ZiP Wiederholungsmöglichkeiten in PO's
Protokoll: 17.05.2011
Beginn: 18:10
Ende: 20:09
Protokoll: Fips
Anwesend:
{Zettel hat Tobi}
Begrüßung und Verfahren
Begrüßung, Sammeln der derzeitigen Verfahren an den anwesenden Hochschulen.
Zur Übersicht der verschiedenen Verfahren im Rahmen von Prüfungen und Wiederholungen an verschiedenen Unis gesammelt, ebso soll gesammelt werden, welche Module bzw. Noten in die Endnote des Bachelors eingehen sollen und welche gegebenenfalls gestrichen werden können.
Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten
Düsseldorf
Zwei Wiederholungsmöglichkeiten, auf Antrag gibt es noch einmal im Studium eine dritte Möglichkeit. Schriftlich oder mündlich ist nicht festgelegt.
In Düsseldorf gab es früher für die ersten Prüfungen weniger Versuche.
FU Berlin
Es gab eine Malusregelung, diese ist aber ausgesetzt. Daher gibt es derzeit beliebig viele Wiederholungsmöglichkeiten.
Was ist eine Malusregelung? Man hat für die Prüfungen einen “Pool” von Versuchen, bspw. 6 oder 8 Versuche. Diese können - wie ein Konto - über das Studium auf beliebige Prüfungen aufgebraucht werden.
Frankfurt am Main
Regelung bis vor kurzem: wenn eine Prüfung zur Regelzeit abgelegt wurde, war sie ein “Freischuss”. Darüber hinaus konnte man eine Prüfung einmal wiederholen. Zwei weitere Prüfungen pro Studium können dann ein zweites Mal wiederholt werden. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit einer dritten Wiederholung in einer mündlichen Prüfung als allerletztes Mittel - diese Prüfung konnte aber nurnoch mit 4,0 bestanden werden.
Jetzt: Es gibt immernoch die Freischuss-Regelung. Darüber hinaus darf man jede Prüfung bis zu zweimal wiederholen.
Leipzig
Jede Prüfung darf einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung gibt es auf formellen Antrag, der quasi immer gewährt wird. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.
Hamburg
Hamburg hat derzeit keine gültige Prüfungsordnung.
Es gab in Hamburg Referenzsemester für Prüfungen. Man durfte die Regelprüfung einmal wiederholen, darüber hinaus das Modul ein weiteres Mal. Wenn das vorgesehene Modul nicht im vorgesehenen Semester gehört und die Prüfung gemacht wurde, wurde dieser Versuch als durchgefallen gewertet. Dies ergibt <math>2 \times 2 = 4</math> Wiederholungsmöglichkeiten.
Cottbus
Es gibt maximal zwei Wiederholungen, also maximal drei Prüfungen. Es ist generell nicht festgelegt ob die Prüfungen schriftlich oder mündlich gemacht werden muss.
Bonn
Bis zu 5 Fehlversuche (wobei ein Fehlversuch immer 2 Klausuren sind, vgl. Abschnitt Notenverbesserungen) pro Modul kann man haben.
Danach kommt man in einen anderen Prüfungsmodus in der man jedes Modul maximal einmal wiederholen darf. Erst wenn man ein Modul ein zweites Mal nicht besteht in diesem anderen Prüfungsmodus, wird man exmatrikuliert.
Jedoch: wenn man die erste Klausur geschrieben hat, wird man zu allen folgenden angebotenen Klausuren automatisch angemeldet und muss teilnehmen.
Rostock
Derzeit geltende Regelung: der erste angebotene Termin ist ein Freiversuch. Wenn diese Prüfung bestanden wird, kann man innerhalb eines Semesters eine Verbesserung machen. Wenn man durchgefallen ist, muss man innerhalb eines Semesters den “Regelversuch” (nicht-mehr-Freiversuch) durchführen und auf Antrag auf eine dritte Wiederholung - wird in 90% der Fälle bewilligt - bekommt man eine zweite Wiederholung, hat also drei Prüfungsmöglichkeiten. Es ist jedoch auf maximal zwei Semester nach der Regelprüfung terminlich begrenzt.
Wahrscheinlich wird es in der neuen Regelung von 4 auf maximal 3 Versuche pro Prüfung gehen und und kein Verbesserungsversuch mehr geben.
Karlsruhe
Benotete Klausuren kann man maximal einmal wiederholen. Fällt man durch diese durch, kann man noch eine mündliche Wiederholung mit einer 4,0-Prüfung machen. Wenn diese Prüfung nicht besteht, kann man eine Annulierung beantragen, damit wird der gesamte Prüfungsvorgang annuliert und kann nochmal von vorne beginnen. Diese Annulierung kann man maximal zweimal beantragen. Sollte man auch da durchfallen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit eine weitere Annulierung beantragen, das ist aber noch nie vorgekommen. Mündliche Prüfungen kann man maximal zweimal wiederholen. Danach kann man maximal zweimal eine Annulierung beantragen, analog oben.
Kiel
Jede Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Für eine dritte Wiederholung muss man einen Härtefallantrag stellen. Dieser wird aber nur in Sonderfällen genehmigt. Alle Prüfungen werden schriftlich gehalten.
Außerdem gab es ein “Folgenloses Nichterscheinen bei Erstversuch” - wenn man sich von einer angemeldeten Prüfung nicht abgemeldet hat wurde das bei ersten Versuch nicht als Fehlversuch gewertet. Abmeldungen konnten bis maximal 2 Wochen vor der Prüfung stattfinden. Dies gibt es jetzt aber gar nicht mehr, jetzt muss man sich immer Krankheit bescheinigen lassen o.Ä., wenn man sich nicht 2 Wochen vorher abgemeldet hat.
Augsburg
Hat keine Regelung, man kann jede Prüfung so oft machen wie man will. Es gibt jedoch eine Orientierungsprüfung (vgl. Zusätzliche Beschränkungen)
Münster
Es gibt es zwei Wiederholungsmöglichkeiten. Dies gilt für Modulabschlussprüfungen und für die Zulassungsprüfungen für die Modulabschlussprüfung. Härtefallantrag gibt es wohl nicht. Es gibt zudem eine Fristregelung, man muss alle Versuche “hintereinander weg” machen. Es wird momentan überlegt, ob man einen dritten Wiederholungsversuch gestatten soll.
HU Berlin
Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden. Es gibt einen dritten, mündlichen Versuch. Fällt man hier durch, ist man exmatrikuliert.
Es findet eine berlininterne Diskussion darüber statt, da FU und HU ihre Ordnungen innerhalb Berlins vereinheitlichen sollen.
Göttingen
Es wird vom prüfungsausrichtenden Fach ausgehend unterschieden. In Physik darf man drei mal eine Prüfung wiederholen, in Mathe nur zwei mal.
Notenverbesserungsmöglichkeiten
Düsseldorf
Tobi fragen
FU Berlin
- keine Angabe -
Frankfurt am Main
Notenverbesserungen gab es: zwei mal im Studium konnte man vier Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Prüfung auf Wunsch wiederholen.
Notenverbesserungen gibt es nicht mehr weil es eine 3 aus 4 Regelung gibt, d.h.: aus vier Prüfungen (bspw. Theo I - IV) werden nur drei gewertet - die schlechteste Note entfällt.
Leipzig
- keine Angabe -
Hamburg
- keine Angabe -
Cottbus
- keine Angabe -
Bonn
Hauptklausur und Nachklausur können immer geschrieben werden. Die bessere Note zählt. Erst wenn beide Prüfungen nicht bestanden sind, gilt das als Fehlversuch.
Rostock
Die erste Klausur in der Regelzeit zählt als Freiversuch und kann durch die nachfolgende Klausur verbessert werden. Derzeit wird noch diskutiert: die Hochschuldozenten sehen Prüfungsverbesserungen als Schwachsinn und für höheren Workload sorgend ab. “Man hätte im Leben ja auch nur einen Versuch.”
Die Fachschaft möchte lieber einen Freiversuch als eine Streichung einer schlechten Note.
Karlsruhe
- keine Angabe -
Kiel
- keine Angabe -
Augsburg
- keine Angabe -
Münster
Wenn man die “Regelzeitklausur” besteht darf man eine Notenverbesserung beim nächsten Klausurtermin machen (die Regelung wurde jedoch mehrfach revidiert und neu eingeführt...).
HU Berlin
Für Erstsemester gilt: der Haupttermin und die Nachschreibklausur der ersten drei Klausuren (Ex, Theo, Mathe) darf immer mitgeschrieben werden - die bessere Note gilt.
Göttingen
Es wird vom prüfungsausrichtenden Fach ausgehend unterschieden. In Physik gilt: ist die Klausur beim 1. Versuch bestanden (es ist freigestellt wann der 1. Versuch stattfindet), dann darf man die Klausur beim nächsten Termin verbessern. In Mathe hat man keine Verbesserungsmöglichkeit.
Eingebrachte Noten
Düsseldorf
Tobi fragen
FU Berlin
- keine Angabe -
Frankfurt am Main
- keine Angabe -
Leipzig
In Leipzig geht einfach Alles ein.
Hamburg
- Mathe: von vier gehen die Besten zwei ein
- Ex: von Ex1 und Ex2 geht die bessere ein, alle weiteren gehen ganz ein (Angabe nicht ganz sicher)
- Theo: alle gehen ein, es wird so geändert, dass in Zukunft nur noch zwei von drei eingehen
- Praktika: das F-Praktikum geht in die Bachelornote ein, in Zukunft werden aber Praktika nicht mehr benotet sein
- Nebenfach: geht komplett benotet ein
- Proseminar: geht ein bisschen ein
- Zusätzlich: zwei benotete, mündliche Abschlussprüfungen über alle Theo- und Ex-Module
Cottbus
Jedes Modul wird benotet.
Es geht in die Bachelornote aber nur ein: Alle Theo- und Ex-Module, Mathe und Wahlpflicht. Das Praktikum und alles Andere geht nicht ein.
Bonn
Alle Module benotet, alles geht in die Bachelornote. Nur das Modul EDV für Physiker zählt nicht.
Die zwei global schlechtesten Noten zählen nicht in die Bachelornote. Es stehen aber alle Noten auf dem Zeugnis.
Rostock
Jetzige Regelung: Alles zählt.
Bald: unbenotete Module sollen möglich sein und es soll Notenstreichungen geben. Die Studenten sind aber gehen das Streichen von Noten.
Karlsruhe
- Semester 1-3: die Besseren zwei aus den drei Prüfungen je Semester gehen ein.
- Semester 3-6: werden gesammelt mündlich geprüft. Als Voraussetzung braucht man jedes Semester eine Scheinklausur die man beliebig oft schreiben kann, analog zum Diplom-Schein-System.
Es gibt viele unbenotete Module.
Kiel
Ex 1 geht nur zu 50% ein. Von allen 6 Ex-Modulen gehen nur die 5 Besten ein. Von den Theo-Modulen gehen 3 von 4 ein, in Mathe 2 von 3. Zudem geht das Anfängerpraktikum und das Nebenfach benotet ein, alles Andere nicht.
Es gab die Überlegung die Praktika nicht zu bewerten, die Studis wollten das aber nicht weils da immer suppi Noten gab.
Augsburg
Alles bis auf Seminarsachen zählt in die Note.
Münster
In den ersten drei Semester gelten von den drei Physik-Prüfungen die zwei Besten. (Info aber nicht sicher)
AP ist nicht mehr benotet.
HU Berlin
- keine Angabe -
Göttingen
Man kann Credits auf unbenotet ändern lassen (Noten streichen): zweimal für Mathe, einmal für Ex, einmal für Theo.
Zusätzliche Beschränkungen
Erklärung was das ist
Frankfurt am Main
Als zusätzliche Beschränkung muss man in den ersten zwei Semestern diese CP machen, die man im Ersten gemacht haben muss. Wenn man dies nicht schafft, muss man zur Prüfungsamt.
Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augšburg).
Hamburg
Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augšburg).
Cottbus
Es gibt eine mindest-CP-Grenze nach 3 Semestern - wenn man diese reisst, muss man einen Plan mit dem Prüfungsamt ausarbeiten. Im nächsten Semester ist die Grenze etwa 10 CP höher und dann muss man vor dem Prüfungsausschuss einbringen, weshalb die Dinge nicht erreicht wurden.
Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augšburg).
Karlsruhe
Im Diplom gab/gibt es eine “Blockregelung”. Bis zum 8. Semester durfte man Prüfungen vorziehen. Wenn man nach dem 8. Semester die Prüfungen machte, muss man diese innerhalb von 4 Wochen machen.
Im Bachelor gibt es eine Orientierungsprüfung (vgl. Augšburg)
Kiel
Wenn man nach 9 Semestern nicht 120 CP der 180 CP für den Bachelor hat wir man zu einer Zwangsstudienberatung verpflichet. In der Zwangsberatung wird festgelegt, bis wann man fertig sein muss. Eine genaue Fristvorgabe gibt es nicht.
Augsburg
Es gibt eine Orientierungsprüfung, die man bis zum 2 Semester, maximal zum 3. Semester gemacht haben muss:
Man muss aus Physik 1 & 2, Ana 1 & 2 und mathematische Konzepte 1 & 2 jeweils (pro Fach) einen Schein gemacht haben. Wenn man die drei Scheinen bis zum 3. Semester nicht hat, wird man zwangsexmatrikuliert. Dem Härtefallantrag hierzu wird üblicherweise nicht stattgegeben.
Münster
Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augšburg).
Verlaufsprotokoll zum Resulutionsvorschlag
Generell hat nur FFM nur zwei Versuche, alle anderen haben drei, Rostock, Hamburg, Göttingen haben vier. Noch mehr: Karlsruhe, Bonn.
Es soll versucht werden sich auf eine einheitliche Regelung zu verständigen. Dafür ist es notwendig, dass man sich auf eine maximale Wiederholungsmöglichkeitenzahl einigt.
Münster und Hamburg sprechen sich tendentiell für unendlich viele Möglichkeiten aus. Hamburg ist mindestens für vier Prüfungen.
Frankfurt schlägt vor, schon eine maximale Anzahl der Wiederholungen zu setzen damit ein gewisser Rahmen zum “zeitnah” studieren entsteht.
Es gibt zwei Möglichkeiten: Notenverbesserung und Streichergebnisse. Streichergebnisse haben den Nachteil, dass man “den Kram” nicht nochmal lernt und dann ggf. besser kann - aber bei Notenverbesserungen eben schon.
Augšburg bringt ein, dass sie zwar unendlich viel wiederholen dürfen, aber dann eben ggf. mit der 3,7 leben müssen, von daher also auch der Druck da ist.
Hamburg wirft ein, dass es ziemlich viele benotete Module gibt und man die Module, die einen nicht interessieren ja dann sowieso nicht besser macht als “4,0”.
FUB wirft ein, dass unendlich viele Versuche den Profs. etwas schlecht zu verkaufen ist und spricht sich für vier Versuche aus. Insbesondere ist eine Möglichkeit zur Schiebung des Zeitpunkts wichtig.
Kiel wirft ein, dass alle Studierende Individuen sind und es auch Studierende gibt, die den Druck brauchen.
FUB spricht sich dafür aus, dass vier die Untergrenze sein sollte, generell aber den Studierenden überlassen werden soll, wieviele Versuche sie wahrnehmen. Problematisch ist hierbei das “verkaufen der Anzahl der Prüfungen an die Profs”, will aber gerne, dass in der Resulution dies erstmal unbeachtet bleibt, um eben eine Forderung abzustecken.
Augsburg II berichtet, dass <math>\frac{3}{4}</math> seines Semesters an der Orientierungsprüfung gescheitert sind. Spricht sich dafür aus, das daher nicht zu hart zu machen, generell aber eine “Schwelle” einzubauen.
Rostock wirft zum Beitrag von Hamburg ein, dass es gewisse Grundlagen gibt, die man ja dann doch verstanden haben sollte und daher gewisse Sachen wichtig sind und nicht gestrichen werden können sollten.
Frankfurt sagt, dass es schwierig ist, wenn man unendlich viele Versuche hat und damit den Studierenden nicht unbedingt einen Gefallen tut, weil man die, die man anstupsen muss dann verliert.
Frankfurt schlägt weiterhin vor die Tafel als ordnendes Mittel einzusetzen. Wir erstellen also ein Tafelbild.
Frankfurt II schlägt Weiche Grenze nach x Versuchen damit man ``mal jemanden anspricht.
Düsseldorf schlägt für ein Korrektiv vor, dass man ein Gespräch mit einer beratenden Stelle machen muss.
Berlin hat noch das Mittel der Zwangsberatung: Man bekommt einen Plan aufs Auge gedrückt.
FUB stellt die Frage, ob wir einen Mindeststandard entwerfen wollen oder die ’’ideale Prüfungsordnung``.
Karlsruhe findet es nicht sinnvoll, konkrete Zahlen in die Resulution zu packen, da dafür alles zu heterogen ist.
Hamburg stellt die Frage warum wir überhaupt fordern, dass Studierende zeitnah studieren sollen. Eine Versuchsregelung verhindert nicht, dass jemand im 11. Semester noch die Ex-3-Prüfung macht. Problematisch bei Mindeststandards ist außerdem, dass Mindeststandards ein Problem bei Verhandlungen für ’’mehr`` sind.
Zeitnah studieren ist auch eine Hilfe für Studierende, nicht automatisch nur ein ’’Kurzstudieren um der Uni Geld zu sparen``.
Kiel weist darauf hin, dass Prüfungen auch durchaus dazu dienen, den Stoff zu rekapitulieren.
Bonn findet Zwangsstudienberatung generell gut. Zudem bringen Wiederholungen eigentlich mehr Stress, da in Bonn für jede Wiederholung auch wieder 50% aller Übungszettel fällig werden. Wenn man durchfällt, wird man automatisch zur Klausur im Folgejahr angemeldet und ist dann in einer Zeitschiene drin.
Frankfurt weist nochmal darauf hin, dass ein Anstupsen für einige Studierende notwendig ist aber nicht für eine maximale Anzahl an Wiederholungen ist. Zudem ist Frankfurt sowohl für einen Mindeststandard als auch für eine ’’ideale Studienordung’’.
Leipzig stimmt dem Anschupsen zu und bringt als Beispiel ein Abschlusskoloquium für ein Praktikum.
Tobi weist auf die Zeit hin (19:52 Uhr) und fragt ob noch Interesse besteht, weiter zu arbeiten - dies würde weit mehr als die verbleibenden 8 Minuten dauern. Es wird entschieden, noch eine Viertelstunde zu machen und zusätzlich in den Backup-AK-Slot zu gehen.
HUB fragt, warum Studierende überhaupt in den Druck gelangen und bringt Mentoring ins Spiel - als Alternative zu den Zwangsberatungen und damit man die Studierenden “früher abholt” und sanfter unter Druck setzt.
Rostock findet, dass man mit Mentoring nicht die richtigen Leute erreicht.
Münster findet Zwangsberatung eine gute Idee und fragt, wer die Studienberatung macht. Wenn es jemand aus dem Fachbereich ist, ist es personell schwierig, wenn es die zentrale Studienberatung ist, ist die Beratung nicht so nah am Fach.
In Kiel macht die Zwangsberatung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
In der HUB muss man nach zwei Semestern über der Regelstudienzeit zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und es gibt einen Plan zum Weiterstudieren. Es gibt die Drohung der Exmatrikulation, diese wurde aber noch nie durchgeführt.
Augsburg hat ein inoffizielles Bonuspunkteprogramm, dass jeder Prof für sich selbst macht. Zudem gibt es die Regelung, dass 50% der Übungsblätter einen “Notenpunkt” besser in der Prüfung ergibt (bspw. 1,7 auf 1,3). Zudem ist Augšburg auf jeden Fall für die Ausarbeitung einer “ideale Studienordnung”.
Frankfurt schreibt “Fristen” ans Tafelbild. Und wirft ein, dass jetzt bereits eine Planung für das Verfahren im Backup-AK machen sollten.
Die Sitzung wird auf Samstag vertagt.
Sitzung am Samstag
Anwesenheitsliste Samstag: Leipzig, FUB, Cottbus, Hamburg, Frankfurt, Rostock, Augsburg
Wir lassen der Daniela ihrn Tafelbild an die Tafel kalligraphieren.
Rostock weist daraufhin, dass ein Mindeststandard eine Verhandlungsbasis ist. Diese ist dann der Ausgangspunkt und man wird davon heruntergehandelt.
Tobi stimmt dem zu und spricht sich für eine Maximalforderung aus.
Frankfurt möchte vorher klarstellen, welche Schrauben überhaupt welche Auswirkungen haben, damit - falls kein Konsens gefunden wird - für alle eine Sammlung an Argumenten vorhanden ist, die man für Verhandlungen an der Heimatuni verwenden kann.
Leipzig hält es für utopisch, eine ideale Prüfungsordnung auszuarbeiten.
FUB möchte lieber erst die Maximalstandards definieren, bevor wir diskutieren. FUB 2 will gerne anfangen.
Ausarbeitung der Effekte durch Anpassen der “Stellschrauben”
Stellschrauben sind im Tafelbild gestrichelt umrandet.
FUB spricht sich dafür aus, dass nicht ewig lang wiederholt werden können soll.
Frankfurt möchte ebenfalls nicht ewig lang wiederholen, sondern will lieber ein Anreiz für das Schaffen im Regelversuch schaffen.
Leipzig will auf jeden Fall dafür sorgen, dass die Klausuren in den dafür gedachten Semestern geschrieben werden, da diese ja aufeinander aufbauen.
“Belohnung für Antreten im Regelfall” und “Kein Zwang für Antreten im Regelfall” sowie keine Zwangsexmatrikulation kommen an die Tafel.
FUB findet das Belohnen im Regelfall weiter zu fassen. Frankfurt schlägt vor, “Regelfall” in “zeitnah” zu ändern.
Augsburg findet, dass insbesondere im ersten Semester mehr Druck als nur ein Belohnungssystem zu machen. Insbesondere
Hamburg möchte auch keine Belohnung für den zeitnahen Erstversuch, damit gar kein Zwang entsteht.
Münster möchte auch den ökonomischen Rahmen einbringen, da schnell fertige Studierende billiger sind.
Ohne Gegenrede wird angenommen, dass Markus erstmal das bereits bilateral zwischen ihm und Daniela ausgearbeitete Idealkonzept vorstellt und anschreibt und wir anhand dieses Vorschlags diskutieren.
Als Notenverbesserung soll es immer möglich sein, beim direkt darauf folgenden Versuch die Klausur ein zweites Mal mitzuschreiben um die Note zu verbessern. Dies soll verhindern, dass im 10. Semester nochmal Ex1 geschrieben wird. Notenverbesserungen sollen nicht im Zeugnis auftauchen (also nur die bessere Note wird sichtbar).
Damit die Fächer die dem jeweiligen Studierenden nicht liegen auf die Note eingehen, soll es in begrenztem Rahmen möglich sein, einzelne Ergebnisse zu streichen. Die gestrichenen Noten sollen im Zeugnis stehen, aber nicht in die Endnote eingehen.
Es soll eine unbegrenzte Anzahl von Wiederholungen geben. Damit können die Studierenden selbst entscheiden, ob das Studium das Richtige für sich ist. Es soll jedoch nach einer gewissen Anzahl von Wiederholungen ein verpflichtendes freundliches Gespräch mit einem Professor (Studiendekan, Vors. d. Prüfungsausschusses, o.Ä.) zu führen. Weiterhin soll ein Mentoring gewährleisten, dass generell eine Regelstudienzeit eingehalten werden kann und die unendlichen Wiederholungen nicht zu einer unendlichen Studienzeit führen.
Anna (Münster) möchte die Blöcke einzeln besprechen. Diese sind “Notendruck, Streichen, Notenverbesserung” und “Fristen, Aufschieben, Wiederholungen, Einhalt Regelstudienzeit”.
Markus (FUB) macht sich ein Bier auf.
Anna will die Notenverbesserung nur wenn man die Klausur beim erstmöglichen Termin besteht.
Esther (Hamburg) weist daraufhin, dass erstmöglicher Termin nicht klar definiert ist. Beispielsweise wenn eine Zulassung später geschafft wird oder die Termine durch Teilzeitstudium, Studieren mit Kind, etc. verschoben sind
Johannes (Rostock) erzählt, dass in Rostock der erstmögliche Termin durch den Regelstudienplan definiert wird.
Notenverbesserung 1) erstmöglicher Termin a) Regelstudienzeit b) erstmaliger Besuch (Teilzeit, Zulassung nicht geschafft) 2) immer
Jay-<math>\pi</math> (FUB) setzt sich dafür ein, dass das erstmalige Bestehen den Zeitpunkt definiert und nicht der Regelstudienplan.
Daniela (Frankfurt) schlägt vor, “Regelstudienzeit” zu definieren wie es in FFM in der Ordnung steht: “erstmalig zum im Studienverlaufsplan vorgesehenen Termin”. Weiterhin möchte sie, dass sich im Idealbild eine Möglichkeit findet, die Klausuren später schreiben zu können. Damit soll möglich sein, dass ein selbstverantwortlicher Studienverlauf gemacht werden kann.
Weiterhin Daniela: Im Modus “Prüfungen beliebig oft wiederholen” kann es zu einem Punkt kommen, dass man eine geschriebene Klausur lieber durchstreicht, als sie abzugeben. Um dies zu verhindern sollte der Modus “immer” präferiert werden.
Danny () spricht sich dafür aus, dass durch die Streichregelung schon eine Möglichkeit zum nicht-einbringen besteht und deswegen auch eine schlechte Prüfung okay ist.
Markus ist gegen die Notenverbesserungsmöglichkeit lediglich in der Regelstudienzeit, weil dies Teilzeit-, etc.-Studierende benachteiligt. Er bringt dazu das Stichwort “individueller Studienverlaufsplan” in die Diskussion.
Benni (Cottbus) spricht sich dafür aus, den “ersten Versuch” in einem individuellen Stuienverlaufsplan zu definieren und daran nur eine einmalige
Anna (Münster) bringt ein, dass nach ihre Verständnis Physik nur als Vollzeitstudium möglich ist. Für sie sind Studierende mit Familie, Teilzeitstudierende, etc. Härtefälle, die durch gesonderte Möglichkeiten beachtet werden sollten. Zudem würden die Leute, die im ersten Semester fleissig sind benachteiligt und deswegen sei eine Notenverbesserung zu jedem Zeitpunkt des Erstschreibens für diese Unfair.
Rike (Rostock) will unbedingt die Reihenfolge der Module einhalten und spricht sich gegen die weite Aufschiebungsmöglichkeit der Prüfungen aus. Familie etc. ebenfalls Härtefälle
Esther weist auf den Problemfall hin, dass der Regelstudienfall nicht mehr einhaltbar ist, sobald man durch eine Prüfung gefallen ist. In diesem Fall ist nämlich die Regelstudienzeit nicht mehr erreichbar, wenn man die Modulreihenfolge - sinnvollerweise - einhält. Ebenso habe es nichts mit Fleiß zu tun, in welcher Reihenfolge man die Vorlesungen hört. Weiterhin würde die Möglichkeit der Notenverbesserung nicht den Stress reduzieren. Eine Ideale Prüfungsordnung kann für ein lockeres Studium entworfen werden.
Sebi (Augsburg) möchte den Regelstudienplan für die ersten zwei Semester sehr verbindlich festschreiben. Für spätere Semester könnte man den Plan lockerer machen. Im Fall des Durchfallens und anschließenden Hörens der Folgevorlesung nach Bestehen der wiederholten Vorlesung soll der Versuch für die Folgevorlesung als “in Regelstudienzeit” gelten. Wenn die Vorlesungen getauscht oder später absolviert werden, soll darauf geachtet werden, dass trotzdem 30CP im Semester gemacht werden. Ein begonnenes Fach soll durchgezogen werden (mit Hilfe von Einschreiben in Online-Systeme, etc.)
Daniela schlägt eine spezielle Teilzeitstudiumsregel für Teilzeitstudierende vor. Weiterhin soll es möglich sein, seinen persönlichen Studienplan in einem Gespräch vorzustellen und damit eine Freiheit zu generieren, auf seine eigene Art zu studieren. Außerdem soll vielleicht für die Erstsemester der Plan noch recht fordernd sein und mit höheren Semestern lockerer werden. Ein Aufschieben der Prüfungen ist immer unfair: jemand der eine Prüfung später macht ist üblicherweise besser als der, der die Prüfungen am Anfang macht. Ein Studienplan soll darüber hinweghelfen - wenn sich jemand selbst so einschätzt, dass er/sie es so kann, ist das hingegen wieder fairer.
Markus spricht sich auch stark dafür aus, eine Möglichkeit für einen persönlich-individuellen Studienplan zu schaffen. Um die Problematik der Verschiebung durch Durchfallen in einer Prüfung und Verschiebung der Anschlussmodule zu lösen schlägt er vor, einen global guten Stundenplan zu erstellen, damit die Probleme dadurch gelöst werden.
Jay-<math>\pi</math> fragt, wann man einen individuellen Studienverlaufsplan erstellen und einreichen darf und ob und wenn ja wann man ihn ändern darf. Ebenso müssten insbesondere die ersten zwei Semester einen besonderen Schutz genießen, dass gerade am Anfang die Leistung noch nicht so stark bewertet werden soll.
Markus bringt ein, dass zur Rückmeldung für die Studierenden in den ersten Semestern Klausuren geschrieben werden, die bestanden werden müssen, aber nicht eingehen. Ebenso weist er auf das Problem hin: beim ersten angetretenen Versuch - wann ist der Wiederholungsversuch?
Fips weist darauf hin, dass die Reihenfolge der Module im Hören wichtiger ist als bei den Prüfungen.
Danny möchte die Diskussion zu einer Abstimmung führen.
Anna will Krankheit als nicht angetreten behandeln. Aber es soll auch weder ein Nachteil durch die Krankheit noch ein Vorteil durch Ausnutzen des Mittels entstehen. Zur Reihenfolgeproblematik: die Erstellung des Stundenplans sollte aus der Diskussion herausgehalten werden.
Johannes (Rostock) weist darauf hin, dass - selbst für die Ideale Ordnung - bei aller Zustimmung bei dem Punkt “individueller Studienplan” der Verwaltungsaufwand extrem groß werden kann. Vorgegebene Reihenfolge ist nicht willkürlich und sollte schon einigermaßen eingehalten werden.
Tobi ergänzt, dass bspw. vorbereitende Mathekurse vor den Kursen gehört werden sollen, auf die sie vorbereiten.
Rike will eine Möglichkeit einführen, um zu testen ob ein Studierender wirklich studiert oder “nur die Vorteile ausnutzt”.
Ester möchte nicht viele verschiedene klausulierte Härtefälle in der Prüfungsordnung aufzunehmen. Darüber hinaus spricht sie sich sehr stark dafür aus, dass man Prüfungen zu beliebigem Zeitpunkt absolviert werden kann.
Benni weist darauf hin, dass einem Missbrauch der “individueller Studienplan”-Regelung durch die Genehmigung durch eine Person einen Riegel vorzuschieben. Ebenso kann dadurch die Abhängigkeitsproblematik, die von Tobi eingebracht wurde, dadurch gelöst werden.
Daniela bringt ihre Begeisterung über die “individueller Studienplan” zum Ausdruck. Da als Standard der normale Plan ist, wird auch der Standardplan berücksichtigt. Abhängigkeitsproblematik kann durch Setzen von Voraussetzungskursen gelöst werden. Wenn die Möglichkeit der Notenverbesserung an den erstmöglichen Temrin im Studienverlaufsplan gekoppelt ist, verlieren alle, die durch die erste Klausur durchgefallen sind diese und im schlimmsten Fall sogar alle Möglichkeiten zur Notenverbesserung. Um dies zu verhindern sollte man diesen Termin auf das erstmalige Besuchen der Vorlesung ausrichten, dies aber über eine Frist mit einem Gespräch oder Beratung koppeln. Außerdem brauchts eine Motivation gegen ein Bummeln aus Angst.
Jay-<math>\pi</math> glaubt, dass es kein großer Verwaltungsaufwand ist, einen individuellen Studienplan einzuführen. Diese Studienpläne sind ja üblicherweise sehr selbstähnlich und deswegen leicht zu verstehen und zu genehmigen. Weiterhin schlägt er eine Regelung zur Lösung der Krankheitsproblematik vor: das Bestehen an der ersten Klausur soll einen Freiversuch für dieses Modul geben. Diesen kann ich zu einem beliebigen Zeitpunkt später einlösen. Wenn man krank wird, soll das Bestehen der Nachklausur als Erstbestehen gelten und den Freiversuch bringen.
Markus hat ganz viele Sachen: 1. er weist auf die fortschreitende Zeit hin und die bisher eher geringe Ergebnisvorhandenheit. <math>\rightarrow</math> er möchte den Punkt beenden 2. sollten wir uns überlegen wie lange wir noch machen. Er schlägt noch eine weitere halbe Stunde vor 3. Vorschlag einer Redezeitbegrenzung 4. Parkstudenten: tun der Uni eigentlich nicht weh, weil die Uni ja sogar Geld bekommen. Missbrauch ist auch nicht ausschließbar, wer will bekommt auch eine entsprechende Krankschreibung 5. Vorschlag: Haupt- und Nachschreibeklausur als ein “Block” auffassen, sodass nur der Block die Voraussetzungen für Freiversuch schafft.
Abstimmung: Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten wird einstimmig angenommen.
Anschließend wurde die RendnerInnenliste geschlossen.
Anna möchte zu Bedenken bringen, dass diese Regelung an die Professoren weitergegeben werden muss und dies bei den vielen Freiheiten problematisch sein könnte. Sie vergleicht die Ordnung mit ihren Möglichkeiten und Schlupflöchern mit einem Basar.
Danny weist darauf hin, dass Professoren keine Lust haben, eine Nachschreibeklausur nur zur Notenverbesserung zu kreieren falls bspw. alle bestanden haben.
Ester weist darauf hin, dass wir 1,5 Stunden über Notenverbesserung diskutieren und wir auf wahrscheinlich keinen gemeinsamen Punkt kommen werden. Sie möchte sehr wenige Prüfungen, die nicht Druckabbau durch unendlich viele Versuche wird nicht den Notendruck abbauen. Sie plädiert dafür, den Notendruck selbst abzubauen. Für eine ideale Prüfungsordnung sollte die Verklickerbarkeit zu den Profs nicht berücksichtigt werden soll.
Benni befürwortet das gesamtheitliche Lernen was durch das Zusammenlegen der Prüfungen auf das Ende des Studiums ermöglicht wird. Beim individuellen Studienplan kann bei Neuerstellen des selbigen ja auf die Studierenden eingegenagen werden und damit ein Mentoring/Gespräche ermöglicht werden.
Daniela Klausuren am Ende Ebenfalls muss diese Ideale Vorstellung losgelöst davon betrachtet
Jay-<math>\pi</math>: die Vergleichbarkeit ist ja gegeben dadurch, dass alle frei sind. Wenn es keine Nachklausur gibt, kann man den Verbesserungsversuch einfach auf die nächst folgende Klausur verschoben wird.
Anna weist darauf hin, dass der Punkt Streichen noch nicht berücksichtigt ist.
Diskussion wie wir weitermachen können. Recht kontrovers. Recht viele technische Details. Sehr viele technische Details.
Generell zeichnet sich ein Konsens zu einem zwischen-ZaPF-AK ab.
Meinungsbild
Unendlich Versuche ja/nein 10/0/4 Notenverbesserung generell ja/nein 14/0/0 Notenverbesserung: einmal / mehrfach 12/1/1 Zeitpunkt Notenverbesserung: jederzeit später / erstmöglicher Termin 4/8/2 Immer Notenverbesserung / Beschränkte Notenverbesserung 4/9/1 Individueller Studienverlaufsplan ja/nein 13/0/1 Notenverbesserung / unbenotete Klausuren 4/2/8 Streichung unbenoteter Klausuren ja/nein 5/5/4
Vorstellung im Endplenum: Daniela, Markus und Tobi
Zwischen ZaPF-AK-Verantwortliche(r) für die Mailingliste: Jörg - behrmann@physik.fu-berlin.de
Umbenennen in AK Prüfungsordnung