir uns für die vollständige Abschaffung des “endgültigen Nichtbestehens” von Prüfungsleistungen und der damit einhergehenden Exmatrikulationen aus:

Dass irgendetwas “endgültig” wäre, verneint, dass sich Menschen ein Leben lang weiterentwickeln. Vor allem aber verschieben Prüfungsversuchsrestriktionen und Pflichtanmeldungen zu Prüfungen den Fokus des Studiums von der Aneignung von Wissen und persönlicher Entwicklung hin zu der Verhinderung der eigenen Exmatrikulation. Zudem stellt es eine Erleichterung für alle Beteiligten dar, wenn Dozierende nicht vor der Entscheidung stehen, Studierende z.B. in ihrem letzten Prüfungsversuch ggf. entweder trotz fraglicher Leistungen bestehen zu lassen oder ihnen für den Rest des Lebens Chancen zu nehmen.

Ein erzwungenes Studieren ist nicht als Akt der Fürsorge zu verstehen. Stattdessen gilt es, wenn Studierende wiederholt durch Prüfungen fallen, die zu Grunde liegenden Probleme beispielsweise im Rahmen von Beratungen zu analysieren und kooperativ zu lösen. Auch ermöglicht dies, Probleme, die nicht in der Schuld der Studierenden liegen, zu erkennen, und ist eine Voraussetzung, um systematische, über den Einzelfall hinausgehende Lösungen zu entwickeln.

Nirgendwo, wo das endgültige Nichtbestehen abgeschafft wurde, gibt es systematisch negative Erfahrungen damit. An der Uni Bielefeld gibt es zudem eine systematische Evaluation der bereits seit vielen Jahren flächendeckenden Abschaffung dieser Restriktion, die überaus positiv ist.

Digitalisierung der Hochschule

Der Referentenentwurf gibt in § 8a Abs. 2 der Landesregierung die Befugnis in Absprache mit, jedoch ohne Beschluss des Landtages die Möglichkeit Einführung und Umfang von Online-Lehrangeboten an jeglicher Hochschule zu regeln. Das hierdurch ganze Studierendenschaften, ohne jegliche Mitsprachegelegenheit, zu Versuchskaninchen der Landesregierung werden wird als Nebeneffekt hingenommen. Die ZaPF kritisiert dies aufs schärfste.

Weiterhin forciert § 8a Abs. 3 den flächendeckende Einsatz von Learning Analytics und Künstlicher Intelligenz, trainiert auf den Daten der Studierenden. Die als Vorteil angeführte erhöhte Teilnahme der Wiederspruchslösung gegenüber der Einwilligungslösung zur Verarbeitung der Daten kann sich nur aus einer Täuschung oder Unaufmerksamkeit der individuellen Studierenden speisen. Daher lehnt die ZaPF die Wiederspruchslösung entschieden ab.

Studieneingangsphase

Die geplanten Regelungen geben den Hochschulen gute Möglichkeiten einen weicheren Studieneinstieg zu entwickeln und die Möglichkeit, unter Wahrung von Qualitätsstandards auch zu experimentieren.

Besonders ist positiv hervorzuheben, dass ein Ausbau der Studieneingangsphase verbindlich zu einer BAföG-Verlängerung führen soll. Ebenfalls ist positiv, dass solch eine Studieneingangsphase auch für den Master-Einstieg, etwa von internationalen Studierenden vorgesehen ist.

Hochschuldemokratie

Die halbwegs verbindliche Wiedereinführung der Parität in den Senaten ist sehr zu begrüßen, die für die Senate vorgesehene Regelung sollte aber für alle Gremien gelten. Darüber hinaus müssen Vorsitz von Senaten und Fakultätsräten sowie ihrer Kommissionen systematisch von Rektoraten und Dekanaten getrennt werden.

Wenn nun Arbeitgeber*innen einen Sitz im Hochschulrat erhalten können muss darauf geachtet werden diese mit Gewerkschaftsvertreter*innen auszubalancieren. Weiter wären auch verpflichtende studentische Mitglieder im Hochschulrat wünschenswert.

Um eine zu starke Machtkonzentration zu verhindern und den Gremien eine aktivere Rolle zukommen zu lassen, sollte als Prinzip für alle Strukturen aller Hochschulen festgelegt werden, dass Gremienbeschlüsse für die Leitungen der Institutionen immer bindend sind. Rektorate müssen z.B. bei allen Fragen an die Beschlüsse der Senate gebunden sein, Dekanate an die Beschlüsse der Fakultätsräte, die Leitung eines Rechenzentrums an das entsprechende Entscheidungsgremium.

Es ist zu begrüßen, dass künftig nicht-öffentliche Hochschulen die gleichen Qualitäts- und Demokratiestandards einhalten sollen wie alle anderen Hochschulen auch. Weiterhin tragen die Änderungen beim Hochschulrat der Kritik zu einseitiger Besetzung Rechnung, lösen aber das Problem nicht, dass die Hochschulräte nur beratend sein sollten.



https://pads.zapf.in/Wise24_Mainz_AK_NRW_Hochschulgesetz

Zusammenfassung/Ausblick

Erarbeiteter Reso-Entwurf (im Endplenum nicht drangekommen): https://zapf.wiki/images/9/90/NRW-Hochschulgesetz_Internationalismus%2C_Allgemeinwohl_und_Entwicklung_statt_Geopolitik%2C_Arbeitgeberorientierung_und_Restriktionen_.pdf



Bitte überlege vorher, ob der AK vielleicht in eine bereits existierende Kategorie einordbar ist (im Kategorienbaum unter Inhalte). Falls nicht kann die Sonstige Kategorie verwendet werden ([1]).