Weitere Optionen
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* Der Akkreditierungsfrist von 8 Jahren. Diese sollte für Erstakkreditierungen auf 5 Jahre verkürzt werden. | * Der Akkreditierungsfrist von 8 Jahren. Diese sollte für Erstakkreditierungen auf 5 Jahre verkürzt werden. | ||
Ein weiterer Punkt ist die Veröffentlichungspflicht, die aktuell in der MRVO steht, aber nicht flächendeckend umgesetzt wird und deren Streichung vor allem die Systemakkreditierten Hochschulen anstreben: | |||
Wir verstehen, dass interne, kleinschrittige und umfangreiche Prüfberichte als "Imageschädigend" wahrgenommen werden können und eine Aufbereitung der Unterlagen für die allgemeine Öffentlichkeit sehr aufwändig ist. Die Veröffentlichung ist jedoch von besonderer Wichtigkeit für Studierendenvertretungen, um das Wissen um vorangegangene Prüfungen unabhängig von selbstorganisiertem Wissenstransfer zur Verfügung zu haben. Aufgrund der durchschnittlichen Studiendauer ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Studierendenvertreter*innen mehr als einen Prüfprozess miterleben. Deshalb muss die Information zu vorangegangen Prüfungen und Änderungen niederschwellig und verlässlich zugänglich sein. Neben der lokalen Studienvertretung sind die Unterlagen auch für strukturelle und vergleichende Arbeiten von (studentischen) Gutachter*innen relevant. | |||