WiSe24 AK GO-Änderung: Abstimmungsformen

Aus ZaPFWiki


Vorstellung des AKs

Verantwortliche*r: Hendrik (Würzburg), OHA (Würzburg) und Theo (Würzburg)

Einleitung und Ziel des AK
Auf der ZaPF SoSe24 haben wir aus (unserer Meinung nach) sinnvollen Gründen Anträge auf namentliche Abstimmung gestellt. Da die GO vorsieht, dass geheime Abstimmungen vor namentliche Abstimmungen gehen, wurden diese immer durch Anträge auf geheime Abstimmung verhindert. Da dies bei namentlichen Abstimmungen die Regel ist, halten wir diese in der aktuellen Form nicht für sinnvoll. Daher haben wir einige Vorschläge zur GO-Änderung vorbereitet um das zu beheben und damit das Plenum sinnvoller und ggf. (durch das wegfallen unnötiger geheimer Abstimmungen) effizienter zu machen.

Handelt es sich um einen Folge-AK?
Nein

Wer ist die Zielgruppe?
Alle ZaPFika, insbesondere ZaPFika mit Interesse an GO und effizienten und sinnvollen Plenen

Wie läuft der AK ab?
Wir stellen unsere Vorschläge vor und diskutieren diese um dann möglichst eine der Varianten für das Plenum auszuarbeiten

Voraussetzungen (materielle und immaterielle)
keine

Materialien und weitere Informationen
Geschäftsordnung_für_Plenen_der_ZaPF, SoSe15_AK_GO_und_Satzungsänderung, https://www.bundestag.de/services/glossar/glossar/A/abstimmung-245316

Unsere Varianten wie eine Änderung aussehen könnte

  • Streichung der namentlichen Abstimmung
  • namentliche Abstimmung schlägt geheime
  • FSen können freiwillig offen abstimmen bei geheimen Wahlen

Varianten:

    • 1GO-Antrag zur Möglichkeit der offenen Abstimmung für einzelne FSen
    • 2Offene Stimmzettelabgabe beim Protokoll
  • FSen können bei namentlicher Abstimmung ihr Abstimmungsverhalten aus dem Protokoll streichen lassen

(Auch hier schlägt die namentliche Abstimmung die geheime Abstimmung)

  • Teilgeheime Abstimmung als neue Abstimmungsform (unklar wie das im Detail aussieht)

(Diese Abstimmungsform schlägt alle anderen)

Diese Varianten sind erstmal nur Ideen und wir müssen auch nicht unbedingt die GO ändern, wenn es gute Gründe gibt es nicht zu tun oder man keine mehrheitsfähige Version findet.

Auf der Diskussionsseite zu dieser Seite gibt es schon einige Gedanken zu den genannten Ideen. Die Antragstellenden sowie alle anderen hier im Wiki sind herzlich eingeladen, sich dort einzubringen.

WiSe24 AK GO-Änderung: Abstimmungsformen

Protokoll vom 01.11.2024

Beginn
10:20 Uhr
Ende
12:40 Uhr
Redeleitung
Hendrik (Uni Würzburg)
Protokoll
Lennart Resch (Heidelberg) und Vorname Nachname (Augenzeugen glauben es war Karlsruhe)
Anwesende Fachschaften
Freie Universität Berlin,
Humboldt-Universität zu Berlin,
Technische Universität Berlin (Naturwissenschaften),
Universität Duisburg-Essen; Standort Duisburg
Universität Heidelberg,
Universität Konstanz,
Philipps-Universität Marburg,
Technische Universität München,
Eberhard Karls Universität Tübingen,
Julius-Maximilians-Universität Würzburg,

Protokoll

Tafelanschrieb:

   Streichung der namentlichen Abstimmung
   Namentliche Abstimmung schlägt geheime
   FSen können bei geheimen Abstimmungen freiwillig offen abstimmen.
   Hierbei Varianten:
       FSen können sich bei namentlichen Abstimmungen aus dem Protokoll streichen.

Warum sind wir hier?

   in Kiel wollte Würzburg namentliche Abstimmung, weil als sinnvoll erachtet, zu den Themen TVStud und bayrisches Bundeswehrgesetz
   andere FSen wollten nicht mit ihrem Namen im Protokoll stehen, also haben sie geheime Abstimmung beantragt, weil das die einzige Möglichkeit ist, die die GO vorsieht
   das passiert jedes mal so und ist irgendwie kontraproduktiv
   Folgende Varianten hat Würzburg sich überlegt:
       Einfach die geheime Abstimmung aus der GO streichen
       Namentliche Abstimmung schlägt geheime Abstimmung
       Bei geheimer Abstimmung können auch FSen öffentlich abstimmen. Entweder erst nach GO-Antrag dazu, oder man gibt Stimmzettel offen beim Protokoll ab, und die vermerken das.
       Wenn FSen nicht wollen, dass ihr Verhalten bekannt wird, kann deren Namen bei öffentlichen Abstimmungen gestrichen wird.
       Irgendwie Teilgeheime Abstimmungen

Konstanz: man kann auch den Raum verlassen und das im Protokoll vermerken lassen Opa: Was will man mit einer namentlichen Abstimmung erreichen? Wollt ihr euer Stimmverhalten gegenüber eurem Dekanat/Uni klar machen? Falls ja, scheint es wohl Kommunikationsprobleme in eurer Hochschule zu geben. Sinn einer namentlichen Abstimmung ist, dass den Bürgen/Wählern klar ist, wie ihre Mandatsträger entscheiden. Grundmerkmal eines demokratischen Systems ist, dass die Stimmabgabe insofern nicht beeinflusst wird, als dass auf die Abstimmenden kein Druck ausgeübt wird/werden kann. Das ist bei einer geheimen Abstimmung als ultima ratio gewährleistet. Die Frage ist also eher, ob wir die namentliche Abstimmung brauchen. Würzburg: Beim bayrischen Hochschulgesetz finden wir relevant, ob die bayrische Unis oder Unis aus anderen Bundesländern abstimmen. FUB: Weitere Möglichkeit: Man behält namentliche Abstimmungen und geheime schlagen namentlichen. Man könnte für die geheime Abstimmung einen GO-Antrag mit nötiger Mehrheit erfordern. Begründen darf man den GO-Antrag aber immer. HUB: Wir sind ja schon repräsentativ, weil wir als FS und nicht als Einzelpersonen abstimmen. Opa: Ja, es gibt FSen, die repräsentativ sind, aber z.B. Berlin und Bayern nicht. Und damit sind wir ein Mischsystem. Insofern sind wir für die Fachschaften Basisdemokratisch, aber nicht repräsentativdemokratisch. Bayreuth: Gerade wenn die Repräsentation schwierig ist, sollte doch klar sein, wer wie abstimmt. Frage: Warum gibt es denn die geheime Abstimmung? Wir stimmen ja als FSen ab, dnicht als Personen. Würzburg: Geheime Abstimmung taucht in GO irgendwann auf, aber es ist aus dem Wiki nicht klar warum. Konstanz: Viele Unis dürfen sich nur Hochschulpolitisch äußern, jede FS fasst das anders auf, geht anders damit um. Teilweise haben FSen dafür von ihrer Uni schon eins auf den Deckel bekommen. Die geheime Abstimmung ist ein Schutzmechanismus. Duisburg: Man kann FSen ja nicht verbieten, dass sie sagen, wie sie abgestimmt haben. Wenn zu viele das machen, kann man auch wieder auf die Anonymen schließen. Es könnten alle einen Zettel reinwerfen, und dann wissen wir nicht, wer abgestimmt hat. Damit kann man die anderen nicht mehr so gut deanonymisieren. Würzburg: Wenn so viele ihr Abstimmungsverhalten offenlegen, dann könnte man auch gleich namentlich wählen. Würzburg: Es ist ein Unterschied, ob man bei einer geheimen Abstimmung im Nachhinein sagt, wie man abgestimmt hat, oder ob man tatsächlich offen abstimmt. Duisburg: Vielleicht hilft es vorher abzufragen, wer seine Stimmabgabe offenlegen möchte. Tübingen: Rückfrage: Stimmt man dann nicht doppelt ab? Duisburg: Nein Würzburg: Wir hätten gerne, dass ein paar namentlich und ein paar geheim abstimmen. TUM: Wichtig, dass das Offenlegen der aktive Teil ist, und nicht das Streichen. Meinungsbild, wer offenlegen mag, ist sinnvoll, um abschätzen zu können ob man geht. Opa: Problem: Abstimmungsgeheimnis ist Grundsatz von Demokratie. Wenn man seinen Wahlzettel zum Bundestag offenlegt, ist die Stimme ungültig. Wir haben die Möglichkeit der geheimen Abstimmung, weil FSen eingeschüchtert werden offenzulegen, wie sie abstimmen. Man könnte eine zweite Abstimmung machen, bei der dann z.B. nur die bayrischen FSen abstimmen. Man weiß eh, wer abgestimmmt hat, weil das ja im Protokoll bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit die Fachschaften offenlegt. Man kann auch zu Protokoll geben, dass man nicht abstimmt. Würde warnen, die geheime Abstimmung zu einer Teilgeheimen zu machen. FUB: Auch dafür, dass geheime Abstimmung zur Verfügung steht. Auch dafür, dass wenn ein Antrag ein Bundesland oder eine Gruppe im Besonderen betrifft, dass man dann eine zweite Abstimmung macht. Duisburg: Es ist schwierig die Definition der Teilmenge durchzuführen. Im Fall von Bayern ist das einfach, es kann aber auch sein, dass eine Uni auch bei dieser Abstimmung geheim abstimmen will. Würzburg: Man muss sich überlegen, welche Teilmengen Einzelabstimmungen machen können. HUB: Wenn eine FS sich nicht hochschulpolitisch äußern will/darf, kann man ja einfach den Raum verlassen. TUM: Aber dann hat man ja nicht abgestimt, obwohl man es vielleicht gewollt hätte. Erklärung: Wenn man sich als FS, die sich nicht allgemeinpolitisch äußern darf, aber man bei einer geheimen Abstimmung abgestimmt hat, hat man sich ja quasi auch geäußert hat. Würzburg: Wenn die Uni einem an den Karren fährt für eine Abstimmung, wie äußert sich das? TUB: Betrifft uns nicht, aber z.B. verliert man gute Beziehungen zu seinem Dekanat, oder tritt Menschen persönlich auf den Schlips. Da wäre die geheime Abstimmung das Mittel der Wahl. Meist bekommt man nicht offiziell, sondern eher inoffiziell Stress. Konstanz: Andere Perspektive: Die eigene Uni macht keinen Druck, aber eher machen Zapfleute Druck machen, entsprechend abzustimmen.

Bayreuth: Bei der Wahl zur z.B bei uns FS stehen die Themen der Zapf nicht zur Debatte. Deswegen muss diesen Studis gegenüber klar sein, wie wir abgestimmt haben, bzw. dass wir gegen eine Stellungnahme der Zapf zu dem Thema sind. Deswegen ist eine offene Abstimmung sinnvoll. Duisburg: Gibt es hier Anwesende, die schon mal Probleme bekommen haben für ihr die Teilnahme an einer Abstimmung oder ihr Abstimmungsverhalten seitens der Uni? Konstanz: Da war mal irgendwas… Opa: Die KFP hätte gerne, dass die ZaPF sich erst mit ihr abstimmt bevor Beschlüsse befasst werden. Würzburg: Ich interpretiere diesen Bericht anders, nämlich dass wir politisch erfolgreicher sind wenn wir uns vorher mit der KFP abstimmen. Duisburg: Wenn man ein Problem bekäme von der Uni, kann man nicht abstimmen ohne was zu sagen, dann ist man doch auch fein raus. Würzburg: Der GO-Antrag zur Möglichkeit der öffentlichen Abstimmung für manche FSen, der per Mehrheit beschlossen werden muss wäre auch eine Option. Dies wäre eine zusätzliche Hürde zur geheimen Abstimmung. FUB: Wenn ich als FS Angst davor habe, dass ganz viele andere FSen offen abstimmen, und ich dadurch deanonymisiert werde, sollte ich was dagegen tun können. Wir können eine Änderung an der GO nur unterstützen, wenn weiterhin eine einzelne Stimme reicht für eine geheime Abstimmung. Konstanz: Welche Resolutionen hatten denn zuerst einen Antrag auf namentliche und dann geheime Abstimmung? Es gab auch ein oder zwei mal, dass dann eine namentliche durchgeführt wurde. Wenn man eine zusätzliche Option macht wird das Plenum noch länger. Würzburg: Bei einem Szenario, dass alle FSen gegen eine einzelne FS arbeiten, dann ist eine geheime Abstimmung eh hinfällig TUM: Vorschlag: Es gibt einen neuen GO-Antrag auf Teil-Namentliche Abstimmung, was heißt, dass wer will namentlich abstimmen kann, und Antrag auf geheime Abstimmung trumpft diese aber noch. Damit wären vermutlich alle glücklich. Würzburg: Dann könnte man vermutlich die bisherige namentliche Abstimmung dafür abschaffen. FUB: Verständnisfrage: Der wie wird der Antrag auf teilnahmentliche Abstimmung abgestimmt? TUM: Bei Gegenrede folgt doch dann eh die geheime Abstimmung. Teil des GO-Antrags: kurzes Meinungsbild, wer namentlich abstimmen will? Würzburg: Abstimmung unnötig, da eh Geheime kommt. Duisburg: Es sollte keine Möglichkeit zur Gegenrede geben. Das zu diskutieren macht keinen Sinn. FUB: Weitere Möglichkeit: Man kann die namentliche Abstimmung kontern duch eine “normale” Abstimmung durch einfache Gegenrede. Weil bisher ist ja nur die geheime Abstimmung die Alternative. Opa: Ja, geheime Abstimmungen haben wir nur, weil jemand davor namentlich gefordert hat. Man könnte nach einem Antrag auf namentlich oder teil-namentliche Abstimmung eine Bedenkzeit geben, um zu klären, ob man geheim abstimmen soll. TUM: Es ist immer jemand gegen die namentliche Abstimmung. Deswegen geht es eh immer zur normalen oder geheimen Abstimmung. Deswegen ist die Einführung der Teilnamentlichen essenziell. Duisburg: Wenn man namentlich oder teilnamentlich will, soll man das begründen müssen. Würzburg: Ich möchte weil ich will das ist auch eine Begründung. Es scheint einen Konsens dafür zu geben, dass wir die teilnamentliche Abstimmung einführen wollen. Dazu sollten wir nochmal ein paar

Duisburg: Also wäre die Reihenfolge: Antrag auf teilnamentliche Abstimmung, dann Meinungsbild, wer namentlich abstimmen möchte, dann potentiell Gegenrede oder GO-Antrag auf geheime Abstimmung. Das Meinungsbild soll beschreiben, wie viele Fachschaften überhaupt Interesse an der offenen Abstimmung haben, damit sich die anderen FSen abschätzen können, ob sie sich bedroht fühlen. TUM: Nein, es soll gerade keine Gegenrede möglich sein. Würzburg: Gegenrede sollte gleich zurück zur normalen Abstimmung führen, weil sonst beantragt sowieso jemand geheime Abstimmung. Konstanz: Wie genau ist teilnahmentlich zu verstehen. TUM: Die FSen, die namentlich abstimmen wollen, geben die Stimmen beim Protokoll ab. Die anderen stimmen ganz normal ab. Es ist also das Selbe wie jetzt, dass die FSen im Protokoll bekannt geben, wie sie abgestimmt haben. TUB: Aufwand für Teilnamentliche Abstimmung soll höher sein als einfach die Karte länger oben zu halten, denn dass man auf die nicht-namentlich abzustimmenden schließen kann soll möglichst unwahrscheinlich sein. Duisburg: Wahrscheinlich wollen bei so einer teilnamentlichen Abstimmung nur ca. 5 FSen das auch tatsächlich nutzen. Deswegen sollte das nicht so viel Aufwand sein. Man sollte in der GO festhalten, dass man das beim Protokoll melden muss. TUB (NW): Zwischen GO-Antrag und der Abstimmung gibt es z.T. noch Redebeiträge. Deswegen wird das alles umsetzungstechnisch schwierig. Würzburg: man könnte machen dass der GO-Antrag automatisch die Schließung der Redeliste bedeutet. Aushebelung den Antrags nur durch Gegenrede, nicht durch GO-Antrag.

TUM: Normalerweise sollte doch der GO-Antrag dirkt vor der Abstimmung gestellt werden. Würzburg: Meinungsbild, dass man den Antrag erst direkt vor der Abstimmung stellen kann ergibt Zustimmung. TUM: Beim Vorstellen unserer Idee sollten wir explizit sagen, dass wir bitten das auszuprobieren. FUB: Es gibt aus Berlin einen Antrag den Anhang der GO zu ändern. Ist schon im Github. Da wollen wir reinschreiben, was die Ideen der namentlichen und geheimen Abstimmung ist: https://github.com/ZaPF/Geschaeftsordnung_ZaPF/pull/70/files

TUM: In der aktuellen Version weiß man nicht, wie viele namentlich abstimmen wollen, bevor die Art der Abstimmung entschieden wird. Duisburg: Also Gegenrede ist erst nach dem Meinungsbild, wer plant offen abzustimmen, möglich. TUB: Meinungsbild ist schon ein definierter Begriff, wir brauchen hier einen neuen, weil hier Fachschaften, nicht Personen abstimmen.

TUM: Textvorschlag: Die Fachschaften geben durch Heben der Stimmkarte ihre Intention zur namentlichen Abstimmung bekannt. Nur im Anschluss darf Gegenrede gegeben werden, welche den GO-Antrag automatisch ablehnt.

Duisburg: Bedenkzeit sollte noch eingefügt werden. TUB: Gegen feste Bedenkzeit. Zu kompliziert. Opa: GO-Anträge müssen ja in Reihenfolge abgearbeitet werden, also muss die Bedenkzeit in den neuen GO-Antrag. Das kann man einfach automatisch abfragen, ob jemand Bedenkzeit braucht. Idee für Ablauf: GO-Antrag auf teilgeheime Abstimmung, Alle FSen melden sich, die das auch wollen. Dann

FUB: Wir sollten es simpler halten, sonst ist es zu kompliziert.

Bayreuth: Braucht man überhaupt Bedenkzeit vor Gegenrede? Heidelberg: Ja, schon, sonst kommen oft unausgereifte Gegenreden. TUB: Kosten für Pauschal eine Minute Bedenkzeit generell (bei allen GO-Anträgen) sind zu hoch. Würzburg: Gründe für Bedenkzeit waren, zu vermeiden, dass Uni vorschnell teilnamentliche Abstimmung verhindert. Bayreuth: Redeleitung hat Interesse an einem effizienten Plenum, kann einschätzen ob es Bedenkzeit braucht oder nicht. TUB: Schon sinnvoll, dass Bedenkzeit explizit drinsteht für diesen GO-Antrag.

Tübingen: Generell sagen, dass man sich klar machen muss, dass man mit Bedacht die Mittel wählen muss.

Meinungsbild: 3 Möglichkeiten:

   Vorgeschlagenene GO-Änderung mit der Möglichkeit eine Bedenkzeit zu beantragen
       8 dafür
   oder dass es eine feste Bedenkzeit gibt
       0 dafür
   oder gar keine Möglichkeit zur Bedenkzeit
       3 dafür
   verwirrt/keine Meinung
       5
       Klarstellung: Wenn der Antrag zur teilgeheimen Abstimmung angenommen wird, dann kann nicht mehr ein Antrag zur geheimen Abstimmung gestellt.

Antragsentwurf

Alte Fassung:

Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:

   geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt namentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)
   …
   namentliche Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, setzt Abstimmung per Handzeichen außer Kraft)

Neue Fassung:

Antragstellende: Delia (TUM), Hendrik (Würzburg), Theo (Würzburg)

Geschäftsordnungsanträge sind folgende Anträge:

   geheime Abstimmung (ohne Gegenrede, ohne Abstimmung, schließt teilnamentliche Abstimmung und Abstimmung per Handzeichen aus)
   …
   teilnamentliche Abstimmung (Fachschaften geben ihre Absicht namentlich abzustimmen vor der Gegenrede bekannt, Bedenkzeit möglich, bei Gegenrede sofort abgelehnt, schließt Abstimmung per Handzeichen und geheime Abstimmung aus, nach Annahme können Fachschaften bei der Redeleitung namentlich ihre Stimme abgeben)

An den Anhang wird angehängt: Teilnamentliche und Geheime Abstimmungen {-}

Normale Abstimmungen auf der ZaPF sind nicht geheim, aber das Abstimmungsverhalten wird auch nicht protokolliert und nur anwesende Teilnehmika der ZaPF können sehen ob und wie andere Fachschaften abgestimmt haben.

Die Teilnamentliche Abstimmung soll dazu dienen einen Antrag besonders zu unterstreichen indem man ihm mit dem eignen Namen mehr Gewicht verleiht.

Durch die Bekanntgabe der Intention namentlich abzustimmen können andere Fachschaften abschätzen, ob durch die teilnamentliche Abstimmung ihr Abstimmverhalten bestimmbar wird und ggf. Gegenrede einlegen. Dies setzt voraus, dass nur Fachschaften namentlich Abstimmen, die auch ihre Intention bekanntgegeben haben.

Durch die Bedenkzeit soll vermieden werden, dass die Teilnahmentliche Abstimmung durch unüberlegte Gegenrede verhindert wird.

Die Redeleitung sollte bei der Durchführung der Abstimmung darauf achten, dass das namentliche Abstimmen ein aktiver Vorgang ist (zum Beispiel durch nach vorne laufen und Stimmkarte und Stimme abgeben, danach dann “normale” Abstimmung mit den restlichen Fachschaften), sodass nur Fachschaften namentlich abstimmen, die dies umbedingt brauchen oder wollen. Dies schützt die Fachschaften, die explizit nicht namentlich abstimmen wollen, indem die Wahrscheinlichkeit, dass die Anonymität aufgedeckt wird, verringert wird.

Als mögliche Alternativen gab es in der Vergangenheit namentliche Abstimmungen und es wurde in der Vergangenheit der Vorrang des zuerst gestellten GO-Antrages und teilgeheime Abstimmungen vorgeschlagen. Namentliche Abstimmung wurde in der Praxis sehr oft durch geheime Abstimmung gekontert. Würde nur der erstgestellte GO-Antrag auf namentliche oder geheime Abstimmung gelten, würde dies zu einem Rennen führen, was zuerst gefordert würde.

Protokoll

https://pads.zapf.in/WiSe24_Mainz_AK_GO-%C3%84nderung_Abstimmungsformen

Zusammenfassung/Ausblick

Wir haben einige Vorschläge diskutiert und versucht eine konsensfähige Variante in Form einer GO-Änderung auszuarbeiten. (siehe GO-Änderungsantrag)



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