WiSe20 BAföG

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Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Peter Steinmüller

Einleitung und Ziel des AK


Handelt es sich um einen Folge-AK?
Ja. Begonnen in Freiburg, wurde eine Sammlung an, für uns, relevanten Punkten im BAföG gesammelt. Diese wurden auf der Online ZaPF ausgearbeitet und ein Text für einen Forderungskatalog angefangen. An diesem soll weiter gearbeitet werden.

BAfög-AK SoSe20
BAfög-AK WiSe19

Wie läuft der AK ab?
Es wird darüber diskutiert, wie das BAföG aus unserer Sicht (idealerweise) aussehen könnte.

Materialien und weitere Informationen
Beschluss der 79. Mitgliederversammlung des DSW Dezember 2018
Beschluss der 78. Mitgliederversammlung des DSW Dezember 2017
Beschluss der 77. Mitgliederversammlung des DSW Dezember 2016
Beschluss der 76. Mitgliederversammlung des DSW Dezember 2015

Beschluss der 73. Mitgliederversammlung des DSW Dezember 2012

DSW-Stellungnahme zur 26. BAföG-Novelle sowie den 3 Oppositionsanträgen vom 8.5.2019

Anlässlich der Beschlussfassung des 26. BAföGÄndG 2019 haben Bundestag und Bundesrat jeweils Beschlüsse gefasst:

Finanzielle Ausstattung des BAföG


Die Geschichte des BAföG

Stichpunktsammlung aus Freiburg

  1. Finanzierung
    • Keine Ortsabhängigkeit von z.B. Wohnungskostenpauschale
    • automatische Anpassung fehlt
    • Förderungsdauer
    • Soll elternunabhängig werden
  2. Bürokratie
    • Dezentral
    • Wollen Digitales System
    • wollen Möglichkeit eines vorläufigen Antrags, für den man noch keine Imma-Bescheinigung braucht
    • Wollen Abschaffung des Leistungsnachweis
    • Mangel an Transparenz/Infomaterials
  3. Allgemein
    • Honorierung von Ehrenämtern (Verlängerung der Förderdauer)
    • Altersgrenzen aufheben
    • Mitnahme von BAföG-Förderung in Bologna-Staaten
  4. Abseits des BAföG
    • sozialer Wohnungsbau
    • Altersgrenzen für Krankenversicherung abschaffen
    • Halb-/Waisenrente

Arbeitskreis: AK BAföG

Protokoll vom XX.11.2020

Beginn
XX:XX Uhr
Ende
XX:XX Uhr
Redeleitung
Protokoll
Anwesende Fachschaften


Protokoll

Kommunikation über das Arbeitspad Protkoll und Forderungskatalog
mit folgendem Inhalt:


  1. AK BAföG
    1. Themensammlung aus Freiburg

Punktevergabe: 1 unwichtig, 10 sehr wichtig

      1. Finanzierung

automatische Anpassung fehlt - 10 Förderungsdauer - 8 Soll elternunabhängig werden - 5 Keine Ortsabhängigkeit von z.B. Wohnungskostenpauschale - 3

      1. Bürokratie

wollen Möglichkeit eines vorläufigen Antrags, für den man noch keine Imma-Bescheinigung braucht - 7 Soll nicht mehr dezentral sein; Mangel an Transparenz/Infomaterial - 6 Wollen Digitales System - 6 Wollen Abschaffung des Leistungsnachweis - 4

      1. Allgemein

Altersgrenzen aufheben - 8 Honorierung von Ehrenämtern (Verlängerung der Förderdauer) - 7 Mitnahme von BAföG-Förderung in Bologna-Staaten - 0

      1. Abseits des BAföG:

sozialer Wohnungsbau - eigene Reso Altersgrenzen für Krankenversicherung abschaffen - 0 Halb-/Waisenrente - 0 -> evtl zu Altersgrenze dazu nehmen

    1. Ausformulierung von Themen
      1. Finanzierung
  • Es braucht eine jährliche automatische Anpassung des BAföG an die Inflation, da die politischen Reformprozesse an dieser Stelle viel zu unregelmäßig nachsteuern. Das BAföG muss mindestens das Existenzminimum erfüllen.
  • Die Berechnung der maximalen Förderungsdauer über die sogenannte Regelstudienzeit verfehlt die Realität vieler Studierender, da nur ein Bruchteil das Studium in dieser Zeit abschließt. Hier muss eine bessere Berechnungsgrundlage gefunden werden, z.B. über die Sozialerhebung.
  • Das elternunabhängige BAföG ist die Idealvorstellung einer gesicherten Studienfinanzierung für Alle, die mit einem drastischen Bürokratieabbau einher gehen würde. (zusätzliche infos)
  • Die unterschiedlichen Wohnungskosten in verschiedenen Uni-Städten werden bis jetzt nicht im BAföG-Satz berücksichtigt. Hier sollte auf eine Lösung hingearbeitet werden, um das BAföG ohne Ausbau der Bürokratie für alle Studienorte gleichwertig unterstützend zu gestalten.
      1. Bürokratie
  • Es sollte die möglichkeit geschaffen werden nach erhalt der Hochschulzugangsberechtigung einen allgemeinen nicht Studienortsgebundenen Antrag zu stellen der bearbeitet wird und mit Einreichung der Immatrikulationsbescheinigung Gültigkeit erlangt. Dies sorgt für schnellere Klarheit bei der Finanzierungssituation und die Vermeidung von Finanzierungslücken am Beginn des Studium.
  • Das bestehende Vergabeverfahren über die lokalen Studierendenwerke sorgt für große Unterschiede bei der Vergabe zwischen verschiedenen Orten. Dies führt auch zu einer mangelnden Transparenz bezüglich der Kriterien, da diese in jedem Ort anders sind. (zusätzliche infos)
  • Ein digitales System, vielleicht ähnlich dem ELSTER System, würde den Beantragungsprozess substantiell vereinfachen z.B. durch direkte überprüfung ob alle Dokumente vorhanden sind.
  • Die Forderung eines Leistungsnachweises in der Mitte des Studiums sollte abgeschafft werden da dies zu unnötigem Aufwand für Studierende, Unis und Ämtern führt sowie zum Förderungsabbruch bei nur minimal längerer Studiendauer führen kann.
      1. Allgemein
  • Um dem Anspruch der Changengleicheit gerecht zu werden, dürfen Menschen, welche auf dem 3. Bildungsweg studieren, nicht benachteiligt werden. Die Altersobergrenze für einen BAföG Bezug muss daher abgeschafft werden. Auch der Nachteil durch den Wegfall von Kindergeld, Halb-/Vollweisenrente und der Mehrbelastung durch Krankenversicherung muss das BAföG beachten.
  • Ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine Bereicherung der Gesellschaft und der Persönlichkeit. Sie verdienen neben einer sozialen Anerkennung auch die Honorierung durch das BAföG. Wer sich ehrenamtlich Engagiert und daher länger studiert, sollte entsprechend unterstüzt werden.
    1. Fachwechsel?

https://www.zeit.de/studium/uni-leben/2015-04/bafoeg-probleme-studium-finanzierung

- Förderung nach Fachwechsel im Bachelor nur, wenn er bis zum 3. Semester erfolgt

   - was, wenn man erst später wechseln möchte, Probleme erst später auftauchen

- im Master gar nicht

    1. Textideen für die Resolution

Links: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/216-19(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

"Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Doch nicht immer kann die Familie Studierende oder Schülerinnen und Schüler ausreichend finanziell unterstützen. Dann hilft das BAföG weiter."

„Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit hinzuwirken.“

  1. Forderungskatalog an die Novellierung des BAföGs

Antragesteller: Peter Steinmüller (Alumni), Andreas Drotloff (Würzburg), Anna Summers (Kiel), Marcel Konzack (Cottbus) Adressaten: Bundestagsfraktionen (wiss. pol. Sprecher:innen), BMBF, Deutsches Studierendenwerk, MeTaFa und fzs (mit Möglichkeit der Mitunterzeichnung),


Titelseite:

Forderungskatalag an eine BAföG-Novellierung 1. Automatische Anpassung der BAföG-Sätze 2. Wegfall der maximalen Förderungsdauer 3. Elternunabhängiges BAföG für alle 4. Realistische Wohngeldpauschale 5. Bundesweit einheitliche Online-Beantragung 6. Vorläufiger Antrag 7. Abschaffung des Leistungsnachweises 8. Streichung der Altershöchstgrenze 9. Honorierung von Ehrenämtern

Logos aller unterstützenden BuFaTas und Organisationen


Im Rahmen der letzten Überarbeitung des BAföG beschrieb der Deutsche Bundestag den Grundgedanken hinter dem Gesetz wie folgt:

"Das Ziel des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ist es, jungen Menschen unabhängig von ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu ermöglichen. Das BAföG ist das Instrument, um Chancengleichheit in der Bildungsbiografie sicherzustellen." ([1])

Dieser Zielsetzung stimmen wir prinzipell zu, sehen dies allerdings aktuell nicht erfüllt. Aus diesem Grund fordern wir die Bundesregierung sowie alle bundespolitischen Parteien dazu auf, sich für eine Novellierung des BAföG einzusetzen, welche dem ausgegebenen Ziel entspricht.

Daher fordern wir:

    1. 1. Automatische Anpassung der BAföG-Sätze

Die Förder- und Freibeträge des BAföG müssen in regelmäßigen Abständen evaluiert und an die aktuelle Situation angepasst werden. Hierbei sollten alle relevanten Faktoren wie Inflation oder Lebenshaltungskosten einbezogen werden. Wir sprechen uns an dieser Stelle für eine jährliche Aktualisierung aus, welche nicht durch eine Fehlplanung des Haushaltes oder anderen Ausreden verschoben werden darf.

Entsprechend der 21. Sozialerhebung ([2]) deckt das BAföG lediglich 12% der monatlichen Einkünfte der Studierenden, was eine Reduktion von 7% gegenüber 2012 ist. Auch die Novellierung im Jahr 2019 hat diesen Missstand nachweislich nicht beheben können.

Studierende dürfen nicht darauf angewiesen sein, sich den Lebensunterhalt durch Nebeneinkünfte finanzieren zu müssen! Vor allem die Corona-Krise hat dies deutlich gemacht. Die Sozialerhebung zeigte, dass über 40% der Studierenden, welche einen Job haben, diesen als "notwendig für den Lebensunterhalt" bezeichnen. Diese Studierenden sollten frei von finanziellen Sorgen studieren können. Wenn die Entscheidung über die Weiterführung eines Studiums von den eigenen Einkünften abhängt, fördert dies die soziale Ungerechtigkeit nicht nur im Moment, sondern auch für kommende Generationen.

    1. 2. Wegfall der maximalen Förderungsdauer

Die Berechnung der maximalen Förderungsdauer über die sogenannte Regelstudienzeit verfehlt die Realität von vielen Studierenden, da nur ein Bruchteil das Studium in dieser Zeit abschließt. Dies liegt daran, dass die Regelstudienzeit sich auf die minimale Semesteranzahl bezieht, in der Studierende einen Studiengang absolvieren können sollten. Sie ist eine Messgröße für die Studierbarkeit und als solche eine Anforderung an die Hochschulen, die keine Relevanz für eine BAföG-Forderung haben sollte.

Die tatsächliche Studiendauer hängt von vielen individuellen Faktoren ab, die sich nicht in einem einfachen Parameter festhalten lassen können. Auf viele dieser Faktoren können die Studierenden keinen Einfluss nehmen. Wir fordern daher die Abschaffung einer maximalen Förderungsdauer. Das Kriterium für eine Förderung sollte alleinig die Immatrikulation sein.

    1. 3. Elternunabhägiges BAföG für alle

Entsprechend des Zitats des Bundestages ([1]) zum BAföG darf die soziale Herkunft keinen Einfluss auf die Bildungschancen haben. In vielen Fällen verwehren die Vergabekriterien eine Förderung, obwohl Studierende auf BAföG angewiesen wären. Um diesen Missstand zu beheben, sollte das BAföG für alle elternunabhängig werden.

Dies würde die Studierendenwerke entlasten, da Einzelfälle nicht aufwendig berechnet werden müssen und die Nachbearbeitung durch Widerspruchsfälle entfällt. Studierenden mit nur einem Elternteil oder Eltern, die das Studium nicht finanzieren wollen, bringt elternunabhängiges BAföG eine Erleichterung, da sie keinen aufwendigen Rechtsweg einschlagen müssen. Diese sind meist zeitintensiv und psychisch belastend, wodurch unter anderem die Qualität des Studiums leidet. Die Maßnahme würde auch Studierenden der Mittelschicht zu Gute kommen, bei denen das Einkommen der Eltern häufig nur zu einer geringen oder gar keinen Förderung führt. Allerdings sind die Eltern trotz der theoretischen Berechnungen durch das BAföG praktisch nicht in der Lage, ihre Kinder ausreichend zu unterstützen, da beispielsweise negatives Einkommen nicht in die Berechnung eingeht.

    1. 4. Realistische Wohngeldpauschale

Eine Wohngeldpauschale, welche nur knapp über den durchschnittlich gezahlten Mieten liegt (324€ ([3]) vs. 323€ ([2])) ist für eine große Zahl von Studierenden nicht ausreichend und somit realitätsfern. Die Aussage von Bildungsministerin Karliczek, „man [müsse] ja nicht in die teuersten Städte gehen“([4]), unterstreicht, dass in diesem Zusammenhang eine Selektierung aufgrund der sozialen Herkunft geschieht. Diese Selektierung widerspricht dem Grundgedanken des BAföG, weshalb wir eine Anpassung der Wohngeldpauschale fordern, welche die Lebensrealität von Studierenden widerspiegelt.

    1. 5. Bundesweit einheitliche Online-Beantragung

Das bestehende Vergabeverfahren über die regionalen Ämter für Ausbildungförderung sorgt für große (Qualitäts-)Unterschiede bei der Beratung und der Bearbeitungsdauer. Auch gibt es keinen einheitlichen Umgang mit den Kriterien für eine mögliche BAföG-Verlängerung, wie zum Beispiel das Berücksichtigen von Ehrenamtsbescheinigungen. Dies schadet auch der Transparenz der Antragsprüfung und wirkt für Studieninteressierte wie Studierende gleichermaßen abschreckend.

Um diese Probleme zu beheben und eine bundesweite Gleichberechtigung bei der Förderung sicher zu stellen, muss das Antragsverfahren vereinheitlicht, vereinfacht und digitalisiert werden. Der erste Schritt in diese Richtung wurde durch die Einführung des Online-Antragsassistenten bereits getätigt. Das Deutsche Studentenwerk formuliert jedoch das Ziel, "einen bundesweit einheitlichen e-Antrag, einen e-Bescheid und eine e-Akte beim BAföG zu haben" [5]. Diese seien für eine einheitliche Anwendung der BAföG-Regelungen notwendig. Weiterhin wird eine Reduzierung der Anforderungen im BAföG-Gesetz gefordert, um das Verfahren zu verschlanken. Wir schließen uns diesen Forderungen an.

    1. 6. Vorläufiger Antrag

Im Rahmen der Digitalisierung des Antragsverfahren sollte die Chance ergriffen werden, weitere Vereinfachungen für potentielle Studierende vorzunehmen. Darum fordern wir die Möglichkeit, einen vorläufigen BAföG-Antrag ohne Bindung an einen Studienort zu stellen. Dieser Antrag soll die grundsätzliche Förderfähigkeit feststellen und kann von einer zentralen Stelle bereits während der Suche nach einem Studienplatz bearbeitet werden. Dies sorgt für schnellere Klarheit bei der Finanzierungssituation und die Vermeidung von Finanzierungslücken am Beginn des Studium.

    1. 7. Abschaffung des Leistungsnachweises

Die Forderung eines Leistungsnachweises in der Mitte des Studiums sollte abgeschafft werden, da dies zu unnötigem Aufwand für Studierende, Hochschulen und Ämtern führt. Der weitere Studienerfolg ist anhand eines solchen Leistungsnachweises nur schwer abschätzbar. Außerdem belastet das Ende einer Förderung bei nur minimal längerer Studiendauer die Studierenden zusätzlich.

    1. 8. Streichung der Altershöchstgrenze

Die Weiterbildung und Weiterentwicklung von Menschen ist ein stetiger Prozess, welcher sehr wichtig und unterstützenswert ist. Dieser sollte ohne bürokratische Hürden gefördert werden. Beim Einschlagen eines zweiten oder dritten Bildungsweges sollten Menschen keine finanzielle Engpässe oder Existenzängste befürchten müssen. Daher fordern wir eine Abschaffung der Altershöchstgrenzen für die BAföG-Förderung.

    1. 9. Honorierung von Ehrenämtern

Ehrenamtliche Tätigkeiten sind eine Bereicherung der Gesellschaft und der Persönlichkeit. Sie verdienen neben einer sozialen Anerkennung auch die Honorierung durch das BAföG. Ein zeitlicher Druck bei der Beendigung des Studiums führt dazu, dass sich Studierende weniger ehrenamtlich engagieren. Solange eine generelle Beschränkung der Förderungsdauer besteht, fordern wir deswegen dass eine nachgewiesene ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens einem Jahr zu einer Verlängerung der Förderungsdauer von bis zu einem Studienjahr führt (vergleiche hierzu auch [6]).

    1. Quellen

[1]: https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2019/0201-0300/zu216-19.pdf?__blob=publicationFile&v=1 [2]: http://www.sozialerhebung.de/download/21/Soz21_hauptbericht.pdf [3]: https://www.bafög.de/de/-13-bedarf-fuer-studierende-230.php [4]: https://www.spiegel.de/lebenundlernen/uni/anja-karliczek-bilanz-einer-unsichtbaren-bildungsministerin-a-1242275.html [5]: https://www.studentenwerke.de/de/content/digitalisierung-des-baf%C3%B6g-neuer-online [6]: §32(6), Gesetz über die Hochschulen in Baden-Württemberg (Landeshochschulgesetz - LHG), Vom 1. Januar 2005

Zusammenfassung/Ausblick