Diskussion:WiSe24 AK GO-Änderung: Abstimmungsformen: Unterschied zwischen den Versionen

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=== Vorschlag 3b - Offene Stimmzettelabgabe beim Protokoll ===
=== Vorschlag 3b - Offene Stimmzettelabgabe beim Protokoll ===
* Dieser Vorschlag hat die gleichen Probleme wie Vorschlag 3a, nur dass hier zwingend auch die Namen der offen abstimmenden Fachschaften im Protokoll landen. Die mögliche Deanonymisierung geschieht also auch für alle anderen Fachschaften im Protokoll und ist nach außen sichtbar. Im Grunde treffen alle Probleme aus Vorschlag 3a hier auch zu, nur noch schlimmer. Daher ist auch dieser Vorschlag geeignet, Fachschaften vom wählen abzuhalten, und meiner Meinung nach fundamental abzulehnen. [[Benutzer:Björn (RWTH)|Björn (RWTH)]] ([[Benutzer Diskussion:Björn (RWTH)|Diskussion]])


=== Vorschlag 4 - FSen können bei namentlicher Abstimmung ihr Abstimmungsverhalten aus dem Protokoll streichen lassen ===
=== Vorschlag 4 - FSen können bei namentlicher Abstimmung ihr Abstimmungsverhalten aus dem Protokoll streichen lassen ===


=== Vorschlag 5 - Teilgeheime Abstimmung als neue Abstimmungsform (unklar wie das im Detail aussieht) ===
=== Vorschlag 5 - Teilgeheime Abstimmung als neue Abstimmungsform (unklar wie das im Detail aussieht) ===

Version vom 18. Oktober 2024, 15:34 Uhr

Begründung des Status Quo

Die Frage nach der Reihenfolge von namentlicher vs geheimer Abstimmung kommt immer wieder und wurde in der Vergangenheit immer wieder verworfen.

Geheime Abstimmung schlägt namentliche Abstimmung um sicherzustellen, dass durch Abstimmungsverhalten Fachschaften keine Nachteile entstehen können, da das Abstimmungsverhalten abstreitbar bleibt und dadurch die Fachschaften ihrem Gewissen folgen können. Dies ist relevant, weil in der Vergangenheit Fachschaften schon von ihren Dekanaten auf das Abstimmungsverhalten "der ZaPF" angesprochen wurden.

Wäre namentliche Abstimmung unschlagbar, könnte es als Keule benutzt werden andere zur Rechtfertigung ihres Abstimmungsverhaltens zu zwingen.

FSen können freiwillig offen abstimmen bei geheimen Wahlen

Fachschaften können schon jetzt auch bei geheimen Abstimmungen sagen, wie sie abgestimmt haben. Dies ist nicht überprüfbar, aber ansonsten wäre die Abstimmung auch nicht geheim, da im Zweifel durch das offizielle Aufdecken aller bis auf einer Stimme das Abstimmungsverhalten der übrigen Stimme aufgedeckt. In der Realität reichen dafür meist auch schon weniger stimmen. Lobachevsky (Diskussion)

Die aktuellen Abstimmungsmodi haben sehr unterschiedliche Zwecke und Arten des Schutzes für abstimmende Gruppen.

  • Die primäre Aufgabe einer namentlichen Abstimmung ist es, dem Ergebnis mehr Nachdruck zu verleihen, da die abstimmenden Fachschaften mit ihrem Namen zum Ergebnis positionieren und so eine stärkere Überzeugung zum Ausdruck gebracht werden kann. Möchte eine Fachschaft ihren Namen nicht bei einer Entscheidung offen im Protokoll stehen haben, ist sie natürlich zu keinem Zeitpunkt gezwungen an einer Abstimmung teil zu nehmen. Kann oder will sie sich also nicht positionieren, kann sie dies durch einfaches Nichtabstimmen zum Ausdruck bringen. Björn (RWTH) (Diskussion)
  • Eine normale Abstimmung erlaubt es einer Fachschaft, in der Masse des Ergebnisses unterzugehen. Auch wen aufmerksam Beobachtende das Abstimmungsverhalten einer protokollieren könnte, gibt es nach dem Plenum keine Belege, dass dieses Verhalten auch tatsächlich der Wahrheit entsprach. Es gibt keine Grundlage, auf der eine Fachschaft für ihr Abstimmungsverhalten in Regress genommen werden könnte. Sollten sie in Situationen geraten, in denen sie sich gegenüber dritter für Abstimmungen der ZaPF rechtfertigen sollten, können sie sich entweder ein Abstimmungsverhalten zuschreiben, dass der Situation am dienlichsten oder am besten direkt die demokratischen Grundüberzeugungen der fragenden Dritten hinterfragen. Da eine solche Forderung nach Rechtfertigung fundamental undemokratisch und abzulehnen ist, halte ich Lügen an dieser Stelle auch für mehr als gerechtfertigt. Björn (RWTH) (Diskussion)
  • Geheime Abstimmung hat hier zweierlei Aufgaben: zum einen dient sie dazu, die freie Meinungsäußerung einzelner Fachschaften zu gewährleisten, die sich von anderen im Plenum anwesenden unter Druck gesetzt fühlen. Genauso wie bei normaler Abstimmung die Meinung einzelner Fachschaften nach außen in der Menge aller Fachschaften untergeht, geht bei der geheimen Abstimmung die Meinung einzelner Fachschaften nach innen unter. Da keine Stimme einer einzelnen Fachschaft zugeordnet werden kann, kann auch keine Fachschaft für ihr Abstimmungsverhalten bestraft werden. Als zweites dient der Trumpf der geheimen über die namentliche Abstimmung dazu, einzelne Fachschaften vor möglichen Repressionen zu schützen, die durch die Verbindung ihres Namens mit ihrer Stimme entstehen könnten. Björn (RWTH) (Diskussion)

Diskussion der vorgeschlagenen Änderungen

Vorschlag 1 - Streichung der namentlichen Abstimmung

  • Persönlich halte ich die Streichung der namentlichen Abstimmung für keine gute Idee, da sie eine oben dargelegte Funktion hat. Aber zumindest ist das der wahrscheinlich einzige Vorschlag, der nicht aktiv zur Unterdrückung von Wahlverhalten genutzt werden kann. Daher ist es zumindest diskussionswürdig. Björn (RWTH) (Diskussion)

Vorschlag 2 - namentliche Abstimmung schlägt geheime

  • Dieser Vorschlag geht steht diametral zur oben dargelegten Funktion der geheimen Abstimmung. Wenn eine Fachschaft geheime Abstimmung beantragt, tut sie das in der Regel um zu verhindern, dass sie für ihr Abstimmungsverhalten zur Rechenschaft gezogen werden kann. Würde nun die namentliche Abstimmung geheime schlagen, bliebe einer solchen Fachschaft nur nicht an der Abstimmung teilzunehmen. Daher könnte diese Änderung zur aktiven Unterdrückung von Fachschaften im ZaPF-Plenum führen und ist nach meiner Meinung fundamental abzulehnen. Björn (RWTH) (Diskussion)

Vorschlag 3a - GO-Antrag zur Möglichkeit der offenen Abstimmung für einzelne FSen

  • Diese Änderung erlaubt durch die Hintertür die gleiche Form der Wahlunterdrückung wie Vorschlag 2. Wie dort beschrieben, dient der Antrag auf geheime Abstimmung dazu, einzelne Fachschaften vor Rechtfertigungszwang zu schützen. Wenn sich nun eine ausreichend große Gruppe von Fachschaften zusammen schließt um ihre Abstimmung offenzulegen, kann das dazu führen, auch die Stimmen aller anderen Fachschaften zu deanonymisieren. Je nach Implementation würde einer Fachschaft nicht einmal die Möglichkeit bleiben, an der Wahl nicht teilzunehmen, da sie ihre Stimme schon abgegeben hat bevor andere Fachschaften beantragen ihre Stimmen offen abzugeben. So würde für jede Abstimmung das Damoklesschwert der namentlichen Abstimmung über allen Fachschaften hängen und so einzelne Fachschaften generell von der Teilnahme an Abstimmungen abhalten. So kann dieser Vorschlag auch auch als Mittel der Wahlunterdrückung genutzt werden und ist meiner Meinung nach fundamental abzulehnen. Björn (RWTH) (Diskussion)

Vorschlag 3b - Offene Stimmzettelabgabe beim Protokoll

  • Dieser Vorschlag hat die gleichen Probleme wie Vorschlag 3a, nur dass hier zwingend auch die Namen der offen abstimmenden Fachschaften im Protokoll landen. Die mögliche Deanonymisierung geschieht also auch für alle anderen Fachschaften im Protokoll und ist nach außen sichtbar. Im Grunde treffen alle Probleme aus Vorschlag 3a hier auch zu, nur noch schlimmer. Daher ist auch dieser Vorschlag geeignet, Fachschaften vom wählen abzuhalten, und meiner Meinung nach fundamental abzulehnen. Björn (RWTH) (Diskussion)

Vorschlag 4 - FSen können bei namentlicher Abstimmung ihr Abstimmungsverhalten aus dem Protokoll streichen lassen

Vorschlag 5 - Teilgeheime Abstimmung als neue Abstimmungsform (unklar wie das im Detail aussieht)