ZiP Wiederholungsmöglichkeiten in PO's

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AK Wiederholungsmöglichkeiten im Rahmen von Prüfungsordnungen

Protokoll vom 17.05. und 19.05.2012
Beginn: 18:10 / 17:12 Uhr
Ende: 20:09 / 20:15 Uhr
Redeleitung: Tobi (Uni Dresden)
Protokoll: Fips (Uni Frankfurt), Daniela (Uni Frankfurt), Jay-<math>\pi</math> (FU Berlin)
Anwesende:
Zettel hat Tobi! - \textbf{19.05.2012}: Uni Leipzig, FU Berlin, BTU Cottbus, Uni Hamburg, Uni Frankfurt, Uni Rostock, Uni Augsburg

Begrüßung und Verfahren

Begrüßung, Sammeln der derzeitigen Verfahren an den anwesenden Hochschulen.

Zur Übersicht der verschiedenen Verfahren im Rahmen von Prüfungen und Wiederholungen an verschiedenen Unis gesammelt, ebenso soll gesammelt werden, welche Module bzw. Noten in die Endnote des Bachelors eingehen sollen und welche gegebenenfalls gestrichen werden können.

Anzahl der Wiederholungsmöglichkeiten

Düsseldorf

Zwei Wiederholungsmöglichkeiten, auf Antrag gibt es noch einmal im Studium eine dritte Möglichkeit. Schriftlich oder mündlich ist nicht festgelegt.

In Düsseldorf gab es früher für die ersten Prüfungen weniger Versuche.

FU Berlin

Es gab eine Malusregelung, diese ist aber ausgesetzt. Daher gibt es derzeit beliebig viele Wiederholungsmöglichkeiten.

Was ist eine Malusregelung? Man hat für die Prüfungen einen “Pool” von Versuchen, bspw. 6 oder 8 Versuche. Diese können - wie ein Konto - über das Studium auf beliebige Prüfungen aufgebraucht werden.

Frankfurt am Main

Regelung bis vor Kurzem: Wenn eine Prüfung zur Regelzeit abgelegt wurde, war sie ein “Freischuss”. Darüber hinaus konnte man eine Prüfung einmal wiederholen. Zwei weitere Prüfungen pro Studium können dann ein zweites Mal wiederholt werden. Darüber hinaus gab es die Möglichkeit einer dritten Wiederholung in einer mündlichen Prüfung als allerletztes Mittel - diese Prüfung konnte aber nurnoch mit 4,0 bestanden werden.

Jetzt: Es gibt immernoch die Freischuss-Regelung. Darüber hinaus darf man jede Prüfung bis zu zweimal wiederholen.

Leipzig

Jede Prüfung darf einmal wiederholt werden. Eine weitere Wiederholung gibt es auf formellen Antrag, der quasi immer gewährt wird. Eine weitere Wiederholung ist nicht möglich.

Hamburg

Hamburg hat derzeit keine gültige Prüfungsordnung.

Es gab in Hamburg Referenzsemester für Prüfungen. Man durfte die Regelprüfung einmal wiederholen, darüber hinaus das Modul ein weiteres Mal. Wenn das vorgesehene Modul nicht im vorgesehenen Semester gehört und die Prüfung gemacht wurde, wurde dieser Versuch als durchgefallen gewertet. Dies ergibt <math>2 \times 2 = 4</math> Wiederholungsmöglichkeiten.

Cottbus

Es gibt maximal zwei Wiederholungen, also maximal drei Prüfungen. Es ist generell nicht festgelegt, ob die Prüfungen schriftlich oder mündlich gemacht werden müssen.

Bonn

Bis zu 5 Fehlversuche (wobei ein Fehlversuch immer 2 Klausuren sind, vgl. Abschnitt Notenverbesserungen) pro Modul kann man haben.

Danach kommt man in einen anderen Prüfungsmodus, in dem man jedes Modul maximal einmal wiederholen darf. Erst wenn man ein Modul ein zweites Mal nicht in diesem anderen Prüfungsmodus besteht, wird man exmatrikuliert.

Jedoch: wenn man die erste Klausur geschrieben hat, wird man zu allen folgenden angebotenen Klausuren automatisch angemeldet und muss teilnehmen.

Rostock

Derzeit geltende Regelung: der erste angebotene Termin ist ein Freiversuch. Wenn diese Prüfung bestanden wird, kann man innerhalb eines Semesters eine Verbesserung machen. Wenn man durchgefallen ist, muss man innerhalb eines Semesters den “Regelversuch” (nicht-mehr-Freiversuch) durchführen und bekommt auf Antrag auf eine weitere Wiederholung, welche in etwa 90% der Fälle bewilligt wird. Man hat damit also bis zu drei Prüfungsmöglichkeiten. Es ist jedoch auf maximal zwei Semester nach der Regelprüfung terminlich begrenzt.

Wahrscheinlich wird es in der neuen Regelung von 4 auf maximal 3 Versuche pro Prüfung gehen und keinen Verbesserungsversuch mehr geben.

Karlsruhe

Benotete Klausuren kann man maximal einmal wiederholen. Fällt man durch diese durch, kann man noch eine mündliche Wiederholung mit bestmöglicher Note 4,0 machen. Wer diese Prüfung nicht besteht, kann man eine Annulierung beantragen, damit wird der gesamte Prüfungsvorgang annuliert und kann nochmal von vorne beginnen. Diese Annulierung kann man maximal zweimal beantragen. Sollte man auch da durchfallen, gibt es noch eine weitere Möglichkeit eine weitere Annulierung zu beantragen, das ist aber noch nie vorgekommen. Mündliche Prüfungen kann man maximal zweimal wiederholen. Danach kann man maximal zweimal eine Annulierung beantragen, analog oben.

Kiel

Jede Prüfung kann zwei Mal wiederholt werden. Für eine dritte Wiederholung muss man einen Härtefallantrag stellen. Dieser wird aber nur in Sonderfällen genehmigt. Alle Prüfungen werden schriftlich gehalten.

Außerdem gab es ein “Folgenloses Nichterscheinen bei Erstversuch” - wenn man sich von einer angemeldeten Prüfung nicht abgemeldet hat, wurde das beim ersten Versuch nicht als Fehlversuch gewertet. Abmeldungen konnten bis maximal 2 Wochen vor der Prüfung stattfinden. Dies gibt es jetzt aber gar nicht mehr, jetzt muss man sich immer Krankheit bescheinigen lassen o.Ä., wenn man sich nicht 2 Wochen vorher abgemeldet hat.

Augsburg

Hat keine Regelung, man kann jede Prüfung so oft machen wie man will. Es gibt jedoch eine Orientierungsprüfung (vgl. Zusätzliche Beschränkungen)

Münster

Es gibt zwei Wiederholungsmöglichkeiten. Dies gilt für Modulabschlussprüfungen und für die Zulassungsprüfungen für die Modulabschlussprüfung. Härtefallantrag gibt es wohl nicht. Es gibt zudem eine Fristregelung, man muss alle Versuche “hintereinander weg” machen. Es wird momentan überlegt, ob man einen dritten Wiederholungsversuch gestatten soll.

HU Berlin

Jede Prüfung darf zweimal wiederholt werden. Es gibt einen dritten, mündlichen Versuch. Fällt man hier durch, wird man exmatrikuliert.

Es findet eine berlininterne Diskussion darüber statt, da FU und HU ihre Ordnungen innerhalb Berlins vereinheitlichen sollen.

Göttingen

Es wird vom prüfungsausrichtenden Fach ausgehend unterschieden. In Physik darf man drei mal eine Prüfung wiederholen, in Mathe nur zwei mal.

Notenverbesserungsmöglichkeiten

Düsseldorf

- keine Angabe -

FU Berlin

- keine Angabe -

Frankfurt am Main

Notenverbesserungen gab es: zwei mal im Studium konnte man vier Wochen nach Bekanntgabe der Ergebnisse eine Prüfung auf Wunsch wiederholen.

Notenverbesserungen gibt es nicht mehr weil es eine 3 aus 4 Regelung gibt, d.h.: aus vier Prüfungen (bspw. Theo I - IV) werden nur drei gewertet - die schlechteste Note entfällt.

Leipzig

- keine Angabe -

Hamburg

- keine Angabe -

Cottbus

- keine Angabe -

Bonn

Hauptklausur und Nachklausur können immer geschrieben werden. Die bessere Note zählt. Erst wenn beide Prüfungen nicht bestanden sind, gilt das als Fehlversuch.

Rostock

Die erste Klausur in der Regelzeit zählt als Freiversuch und kann durch die nachfolgende Klausur verbessert werden. Derzeit wird noch diskutiert: die Hochschuldozenten lehnen Prüfungsverbesserungen als Schwachsinn und für höheren Workload sorgend ab. “Man hätte im Leben ja auch nur einen Versuch.”

Die Fachschaft möchte lieber einen Freiversuch als eine Streichung einer schlechten Note.

Karlsruhe

- keine Angabe -

Kiel

- keine Angabe -

Augsburg

- keine Angabe -

Münster

Wenn man die “Regelzeitklausur” besteht darf man eine Notenverbesserung beim nächsten Klausurtermin machen (die Regelung wurde jedoch mehrfach revidiert und neu eingeführt...).

HU Berlin

Für Erstsemester gilt: der Haupttermin und die Nachschreibklausur der ersten drei Klausuren (Ex, Theo, Mathe) dürfen immer mitgeschrieben werden - die bessere Note gilt.

Göttingen

Es wird vom prüfungsausrichtenden Fach ausgehend unterschieden. In Physik gilt: ist die Klausur beim 1. Versuch bestanden (es ist freigestellt wann der 1. Versuch stattfindet), dann darf man die Klausur beim nächsten Termin verbessern. In Mathe hat man keine Verbesserungsmöglichkeit.

Eingebrachte Noten

Düsseldorf

- keine Angabe -

FU Berlin

- keine Angabe -

Frankfurt am Main

- keine Angabe -

Leipzig

In Leipzig geht einfach alles ein.

Hamburg

  • Mathe: von vier gehen die Besten zwei ein
  • Ex: von Ex1 und Ex2 geht die bessere ein, alle weiteren gehen ganz ein (Angabe nicht ganz sicher)
  • Theo: alle gehen ein, es wird so geändert, dass in Zukunft nur noch zwei von drei eingehen
  • Praktika: das F-Praktikum geht in die Bachelornote ein, in Zukunft werden aber Praktika nicht mehr benotet sein
  • Nebenfach: geht komplett benotet ein
  • Proseminar: geht ein bisschen ein
  • Zusätzlich: zwei benotete, mündliche Abschlussprüfungen über alle Theo- und Ex-Module

Cottbus

Jedes Modul wird benotet.

In die Bachelornote geht aber nur ein: Alle Theo- und Ex-Module, Mathe und Wahlpflicht. Das Praktikum und alles Andere geht nicht ein.

Bonn

Alle Module benotet, alles geht in die Bachelornote ein. Nur das Modul “EDV für Physiker” zählt nicht.

Die zwei global schlechtesten Noten zählen nicht in die Bachelornote. Es stehen aber alle Noten auf dem Zeugnis.

Rostock

Jetzige Regelung: Alles zählt.

Bald: unbenotete Module sollen möglich sein und es soll Notenstreichungen geben. Die Studenten sind aber gegen das Streichen von Noten.

Karlsruhe

  • Semester 1-3: die Besseren zwei aus den drei Prüfungen je Semester gehen ein.
  • Semester 3-6: werden gesammelt mündlich geprüft. Als Voraussetzung braucht man jedes Semester eine Scheinklausur, die man beliebig oft schreiben kann, analog zum Diplom-Schein-System.

Es gibt viele unbenotete Module.

Kiel

Ex 1 geht nur zu 50% ein. Von allen 6 Ex-Modulen gehen nur die 5 Besten ein. Von den Theo-Modulen gehen 3 von 4 ein, in Mathe 2 von 3. Zudem geht das Anfängerpraktikum und das Nebenfach benotet ein, alles andere nicht.

Es gab die Überlegung, die Praktika nicht zu bewerten, die Studis wollten das aber nicht, weils da immer suppi Noten gab.

Augsburg

Alles bis auf Seminarsachen zählt in die Note.

Münster

In den ersten drei Semestern gelten von den drei Physik-Prüfungen die zwei Besten. (Info aber nicht sicher)

AP ist nicht mehr benotet.

HU Berlin

- keine Angabe -

Göttingen

Man kann Credits auf unbenotet ändern lassen (Noten streichen): zweimal für Mathe, einmal für Ex, einmal für Theo.

Zusätzliche Beschränkungen

Frankfurt am Main

Als zusätzliche Beschränkung muss man in den ersten zwei Semestern die Menge an CP machen, die für das erste Semester vorgesehen sind. Wenn man dies nicht schafft, muss man zu einem verpflichtenden Studiengespräch.

Hamburg

Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augsburg).

Cottbus

Es gibt eine mindest-CP-Grenze nach 3 Semestern - wenn man diese unterschreitet, muss man einen Plan mit dem Prüfungsamt ausarbeiten. Im nächsten Semester ist die Grenze etwa 10 CP höher und dann muss man vor dem Prüfungsausschuss erklären, weshalb die Dinge nicht erreicht wurden.

Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augsburg).

Karlsruhe

Im Diplom gab/gibt es eine “Blockregelung”. Bis zum 8. Semester durfte man Prüfungen vorziehen. Wenn man nach dem 8. Semester die Prüfungen machte, muss man diese innerhalb von 4 Wochen machen.

Im Bachelor gibt es eine Orientierungsprüfung (vgl. Augsburg).

Kiel

Wenn man nach 9 Semestern nicht 120 CP der 180 CP für den Bachelor hat wir man zu einer Zwangsstudienberatung verpflichtet. In der Zwangsberatung wird festgelegt, bis wann man fertig sein muss. Eine genaue Fristvorgabe gibt es nicht.

Augsburg

Es gibt eine Orientierungsprüfung, die man bis zum 2. Semester, maximal zum 3. Semester gemacht haben muss:

Man muss aus Physik 1 & 2, Ana 1 & 2 und mathematische Konzepte 1 & 2 jeweils (pro Fach) einen Schein gemacht haben. Wenn man die drei Scheine bis zum 3. Semester nicht hat, wird man zwangsexmatrikuliert. Dem Härtefallantrag hierzu wird üblicherweise nicht stattgegeben.

Münster

Es gibt eine Orientierungsprüfung (vgl. Augsburg).

Verlaufsprotokoll zur Erarbeitung einer Idealen Prüfungsordnung

Zusammenfassung:

Generell hat nur FFM nur zwei Versuche, alle anderen haben drei, Rostock, Hamburg, Göttingen haben vier. Karlsruhe, Bonn haben noch mehr.

Es soll versucht werden, sich auf eine einheitliche Regelung zu verständigen. Dafür ist es notwendig, dass man sich auf eine maximale Wiederholungsmöglichkeitenzahl einigt.

Münster und Hamburg sprechen sich tendentiell für unendlich viele Möglichkeiten aus. Hamburg ist mindestens für vier Prüfungen.

Frankfurt schlägt vor, schon eine maximale Anzahl der Wiederholungen zu setzen damit ein gewisser Rahmen zum “zeitnah” studieren entsteht.

Es gibt zwei Möglichkeiten: Notenverbesserung und Streichergebnisse. Streichergebnisse haben den Nachteil, dass man “den Kram” nicht nochmal lernt und dann ggf. besser kann - aber bei Notenverbesserungen eben schon.

Augsburg bringt ein, dass sie zwar unendlich viel wiederholen dürfen, aber dann eben ggf. mit der 3,7 leben müssen, von daher also auch der Druck da ist.

Hamburg wirft ein, dass es ziemlich viele benotete Module gibt und man die Module, die einen nicht interessieren, ja dann sowieso nicht besser macht als “4,0”.

FUB wirft ein, dass unendlich viele Versuche den Profs. etwas schlecht zu verkaufen ist und spricht sich für vier Versuche aus. Insbesondere ist eine Möglichkeit zur Schiebung des Zeitpunkts wichtig.

Kiel wirft ein, dass alle Studierende Individuen sind und es auch Studierende gibt, die den Druck brauchen.

FUB spricht sich dafür aus, dass vier die Untergrenze sein sollte, generell aber den Studierenden überlassen werden soll, wieviele Versuche sie wahrnehmen. Problematisch ist hierbei das “Verkaufen der Anzahl der Prüfungen an die Profs”. In der finalen Fassung, soll dies erstmal unbeachtet bleiben, um eben eine Forderung abzustecken.

Augsburg berichtet, dass <math>\frac{3}{4}</math> seines Semesters an der Orientierungsprüfung gescheitert sind. Er spricht sich dafür aus, dies daher nicht zu hart zu machen, generell aber eine “Schwelle” einzubauen.

Rostock wirft zum Beitrag von Hamburg ein, dass es gewisse Grundlagen gibt, die man ja dann doch verstanden haben sollte und daher gewisse Sachen wichtig sind und nicht gestrichen werden können sollten.

Frankfurt sagt, dass es schwierig ist, wenn man unendlich viele Versuche hat und damit den Studierenden nicht unbedingt einen Gefallen tut, weil man die, die man anstupsen muss, dann verliert.

Frankfurt schlägt weiterhin vor die Tafel als ordnendes Mittel einzusetzen. Wir erstellen also ein Tafelbild.

Frankfurt schlägt “Weiche Grenze nach x Versuchen” damit man “mal jemanden anspricht” vor.

Düsseldorf schlägt ein Korrektiv vor, dass man ein Gespräch mit einer beratenden Stelle machen muss.

Berlin hat noch das Mittel der Zwangsberatung: Man bekommt einen Plan aufs Auge gedrückt.

FUB stellt die Frage, ob wir einen Mindeststandard entwerfen wollen oder die ’’ideale Prüfungsordnung``.

Karlsruhe findet es nicht sinnvoll, konkrete Zahlen in die Resulution zu packen, da dafür alles zu heterogen sei.

Hamburg stellt die Frage warum wir überhaupt fordern, dass Studierende zeitnah studieren sollen. Eine Versuchsregelung verhindert nicht, dass jemand im 11. Semester noch die Ex-3-Prüfung macht. Problematisch bei Mindeststandards ist außerdem, dass Mindeststandards ein Problem bei Verhandlungen für ’’mehr`` sind.

Zeitnah studieren ist auch eine Hilfe für Studierende, nicht automatisch nur ein ’’Kurzstudieren um der Uni Geld zu sparen``.

Kiel weist darauf hin, dass Prüfungen auch durchaus dazu dienen, den Stoff zu rekapitulieren.

Bonn findet Zwangsstudienberatung generell gut. Zudem bringen Wiederholungen eigentlich mehr Stress, da in Bonn für jede Wiederholung auch wieder 50% aller Übungszettel fällig werden. Wenn man durchfällt, wird man automatisch zur Klausur im Folgejahr angemeldet und ist dann in einer Zeitschiene drin.

Frankfurt weist nochmal darauf hin, dass ein Anstupsen für einige Studierende notwendig ist, aber dass sie nicht für eine maximale Anzahl an Wiederholungen ist. Zudem ist Frankfurt sowohl für einen Mindeststandard als auch für eine ’’ideale Studienordung’’.

Leipzig stimmt dem Anschupsen zu und bringt als Beispiel ein Abschlusskoloquium für ein Praktikum.

Tobi weist auf die Zeit hin (19:52 Uhr) und fragt ob noch Interesse besteht, weiter zu arbeiten - dies würde weit mehr als die verbleibenden 8 Minuten dauern. Es wird entschieden, noch eine Viertelstunde zu machen und zusätzlich in den Backup-AK-Slot zu gehen.

FUB fragt, warum Studierende überhaupt in den Druck gelangen und bringt Mentoring ins Spiel - als Alternative zu den Zwangsberatungen und damit man die Studierenden “früher abholt” und sanfter unter Druck setzt.

Rostock findet, dass man mit Mentoring nicht die richtigen Leute erreicht.

Münster findet Zwangsberatung eine gute Idee und fragt, wer die Studienberatung macht. Wenn es jemand aus dem Fachbereich ist, ist es personell schwierig. Wenn es die zentrale Studienberatung ist, ist die Beratung nicht so nah am Fach.

In Kiel macht die Zwangsberatung der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.

In der FUB muss man nach zwei Semestern über der Regelstudienzeit zum Vorsitzenden des Prüfungsausschusses und es gibt einen Plan zum Weiterstudieren. Es gibt die Drohung der Exmatrikulation, diese wurde aber noch nie durchgeführt.

Augsburg hat ein inoffizielles Bonuspunkteprogramm, das jeder Prof für sich selbst macht. Zudem gibt es die Regelung, dass 50% der Übungsblätter einen “Notenpunkt” besser in der Prüfung ergibt (bspw. 1,7 auf 1,3). Zudem ist Augsburg auf jeden Fall für die Ausarbeitung einer “idealen Studienordnung”.

Frankfurt wirft ein, dass jetzt bereits eine Planung für das Verfahren im Backup-AK gemacht werden sollte.

Die die Sitzung wurde auf Samstag vertagt.

Fortsetzung - Sitzungsteil am Samstag

Wir lassen der Daniela ihrn Tafelbild an die Tafel kalligraphieren.

Rostock weist daraufhin, dass ein Mindeststandard eine Verhandlungsbasis ist. Diese ist dann der Ausgangspunkt und man wird davon heruntergehandelt.

Tobi stimmt dem zu und spricht sich für eine Maximalforderung aus.

Frankfurt möchte vorher klarstellen, welche Schrauben überhaupt welche Auswirkungen haben, damit - falls kein Konsens gefunden wird - für alle eine Sammlung an Argumenten vorhanden ist, die man für Verhandlungen an der Heimatuni verwenden kann.

Leipzig hält es für utopisch, eine ideale Prüfungsordnung auszuarbeiten.

FUB will gerne anfangen.

Ausarbeitung der Effekte durch Anpassen der “Stellschrauben”

Stellschrauben sind im Tafelbild gestrichelt umrandet.

FUB spricht sich dafür aus, dass nicht ewig lang wiederholt werden können soll.

Frankfurt möchte ebenfalls nicht ewig lang wiederholen, sondern will lieber einen Anreiz für das Bestehen im Regelversuch schaffen.

Leipzig will auf jeden Fall dafür sorgen, dass die Klausuren in den dafür gedachten Semestern geschrieben werden, da diese ja aufeinander aufbauen.

“Belohnung für Antreten im Regelfall” und “Kein Zwang für Antreten im Regelfall” sowie keine Zwangsexmatrikulation kommen an die Tafel.

FUB findet, dass das Belohnen im Regelfall weiter zu fassen sei. Frankfurt schlägt vor, “Regelfall” in “zeitnah” zu ändern.

Augsburg findet, dass insbesondere im ersten Semester mehr Druck als nur ein Belohnungssystem zu machen notwendig sei.

Hamburg möchte keine Belohnung für den zeitnahen Erstversuch, damit gar kein Zwang entsteht.

Münster möchte den ökonomischen Rahmen einbringen, da schnell fertige Studierende billiger sind.

Ohne Gegenrede wird angenommen, dass Markus erstmal das bereits bilateral zwischen Daniela und ihm ausgearbeitete Idealkonzept vorstellt und wir anhand dieses Vorschlags diskutieren.

Als Notenverbesserung soll es immer möglich sein, beim direkt darauf folgenden Versuch die Klausur ein zweites Mal mitzuschreiben, um die Note zu verbessern. Dies soll verhindern, dass im 10. Semester nochmal Ex1 geschrieben wird. Notenverbesserungen sollen nicht im Zeugnis auftauchen (also nur die bessere Note wird sichtbar).

Damit die Fächer, die dem jeweiligen Studierenden nicht liegen nicht in die Note/Transcript eingehen, soll es in begrenztem Rahmen möglich sein einzelne Ergebnisse zu streichen. Die gestrichenen Noten sollen im Zeugnis stehen, aber nicht in die Endnote eingehen.

Es soll eine unbegrenzte Anzahl von Wiederholungen geben. Damit können die Studierenden selbst entscheiden, ob das Studium das Richtige für sie ist. Es soll jedoch nach einer gewissen Anzahl von Wiederholungen ein verpflichtendes freundliches Gespräch mit einem Professor (Studiendekan, Vors. d. Prüfungsausschusses, o.Ä.) geben. Weiterhin soll ein Mentoring gewährleisten, dass generell eine Regelstudienzeit eingehalten werden kann und die unendlichen Wiederholungen nicht zu einer unendlichen Studienzeit führen.

Anna (Münster) möchte die Blöcke einzeln besprechen. Diese sind “Notendruck, Streichen, Notenverbesserung” und “Fristen, Aufschieben, Wiederholungen, Einhaltung Regelstudienzeit”.

Markus (FUB) macht sich ein Bier auf.

Anna will die Notenverbesserung nur, wenn man die Klausur beim erstmöglichen Termin besteht.

Esther (Hamburg) weist daraufhin, dass erstmöglicher Termin nicht klar definiert ist. Beispielsweise wenn eine Zulassung später geschafft wird oder die Termine durch Teilzeitstudium, Studieren mit Kind, etc. verschoben sind.

Johannes (Rostock) erzählt, dass in Rostock der erstmögliche Termin durch den Regelstudienplan definiert wird.

Notenverbesserung

  1. erstmöglicher Termin
    • Regelstudienzeit
    • erstmaliger Besuch (Teilzeit, Zulassung nicht geschafft)
  1. immer

Jay-<math>\pi</math> (FUB) setzt sich dafür ein, dass das erstmalige Bestehen den Zeitpunkt definiert und nicht der Regelstudienplan.

Daniela (Frankfurt) schlägt vor, “Regelstudienzeit” zu definieren, z.B. wie es in FFM in der Ordnung steht: “erstmalig zum im Studienverlaufsplan vorgesehenen Termin”. Weiterhin möchte sie, dass sich im Idealbild eine Möglichkeit findet, die Klausuren später schreiben zu können. Damit soll möglich sein, dass ein selbstverantwortlicher Studienverlauf gemacht werden kann.

Daniela: Im Modus “Prüfungen beliebig oft wiederholen” kann es zu einem Punkt kommen, dass man eine geschriebene Klausur lieber durchstreicht, als sie abzugeben. Um dies zu verhindern sollte der Modus “immer” präferiert werden.

Danny (Leipzig) spricht sich dafür aus, dass durch die Streichregelung schon eine Möglichkeit zum Nicht-Einbringen besteht und deswegen auch eine schlechte Prüfung okay ist.

Markus ist gegen die Notenverbesserungsmöglichkeit lediglich in der Regelstudienzeit, weil dies Teilzeit-, etc.-Studierende benachteiligt. Er bringt dazu das Stichwort “individueller Studienverlaufsplan” in die Diskussion.

Benni (Cottbus) spricht sich dafür aus, den “ersten Versuch” in einem individuellen Studienverlaufsplan zu definieren und daran nur eine einmalige Notenverbesserung anzuschließen.

Anna bringt ein, dass nach ihrem Verständnis Physik nur als Vollzeitstudium möglich ist. Für sie sind Studierende mit Familie, Teilzeitstudierende, etc. Härtefälle, die durch gesonderte Möglichkeiten beachtet werden sollten. Zudem würden die Leute, die im ersten Semester fleißig sind, benachteiligt und deswegen sei eine Notenverbesserung zu jedem Zeitpunkt des Erstschreibens für diese unfair.

Rike (Rostock) will unbedingt die Reihenfolge der Module einhalten und spricht sich gegen die weite Aufschiebungsmöglichkeit der Prüfungen aus. Familie etc. ebenfalls Härtefälle

Esther weist auf den Problemfall hin, dass der Regelstudienfall nicht mehr einhaltbar ist, sobald man durch eine Prüfung gefallen ist. In diesem Fall ist nämlich die Regelstudienzeit nicht mehr erreichbar, wenn man die Modulreihenfolge - sinnvollerweise - einhält. Ebenso habe es nichts mit Fleiß zu tun, in welcher Reihenfolge man die Vorlesungen hört. Weiterhin würde die Möglichkeit der Notenverbesserung nicht den Stress reduzieren. Eine Ideale Prüfungsordnung sollte für ein lockeres Studium entworfen werden.

Sebi (Augsburg) möchte den Regelstudienplan für die ersten zwei Semester verbindlich festschreiben. Für spätere Semester könnte man den Plan lockerer machen. Im Fall des Durchfallens und anschließenden Hörens der Folgevorlesung nach Bestehen der wiederholten Vorlesung soll der Versuch für die Folgevorlesung als “in Regelstudienzeit” gelten. Wenn die Vorlesungen getauscht oder später absolviert werden, soll darauf geachtet werden, dass trotzdem 30 CP im Semester gemacht werden. Ein begonnenes Fach soll durchgezogen werden (mit Hilfe von Einschreiben in Online-Systeme, etc.)

Daniela schlägt eine spezielle Teilzeitstudiumsregel für Teilzeitstudierende vor. Weiterhin soll es möglich sein, seinen persönlichen Studienplan in einem Gespräch vorzustellen und damit eine Freiheit zu generieren, auf seine eigene Art zu studieren. Außerdem soll vielleicht für die Erstsemester der Plan noch recht fordernd sein und mit höheren Semestern lockerer werden. Ein Aufschieben der Prüfungen ist immer unfair: jemand, der eine Prüfung später macht, ist üblicherweise besser als der, der die Prüfungen am Anfang macht. Ein Studienplan soll darüber hinweghelfen - wenn sich jemand selbst so einschätzt, dass er/sie es so kann, ist das hingegen wieder fair.

Markus spricht sich auch stark dafür aus, eine Möglichkeit für einen persönlich-individuellen Studienplan zu schaffen. Um die Problematik der Verschiebung durch Durchfallen in einer Prüfung und Verschiebung der Anschlussmodule zu lösen, schlägt er vor, einen überschneidungsfreien Stundenplan zu erstellen.

Jay-<math>\pi</math> fragt, wann man einen individuellen Studienverlaufsplan erstellen und einreichen darf und ob und wenn ja wann man ihn ändern darf. Ebenso müssten insbesondere die ersten zwei Semester einen besonderen Schutz genießen, sodass gerade am Anfang die Leistung noch nicht so stark bewertet werden.

Markus bringt ein, dass zur Selbsteinschätzung der Studierenden in den ersten Semestern Klausuren geschrieben werden, die bestanden werden müssen, aber nicht eingehen. Ebenso weist er auf das Problem hin: beim ersten angetretenen Versuch - wann ist der Wiederholungsversuch?

Fips weist darauf hin, dass die Reihenfolge der Module im Hören wichtiger ist als bei den Prüfungen.

Danny möchte die Diskussion zu einer Abstimmung führen. Dies soll jedoch weder Vor- noch Nachteile haben.

Anna will Krankheit als nicht angetreten behandeln. Zur Reihenfolgeproblematik: Der überschneidungsfreie Stundenplan sollte aus der Diskussion herausgehalten werden.

Johannes weist darauf hin, dass - selbst für die Ideale Ordnung - bei aller Zustimmung bei dem Punkt “individueller Studienplan” der Verwaltungsaufwand extrem groß werden kann. Vorgegebene Reihenfolge ist nicht willkürlich und sollte schon einigermaßen eingehalten werden.

Tobi ergänzt, dass bspw. vorbereitende Mathekurse vor den Kursen gehört werden sollen, auf die sie vorbereiten.

Rike will eine Möglichkeit einführen, um zu testen, ob ein Studierender wirklich studiert oder “nur die Vorteile ausnutzt”.

Esther möchte vermeiden viele verschiedene klausulierte Härtefälle in die Prüfungsordnung aufzunehmen. Darüber hinaus spricht sie sich sehr stark dafür aus, dass man Prüfungen zu beliebigem Zeitpunkt absolvieren kann.

Benni weist darauf hin, dass einem Missbrauch der “individueller Studienplan”-Regelung durch die Genehmigung durch eine Person einen Riegel vorzuschieben. Ebenso kann dadurch die Abhängigkeitsproblematik, die von Tobi eingebracht wurde, gelöst werden.

Daniela bringt ihre Begeisterung über den “individuellen Studienplan” zum Ausdruck. Da als Standardvorlage für die Erstellung des individuellen Studienverlaufsplans der normale Regelstudienverlaufsplan gedacht ist, wird somit auch der Standardplan berücksichtigt. Abhängigkeitsproblematik kann durch Voraussetzungskurse gelöst werden. Wenn die Möglichkeit der Notenverbesserung an den erstmöglichen Termin im Studienverlaufsplan gekoppelt ist, verlieren alle, die durch die erste Klausur durchgefallen sind, diese und im schlimmsten Fall sogar alle Möglichkeiten zur Notenverbesserung. Um dies zu verhindern, sollte man diesen Termin auf das erstmalige Besuchen der Vorlesung ausrichten, dies aber über eine Frist mit einem Gespräch oder Beratung koppeln. Außerdem brauchts eine Motivation gegen ein Bummeln aus Angst.

Jay-<math>\pi</math> glaubt, dass es kein großer Verwaltungsaufwand ist, einen individuellen Studienplan einzuführen. Diese Studienpläne sind ja üblicherweise selbstähnlich und deswegen leicht zu verstehen und zu genehmigen. Weiterhin schlägt er eine Regelung zur Lösung der Krankheitsproblematik vor: das Bestehen an der ersten Klausur soll einen Freiversuch für dieses Modul geben. Dieser kann zu einem beliebigen Zeitpunkt später eingelöst werden. Wenn man krank wird, soll das Bestehen der Nachklausur als Erstbestehen gelten und den Freiversuch bringen.

Markus hat ganz viele Sachen: 1. er weist auf die fortschreitende Zeit hin und die bisher eher geringe Ergebnisvorhandenheit. <math>\rightarrow</math> er möchte den Punkt beenden 2. sollten wir uns überlegen wie lange wir noch machen. Er schlägt noch eine weitere halbe Stunde vor. 3. Vorschlag einer Redezeitbegrenzung 4. Parkstudenten: tun der Uni eigentlich nicht weh, weil die Uni ja sogar Geld bekommt. Missbrauch ist nicht vollkommen auszuschließen; wer will, bekommt auch eine entsprechende Krankschreibung. 5. Vorschlag: Haupt- und Nachschreibeklausur als einen “Block” auffassen, sodass nur der Block die Voraussetzungen für Freiversuch schafft.

Abstimmung: Begrenzung der Redezeit auf 2 Minuten wird einstimmig angenommen.

Anschließend wird die RendnerInnenliste geschlossen.

Anna bringt zu Bedenken, dass diese Regelung an die Professoren weitergegeben werden muss und dies bei den vielen Freiheiten problematisch sein könnte. Sie vergleicht die Ordnung mit ihren Möglichkeiten und Schlupflöchern mit einem Basar.

Danny weist darauf hin, dass Professoren keine Lust haben, eine Nachschreibeklausur nur zur Notenverbesserung zu kreieren falls bspw. alle bestanden haben.

Esther weist darauf hin, dass wir 1,5 Stunden über Notenverbesserung diskutiert haben und wir wahrscheinlich auf keinen gemeinsamen Punkt kommen werden. Sie möchte, dass nur wenige Prüfungen überhaupt in die Endnote eingehen, da auch unendlich viele Versuche den Notendruck nicht abbauen können. Für eine ideale Prüfungsordnung sollte die Verklickerbarkeit zu den Profs nicht berücksichtigt werden soll.

Benni befürwortet das gesamtheitliche Lernen, was durch das Zusammenlegen der Prüfungen auf das Ende des Studiums ermöglicht wird. Beim individuellen Studienplan kann bei Neuerstellen des selbigen auf die Studierenden eingegangen werden und damit ein Mentoring/Gespräche ermöglicht werden.

Daniela: Die Ideale Vorstellung muss losgelöst von der Situation vor Ort betrachtet werden. Sie äußert die Befürchtung, dass bei freier Wahl des Zeitpunkts für den Verbesserungsversuch die Vergleichbarkeit leidet.

Jay-<math>\pi</math>: Die Vergleichbarkeit ist dadurch gegeben, dass alle frei in ihrer Wahl des Zeitpunkts sind. Wenn es keine Nachklausur gibt, kann man den Verbesserungsversuch einfach auf die nächst folgende Klausur verschoben wird.

Anna weist darauf hin, dass der Punkt Noten Streichen noch nicht berücksichtigt ist.

Diskussion, wie wir weitermachen. Recht kontrovers. Recht viele technische Details. Sehr viele technische Details.

Generell zeichnet sich ein Konsens zu einem Zwischen-ZaPF-AK ab.

Meinungsbild

Zum Ende des AKs auf der ZaPF im Pott wurde ein unverbindliches Meinungsbild gewünscht. Folgende Fragen wurden mit Ja/Nein/Enthaltung abgestimmt:

  • Forderung nach unendlich viele Wiederholungsversuche (ja/nein): 10/0/4
  • Eine Notenverbesserung soll generell möglich sein (ja/nein): 14/0/0
  • Eine Notenverbesserung soll (Immer / Beschränkte) möglich sein: 4/9/1
  • Anzahl Notenverbesserungen: (einmal/mehrfach): 12/1/1
  • Zeitpunkt zur Absolvierung der Prüfung zur Notenverbesserung: (irgendwann im Studium / nächstmöglicher Termin): 4/8/2
  • Forderung des Individuellen Studienverlaufsplan (ja/nein): 13/0/1
  • Streichung unbenoteter Klausuren (ja/nein): 5/5/4
  • Generelle Regelung der Notenverbesserung / mehr unbenotete Klausuren: 4/2/8

Zusammenfassung

Der AK Prüfungsordnung hat ein umfassendes Bild der derzeit im deutschsprachigen Raum vorhandenen Bachelor- und Masterprüfungsordnungen zusammengetragen. Aus der sich anschließenden Diskussion kristallisierten sich recht schnell Fragen heraus, da unterschiedliche Verfahren als gut empfunden werden. Die zusammengetragenen Verfahren wurden analysiert und die möglichen Stellschrauben herausgearbeitet. Aus den sich daraus ergebenden Empfehlungen soll eine “Ideale Prüfungsordnung” erstellt werden.

In den vorhandenen Slots der ZaPF war es leider nicht möglich, dieses ambitionierte Arbeitsprogramm durchzuführen. Daher wird vorgeschlagen, einen Zwischen-ZaPF-AK durchzuführen. Verantwortlich für die Mailingliste ist Jörg - behrmann@physik.fu-berlin.de - wer in diesem AK mitarbeiten will, möge ihm bitte eine E-Mail schreiben.