WiSe15 AK Satzungsaenderung

Aus ZaPFWiki

Vorstellung des AKs

Verantwortliche/r: Björn RWTH & Jörg (FU Berlin)

Die Satzung enthält nicht das Ausscheiden von Personen aus dem StAPF bei Todesfall. Jörg hat die Satzung dahingehend geändert. Soll auf der ZaPF beschlossen werden Änderung:

§5 Organe

Die Mitgliedschaft im StAPF, dem Kommunikationsgremium oder dem TOPF endet, so nicht anders geregelt, mit Ablauf der Amtszeit, Ableben des Amtsinhabers oder Niederlegung des Amtes durch den Amtsinhaber. Bis zur Nachwahl bleibt ein unbesetztes Amt vakant. Bei der Nachwahl wird das Amt bis zum Ablauf der Restdauer der Amtszeit besetzt.

Falls mehr als zwei Drittel der Mitglieder eines Gremiums geschlossen das Amt niederlegen ist das gesamte Gremium neu zu besetzen.

Arbeitskreis: Satzungsänderungen

Protokoll vom 20.11.2015

Beginn
14:09 Uhr
Ende
15:50 Uhr
Redeleitung
Björn Guth (RWTH Aachen)
Jörg Behrmann (FU Berlin)
Protokoll
Jörg Behrmann (FU Berlin)
Anwesende Fachschaften
RWTH Aachen,
FU Berlin,
TU Berlin,
Uni Bielefeld,
Uni Bonn,
TU Braunschweig,
TU Dresden,
Uni Düsseldorf,
Uni Konstanz,
LMU München,
Uni Münster,
Uni Siegen,
Uni Wien,

Einleitung/Ziel des AK

Der Arbeitskreis hat zum Ziel das Ende von Amtszeiten in Gremien der ZaPF genauer zu regeln.

Protokoll

Die anwesenden Fachschaften diskutieren den vorliegenden Entwurf für die Satzungsänderung, der das Ende der Amtszeiten von Gremienmitgliedern regelt. Es wird früh darauf hingewiesen, dass diese Vorlage Abwahlen nicht regelt.

Nach einer Diskussion wie Abwahlen in der gegenwärtigen Satzung realisiert werden würden, wird die die Satzungsänderung um diese Regelungen erweitert.

Da die Amtszeiten nun vollständig in Paragraph 5 geregelt sind, werden entsprechende Regelungen in den Abshcnitten der einzelnen Gremien entfernt.

Im Zuge der Diskussion werden einige Probleme der Satzung diskutiert und ein Folge-AK in Konstanz angeregt. Dieser soll klar definieren, wie der StAPF Beschlüsse fassen kann (genauer, was mit "einstimmig" gemeint ist) und welche Studierende StAPF-Mitglieder werden können. Die derzeitige Satzung spricht nur explizit von Physikstudierenden, so dass ZaPF-Teilnehmer in Bindestrichtudiengängen oder anderen Kombinationen darunter etwaig nicht erfasst sind. Dies ist nicht die Intention der Satzung und muss verallgemeinert werden.

Zusammenfassung

Eine Satzungsänderung zur Regelung der Amtszeiten von Gremienmitgliedern wurde erarbeitet.