WiSe15 AK Satzungsaenderung
Aus ZaPFWiki
Version vom 7. November 2015, 22:24 Uhr von Niklas.Luhmann (Diskussion | Beiträge) (→Vorstellung des AKs)
Vorstellung des AKs
Verantwortliche/r: Björn RWTH & Jörg (FU Berlin)
Die Satzung enthält nicht das Ausscheiden von Personen aus dem StAPF bei Todesfall. Jörg hat die Satzung dahingehend geändert. Soll auf der ZaPF beschlossen werden Änderung:
§5 Organe
Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet, so nicht anders geregelt, mit Ablauf der Amtszeit, Ableben des Amtsinhabers oder Niederlegung des Amtes durch den Amtsinhaber. Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt.
Falls mehr als zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums geschlossen das Amt niederlegen ist das gesamte Gremium neu zu besetzen.
Arbeitskreis: Satzungsänderungen
Protokoll vom tt.mm.jjjj
- Beginn
- HH:MM Uhr
- Ende
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- Redeleitung
- Vorname Nachname (Uni)
- Protokoll
- Vorname Nachname (Uni)
- Anwesende Fachschaften