WiSe13 AK Pruefungssysteme: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 17. November 2013, 09:39 Uhr
Planung
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Unterlagen
HRG
Hochschulrahmengesetz
Länder Gemeinsame Struktur Vorgaben (LGSV)
Länder gemeinsame Strukturvorgaben
Auslegung der LGSV
Auslegungen der LGSV
Regeln zur Akkreditierung
Regeln zur Akkreditierung
Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse
[1]
Bisherige Dokumente der ZaPF
PO-AKs < br\>
- Bochum:AK Wiederholungsmöglichkeiten im Rahmen der Prüfungsordnungen & Protokoll im Reader: Medium:PO-AK_Bochum.pdf
- Karlsruhe: Protokoll im Wiki
BaMa-Empfehlungen:
- Frankfurt:[2]
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit den Richtlinien des Akkreditierungsrates:
Punkte, die in den BaMa-Empfehlungen fehlen:
- Zulassungsvoraussetzungen
- Anerkennung außerhochschulisch erbrachter Leistungen
- Empfehlungen zur adäquaten und belastungsangemessenen Prüfungsdichte und -organisation
- Qualitätssicherung und Weiterentwicklung: Berücksichtigung von Evaluationsergebnissen
Vergleich der BaMa-Empfehlungen der ZaPF 2010 in Frankfurt mit dem Qualifikationsrahmen für Deutsche Hochschulabschlüsse:
Fehlende Punkte:
- außerhalb der Hochschule erworbene und durch Prüfung nachgewiesene Qualifikationen und Kompetenzen können in einem Äquivalenzprüfverfahren angerechnet werden
Vergleich mit den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen:
- Widerspruch zu BaMa-Empfehlungen: Bachelorarbeit darf 12 CP nicht überschreiten
Richtlinien: < br\>