WiSe22 AK Studiendauer und Workload

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Felicia (Göttingen) und Samuel (jDPG)
Solltst du Lust haben den AK mit uns zu Gestalten, melde dich gerne bei uns!

Einleitung und Ziel des AK
Von Seiten der KFP, der Konferenz der Fachbereich Physik (ZaPF für Studiendekan*innen), kam die Frage auf, wie die Studierenden aktuell mit der Regelstudienzeit zurecht kommen. Wir sehen die Frage enge verknüpft mit dem Workload im Studium. Dieser wurde von der ZaPF bereits als relevanter Punkt bezüglich der Psychischen Gesundheit von Studierenden identifiziert. Deshalb möchten wir uns mit den beiden Punkten und deren Verknüpfung in diesem Arbeitskreis beschäftigten.
Gerne möchten wir als Ergebnis dieses AKs eine Resolution / ein Positionspapier verabschien.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Alle, die Wissen wie viel man im Studium arbeiten muss und welche Auswirkungen das auf die Studiendauer und die Gesundheit hat - also wirktlich Alle ;)

Wie läuft der AK ab?
Zu Beginn stellen wir die Ausgangsfrage kurz vor und möchten anschließend über die folgenden Fragen diskutieren:

  • Wie hoch ist der Workload überhaupt?
  • Welche Auswirkungen hat das auf die Studierenden?
  • Falls der Workload zu hoch ist: Wie liese sich der Workload reduzieren?
    • Inhalte kürzen?
    • Studienzeit verlängern?
    • ...?

Anschließen möchten wir die Ergebnisse zusammen und nach Möglichkeit eine Resolution / ein Positionspapier dazu verfassen.

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
keine

Materialien und weitere Informationen
AK Psychsiche Gesundheit SoSe22


Resolutionen vom SoSe10 aus Frankfurt

Prüfungsmodalitäten

Bei Studienbeginn zum Sommersemester müssen die Fachbereiche/Universitäten gewährleisten, dass alle Veranstaltungen in einer sinnvollen Reihenfolge absolviert werden können. Ggf. schließt das ein Mehrangebot an Veranstaltungen ein, damit der Studiengang in Regelstudienzeit studierbar ist.

Lehramt

Datei:Lehramtstellungnahme.pdf

Empfehlungen zur Ausgestaltung der Bachelor- und Master-Studiengänge im Fach Physik

  1. Der Bachelorstudiengang soll 180 CP und der Master 120 CP umfassen.
  2. Um Auslandsaufenthalte zu unterstützen und Hochschulwechsel zu ermöglichen, sollen extern erbrachte Studienleistungen im Pflichtbereich des Bachelorstudiums im vollen Leistungspunktumfang auf inhaltlich ähnliche Module der eigenen Hochschule angerechnet und als Qualifikation für Folgemodule anerkannt werden. Bei einer Differenz in der Anzahl der Leistungspunkte wird ein kulantes Vorgehen befürwortet. Gibt es an der eigenen Hochschule kein äquivalentes Modul, so sollen die Leistungen in einem entsprechenden Wahlbereich angerechnet werden.
  3. Es sollen wirksame Mechanismen zur Qualitätssicherung der Studiengänge und eine Instanz zur sinnvollen Zuordnung und zur Überprüfung des tatsächlichen Arbeitsaufwandes vorhanden sein.
  4. Die Prüfungs- und Studienordnungen müssen transparent und eindeutig sein.
  5. In der Experimentalphysik sollen im Bachelor mindestens folgende Inhalte vermittelt werden:
    1. Klassische Mechanik
    2. Thermodynamik
    3. Elektrodynamik
    4. Optik
    5. Quanten- / Atomphysik
  6. In der theoretischen Physik sollen im Bachelor mindestens die folgenden Inhalte vermittelt werden:
    1. Klassische Mechanik
    2. Analytische Mechanik
    3. Elektrodynamik
    4. Spezielle Relativitätstheorie
    5. Einführung in die Quantenmechanik
    6. Thermodynamik
  7. Eine für die Bewältigung der Studieninhalte der Punkte 5 und 6 notwendige Vermittlung der entsprechenden Rechenmethoden soll rechtzeitig erfolgen und ggf. durch ein ergänzendes Modul gewährleistet werden.
  8. Der Umfang der Punkte 5 und 6 sollte insgesamt etwa 50-60 CP betragen, mit einer Gewichtung von 1:1 von Experiment und Theorie. Universitäten können selbst Schwerpunkte auf Theorie oder Experiment legen, wobei die Gewichtung nicht stärker als 2:1 sein sollte.
  9. In der mathematischen Ausbildung sollten folgende Inhalte vermittelt werden:
    1. Analysis einer Veränderlichen
    2. Analysis mehrerer Veränderlicher
    3. zugeh¨orige Integrationstheorie
    4. Lineare Algebra (elementare Matrixberechnungen bis Eigenwertprobleme)
    5. gewöhnliche Differentialgleichungen
    6. Funktionentheorie
    7. Operatorentheorie auf Hilberträumen
    Diese Inhalte sollten etwa 30 CP umfassen.
  10. Weiterhin sollen grundlegende Kenntnisse im Experimentieren vermittelt werden. Der Bachelor sollte Versuche im Grundpraktikum von mindestens 12 CP und im Fortgeschrittenenpraktikum im Umfang von 6-8 CP enthalten. Ein Ziel der Praktika sollte das Erlernen eigenständigen Arbeitens sein. Dies kann z.B. realisiert werden durch die Integration eines Projektpraktikums, welches das Grundpraktikum zum Teil ersetzen könnte.
  11. Die Inhalte von Festkörperphysik, Kern- und Elementarteilchenphysik, Atom- und Molekülphysik, Höhere Quantenmechanik und Statistische Physik sind wichtige Themen des Physikstudiums und es soll sichergestellt werden, dass diese Inhalte bis zum Masterabschluss gehört und eingebracht werden können.
  12. Im Bachelor sollte es möglich sein, Qualifikationen im Umfang von etwa 10 CP wie z.B. Programmiersprachen, Elektronik oder wissenschaftliches Präsentieren zu erlernen und einzubringen. Außerdem sollte es Raum von 33-45 CP für einen physikalischen Wahlbereich geben, der ein breites Angebot an Seminaren und ersten Vertiefungsvorlesungen im Bachelor beinhaltet.
  13. Weiterhin sollte Raum für ein verpflichtendes nichtphysikalisches Nebenfach geschaffen werden, welches einen Umfang von höchstens 12 CP haben sollte. Für physiknahe Fächer können zusätzlich CP aus dem physikalischen Wahlbereich hinzugezogen werden.
  14. Die Bachelorarbeit sollte einen Umfang von etwa 15 CP haben. Für diese dürfen jedoch keine weiteren Zusatzkenntnisse verlangt werden, die über die entsprechende Ordnung hinausgehen.
  15. Schon frühzeitig im Bachelorstudium sollen abweichend von der Klausur als Prüfungsform auch andere Prüfungsformen angeboten werden. Insbesondere werden mündliche, möglicherweise modulübergreifende Prüfungen befürwortet, um vernetztes Lernen der Studierenden zu fördern.
  16. Im Master sollte es einen Bereich von 60 CP geben, der sowohl vertiefende Spezialisierungsveranstaltungen als auch Veranstaltungen über bisher nicht behandelte physikalische Themen beinhaltet. Ein verpflichtender Anteil sollte ingesamt einen Umfang von 20 CP nicht übersteigen.
  17. Das Masterstudium sollte mit einer einjährigen Forschungsphase abgeschlossen werden, die mit einem Umfang von 60 CP bemessen ist.

Zu allen Beschlüssen aus Frankfurt

Arbeitskreis: AK {{{Vorlage}}}

Protokoll vom tt.mm.jjjj

Beginn
HH:MM Uhr
Ende
HH:MM Uhr
Redeleitung
Vorname Nachname (Uni)
Protokoll
Vorname Nachname (Uni)
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Zusammenfassung/Ausblick